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Nein, Hostel hat es immer noch nicht erwischt. - Index 1/07

Begonnen von Nerf, 1 Februar 2007, 11:56:48

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Grusler

27 Februar 2007, 22:51:31 #60 Letzte Bearbeitung: 28 Februar 2007, 22:32:46 von Grusler
Ein Verleih kann auch einen Film mit Spio/JK-Freigabe oder gar ungeprüft ins Kino bringen. Allerdings kann er noch während er läuft indiziert werden und dann herrscht dafür Werbeverbot, was bei Verleihern heutzutage nicht so gut ankommt.
Früher waren die Gesetze auch anders, es konnte auch ein FSK-geprüfter Film indiziert werden, da ist es fast egal ob nun FSK oder JK.

Nachtrag:
Ich vergaß noch zu sagen, das mit TCM und den "vorsorglichen Schnitten" von Warner ist scheinbar ein Gerücht. Die FSK hat dem Film in der UNGEKÜRZTEN FASSUNG die FREIGABE VERWEIGERT!
ROCK 'N' ROLL WIRD NIEMALS STERBEN, IHR SCHEISSER!
 -Rollie LeBay


Ko(s)misches Sein.

Akayuki

Als Beispiel: The Punisher von 2004 lief damals auch ungprüft im Kino und wurde dann später zu einer SPIO/JK Fassung.
P.S: Beiläufig würde mich jetzt auch mal die Vorgehensweise von Premiere interssieren, als sie damals die Filme Jason X und Starship Troopers 2 erhielten. Da die JK Versionen beider Filme noch vor der Pay-TV Ausstrahlung indiziert wurden, musste eine noch nicht vorhandene 18er Freigabe her. Hatte hier Premiere in Zusammenarbei mit der FSK den Film beschnitten, oder hatten sie freie Hand und legeten die Schere im eigenen Ermessen an? Tut zwar nix zum Thema, liegt bei mir aber schon lange im Verborgenen.

Original Zitat: "Ey Leute, Hard Boiled ist besser als Sex! Da hast du zwei Stunden pure Äckschen!"


Kingpin

Zitat von: Grusler am 27 Februar 2007, 22:51:31
Ein Verleih kann auch einen Film mit Spio/JK-Freigabe oder gar ungeprüft ins Kino bringen. Allerdings kann er noch während er läuft indiziert werden und dann herrscht dafür Werbeverbot, was bei Verleihern heutzutage nicht so gut ankommt.
Früher waren die Gesetze auch anders, es konnte auch ein FSK-geprüfter Film indiziert werden, da ist es fast egal ob nun FSK oder JK.
Nicht vergessen sollte man diesbezüglich allerdings, daß nach alter JÖSchG-Rechtslage im Kino selbst mit FSK18 gekennzeichnete Filme nicht indiziert werden konnten (§6 VII JÖSchG), d.h. im Kino war ausschließlich die Indizierung nicht gekennzeichneter Filme möglich.
Diese Ungleichbehandlung von Kinofilm und Videofilm hat man bekanntermaßen im JuSchG beibehalten, wo bei Videofilmen bereits einfachere Kriterien zur Kennzeichnungsverweigerung führen.
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

AndreMASTER

Zitat von: 2BerettaZKiller am  6 März 2007, 09:50:56
P.S: Beiläufig würde mich jetzt auch mal die Vorgehensweise von Premiere interssieren, als sie damals die Filme Jason X und Starship Troopers 2 erhielten. Da die JK Versionen beider Filme noch vor der Pay-TV Ausstrahlung indiziert wurden, musste eine noch nicht vorhandene 18er Freigabe her. Hatte hier Premiere in Zusammenarbei mit der FSK den Film beschnitten, oder hatten sie freie Hand und legeten die Schere im eigenen Ermessen an? Tut zwar nix zum Thema, liegt bei mir aber schon lange im Verborgenen.



