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Gewerbliche Zensur in den USA illegal

Begonnen von Gargi, 11 Juli 2006, 14:30:46

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Gargi

Spezielle Software ( Clean Flicks / Clean Films ) soll konservative und gottesfürchtige Amerikaner vor schlimmen Inhalten verschiedener Filme schützen. Nach einem bestimmten vorgegebenen Indexmuster werden dann beim Abspielen diverser DVDs spezielle Szenen einfach übersprungen. Dagegen hatte die Filmindustrie geklagt. Nun wurde die Software richterlich als illegal eingestuft "Das Copyright schütze auch die Rechte des Urhebers, seine Kreation in der Form zu beschützen, in der er sie erschaffen hat." so Richter Richard Matsch . Die Firma wurde nun angewiesen, innerhalb von 5 Tagen ihre illegalen Geschäftstätigkeiten einzustellen.

Quelle

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Sehr schön!
Gargi

Kerry

Zitat von: Gargi am 11 Juli 2006, 14:30:46
Spezielle Software ( Clean Flicks / Clean Films ) soll konservative und gottesfürchtige Amerikaner vor schlimmen Inhalten verschiedener Filme schützen. Nach einem bestimmten vorgegebenen Indexmuster werden dann beim Abspielen diverser DVDs spezielle Szenen einfach übersprungen. Dagegen hatte die Filmindustrie geklagt. Nun wurde die Software richterlich als illegal eingestuft "Das Copyright schütze auch die Rechte des Urhebers, seine Kreation in der Form zu beschützen, in der er sie erschaffen hat." so Richter Richard Matsch . Die Firma wurde nun angewiesen, innerhalb von 5 Tagen ihre illegalen Geschäftstätigkeiten einzustellen.

Quelle

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Sehr schön!
Gargi
Warum eigentlich? Wer ein solche Software einsetzt, macht dies ja schließlich freiwillig - es wird immerhin niemand dazu gezwungen. Und wenn jemand tatsächlich keinen Sex und keine Gewalt im Film vertragen kann...
Wenn ich da z.B. an meine Mutter denke: diese ist z.B. historisch sehr interessiert. Den Film "Gladiator" hat sie bis heute nicht gesehen, weil er ihr definitiv zu blutrünstig ist.
Wenn es jetzt hiervon eine Version bereinigte Version ohne diese explizite Gewalt geben würde, wäre der Film auch für sie interessant - da er definitiv mehr bietet als "nur" blutige Metzleien.

Hackfresse

Trotzdem ist es ein unberechtigter Eingriff in ein geschütztes Produkt. Genau wie Cracks bei Spielen. Somit ist es illegal.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Kerry

Zu schön sind auf jeden Fall die Jubelarien der begeisterten Kunden:

http://www.cleanfilms.com/customerpraise.phtml

dies grenzt schon an Realsatire..
Da kann man fast nur noch sagen: "Die spinnen, die Amis"

Gargi

Sorry, habe da wohl einen klein wenig was mißverstanden. Hierbei ging es nicht um die Software, sondern um komplett überarbeitete Filme. Hier die geänderte Meldung:

Mit speziell überarbeiteten Fassungen ( Clean Flicks / Clean Films ) sollen konservative und gottesfürchtige Amerikaner vor schlimmen Inhalten verschiedener Filme geschützt werden.
Dagegen hatte die Filmindustrie geklagt. Nun wurden die überarbeiteten Versionen richterlich als illegal eingestuft "Das Copyright schütze auch die Rechte des Urhebers, seine Kreation in der Form zu beschützen, in der er sie erschaffen hat." so Richter Richard Matsch . Die Firma wurde nun angewiesen, innerhalb von 5 Tagen ihre illegalen Geschäftstätigkeiten einzustellen.
Quelle

My fault ;)

cu
Gargi

cyborg_2029

wenn ich das richtig verstehe, müßten dann aber auch fassungen, die für eine niedrigere freigabe geschnitten wurden, illegal sein.
Lebensweisheiten 101: "Wenn Du einmal damit anfängst, dann kniest Du nur noch."

Hackfresse

Zitat von: cyborg_2029 am 11 Juli 2006, 19:19:01
wenn ich das richtig verstehe, müßten dann aber auch fassungen, die für eine niedrigere freigabe geschnitten wurden, illegal sein.

Du bist mir ja ein Spaßvogel...da sind die Studios ja mit einverstanden, schon aus finanziellen Erwägungen.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

cyborg_2029

das is mir schon klar, aber hier gehts einfach um die theorie...
Lebensweisheiten 101: "Wenn Du einmal damit anfängst, dann kniest Du nur noch."

Dr. STRG+C+V n0NAMe

Zitat von: cyborg_2029 am 11 Juli 2006, 19:27:38
das is mir schon klar, aber hier gehts einfach um die theorie...

