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Tanz der Teufel X-Rated DVD bei Razzia eingezogen!!!

Begonnen von [rk], 21 August 2004, 13:37:46

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dekay

Zitat von: Dr. Phibes
Zitat von: tieDie Aussagen sind erstmal ohne EID vor Gericht.. Erst wenn eine Vereidung ausdrücklich angesetzt wird must du die Wahrheit sagen.
Hmm? Du musst vor Gericht immer die Wahrheit sagen, egal ob Eid oder nicht. Nur wenn man beim Eid auch noch lügt (warum sollte man das nicht können) und es kommt raus, dann ist man richtig dran, siehe MD oben.

Genau. Allerdings wird man in 99% aller Fälle nicht vereidigt. Übrigens findet die Vereidigung erst nach der Aussage statt (anders in Amiland), wenn man also einen vor Gericht erzählt, weiß man noch gar nicht, ob eine Vereidigung stattfindet oder nicht.
Wegen der geringen Anzahl von Vereidigungen gibt es auch weniger Meineide nach § 154 StGB, die ja mit einer Mindeststrafe von einem Jahr sogar Verbrechen darstellen, sondern mehr "Falsche uneidliche Aussagen", die gemäß § 153 StGB mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren geahndet werden.

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

tie

Es geht um die Strafen.
In den Knast kanst du nur gehen wenn du unter Eid stehst. Dazu zählt nicht der Spruch: Sie müssen hier die Wahrheit sagen. Damit steht man lange noch nicht unter EID:

Grundsätzlich ist im deutschen Recht jede Zeugenaussage vor Gericht zu beeiden. Regelmäßig wird von der Vereidigung jedoch abgesehen (§§ 391ff. ZPO, § 61 StPO), um das Verfahren zu straffen. Der falsche Eid vor Gericht ist der Meineid, der als Verbrechen gilt, unabhängig vor welchem Gericht oder vor welchem Richter er abgegeben wurde. Wird im Zivilprozess auf das Beweismittel der Parteivernehmung zurückgegriffen, so ist es auch möglich die Partei zu vereidigen.

(1) Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, daß der Richter an den Zeugen die Worte richtet:
   "Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben"
und der Zeuge hierauf die Worte spricht:
   "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid ohne religiöse Beteuerung wird in der Weise geleistet, daß der Richter an den Zeugen die Worte richtet:
   "Sie schwören, daß Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben"
und der Zeuge hierauf die Worte spricht:
   "Ich schwöre es."
(3) Gibt ein Zeuge an, daß er als Mitglied einer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft eine Beteuerungsformel dieser Gemeinschaft verwenden wolle, so kann er diese dem Eid anfügen.
(4) Der Schwörende soll bei der Eidesleistung die rechte Hand erheben.

Von der Vereidigung kann nach dem Ermessen des Gerichts abgesehen werden
    1.    bei Personen, die zur Zeit der Vernehmung das sechzehnte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben;
    2.    beim Verletzten sowie bei Personen, die im Sinne des § 52 Abs. 1 Angehörige des Verletzten oder des Beschuldigten sind;
    3.    wenn das Gericht der Aussage keine wesentliche Bedeutung beimißt und nach seiner Überzeugung auch unter Eid keine wesentliche Aussage zu erwarten ist;
    4.    bei Personen, die wegen Meineids (§§ 154, 155 des Strafgesetzbuches) verurteilt worden sind;
    5.    wenn die Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und der Angeklagte auf die Vereidigung verzichten. <- 99 % aller Fälle. Bei uns gehts ja nicht um Mord oder sowas


Werde ich nicht vereidet, leiste ich keinen Meineid und habe auch keine Straftat begangen. Ich habe nur gelogen. Wenn das rauskommt, folgt als Konsequenz die Vereidung und nen Anschiss vom Richter.

Wolfhard-Eitelwolf

Langsam ist das Thema doch recht stark OT :)...

sickBoy

OffToppic isses schon, aber sehr interessant, also bitte nicht schließen...
:D

dekay

Zitat von: tieEs geht um die Strafen.
In den Knast kanst du nur gehen wenn du unter Eid stehst.

Schmarr'n! Hab ich doch schon geschrieben, das alles.
Warum poste ich in diesem Thread eigentlich?

ZitatGrundsätzlich ist im deutschen Recht jede Zeugenaussage vor Gericht zu beeiden. Regelmäßig wird von der Vereidigung jedoch abgesehen (§§ 391ff. ZPO, § 61 StPO), um das Verfahren zu straffen. Der falsche Eid vor Gericht ist der Meineid, der als Verbrechen gilt, unabhängig vor welchem Gericht oder vor welchem Richter er abgegeben wurde. Wird im Zivilprozess auf das Beweismittel der Parteivernehmung zurückgegriffen, so ist es auch möglich die Partei zu vereidigen.