Premiere hat ihren eigenen FSF-Gutachter am Start. Dieser prüft die geschnittenen Premiere-Fassungen (ob jetzt Horror oder Porno) auf ihre Fernsehtauglichkeit und setzt seinen Stempel drauf oder eben nicht.
CU, AndreMASTER
________________________________________

"When there's no more room in hell, the dead will walk the earth." - Peter Washington, Dawn of the Dead

Grusler

Zitat von: Kingpin am  6 März 2007, 12:06:22
Nicht vergessen sollte man diesbezüglich allerdings, daß nach alter JÖSchG-Rechtslage im Kino selbst mit FSK18 gekennzeichnete Filme nicht indiziert werden konnten (§6 VII JÖSchG), d.h. im Kino war ausschließlich die Indizierung nicht gekennzeichneter Filme möglich.

Wurde "Predator" nicht während er lief indiziert und dann auf FSK16 für's Kino heruntergeschnitten? So stand es mal in der Imdb (meine ich), muss aber ein Gerücht gewesen sein, denn nun steht da was anderes. Aber das FSK-geprüfte Filme früher auch nicht im Kino indiziert werden konnten wusste ich nicht, wieder was dazu gelernt. :respekt:

Zitat von: AndreMASTER am  6 März 2007, 16:46:43
Premiere hat ihren eigenen FSF-Gutachter am Start. Dieser prüft die geschnittenen Premiere-Fassungen (ob jetzt Horror oder Porno) auf ihre Fernsehtauglichkeit und setzt seinen Stempel drauf oder eben nicht.

Mir hamse mal geschrieben, als ich mal wieder wegen gekürzten Fassungen ausgerastet bin, dass sie die Filme sogar weniger Schneiden bräuchten, als die Sender im regulären TV. Aber FSF ist doch FSF? Oder gibt es auch FSF-Premiere? Na ja, alles ein wenig komisch bei denen...
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Anime-BlackWolf (Sailor Moon / Bunny Tsukino)

Zitat von: 2BerettaZKiller am  6 März 2007, 09:50:56
Als Beispiel: The Punisher von 2004 lief damals auch ungprüft im Kino und wurde dann später zu einer SPIO/JK Fassung.

Also als ich in dem Film im Kino war lief nur die runtergeschnittene "keine Jugendfreigabe"-Fassung. SOLLTE (was ich nach wie vor nicht glaube) die eine oder andere ungeschnittene Kopie im Umlauf gewesen sein, dann weil die Sony durchgerutscht ist. Ungeprüftes und Sony sind Sachen, die sich ausschliessen.
"Everypony stay calm!" - "Oh what the Hay???"

rierami

Zitat von: Grusler am  6 März 2007, 16:52:36
Wurde "Predator" nicht während er lief indiziert und dann auf FSK16 für's Kino heruntergeschnitten? So stand es mal in der Imdb (meine ich), muss aber ein Gerücht gewesen sein, denn nun steht da was anderes. Aber das FSK-geprüfte Filme früher auch nicht im Kino indiziert werden konnten wusste ich nicht, wieder was dazu gelernt. :respekt:

Mir hamse mal geschrieben, als ich mal wieder wegen gekürzten Fassungen ausgerastet bin, dass sie die Filme sogar weniger Schneiden bräuchten, als die Sender im regulären TV. Aber FSF ist doch FSF? Oder gibt es auch FSF-Premiere? Na ja, alles ein wenig komisch bei denen...

Predator habe ich damals im Kino gesehen da dürfte ich 16 gewesen sein. Da ich aber nie Probleme hatte bei 18er Filme reinzukommen (:icon_mrgreen:) glaube ich wir können der ofdb Glauben schenken und dort steht die Kinofassung mit 18 drin.

Die Sache mit Premiere ist mir auch bekannt. Begründet wird es damit das -vorrausgesetzt man hat einen wirklich Premiere verifizierten Receiver- Premiere einen funktionierenden Jugenschutz hat und man ab FSK16 bei jedem Film eine PIN eingeben muß. (Bei nicht verifizierten Receivern kann man das aber wunderbar umgehen  :king:)
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Grusler

7 März 2007, 22:43:14 #67 Letzte Bearbeitung: 7 März 2007, 22:52:06 von Grusler
Zitat von: rierami am  7 März 2007, 00:40:57
Predator habe ich damals im Kino gesehen da dürfte ich 16 gewesen sein. Da ich aber nie Probleme hatte bei 18er Filme reinzukommen (:icon_mrgreen:) glaube ich wir können der ofdb Glauben schenken und dort steht die Kinofassung mit 18 drin.

