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spio/jk

Begonnen von riemen22, 12 November 2004, 01:33:01

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riemen22

mir fällt irgendwie auf, dass viele verleih-dvds in der letzten zeit immer mehr "spio/jk" freigaben oder "keine jugendfreigabe..." statt "fsk18" haben. hat sich in dem bereich etwas an der gesetzeslage geändert?

Dr. Brot

Also, auch wenn ich mir sicher bin, daß es hier im Forum schon mehrere Threads gegeben hat, die deine Frage beantworten könnten, werde ich versuchen das nochmal zu erklären.

Wenn ich Blödsinn erzähle korrigiert mich bitte.

Seit dem Inkrafttreten des neuen Jugenschutzgesetzes am 1. April 2003 (hoffe das Datum stimmt) wird die "FSK-18"-Freigabe nicht mehr vergeben. Stattdessen erhalten alle seit diesem Datum neugeprüften, für Jugendliche untauglichen Filme das Prädikat "Keine Jugendfreigabe", wobei "FSK-18" und "kJ" nicht dasselbe sind. (Die Unterschiede wurden in anderen Threads schon zur genüge erläutert).

Wenn ich deine Frage recht interpretiere, dann bist du der Meinung, daß SPIO/JK und kJ das gleiche sind. Das wäre aber nicht korrekt. Das SPIO/JK-Siegel wird schon mal nicht von der FSK vergeben. Desweiteren gibt es noch andere Unterschiede, die zu erläutern ich jetzt einfach zu faul bin.

Da die Freigabe "FSK-18" nicht mehr neu vergeben wird ergibt sich zwangsläufig eine Vermehrung der Titel, die mit "kJ" gekennzeichnet sind. Die überdurchschnittliche Zunahme der SPIO/JK-Freigabe kann ich nicht bestätigen ud bezweifle ich jetzt einfach mal.

Hier ein Link, der deine Frage evtl. besser beantworten kann als meine konfuse Ausführung.
http://www.gemeinschaftsforum.com/phorum/viewtopic.php?t=32676

Stellt sich nur noch die Frage, ob das überhaupt ins Allgemeine Filmforum gehört.

Im übrigen ist es jetzt 1:07 Uhr!

Wolfhard-Eitelwolf

Nicht 2003 sondern 1.4.2004. Auch mich möge man korrigieren, falsch es nicht stimmt :D

Dr. Brot

Zitat von: OnkelNicht 2003 sondern 1.4.2004. Auch mich möge man korrigieren, falsch es nicht stimmt :D


"Mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes zum 01.04.2003 hat die FSK-Freigabe "Keine Jugendfreigabe" die alte Freigabe "nicht freigegeben ab 18 Jahren / FSK 18" abgelöst"

So steht es hier im GF im speziell wegen der Freigaben-Irritation angelegten Thread. (Siehe Link oben)

LJSilver

Da mir gerade langweilig ist, nochmal genauer (obwohl es tatsächlich schon ein paar Threads dazu gibt):

Zitat von: Dr. Brot
Seit dem Inkrafttreten des neuen Jugenschutzgesetzes am 1. April 2003 (hoffe das Datum stimmt) wird die "FSK-18"-Freigabe nicht mehr vergeben. Stattdessen erhalten alle seit diesem Datum neugeprüften, für Jugendliche untauglichen Filme das Prädikat "Keine Jugendfreigabe", wobei "FSK-18" und "kJ" nicht dasselbe sind. (Die Unterschiede wurden in anderen Threads schon zur genüge erläutert).

Hauptunterschied: kJ-Fassungen dürfen nicht mehr indiziert werden.

ZitatWenn ich deine Frage recht interpretiere, dann bist du der Meinung, daß SPIO/JK und kJ das gleiche sind. Das wäre aber nicht korrekt. Das SPIO/JK-Siegel wird schon mal nicht von der FSK vergeben. Desweiteren gibt es noch andere Unterschiede, die zu erläutern ich jetzt einfach zu faul bin.

JK heißt Juristenkommission. Dabei müssen drei Anwälte ein Gutachten erstellen, dass der Film nicht gegen das Strafrecht (Menschenverachtend etc.) verstößt. Die Spio (Spitzenorganisation der Filmwirtschaft) hat eine eigene JK, ein Label kann aber auch drei beliebige, unabhängige Anwälte mit einem Gutachten beauftragen. Dann steht auf den DVDs meist sowas wie "juristisch geprüft" oder "JK geprüft - strafrechtlich unbedenklich"

riemen22

na ja, da hab ich mal wieder was verpennt. danke für eure nachsicht und die infos!  :oops:

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