Gut, etwas ausführlicher.

Zitat(1) Der Eid mit religiöser Beteuerung wird in der Weise geleistet, daß der Richter an den Zeugen die Worte richtet:
   "Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben"
und der Zeuge hierauf die Worte spricht:
   "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid ohne religiöse Beteuerung wird in der Weise geleistet, daß der Richter an den Zeugen die Worte richtet:
   "Sie schwören, daß Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben"
und der Zeuge hierauf die Worte spricht:
   "Ich schwöre es."
(3) Gibt ein Zeuge an, daß er als Mitglied einer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft eine Beteuerungsformel dieser Gemeinschaft verwenden wolle, so kann er diese dem Eid anfügen.
(4) Der Schwörende soll bei der Eidesleistung die rechte Hand erheben.

Von der Vereidigung kann nach dem Ermessen des Gerichts abgesehen werden
    1.    bei Personen, die zur Zeit der Vernehmung das sechzehnte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben;
    2.    beim Verletzten sowie bei Personen, die im Sinne des § 52 Abs. 1 Angehörige des Verletzten oder des Beschuldigten sind;
    3.    wenn das Gericht der Aussage keine wesentliche Bedeutung beimißt und nach seiner Überzeugung auch unter Eid keine wesentliche Aussage zu erwarten ist;
    4.    bei Personen, die wegen Meineids (§§ 154, 155 des Strafgesetzbuches) verurteilt worden sind;
    5.    wenn die Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und der Angeklagte auf die Vereidigung verzichten. <- 99 % aller Fälle. Bei uns gehts ja nicht um Mord oder sowas

Wollte das in dieser Ausführlichkeit wirklich jemand wissen?

ZitatWerde ich nicht vereidet, leiste ich keinen Meineid...

Ja, wie schon geschrieben.

Zitat...und habe auch keine Straftat begangen. Ich habe nur gelogen.

Quark. Lies Dir bitte mal den § 153 des Strafgesetzbuches durch. Ich hab den wesentlichen Inhalt oben doch schon beschrieben. Nur Barbara Salesch gucken reicht nicht.

ZitatWenn das rauskommt, folgt als Konsequenz die Vereidung und nen Anschiss vom Richter.

Wenn's das nur wäre.

Zitat von: OnkelLangsam ist das Thema doch recht stark OT ...

Stimmt. Offenbar muss hier alles wiederholt werden, um scheinbar zu widersprechen...;)

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

Hackfresse

WENN es denn zu einem Prozess kommt, dauert es doch sowieso ewig bis dahin. Also kann man sich immer noch mit "Hab ich vergessen" retten.  Was wollen die da machen? Die können einen imo doch nicht zwingen andere anzuscheißen, oder?
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

MD-KrAuSeR

Zitat von: HackfresseWENN es denn zu einem Prozess kommt, dauert es doch sowieso ewig bis dahin. Also kann man sich immer noch mit "Hab ich vergessen" retten.  Was wollen die da machen? Die können einen imo doch nicht zwingen andere anzuscheißen, oder?

genau dann sagst du, dass bei dir jeden Tag so viele DVDs beschlagnahmt werden, dass du dich an diese eine spezielle nicht erinnern kannst. lol

Zur Falschaussage sollte man noch hinzufügen, dass man nicht nur:

-  nicht lügen darf

sondern

- auch nichts absichtlich weglassen darf.

quaker

Ist ja richtig interessant hier geworden, aber ich bin sicher, jeder hat schonmal Barbara Salesch oder Küchi gesehen. :mrgreen:

flesh

Zitat von: MD-KrAuSeR
Zitat von: HackfresseWENN es denn zu einem Prozess kommt, dauert es doch sowieso ewig bis dahin. Also kann man sich immer noch mit "Hab ich vergessen" retten.  Was wollen die da machen? Die können einen imo doch nicht zwingen andere anzuscheißen, oder?

genau dann sagst du, dass bei dir jeden Tag so viele DVDs beschlagnahmt werden, dass du dich an diese eine spezielle nicht erinnern kannst. lol

Zur Falschaussage sollte man noch hinzufügen, dass man nicht nur:

-  nicht lügen darf

sondern

- auch nichts absichtlich weglassen darf.

Wennde auf ner Boerse bist, wirst du sicher net nur bei einem Haendler einkaufen, kannst also sagen, dass du bei dem was gekauft hast, aber nicht mehr weisst, welche DVD. Somit haben du und der Haendler wieder beide den Hals aus der Schlinge und keiner kann dir was...