Ja, war ja nur so ein Gedanke, vielleicht verwechsle ich das auch mit was anderem.
Ich bin mit 17 damals nicht in "Fled" reingekommen, das fand ich demprimierend. :bawling:

Zitat von: rierami am  7 März 2007, 00:40:57
Die Sache mit Premiere ist mir auch bekannt. Begründet wird es damit das -vorrausgesetzt man hat einen wirklich Premiere verifizierten Receiver- Premiere einen funktionierenden Jugenschutz hat und man ab FSK16 bei jedem Film eine PIN eingeben muß. (Bei nicht verifizierten Receivern kann man das aber wunderbar umgehen  :king:)

Sinn würde es ja machen, wenn die 18er Filme auch ungeschnitten wären, aber so? Was bringt mir eine weniger gekürzte 18er Fassung als im TV, obwohl sie trotzdem gekürzt ist? Außerdem ist mir bei den 18er Premiere Schnittparaden kein Unterschied zu den entsprechenden TV-"FSF18"-Versionen aufgefallen. Im Gegenteil:
Wenn Pro7 demnächst den "Punisher" in der KJ-Fassung sendet, wäre diese Fassung sogar länger als auf Premiere.
Schade das Premiere nichtmal irgendwas gegen diese FSF-Unterjochung machen kann bzw. will. Denn die Filmauswahl ansich, gefällt mir ganz gut. Schade.

Na ja war zwar jetzt alles beyond "Saw 3", aber was soll's, musste auch mal raus.

Nachtrag: Ach scheiße, der Saw3 Thread ist das ja eh nicht, dieser verfluchte Rauch :scar:


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Akayuki

Bleibt auch noch anzumerken das Kabel 1 den Klassiker von 82, "The Thing", trotz Indizierung am 12. November 2006 austrahlten.
Siehe auch Eintragung: http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=810&vid=188045
Kabel 1 hatte sich eine Sondergenehmigung besorgt. Großes Lob nochmal an dieser Stelle.  :respekt:
Deshalb bleibt es mir auch noch im Verborgenen, das Premiere trotz Jugendschutzmaßnahmen, nicht gleiche Genehmigungen einholt. Wie man sieht ist es ja auch anscheinend rechtlich gesehen möglich.   :andy:
Original Zitat: "Ey Leute, Hard Boiled ist besser als Sex! Da hast du zwei Stunden pure Äckschen!"


Jason

Zitat von: 2BerettaZKiller am  9 März 2007, 12:54:43
Bleibt auch noch anzumerken das Kabel 1 den Klassiker von 82, "The Thing", trotz Indizierung am 12. November 2006 austrahlten.
Siehe auch Eintragung: http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=810&vid=188045
Kabel 1 hatte sich eine Sondergenehmigung besorgt. Großes Lob nochmal an dieser Stelle.  :respekt:
Deshalb bleibt es mir auch noch im Verborgenen, das Premiere trotz Jugendschutzmaßnahmen, nicht gleiche Genehmigungen einholt. Wie man sieht ist es ja auch anscheinend rechtlich gesehen möglich.   :andy:


Unsinn, Kabel 1 hatte dafür keine Genehmigung. Die haben sich bloss um Schadensbegrenzung bemüht.
Offizielle Stellungnahme der FSF auf Anfrage:

ZitatSehr geehrter Herr XXX,

tatsächlich handelte es sich bei "Das Ding aus einer anderer Welt" um
die ungeschnittene und somit indizierte Fassung des Filmes, deren
Ausstrahlung untersagt ist. Entgegen anders lautender Aussagen hat die
FSF keine Sondergenehmigung für die Freigabe/ Ausstrahlung des Filmes
gegeben. (Das könnte Sie auch gar nicht, da dies nach geltendem Recht
nicht in ihrem Kompetenzbereich liegt.)