Auch in der Theorie nicht, denn schließlich haben die Filmfirmen die Rechte an den Filmen und könnten auch ne 5 Minuten Version von z.B. Gladiator bringen. Die anderen Firmen haben an den Filmen eher gar nichts. :)
Aktueller Rang: Sergeant of the Master Sergeants Most Important Person of Extreme Sergeants to the Max
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Carpenter Brut - Le Perv
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Carpenter Brut - Obituary
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Pertubator - Miami Disco

cyborg_2029

haste auch recht. aber ich mein eher die bedeutung des satzes: "das copyright schütze auch die rechte des urhebers, seine kreation in der form zu beschützen, in der er sie erschaffen hat." oder anders gesagt, es schützt die originalversion des regisseurs. wenn ein studio aber an dem film rumschnippelt, ist das ein eingriff in seine kreation und somit illegal.
schon klar, daß die ihre rechte schützen wollen, aber in meinen augen ist es etwas ungünstig formuliert.
Lebensweisheiten 101: "Wenn Du einmal damit anfängst, dann kniest Du nur noch."

Hackfresse

Zitat von: cyborg_2029 am 11 Juli 2006, 19:53:59
haste auch recht. aber ich mein eher die bedeutung des satzes: "das copyright schütze auch die rechte des urhebers, seine kreation in der form zu beschützen, in der er sie erschaffen hat." oder anders gesagt, es schützt die originalversion des regisseurs. wenn ein studio aber an dem film rumschnippelt, ist das ein eingriff in seine kreation und somit illegal.

Sonnenstich oder was? Die Studios haben den Film bezahlt. Ende Gelände.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



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cyborg_2029

ganz ruhig, wir reden wohl nebeneinander her, aber das macht nix.
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Dr. STRG+C+V n0NAMe

Zitat von: cyborg_2029 am 11 Juli 2006, 20:13:54
ganz ruhig, wir reden wohl nebeneinander her, aber das macht nix.

Nicht aufregen. Das passiert, wenn man in der Zone der Freude wohnt und wochenlang für Bananen anstehen muss.  :icon_mrgreen:
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Hackfresse

Zitat von: n0NAMe am 11 Juli 2006, 20:41:47
Nicht aufregen. Das passiert, wenn man in der Zone der Freude wohnt und wochenlang für Bananen anstehen muss.  :icon_mrgreen:

Du wirst noch sehen, was man mit Bananen alles machen kann, mein kleiner buckliger Gnomfreund... :icon_mrgreen:
Zumal die durchschnittliche Banane auch noch doppelt so groß ist wie du...
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



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cyborg_2029

Zitat von: n0NAMe am 11 Juli 2006, 20:41:47
Nicht aufregen. Das passiert, wenn man in der Zone der Freude wohnt und wochenlang für Bananen anstehen muss. :icon_mrgreen:

danke, ich wohne auch in dieser 'zone'. :icon_cool:
Lebensweisheiten 101: "Wenn Du einmal damit anfängst, dann kniest Du nur noch."

Anderssen

Die Urteilsbegründung finde ich allerdings etwas seltsam. Wenn man das Konzept mal auf das deutsche Fernsehen übertragen würde: dann dürften die Sender keine selbst geschnittenen Filme mehr ausstrahlen (z.B. bei Schnittauflagen durch die FSF), sondern müssten in jedem Fall immer auch das Filmstudio bzw. die Urheber kontaktieren, ob sie überhaupt damit einverstanden sind, dass deren großartiges Werk so verstümmelt im Fernsehen gezeigt wird.

mandator

Zitat von: Anderssen am 12 Juli 2006, 21:57:20
Die Urteilsbegründung finde ich allerdings etwas seltsam. Wenn man das Konzept mal auf das deutsche Fernsehen übertragen würde: dann dürften die Sender keine selbst geschnittenen Filme mehr ausstrahlen (z.B. bei Schnittauflagen durch die FSF), sondern müssten in jedem Fall immer auch das Filmstudio bzw. die Urheber kontaktieren, ob sie überhaupt damit einverstanden sind, dass deren großartiges Werk so verstümmelt im Fernsehen gezeigt wird.

Ich nehme mal an, dass das bereits beim Rechteerwerb festgelegt wird, ob und wie man einen Film ausstrahlen möchte. Die Filmfirmen haben ja ein Interesse daran, möglichst viel mit den Fernsehrechten zu verdienen

Anderssen

ZitatIch nehme mal an, dass das bereits beim Rechteerwerb festgelegt wird, ob und wie man einen Film ausstrahlen möchte.
Glaube ich eigentlich nicht, weil das schwierig wäre. Eigentlich holt man sich erst die Rechte (vermutlich Monate vor der Ausstrahlung), und macht dann dementsprechend seine Programmplanung - soweit ich weiß wird die Programmplanung aber nur ein paar Wochen im Voraus gestaltet; und je nachdem wo man den Film dann einzubauen gedenkt, z.B. einen FSk18-Film um 22 Uhr, müsste man dann auf die Schnittauflagen der FSF reagieren.