Hackfresse

Genau das wollte ich eigentlich damit sagen! Steffi, wir verstehn uns! :D
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

flesh

Zitat von: HackfresseGenau das wollte ich eigentlich damit sagen! Steffi, wir verstehn uns! :D

Wir koennen eben imbrowisieren!  :wink:

Aber ernsthaft, schliesslich kann dir keiner beweisen, dass du dich noch erinnern kannst, wie der Typ ausgesehen hat. Oder wer weiss schon noch die Gesichter des jeweiligen Verkaeufers bei jedem einzelnen DVD-Kauf?

MD-KrAuSeR

mit wäre es eigentlich mit: dem Ärger aus dem Weg gehen und keine 131er kaufen?

Hackfresse

Niemals! Nur wegen der völligen Idiotie deutscher Beamter auf irgendetwas verzichten? Ums Verrecken nicht!!!
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

lopeng

Sorry wegen der blöden Frage, aber sind ausser der Hardbox noch andere Fassungen beschlagnahmt oder betrifft das nur diese?

lopeng
So ist das!

tie

@ dekay
eine unbeeidete Aussage kann ich jederzeit Wiederufen. Eine Strafe für unbeeidete Aussagen trift nur sehr seltend ein. Da gibt reichlich Ausnahmegesetzte für wie immer in Deutschland. z.B.

§ 157
Aussagenotstand
(1) Hat ein Zeuge oder Sachverständiger sich eines Meineids oder einer falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) und im Falle uneidlicher Aussage auch ganz von Strafe absehen, wenn der Täter die Unwahrheit gesagt hat, um von einem Angehörigen oder von sich selbst die Gefahr abzuwenden, bestraft oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen zu werden.

Da geht bei EID alles nicht.

Lucker

Zitat von: OnkelLangsam ist das Thema doch recht stark OT :)...

Wobei "recht stark" noch untertrieben ist... 8O  :lol:
Aber wie ein Vorredner schon sagte, recht interessant.  8O
Solange es nicht komplett ausartet kann das Teil von mir aus noch offen bleiben, aber ich sehe schon - die Leute bleiben beim vernünftigen diskutieren, Bravo!!!
:respekt:

Meine Sicht zum Thema:
Wenn man polizeilich aufgefordert wird seine Einkäufe zu präsentieren, weil man gesehen wurde an diesem oder jenem Stand die X-Rated DVD Tanz der Teufel käuflich erworben zu haben und diese DVD jetzt als Beweismittel eingezogen werden soll KOMMA bleiben einem exakt zwei logische Möglichkeiten:
a) ich hab das Teil dort nicht gekauft und zieh mir nen Kumpel als offiziellen Zeugen dazu, der sich den Vorwurf vor Ort anhören soll und sich mittels Perso oder Deckel ausweisen und meinen Wiederspruch zusätzlich bezeugen möchte, falls das Ganze noch weitergehen sollte!
Wäre sehr lustig, wenn gegen meinen ausdrücklichen Willen die Tasche quasi "zwangs"geöffnet würde und betreffender Film nicht drinne wäre,  8O  :lol:  8O
b) ich weiß das die Cops Recht haben und sage einer Beweismittelsicherung unter Vorwand der Wiedergabe nach Einsatz bei Gericht oder sonstwo zu, aber nicht, daß das gute Stück dann 5 Jahre inner Aservatenkammer vor sich hingammelt...  :evil:
So ein Zusatz müßte protokollarisch ja drinn sein, oder?
:haha:  :dodo:  :haha:
Greetings Lucker
Ich schuf Gott!

MD-KrAuSeR

Zitat von: Lucker
b) ich weiß das die Cops Recht haben und sage einer Beweismittelsicherung unter Vorwand der Wiedergabe nach Einsatz bei Gericht oder sonstwo zu, aber nicht, daß das gute Stück dann 5 Jahre inner Aservatenkammer vor sich hingammelt...  :evil:
So ein Zusatz müßte protokollarisch ja drinn sein, oder?
:haha:  :dodo:  :haha:
Greetings Lucker


Die DVD dürfte da 131er jedoch der Einziehung bzw. Verfall unterliegen, d.h. die siehst du zu 99% nie wieder.

Megatron

Is mir ja peinlich zu fragen, aber ich bin halt kein Horrorfilm-Freak... was ist denn ein 131er?  :oops: Steht das für "Eingezogen"?
"Vorsicht Joe, renn nicht in den Propell... ar...ar...ar...argh..." - Mystery Science Theatre 3000 - The Movie

psYchO dAd

Aufgrund Gewaltverherrlichung beschlagnahmt, siehe da, da und natürlich da.

dekay

Zitat von: tie@ dekay
eine unbeeidete Aussage kann ich jederzeit Wiederufen. Eine Strafe für unbeeidete Aussagen trift nur sehr seltend ein. Da gibt reichlich Ausnahmegesetzte für wie immer in Deutschland. z.B.
§ 157
Aussagenotstand
(1) Hat ein Zeuge oder Sachverständiger sich eines Meineids oder einer falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) und im Falle uneidlicher Aussage auch ganz von Strafe absehen, wenn der Täter die Unwahrheit gesagt hat, um von einem Angehörigen oder von sich selbst die Gefahr abzuwenden, bestraft oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen zu werden.
Da geht bei EID alles nicht.