Mit freundlichen Grüßen,
Barbara Weinert

"Wie das Grundgesetz schon sagt:
Die Würde des Menschen ist unbegründet.
Oder so ähnlich."


- Oliver Kalkofe -

Sundowner

So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Hackfresse

Was haben die denn (wenn überhaupt)für ne Strafe bekommen dafür?
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Grusler

9 März 2007, 18:07:35 #72 Letzte Bearbeitung: 9 März 2007, 18:09:37 von Grusler
Die Sache mit der FSF kann ich ja verstehen, wenn Kinder nachts vorm Fernseher sitzen, was nicht ungewöhnlich ist, sollen sie vor extremen Gewaltdarstellungen und Pornographie geschützt werden. OK, das leuchtet mir ein.
Allerdings sind die Telefonsex-Werbespots in meinen Augen pornographisch, bzw. es ist genau die Art von sexueller Darstellung die im Porno, der zwischen den Werbeeinblendungen läuft ;), gekürzt werden muss, um fernsehtauglich zu werden. Sobald es um Geld geht werden doch in Deutschland alle Vorsätze und Richtlinien über Bord geschmissen. Und vom billigen Glücksspiel und der Hokus-Pokus-Scharlatanerie will ich garnicht erst anfangen...letztendlich ist das Nachtprogramm in Deutschlad generell höchst jugendgefährdent, da nützt es nichts Pornos, Action- und Horrorfilme zu kürzen. Das ist dann eher schon Schikane an Filmfans, wenn man wie erfolgt abgleicht. :icon_mrgreen:
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Kingpin

Zitat von: Grusler am  9 März 2007, 18:07:35
Die Sache mit der FSF kann ich ja verstehen, wenn Kinder nachts vorm Fernseher sitzen, was nicht ungewöhnlich ist, sollen sie vor extremen Gewaltdarstellungen und Pornographie geschützt werden. OK, das leuchtet mir ein.
Mir nicht - was haben Kinder nachts vor der Glotze zu suchen!? Die haben um die Uhrzeit gefälligst zu schlafen. Und die Eltern haben - selbst wenn die Kinder zu den Zeiten noch wach sein sollten - dafür zu sorgen, daß ihre Kinder nichts sehen, was nicht für sie gedacht und geeignet ist.
Merwürdigerweise können doch in anderen Ländern auch Filme, die bei uns unsinnigerweise immer noch auf dem Idiotieindex der BPjM stehen, ausgestrahlt werden, ohne daß es da das übliche Geplärre gibt.
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AndreMASTER

Zitat von: Kingpin am  9 März 2007, 18:30:53
Mir nicht - was haben Kinder nachts vor der Glotze zu suchen!? Die haben um die Uhrzeit gefälligst zu schlafen. Und die Eltern haben - selbst wenn die Kinder zu den Zeiten noch wach sein sollten - dafür zu sorgen, daß ihre Kinder nichts sehen, was nicht für sie gedacht und geeignet ist.
Merwürdigerweise können doch in anderen Ländern auch Filme, die bei uns unsinnigerweise immer noch auf dem Idiotieindex der BPjM stehen, ausgestrahlt werden, ohne daß es da das übliche Geplärre gibt.

Vor allem heute ist es schon so, dass fast jeder 10-Jährige einen Fernseher bei sich im Zimmer stehen hat. Möglicherweise können die Eltern das Kind tagsüber kontrollieren (wenn Mama oder Papa nicht arbeitet) und es vor Schundsendungen bewahren, aber nachts haben Eltern nunmal das Vertrauen, dass das Kind am Schlafen ist. Da muss das Kind einfach nur in der Fernsehzeitschrift blättern und sich merken, wann der nächste Horrorfilm in der Nacht läuft und sich den "Mickey Mouse"-Wecker stellen.
CU, AndreMASTER
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Chef

Mahlzeit!

