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§131-Regel auf Xjuggler geändert

Begonnen von dvd-juggler, 17 Juni 2004, 18:15:37

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dvd-juggler

17.06.04 - Wie Ihnen vielleicht schon aufgefallen ist, sind seit gestern zahlreiche Filme auf Xjuggler.de erhältlich, die vorher von uns gelöscht wurden. Wie kommt das?

Nun, nachdem unser Sicherheits-Team eingehend Gesetzestexte geprüft hat und zahlreiche Nachfragen bei den entsprechenden Institutionen gestellt hat, sind wir zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass eben inhaltsgleiche Fassungen zu einer nach §131 beschlagnahmten Fassung NICHT automatisch der Beschlagnahmung unterliegen.

Ein Beispiel: Ist Film X der Firma Y beschlagnahmt so muss Film X in der gleichen Fassung der Firma A, erst extra von einem Amstgericht beschlagnahmt und durch die BpjM in die entsprechende Liste aufgenommen werden. Solange dies nicht geschehen ist, wird eine solche inhaltsgleiche Fassung auf Xjuggler.de erhältlich bleiben.

Ebenfalls löschen wir beschlagnahmte Titel auch nicht mehr Medienübergreifend, d.h. wenn Film X als VHS beschlagnahmt ist, ist er dies NICHT automatisch auch als DVD, auch nicht wenn es sich bei beiden Veröffentlichungen um ein Release der selben Firma handelt.

Lediglich eine Einschränkung wird es auf Xjuggler.de weiterhin geben. Wenn eine Film z.B. von Astro der Beschlagnahmung unterliegt, so bleiben für uns alle gleichlangen Fassungen dieses Films der Firma Astro ebenfalls beschlagnahmt. Dies ist zwar nicht zwingend notwendig nach dem Gesetz, aber auf anderem Wege kann unser Sicherheitsteam die kurz vom Verkäufer beschriebenen Fassungen nicht mehr unterscheiden.

Fazit: Xjuggler.de bietet Ihnen nun ein noch größeres Filmangebot und trotzdem bleiben Sie als Käufer auf der rechtlich legalen Seite, denn genau dies ist für uns Bedingung. Wir unterstützen den Jugendschutz, als absolut notwendigen Schritt, wollen aber zeitgleich dem erwachsenen Filmkonsument das größtmögliche Filmangebot anbieten.


Quelle: Xjuggler.de

Wolfhard-Eitelwolf


dvd-juggler

Sorry, ich dachte im Zensurforum wäre es besser aufgehoben, da es ja nicht direkt Werbung ist, sondern viel mehr ein Hinweis auf ein neues Regelwerk.
Wenn es doch als Werbung eingestuft wird, bitte ich um Entschuldigung und gleichzeitig um Verschiebung in entsprechedes Forum. Danke!

UrzasSaga

Unglaublich! 8O  Da ist in kurzer Zeit schon ein Riesensortiment an 131er eingestellt worden. Mhh ich weiß nicht, was man davon halten soll...

Zeromancer

Ist eigentlich ganz normal,da es vollkommen legal ist.Jeder dürfte ja wissen,dass die AGs jede Fassung einzeln beschlagnahmen müssen.Wenn ein Film indiziert ist,sind alle Fassungen indiziert,bei ner Beschlagnahme bleibts bei einer Fassung.

mfg

Z3ro,mal zu X-Juggler gehend...

Kingpin

Die Vorstellung, daß das legal ist, ist ziemlich abwegig, da es zwar richtig ist, daß jede Fassung einzeln beschlagnahmt werden muß, jedoch sind natürlich sämtliche inhaltsgleichen Fassungen ebenso strafrechtlich relevant, wie die zuvor beschlagnahmte(n). Die Feststellung der Erfüllung des Tatbestandes des §131 StGB bezieht sich schließlich auf den Inhalt der Schrift (i.S.d. Gesetzes), unerheblich von welchem Label und unter welcher Bezeichnung diese verbreitet wird.

Im übrigen ist man als Käufer sowieso immer auf der "legalen" Seite, der Hinweis im o.g. Text ist somit irrelevant.
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

dvd-juggler

Allerdings ist es nicht Aufgabe eines Händlers zu prüfen, ob sich eine Fassung zu einer beschlagnahmten Fassung als inhaltsgleich erweist. Die muss gerichtlich durch ein AG festgestellt werden und erst dann unterliegt auch diese Fassung einem Veräußerungsverbot.

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