Puh, tie fordert mich ganz schön heraus...
Hab sogar mein schon abgelegt geglaubtes Buch ,,Strafrecht – Besonderer Teil" nochmal rausgekramt. Und das freiwillig nach der Arbeit :D ...
Auf die Gefahr hin, mal wieder anmaßend klugzuscheißen und viel zu viel zu sülzen, nochmal eine ausgiebige Erklärung zu Meineid und Co....

Fall:
Zitat von: dekaydekay spaziert über die DDorfer DVD-Börse und gerät an den Stand eines gewissen Olli K. Der raunt ihm zu: ,,Hey, ich hab voll krass verbotene Sachen und so." dekay schaut sich um und entdeckt eine tolle ,,Tanz der Teufel"-Box und den brandneuen mega-ultra-final-Cut von ,,Dawn of the Dead". ,,Beides zusammen für nur 99,90 Euro!" preist Olli K. die Sachen an und dekay zückt sofort sein Portemonnaie. Kaum hat er stolz seine Errungenschaften im Rucksack verstaut, stürmt eine Hundertschaft Polizei die Halle und verriegelt die Türen. Alle Stände werden durchsucht nach einem Hinweis aus der Bevölkerung, dass da böse Sachen verkauft werden sollen. dekay wird gefragt, was er denn da im Rucksack habe. Weil er mal gelesen hat, dass die Polizei gerne Leute mit auf die Wache nimmt und dort tagelang einsperrt und foltert, gibt er seinen Kauf sofort zu. ,,Wir sehen uns vor Gericht!" sagt der Polizist noch. Gut, dass dekay aus dem GF weiß, dass nicht er sich strafbar gemacht hat, sondern Olli K.
Dank der zügigen Arbeit der Staatsanwaltschaft, steht dekay bereits zweieinhalb Jahre später im Zeugenstand und wird vom Richter Alex H., dem Staatsanwalt und dem Pflichtverteidiger von Olli K. intensiv als Hauptbelastungszeuge befragt. Richter H. fragt dekay, ob er an besagtem Tag die genannten DVDs gekauft hat.

VARIANTE 1: dekay sagt gegen besseres Wissen, ohne aber Olli K. irgendwie raushauen oder sonstwie was zugute kommen zu lassen: ,,Nein, Euer Ehren." Bei dieser Aussage bleibt er, bis Richter H. ihn aus dem Zeugenstand entlässt. Auf eine Vereidigung wird wie üblich gemäß § 61 Nr.5 StPO verzichtet. Olli K. wird freigesprochen, dekay fährt nach Hause und guckt ,,Death Wish".

Wird dekay wohl bei Auffliegen der Lüge vor Gericht verurteilt, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit o.ä. einstellt?
Strafvereitelung und Begünstigung (§§ 257, 258 StGB) scheiden mangels Vorsatzes aus (dekay wollte Olli K. nicht raushauen und ihm auch nicht z.B. die Einkünfte aus seinem Geschäft sichern).
§ 154 (Meineid) scheidet aus, weil kein Eid abgenommen wurde.
Falsche uneidliche Aussage nach § 153? Ja, denn dekay hat 1. falsch ausgesagt, 2. dies wider besseres Wissen, 3. weil auch die Voraussetzungen des § 157 StGB (sog. Aussagenotstand) nicht vorlagen und 4. er die Aussage nicht rechtzeitig berichtigt (§ 158 StGB).

Zitat von: dekayVARIANTE 2: dekay sagt gegen besseres Wissen, ohne aber Olli K. irgendwie raushauen oder sonstwie was zugute kommen zu lassen: ,,Nein, Euer Ehren." Bei dieser Aussage bleibt er. Richter H. als Babsi-Salesch-Fan kommt das merkwürdig vor, v.a. weil dekay, um sich ganz besonders schick zu machen, das F.vs.J.-T-Shirt angezogen hat. Er lässt dekay deswegen vereidigen. dekay spricht den Eid und wird danach entlassen. Olli K. wird freigesprochen, dekay fährt nach Hause und guckt ,,Das Gesetz bin ich".

Mögliche Verurteilung?
§§ 257, 258 StGB aus o.g. Gründen nicht erfüllt.
Meineid nach § 154? Natürlich! Genau wie zu Variante 1, nur dass jetzt noch ein Eid dazukommt. dekay ist also ein Verbrecher. §§ 157, 158 StGB liegen auch hier nicht vor.

