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Telefonisch Internet beantragen

Begonnen von Gajah, 30 September 2015, 22:51:54

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Gajah

30 September 2015, 22:51:54 Letzte Bearbeitung: 28 September 2017, 14:41:56 von Neo
Wie sicher ist es eigentlich, sein Internet Telefonisch zu bestellen, bzw. Freischalten zu lassen? Heut ist das ja nicht mehr so das man Großartig irgendwelche Anträge ausfüllen muss damit das alles erledigt wird, die Seite http://www.arschficken.de*** kann da durchaus helfen. Aber wie genau kann man denn einen Vertrag nur über das Telefon abschließen ohne zu Unterschreiben? Ist das dann überhaupt ein gültiger Vertragsabschluss?

*** Adresse wg. Spam angepasst ;)

Eric

30 September 2015, 23:08:37 #1 Letzte Bearbeitung: 30 September 2015, 23:10:41 von Eric
... und diese Frage stellst du in einem FILMforum?? Wo es eigentlich um FILME und SERIEN geht.

Na, schauen wir mal was du so antworten wirst.
Ich tippe ja auf irgendeinen dubiosen Link in deinem nächsten Posting?
Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

Und, BAZINGA, NUR für DIIIIICH:

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1 Sind Telefonverträge verbindlich?
Ja. Mündliche Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden, sind grundsätzlich genauso verbindlich wie schriftliche.


2 Kann man von einem Telefonvertrag zurücktreten?
Ja. Wenn der Telefonverkäufer jemanden unaufgefordert kontaktiert, liegt ein sogenanntes Haustürgeschäft vor und man kann den Vertrag innert sieben Tagen widerrufen. Das Rücktrittsrecht gilt aber nur, wenn der Preis für die Ware mindestens 100 Franken beträgt. 


3 Ab wann läuft diese siebentägige Frist?
Die Frist zum Widerruf des Vertrags läuft erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde schriftlich über das Rücktrittsrecht informiert worden ist. Wer keine solche schriftliche Erklärung erhält, kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.


4 Ist der Vertrag gültig, wenn der Telefonverkäufer falsche Angaben macht oder wichtige Vertragsbedingungen nicht erwähnt?
Nein. Ein gültiger Vertrag setzt voraus, dass man sich über alle wesentlichen Vertragsbedingungen einig ist. Hat zum Beispiel der Telefonverkäufer wesentliche Vertragsbestandteile wie Vertragsdauer, Preis oder Menge verschwiegen oder falsch angegeben, ist der Vertrag nicht verbindlich.


5 Was ist, wenn eine ältere, nicht urteilsfähige Person am Telefon einen Vertrag abschliesst?
Der Vertrag ist nicht gültig, wenn eine Person nicht urteilsfähig ist und die Tragweite ihres Handelns nicht abschätzen kann. Der Abschluss eines Vertrags setzt Urteilsvermögen voraus. Bei dementen Personen beispielsweise ist dieses nicht mehr gegeben.


6 Kann ein minderjähriges Kind am Telefon einen gültigen Vertrag abschliessen?
Ja, wenn es die bestellte Ware oder Dienstleistung aus seinem Taschengeld oder seinem Lehrlingslohn bezahlen kann oder wenn die Eltern damit einverstanden sind.


7 Wie muss man sich verhalten, wenn Waren zugestellt werden, obwohl man dem Kauf nie zugestimmt hat?
Man ist nicht verpflichtet, unbestellte Waren aufzubewahren oder  zurückzusenden. Man sollte den Absender möglichst aber über die irrtümlich zugestellten Waren informieren. Dieser kann die Rücksendung dann auf eigene Kosten veranlassen oder die Ware selbst abholen.


8 Darf ein Verkaufsgespräch aufgezeichnet werden, auch wenn man nicht darüber informiert worden ist?
Nein, ein solches Vorgehen ist strafbar. Per Telefon kontaktierte Personen müssen informiert werden, wenn das Gespräch aufgenommen wird.


9 Können Gesprächsaufnahmen beweisen, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde?
Grundsätzlich schon. In einem Gerichtsverfahren kann mit solchen Aufnahmen bewiesen werden, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde. Die betroffene Person muss jedoch vor dem Telefongespräch über die Aufnahme informiert worden sein.


10 Wie kann man sich wehren, wenn man andauernd von Verkäufern belästigt wird?
Man kann verlangen, dass man aus der Datenbank gelöscht wird. Einzelne Firmen bieten dafür sogar ein Internetformular an.
=================
Quelle: https://www.ktipp.ch/artikel/d/10-fragen-zu-telefonvertraegen/
Gefunden über www.google.de
Als Frage eingegeben: vertragsabschluss per telefon
Liebe Ursula,
wünsch dir frohe Ostern, nen tollen Namenstag und nen guten Rutsch ins Jahr 1978!
Grüsse aus der Alzheimergruppe, deine Tante Günther!

Ich hasse Menschen, Tiere + Pflanzen. Steine sind ok.

Tito

Um Punkt 2+3 zu präzisieren und ins Deutsche Recht zu übertragen (nix gegen die Schweizer  ;) ): es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag und somit steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Das heißt, die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.