Ich hätte mich aber nie für Filme interessiert wenn ich nicht 1992 die RTL-Austrahlung von "Terminator" gesehen hätte!!! Damals kam die indizierte Fassung... und ich war 10 Jahre alt!!! :D

Ich hatte nur Angst, als ich im gleichen Zeitraum "Chucky 2" gesehen habe!!! Da bekam ich Alpträume!!! :bawling:

Und trotzdem bin ich ein gesunder erwachsener Mann geworden; der zwar leicht kaputt ist aber trotzdem lieb!!! Hahaha...^^ :icon_lol:

Gruß Chef :andy: 
Und jetzt Marsch zurück auf die Schulbank, Agent Starling!!! Flieg, flieg, flieg... flieg, flieg, flieg!!!

Jason

Zitat von: Hackfresse am  9 März 2007, 14:47:58
Was haben die denn (wenn überhaupt)für ne Strafe bekommen dafür?

"Wenn überhaupt", dann wahrscheinlich etwas in der Art von 10.000 Euro; so wie VOX diesen Betrag auch immer zahlen musste, wenn der Sender die ungekürzte Fassung von "Black Emanuelle" bspw., gebracht hat (wegen dieser einen, reichlich kurzen HC-Einstellung).
"Wie das Grundgesetz schon sagt:
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Oder so ähnlich."


- Oliver Kalkofe -

rierami

Zitat von: Grusler am  9 März 2007, 18:07:35
Die Sache mit der FSF kann ich ja verstehen, wenn Kinder nachts vorm Fernseher sitzen, was nicht ungewöhnlich ist, sollen sie vor extremen Gewaltdarstellungen und Pornographie geschützt werden. OK, das leuchtet mir ein.
Allerdings sind die Telefonsex-Werbespots in meinen Augen pornographisch, bzw. es ist genau die Art von sexueller Darstellung die im Porno, der zwischen den Werbeeinblendungen läuft ;), gekürzt werden muss, um fernsehtauglich zu werden. Sobald es um Geld geht werden doch in Deutschland alle Vorsätze und Richtlinien über Bord geschmissen. Und vom billigen Glücksspiel und der Hokus-Pokus-Scharlatanerie will ich garnicht erst anfangen...letztendlich ist das Nachtprogramm in Deutschlad generell höchst jugendgefährdent, da nützt es nichts Pornos, Action- und Horrorfilme zu kürzen. Das ist dann eher schon Schikane an Filmfans, wenn man wie erfolgt abgleicht. :icon_mrgreen:


Auch von mir einen fetten EINSPRUCH: Nach 22:00 Uhr haben schulpflichtige Kinder (zumindest bis 13, 14) im Bett zu sein. Sowohl an Schultagen als auch am Wochenende. Mein 10-jähriger Sohn hat sich spätesten um 20:00 Uhr ins Bett zu begeben! Was also nach 20:00 Uhr läuft ist in meinem Haus für meine Kinder canceled!
Es wird auch später wenn die Kinder mal älter sind immer noch MEIN Ermessen sein was sie sehen dürfen und was nicht. Genau genommen scheiß ich auf Altersfreigaben wenn ich den Film kenne. Ich entscheide selber ob eins meiner Kinder etwas sehen kann oder nicht. Beispiel? Harry Potter hat jedes meiner Kinder schon gesehen - auch wenn sie erst ab 12 sind. Die letzten Glühwürmchen (FSK6) stehen im stets verschlossenen Giftschrank neben DVDs wie Men behind the Sun und Dawn of the Dead ect.
Die Kontrolle über das Fernsehprogramm meiner Kinder erfolgt mit einem PIN-geschützten Receiver mit Zeitsteuerung.