Zitat von: dekayVARIANTE 3: dekay sagt gegen besseres Wissen, ohne aber Olli K. irgendwie raushauen oder sonstwie was zugute kommen zu lassen: ,,Nein, Euer Ehren." Bei dieser Aussage bleibt er. Richter H. lässt dekay vereidigen (oder auch nicht). dekay spricht den Eid (bei Vereidigung) und wird danach entlassen. dekay fährt nach Hause und guckt ,,The Green Mile". Am Schluss muss er weinen und rennt zum Gerichtsgebäude. Die Verhandlung läuft noch, der Verteidiger hält gerade sein Schlussplädoyer und fordert Freispruch, weil ja der einzige Zeuge woanders die DVDs gekauft hat. dekay ruft: ,,Halt! Ich gebe es zu, ich habe gelogen! Ich habe die DVDs bei Olli K. gekauft!!!" Richter Alex H. verurteilt daraufhin Olli K. zu 5 Tagessätzen a 10 Euro und lebenslangem Gucken von Best-Entertainment-DVDs.

Verurteilung auch von dekay?
§§ 257/8 s.o.
§ 153 / 154 (je nachdem, ob vereidigt)? Im Prinzip ja, denn dekay hat den Straftatbestand jeweils vollständig erfüllt! Die Berichtigung seiner Aussage kam erst nach Abschluss seiner Zeugenaussage, also zu spät! Ist er jetzt dran und muss sich für Olli K. im Knast für die Seife bücken? Nicht unbedingt. § 158 StGB gibt dem Richter die Möglichkeit, die Strafe zu mildern oder gar nicht zu verhängen, wenn ein Falschaussager seine Aussage rechtzeitig berichtigt. Rechtzeitig heißt, dass das (falsche) Urteil noch nicht gefallen sein darf. Hier ist kein Freispruch, sondern eine –wenn auch wegen der BE-DVDs übermäßig harte– Verurteilung erfolgt, dekay kommt also wahrscheinlich mit einem blauen Auge davon.

Zitat von: dekayVARIANTE 4: dekay glaubt fest, er müsse selbst in den Knast, wenn herauskäme, dass er bei Olli K. diese schmutzigen DVDs gekauft hat. Er sagt also gegen besseres Wissen, ohne aber Olli K. irgendwie raushauen oder sonstwie was zugute kommen zu lassen: ,,Nein, Euer Ehren." Bei dieser Aussage bleibt er. Richter H. lässt dekay vereidigen (oder auch nicht). dekay spricht den Eid (bei Vereidigung) und wird danach entlassen. dekay fährt nach Hause und guckt ,,Brain Dead".

Verurteilung?
§§ 257...jaja, spar ich mir jetzt.
§ 153 / 154 (je nachdem, ob vereidigt)? Ja, eigentlich wie eben. Hier hilft ihm auch nicht § 158. Aber § 157. Nach dem kann die Strafe gemildert (oder bei Nicht-Eid gar nicht erst verhängt) werden, wenn der Falschaussager sich selber oder einen Angehörigen (wenn z.B. Olli K. sein Bruder ist) schützen will. Bei Eid und Nicht-Eid möglich!!!

Weitere Varianten wären, wenn dekay nach Falschaussage beim Sprechen der Eidesformel sich berichtigen würde (wäre Rücktritt vom versuchten Meineid nach § 24 StGB und damit nicht strafbar). Oder wenn dekay gerade falsch aussagt, als plötzlich aus dem Publikum tie -schon immer genervt von dekays Jura-Klugschiss- ruft, ,,Lügner, ich stand daneben und hab gesehen, wie er die gekauft hat!", sodass dekay schnell seine Aussage berichtigt, bevor er vereidigt und/oder aus dem Zeugenstand entlassen wird – hier wäre gar kein Straftatbestand erfüllt, eine versuchte falsche uneidliche Aussage ist straffrei.

So, Gesetz wieder zugeklappt, aber hoffentlich ist jetzt endlich geklärt, dass man vor Gericht NICHT LÜGEN SOLL! ES GIBT KEINE UNZÄHLIGEN AUSNAHMEGESETZE! Allerdings muss im Falle des Falles natürlich eine vorsätzliche Falschaussage erst mal nachgewiesen werden. Und das dürfte für die Staatsanwaltschaft ein ordentliches Problem darstellen, wenn man sich vergesslich und nicht so dumm anstellt wie die Laiendarstellerriege in Gerichtsshows.

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

sickBoy

:respekt:

Hey Dekay, du solltest in der Sendung mit der Maus der deutschen Jugend das deutsche Strafrecht beibringen. Ich glaub jetzt hats auch der letzte gerafft.