Zu Punkt 6: das Geschäft ist (je nach Alter des Minderjährigen) unwirksam bzw. schwebend unwirksam und hängt von der nachträglichen Zustimmung (Genehmigung) der Erziehungsberechtigten ab. Der "Taschengeldparagraph" wäre nur anwendbar, soweit für den Minderjährigen kein rechtlicher oder materieller Nachteil entsteht (Rechts-Deutsch: lediglich rechtlicher Vorteil). In diesem Fall wäre der Vertrag unwirksam, denn der Vertrag bindet an eine monatliche Geldleistung und allen daraus resultierenden Konsequenzen bei Nicht-Vertragsgemäßer-Erfüllung.

Ansonsten ein BAZINGA für Erics BAZINGA  :icon_smile: und möge der Werbetroll uns nie ereilen.

May The Fleas Be With You
Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

Eric

Zitat von: Tito am  1 Oktober 2015, 00:14:25
Ansonsten ein BAZINGA für Erics BAZINGA  :icon_smile: und möge der Werbetroll uns nie ereilen.

HALLELUJA!!!!! And praise the Loooooooord!!!!  ;)
(Bin am überlegen ob ich das hier in den FUN-THREAD verschiebe  ;)  )
Liebe Ursula,
wünsch dir frohe Ostern, nen tollen Namenstag und nen guten Rutsch ins Jahr 1978!
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shellat

ZitatHALLELUJA!!!!! And praise the Loooooooord!!!!  ;)
(Bin am überlegen ob ich das hier in den FUN-THREAD verschiebe  ;)  )

Hey Eric,

bevor wir ihn da hinverschieben müssten wir Ihm noch eine entscheidene Frage stellen:

Welchen Verwendungszweck gibt man bei telefonischen Internetverträgen in Kontoüberweisungen an? 

Ich lag am Boden vor Lachen!  :respekt:  :LOL:
"Elucidarium: Dino-Idiotica"

http://elucidarium.bplaced.net/

BiggyBig


Zitat von: shellat am  5 Oktober 2015, 15:33:04
ZitatHALLELUJA!!!!! And praise the Loooooooord!!!!  ;)
(Bin am überlegen ob ich das hier in den FUN-THREAD verschiebe  ;)  )

Hey Eric,

bevor wir ihn da hinverschieben müssten wir Ihm noch eine entscheidene Frage stellen:

Welchen Verwendungszweck gibt man bei telefonischenin Kontoüberweisungen an? 

Ich lag am Boden vor Lachen!  :respekt:  :LOL:


Na dann ist ja nur gut dass heute alle nur noch mobil in Netz gehen :-D

Na dann ist ja nur gut dass heute alle nur noch mobil in Netz gehen :-D

Chowyunfat2

Den "Warten-bis-die-luft-rein-ist-und-dann-den-beitrag-editieren-um-den-link-einzufügen" -Trick gab es schon im Jahr 2015  :icon_lol:


Zitat von: BiggyBig am 28 September 2017, 07:44:48

Na dann ist ja nur gut dass heute alle nur noch mobil in Netz gehen :-D

Na dann ist ja nur gut dass heute alle nur noch mobil in Netz gehen :-D


Rück ihn schon raus deinen Link :-D

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Eric

Zitat von: Chowyunfat2 am 28 September 2017, 08:24:35
Den "Warten-bis-die-luft-rein-ist-und-dann-den-beitrag-editieren-um-den-link-einzufügen" -Trick gab es schon im Jahr 2015  :icon_lol:


Zitat von: BiggyBig am 28 September 2017, 07:44:48

Na dann ist ja nur gut dass heute alle nur noch mobil in Netz gehen :-D

Na dann ist ja nur gut dass heute alle nur noch mobil in Netz gehen :-D


Rück ihn schon raus deinen Link :-D

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Bei solchen Threads benehme ich mich langsam wie ein kleiner Hund dessen Herrchen mit einem Ball vor seiner Schnauze wedelt.

"Gib mir den Ball!! Gib mir den Ball! Gib mir den Ball!! Gib mir den Ball! Gib mir den Ball!! Gib mir den Ball!"

Nur dann eben auf den kommenden Link bezogen:
"Gib mir den Link! Gib mir den Link! Gib mir den Link! Gib mir den Link! Gib mir den Link! Gib mir den Link!"   ;)
Liebe Ursula,
wünsch dir frohe Ostern, nen tollen Namenstag und nen guten Rutsch ins Jahr 1978!
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Neo

ich habe mal den Link ganz oben im ersten Posting "korrigiert".... jetzt kann auch Eric damit etwas anfangen  :LOL: :LOL: :LOL:

Moonshade

Nicht, dass der am Ende  :eek: :algoschaf:noch funktioniert, ich trau mich nicht, es auszuprobieren...  :icon_mrgreen:
"Du hältst durch und ich halte durch und nächstes Jahr gehen wir einen saufen!

"Anything invented after you're thirty-five is against the natural order of things.!" (Douglas Adams)

Neo

 :algoschaf: :algoschaf: :algoschaf: :algoschaf: :algoschaf:

ich schon  :rofl:

shellat

... und endlich kenne ich den Verwendungszweck nach all den Jahren!  :LOL:

*geil editiert, ohne Zweifel!*  :icon_mrgreen:
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