Jersey Bellini

Ganz schlau geworden bin ich aus den Infos zu diesem Thema bis jetzt auch noch nicht...

Gekürzte TV-Versionen sollten davon aber nicht betroffen sein, "TV-Edits" gibt es auch in den USA massenweise, gar kein Thema.

Wenn ich mir die Auswahl an DVDs so ansehe, kann ich mir kaum vorstellen, dass die Seiten alle diese Blockbuster offziell unterlizensiert haben. Ich denke mal neben dem Schutz des geistigen Eigentums, sprich der beabsichtigten Fassung, geht es hier auch um ganz gewöhnliche Copyrightverstöße.   

Zitate von:
http://www.cleanfilms.com/viewmessage.phtml?help&id=7

"Is it legal to edit movies?
CleanFilms is a co-operative rental club. All CleanFilms members collectively agree to have CleanFilms purchase original, un-edited DVD movies on their behalf. Copyright law allows CleanFilms to make a backup copy of each original DVD. This backup copy can be edited under certain provisions of copyright law (Fair Use & First Sale Doctrines).
CleanFilms makes family edited backup copies of the originals to edit out content that is objectionable to its members - similar to how you might press mute to avoid hearing objectionable language when watching a movie in your home. CleanFilms always maintains a 1 to 1 ratio between edited movies and un-edited originals."


&

http://www.familyediteddvds.com/faq.php?osCsid=e7614df0eda23571acfebdae623b5583

"Q : How is selling edited DVDs legal?
A : As long as the DVD is property of a private party, the owner is allowed the right to do whatsoever he/she would like to the property. You can put in the microwave (not recommended), use it as a frisbee, as a coaster, etc. The fact of the matter is that a DVD is technically software; copyright laws allow a software owner to make an archival backup copy (this backup copy can be edited). When you use our service, you are confirming that you own the original DVD (widescreen) and agree to have a professionally edited archival backup made of the same DVD. You retain your original DVD and we send you the edited archival backup. Therefore, you are actually paying for the service to make a back up of your original DVD; this backup is the edited version of said movie. There are no copyright violations. The Copyright Act of 1976 has a section known as the "first sale provision" which states once a studio sells a video/DVD to someone -- whether to a large company or an individual customer -- they give up control of that copy of the movie. It states that in order to own an edited movie, it must be accompanied by an original copy of the movie. Federal law prohibits simultaneous use of the original and the edited copy of the DVD. We assume no legal responsibility. The customer assumes all responsibility that any edited DVD purchased from this site retains a legal companion original."


Nimmt man mal die ganzen hochmoralischen Intentionen und legt die eventuellen rechtlichen Hintertüren negativ aus, sind das ganz einfach nur Raubkopien, tja...

Kerry

Zitat von: Anderssen am 13 Juli 2006, 10:13:19
Glaube ich eigentlich nicht, weil das schwierig wäre. Eigentlich holt man sich erst die Rechte (vermutlich Monate vor der Ausstrahlung), und macht dann dementsprechend seine Programmplanung - soweit ich weiß wird die Programmplanung aber nur ein paar Wochen im Voraus gestaltet; und je nachdem wo man den Film dann einzubauen gedenkt, z.B. einen FSk18-Film um 22 Uhr, müsste man dann auf die Schnittauflagen der FSF reagieren.
Zwischen den TV-Anstalten und den Rechteinhabern gibt es wohl einen Rahmenvertrag, in dem so etwas geregelt ist. So würde ich es zumindest mal machen...

MeroWinger

Ich denke hier liegt bei vielen ein Mißverständnis vor.

So wie ich es verstanden habe, nimmt diese Schnibbel-Firma einfach eine handelsübliche Version und kürzt eigenmächtig ohne Nachfrage bei den Rechtinhabern. Somit ganz klar illegal.
Die Fernsehausstrahlungen werden hier anders behandelt, da wie ich meine, die Sender vorher die kürzungen mit den Rechtinhabern abklären und/oder das "Recht" (durch die Lizens, bzw das Abkommen) haben diese eigenmächtig zu kürzen.

Ich denke hier gehts einfach mal wieder ums Geld.
Die Rechteinhaber verdienen an dem Leihhandel des "Schnibblers" kein Geld.
Deswegen klagen sie. Hätte der Unhold eine Lizenz und ein entsprechendes Abkommen gehabt, wäre es hier sicherlich auch kein Problem für die Konservativen den Film zu zerhacken....

Oder was meint ihr?

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