Mal so aus Neugier, was machst du beruflich, dass du dich da so gut auskennst? Hat dich sicher schon mal wer gefragt, aber warscheinlich vor meiner Zeit hier im Forum, daher hab ichs noch nie irgendwo gelesen.

flesh

Zitat von: dekay
Zitat von: tie@ dekay
eine unbeeidete Aussage kann ich jederzeit Wiederufen. Eine Strafe für unbeeidete Aussagen trift nur sehr seltend ein. Da gibt reichlich Ausnahmegesetzte für wie immer in Deutschland. z.B.
§ 157
Aussagenotstand
(1) Hat ein Zeuge oder Sachverständiger sich eines Meineids oder einer falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) und im Falle uneidlicher Aussage auch ganz von Strafe absehen, wenn der Täter die Unwahrheit gesagt hat, um von einem Angehörigen oder von sich selbst die Gefahr abzuwenden, bestraft oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen zu werden.
Da geht bei EID alles nicht.

Puh, tie fordert mich ganz schön heraus...
Hab sogar mein schon abgelegt geglaubtes Buch ,,Strafrecht – Besonderer Teil" nochmal rausgekramt. Und das freiwillig nach der Arbeit :D ...
Auf die Gefahr hin, mal wieder anmaßend klugzuscheißen und viel zu viel zu sülzen, nochmal eine ausgiebige Erklärung zu Meineid und Co....

Fall:
Zitat von: dekaydekay spaziert über die DDorfer DVD-Börse und gerät an den Stand eines gewissen Olli K. Der raunt ihm zu: ,,Hey, ich hab voll krass verbotene Sachen und so." dekay schaut sich um und entdeckt eine tolle ,,Tanz der Teufel"-Box und den brandneuen mega-ultra-final-Cut von ,,Dawn of the Dead". ,,Beides zusammen für nur 99,90 Euro!" preist Olli K. die Sachen an und dekay zückt sofort sein Portemonnaie. Kaum hat er stolz seine Errungenschaften im Rucksack verstaut, stürmt eine Hundertschaft Polizei die Halle und verriegelt die Türen. Alle Stände werden durchsucht nach einem Hinweis aus der Bevölkerung, dass da böse Sachen verkauft werden sollen. dekay wird gefragt, was er denn da im Rucksack habe. Weil er mal gelesen hat, dass die Polizei gerne Leute mit auf die Wache nimmt und dort tagelang einsperrt und foltert, gibt er seinen Kauf sofort zu. ,,Wir sehen uns vor Gericht!" sagt der Polizist noch. Gut, dass dekay aus dem GF weiß, dass nicht er sich strafbar gemacht hat, sondern Olli K.
Dank der zügigen Arbeit der Staatsanwaltschaft, steht dekay bereits zweieinhalb Jahre später im Zeugenstand und wird vom Richter Alex H., dem Staatsanwalt und dem Pflichtverteidiger von Olli K. intensiv als Hauptbelastungszeuge befragt. Richter H. fragt dekay, ob er an besagtem Tag die genannten DVDs gekauft hat.

VARIANTE 1: dekay sagt gegen besseres Wissen, ohne aber Olli K. irgendwie raushauen oder sonstwie was zugute kommen zu lassen: ,,Nein, Euer Ehren." Bei dieser Aussage bleibt er, bis Richter H. ihn aus dem Zeugenstand entlässt. Auf eine Vereidigung wird wie üblich gemäß § 61 Nr.5 StPO verzichtet. Olli K. wird freigesprochen, dekay fährt nach Hause und guckt ,,Death Wish".

Wird dekay wohl bei Auffliegen der Lüge vor Gericht verurteilt, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit o.ä. einstellt?
Strafvereitelung und Begünstigung (§§ 257, 258 StGB) scheiden mangels Vorsatzes aus (dekay wollte Olli K. nicht raushauen und ihm auch nicht z.B. die Einkünfte aus seinem Geschäft sichern).
§ 154 (Meineid) scheidet aus, weil kein Eid abgenommen wurde.
Falsche uneidliche Aussage nach § 153? Ja, denn dekay hat 1. falsch ausgesagt, 2. dies wider besseres Wissen, 3. weil auch die Voraussetzungen des § 157 StGB (sog. Aussagenotstand) nicht vorlagen und 4. er die Aussage nicht rechtzeitig berichtigt (§ 158 StGB).

Zitat von: dekayVARIANTE 2: dekay sagt gegen besseres Wissen, ohne aber Olli K. irgendwie raushauen oder sonstwie was zugute kommen zu lassen: ,,Nein, Euer Ehren." Bei dieser Aussage bleibt er. Richter H. als Babsi-Salesch-Fan kommt das merkwürdig vor, v.a. weil dekay, um sich ganz besonders schick zu machen, das F.vs.J.-T-Shirt angezogen hat. Er lässt dekay deswegen vereidigen. dekay spricht den Eid und wird danach entlassen. Olli K. wird freigesprochen, dekay fährt nach Hause und guckt ,,Das Gesetz bin ich".

