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BVG sagt Packetöffnungen von Importen ist nicht zulässig

Begonnen von uk501, 15 März 2004, 17:51:11

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uk501

weiss dazu wer was

habe irgendwo was gelesen das ein einzelner Käufer bis vors BVG gegangen ist und die bestätigt haben das DVD bestellungen aus dem ausland vom zoll nicht geöffnet weden dürfen ....????
VHS Sammler... nur VHS ist Original!

Der Mann mit dem Plan

Jo, stimmt. Der Zoll hat die Vorgabe bekommen, Postsendungen nicht mehr zu öffnen.

Zardoz

Das wäre dann ein schöner Weg, Drogen aus Kolumbien zu importieren. Scherz beiseite. Wenn über den Inhalt einer Ware Zweifel bestehen, wird der Zoll wohl öffnen dürfen. Bei grösseren Versandstücken wird man schon mal zum örtlichen Zollamt gebeten, wo man dann vor den wachsamen Augen eines Zöllners das Paket eigenhändig öffnet. So war dies bei grösseren Lieferungen aus den USA bei mir immer. Sei doch froh, wenn der Zoll Dir die Aufgabe der Paketöffnung abnimmt, sonst müsstest Du ja bei jeder einzelnen DVD, die Du bei CD-WOW orderst bei Deinem Zollamt antanzen, um den Umschlag dort zu öffnen.

Andy (B.I.A.)

Hallo,

habe mal das Bundesverfassungsgericht www.bverf.de durchforstet. Da ist nichts zu finden.

Gruß
Andy  :andy:

Zardoz

In den Versandbedingungen bei Amazon.de nachzulesen:
ZitatDer Zoll kann Pakete zur Kontrolle öffnen, wir haben darauf keinen Einfluss.

Quelle


Anime-BlackWolf

Mir wurde vor 1 Monat vom örtlichen Zollamt (Braunschweig) bestätigt, dass die keine Filme mehr kassieren würden, ES SEI DENN, es handele sich um Pornographie.

Wenn die sowas finden, geht das Ding nach wie vor zur Staatsanwaltschaft. Bleibt die Frage, ob die das in Zukunft auch noch tun dürfen, oder nicht. Insgesamt sind es gute Nachrichten, darf ruhig so weitergehen.

Snake Plissken

ZitatMir wurde vor 1 Monat vom örtlichen Zollamt (Braunschweig) bestätigt, dass die keine Filme mehr kassieren würden, ES SEI DENN, es handele sich um Pornographie.

Wenn die sowas finden, geht das Ding nach wie vor zur Staatsanwaltschaft. Bleibt die Frage, ob die das in Zukunft auch noch tun dürfen, oder nicht. Insgesamt sind es gute Nachrichten, darf ruhig so weitergehen.

Ja wie?! Und wenn es 131er sind?

Snake

Anime-BlackWolf

Zitat von: Snake Plissken
Ja wie?! Und wenn es 131er sind?

Snake

Unser Zollamt interessiert der BPjM-Report scheinbar nicht. Nur Pornos, Rest sei kein Thema. Sieh es, wie Du willst.

Dodo

Hallo,

und auch da wird der Zoll nur richtige Pornos kassieren. Caligula war vor Jahren kein Problem und Im Reich der Sinne kam am Samstag.

MfG

Dodo

Ladysnowblood

Der Zoll hat immer das Recht, eine Ware die Zolltechnisch nicht abgefertigt worden ist, zu beschauen (Zollbeschau!!!)
Und dieses hat sich bis heute nicht geändert!!


Gruss
LadyS

Knickerbocker

Ich glaube es geht um dieses Urteil:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20040303_1bvf000392

Da wurde nur geurteilt, das die Ermächtigung des Zollkriminalamtes Telefonate abzuhören und Briefe zu öffnen nicht mit dem GG vereinbar ist.

Sonst könnte man hier ja alles einführen    :mrgreen:

dekay

Ja, das ist das Urteil.
Aber:
Das Urteil hat keinerlei Auswirkungen auf DVD-Bestellungen aus dem Ausland!

Es geht darin um zwei Dinge: Kompetenzen Bund-Länder bei Schaffung dieser Behörden und um die sogenannte Bestimmtheit des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG).
Ersteres ist völlig latte für uns.

Zum zweiten: In dem AWG geht es um den Handel mit technischen Gütern, die sich auch zur Waffenherstellung u.ä. eignen (zB Zentrifugen für die Atomwaffen-Produktion). Im ebenfalls genannten Kriegswaffenkontrollgesetz geht es um den Umgang mit besonders schweren Waffen und Munition, für die das einfache Waffengesetz nicht genügt (zB Maschinengewehre). Insgesamt geht es hier um den Bereich der Strafverhütung, der Vorbeugung vor Straftaten mit solchen Waffen.
In Bezug auf diese Gesetze hat das BVerfG nun gesagt, dass die betreffenden Paragrafen nicht bestimmt –also– klar genug sind, um dem betroffenen Bürger zu zeigen, wann er mit den beschriebenen staatlichen Maßnahmen (Paketöffnung, Telefonüberwachung) zu rechnen hat. Das heißt noch nicht mal, dass die Maßnahmen allgemein nicht erlaubt sind! Der Gesetzgeber muss jetzt nur das Gesetz insoweit überarbeiten, dass daraus klar hervorgeht, zu welchem Zeitpunkt bzw. in welchem Stadium die staatlichen (Zoll-)Behörden zuschlagen dürfen – in diesem Bereich des Handels.

Zusammengefasst: Es geht hier um die hinreichend bestimmte Strafverhütung mit schweren Waffen, nicht um die Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr, worunter im deutschen Recht die Filme wohl fallen dürften (ich weiß, dass das bekloppt ist :evil: ). Und da selbst in Deutschland Filme noch nicht als Waffen gelten :mrgreen: , hat das Urteil für uns nichts zu bedeuten!

dekay, genug Jura für heute gehabt
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