Mögliche Verurteilung?
§§ 257, 258 StGB aus o.g. Gründen nicht erfüllt.
Meineid nach § 154? Natürlich! Genau wie zu Variante 1, nur dass jetzt noch ein Eid dazukommt. dekay ist also ein Verbrecher. §§ 157, 158 StGB liegen auch hier nicht vor.

Zitat von: dekayVARIANTE 3: dekay sagt gegen besseres Wissen, ohne aber Olli K. irgendwie raushauen oder sonstwie was zugute kommen zu lassen: ,,Nein, Euer Ehren." Bei dieser Aussage bleibt er. Richter H. lässt dekay vereidigen (oder auch nicht). dekay spricht den Eid (bei Vereidigung) und wird danach entlassen. dekay fährt nach Hause und guckt ,,The Green Mile". Am Schluss muss er weinen und rennt zum Gerichtsgebäude. Die Verhandlung läuft noch, der Verteidiger hält gerade sein Schlussplädoyer und fordert Freispruch, weil ja der einzige Zeuge woanders die DVDs gekauft hat. dekay ruft: ,,Halt! Ich gebe es zu, ich habe gelogen! Ich habe die DVDs bei Olli K. gekauft!!!" Richter Alex H. verurteilt daraufhin Olli K. zu 5 Tagessätzen a 10 Euro und lebenslangem Gucken von Best-Entertainment-DVDs.

Verurteilung auch von dekay?
§§ 257/8 s.o.
§ 153 / 154 (je nachdem, ob vereidigt)? Im Prinzip ja, denn dekay hat den Straftatbestand jeweils vollständig erfüllt! Die Berichtigung seiner Aussage kam erst nach Abschluss seiner Zeugenaussage, also zu spät! Ist er jetzt dran und muss sich für Olli K. im Knast für die Seife bücken? Nicht unbedingt. § 158 StGB gibt dem Richter die Möglichkeit, die Strafe zu mildern oder gar nicht zu verhängen, wenn ein Falschaussager seine Aussage rechtzeitig berichtigt. Rechtzeitig heißt, dass das (falsche) Urteil noch nicht gefallen sein darf. Hier ist kein Freispruch, sondern eine –wenn auch wegen der BE-DVDs übermäßig harte– Verurteilung erfolgt, dekay kommt also wahrscheinlich mit einem blauen Auge davon.

Zitat von: dekayVARIANTE 4: dekay glaubt fest, er müsse selbst in den Knast, wenn herauskäme, dass er bei Olli K. diese schmutzigen DVDs gekauft hat. Er sagt also gegen besseres Wissen, ohne aber Olli K. irgendwie raushauen oder sonstwie was zugute kommen zu lassen: ,,Nein, Euer Ehren." Bei dieser Aussage bleibt er. Richter H. lässt dekay vereidigen (oder auch nicht). dekay spricht den Eid (bei Vereidigung) und wird danach entlassen. dekay fährt nach Hause und guckt ,,Brain Dead".

Verurteilung?
§§ 257...jaja, spar ich mir jetzt.
§ 153 / 154 (je nachdem, ob vereidigt)? Ja, eigentlich wie eben. Hier hilft ihm auch nicht § 158. Aber § 157. Nach dem kann die Strafe gemildert (oder bei Nicht-Eid gar nicht erst verhängt) werden, wenn der Falschaussager sich selber oder einen Angehörigen (wenn z.B. Olli K. sein Bruder ist) schützen will. Bei Eid und Nicht-Eid möglich!!!

Weitere Varianten wären, wenn dekay nach Falschaussage beim Sprechen der Eidesformel sich berichtigen würde (wäre Rücktritt vom versuchten Meineid nach § 24 StGB und damit nicht strafbar). Oder wenn dekay gerade falsch aussagt, als plötzlich aus dem Publikum tie -schon immer genervt von dekays Jura-Klugschiss- ruft, ,,Lügner, ich stand daneben und hab gesehen, wie er die gekauft hat!", sodass dekay schnell seine Aussage berichtigt, bevor er vereidigt und/oder aus dem Zeugenstand entlassen wird – hier wäre gar kein Straftatbestand erfüllt, eine versuchte falsche uneidliche Aussage ist straffrei.

So, Gesetz wieder zugeklappt, aber hoffentlich ist jetzt endlich geklärt, dass man vor Gericht NICHT LÜGEN SOLL! ES GIBT KEINE UNZÄHLIGEN AUSNAHMEGESETZE! Allerdings muss im Falle des Falles natürlich eine vorsätzliche Falschaussage erst mal nachgewiesen werden. Und das dürfte für die Staatsanwaltschaft ein ordentliches Problem darstellen, wenn man sich vergesslich und nicht so dumm anstellt wie die Laiendarstellerriege in Gerichtsshows.

dekay

Klasse geschrieben und sehr informativ! Kann man ja evtl. auch mal anderweitig brauchen, nicht nur wegen DVDs sondern Zeugenaussagen allgemein.

Ich haette da aber noch...

Variante 5:
ZitatStatt dekay hockt nun flesh im Gerichtssaal und muss aussagen. Er wird gefragt: "Haben sie sich boeser Film 1 und boeser Film 2 beim Olli gekauft?" Flesh meint: "Ich habe auf der Boerse etwa 2 Dutzend Filme gekauft, weshalb ich mich nicht mehr daran erinnern kann, was ich wo gekauft habe..." Im letzten Moment vor Ollis Freispruch kommen die McManus Brueder ins Gerichtsgebaeude und erteilen Olli die gerechte Strafe fuers boese Filme verkaufen. Was ist aber nun mit flesh? Muss er auch um sein Leben bangen, weil er sagt, er weiss nicht mehr, ob er die Filme beim Olli gekauft hat?

dekay

Zitat von: Steffi alias FleshIch haette da aber noch...
Variante 5:
Statt dekay hockt nun flesh im Gerichtssaal und muss aussagen. Er wird gefragt: "Haben sie sich boeser Film 1 und boeser Film 2 beim Olli gekauft?" Flesh meint: "Ich habe auf der Boerse etwa 2 Dutzend Filme gekauft, weshalb ich mich nicht mehr daran erinnern kann, was ich wo gekauft habe..." Im letzten Moment vor Ollis Freispruch kommen die McManus Brueder ins Gerichtsgebaeude und erteilen Olli die gerechte Strafe fuers boese Filme verkaufen. Was ist aber nun mit flesh? Muss er auch um sein Leben bangen, weil er sagt, er weiss nicht mehr, ob er die Filme beim Olli gekauft hat?

Wenn Du nicht lügst, musst Du nicht bangen. Wer wahrheitsgemäß sagt, er erinnere sich nicht mehr, macht sogar alles richtig.
Wenn Du bei Deiner Aussage allerdings auffällig auf dem Zeugenstuhl Dich hin- und her-windest und vorsätzlich schwindelst, und ein Cop sagt nach Dir aus, dass er flesh genau gesehen hat, wie er böser Film 1+2 bei Olli gekauft und dabei gesagt hat: "Bis zum nächsten Mal, Olli!", dann sieht's schon übler aus.
Es ist sehr schwer, überhaupt den Vorsatz bei Falschaussagen nachzuweisen. Es kommt praktisch in jedem Gerichtsverfahren vor, dass Zeuge A dies und Zeuge B das gesehen hat. Und Zeuge C hat wieder jenes gesehen. Die Richter wissen ganz genau, dass das Erinnerungsvermögen von Menschen im allgemeinen und Zeugen im besonderen schon nach einigen Wochen stark nachlässt. Ich behaupte einfach mal, der Richter (und die McManus-Brüder sowieso) erwartet geradezu, dass Du nicht weißt, bei welchem Händler Du die DVD gekauft hast. Der sagt sich: "Hm, ich hab' mir letztens selber 24 neue weiße Krawatten gekauft - keine Ahnung, welche wo..."

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

Dracula

War heute auf der Börse in München.
Da hatte einer die X-Rated TDT und wollte auch nur 225 Euro dafür.
Da hab ich doch glatt mal überlegt ob ich die nich mal nebenbei so mitnehm. Hab mir aber dann doch lieber 20 andere DVDs dafür gekauft :algo:
Wenn Steven Seagal ins Wasser springt wird er nicht nass, aber das Wasser wird Steven Seagal...

Into each generation, a slayer is born.   

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Hackfresse

Stell dir mal vor du hättest die gekauft und die Bullen hätten sie dir weggenommen....:algo:
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

brainbug1602

Zitat von: DraculaWar heute auf der Börse in München.
Da hatte einer die X-Rated TDT und wollte auch nur 225 Euro dafür.
Da hab ich doch glatt mal überlegt ob ich die nich mal nebenbei so mitnehm. Hab mir aber dann doch lieber 20 andere DVDs dafür gekauft :algo:

Hehe...hab die DVD heute auch gesehen und mir genau das gleiche gedacht. Hat mich auch gewundet, dass die einfach so frei rumlag.


Dracula

Naja, die cmv Blood feast lag ja auch einfach so rum, 1mal für 35 und circa 6mal für 22. Für letzteres hab ich se gekauft. Ganz ok, oder?
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