Was meine Kinder bei Freunden ansehen und was nicht kann ich nicht kontrollieren - hier liegt dann die Aufsichtspflicht bei den Eltern der Kinder bei denen sie sind... (Anmerkung: Ich hatte gute Freunde deren Eltern eine hervorrangende Horrorfilmsammlungen zu Hause hatten in meiner Schulzeit...  :icon_mrgreen:)
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Grusler

Zitat von: Kingpin am  9 März 2007, 18:30:53
Mir nicht - was haben Kinder nachts vor der Glotze zu suchen!? Die haben um die Uhrzeit gefälligst zu schlafen. Und die Eltern haben - selbst wenn die Kinder zu den Zeiten noch wach sein sollten - dafür zu sorgen, daß ihre Kinder nichts sehen, was nicht für sie gedacht und geeignet ist.
Merwürdigerweise können doch in anderen Ländern auch Filme, die bei uns unsinnigerweise immer noch auf dem Idiotieindex der BPjM stehen, ausgestrahlt werden, ohne daß es da das übliche Geplärre gibt.

Zitat von: rierami am 10 März 2007, 00:46:32
Auch von mir einen fetten EINSPRUCH: Nach 22:00 Uhr haben schulpflichtige Kinder (zumindest bis 13, 14) im Bett zu sein. Sowohl an Schultagen als auch am Wochenende. Mein 10-jähriger Sohn hat sich spätesten um 20:00 Uhr ins Bett zu begeben! Was also nach 20:00 Uhr läuft ist in meinem Haus für meine Kinder canceled!
Es wird auch später wenn die Kinder mal älter sind immer noch MEIN Ermessen sein was sie sehen dürfen und was nicht. Genau genommen scheiß ich auf Altersfreigaben wenn ich den Film kenne. Ich entscheide selber ob eins meiner Kinder etwas sehen kann oder nicht. Beispiel? Harry Potter hat jedes meiner Kinder schon gesehen - auch wenn sie erst ab 12 sind. Die letzten Glühwürmchen (FSK6) stehen im stets verschlossenen Giftschrank neben DVDs wie Men behind the Sun und Dawn of the Dead ect.
Die Kontrolle über das Fernsehprogramm meiner Kinder erfolgt mit einem PIN-geschützten Receiver mit Zeitsteuerung.

Was meine Kinder bei Freunden ansehen und was nicht kann ich nicht kontrollieren - hier liegt dann die Aufsichtspflicht bei den Eltern der Kinder bei denen sie sind... (Anmerkung: Ich hatte gute Freunde deren Eltern eine hervorrangende Horrorfilmsammlungen zu Hause hatten in meiner Schulzeit...  :icon_mrgreen:)

Ja, ihr habt ja recht. Stimmt alles völlig. :respekt:
Allerdings geht man beim Jugendschutz davon aus, dass eben nicht alle Kinder und Jugendliche um 20:00 Uhr bzw. 22:00 Uhr im Bettchen liegen, was nunmal der Realität entspricht. Sie wollen praktisch das etwas eingrenzen, was manche Eltern ganz versäumen. Daher mein logisches Verständnis für das System der FSF, wohlgemerkt für's "normale TV". Aber wie schon erwähnt, die FSF "kürzt" eindeutig das Falsche, was dem ganzen wieder einen farcehaften Charakter gibt.

Letztendlich ist der (Medien-)Jugendschutz in Deutschland eine überzogene Farce ohne sinnvolle und logische Richtlinien. :icon_cool:


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rierami

Hast genauso Recht! Wieder fällt aber die Sache auf verfehlte Aufsichtpflicht der Eltern zurück - womit wir wieder bei den Killerspielen ect. wären...   :anime:
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Grusler

Auf die Annahme das deutsche Eltern nicht richtig auf ihre Kinder aufpassen, stützt sich ja der ganze Jugendschutz-Kram. Deshalb wird indiziert, beschlagnahmt, gekürzt, verweigert, u.s.w. Würde man hier annehmen, Eltern könnten auf ihre Kinder angemessen aufpassen, hätte sowas wie z.B. der §131 keine Handhabung mehr und wäre dann ZENSUR, die es ja nicht gibt, aber zugunsten des Jugendschutzes doch, wenn auch indirekt, angewand wird.


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rierami

Zitat von: Grusler am 10 März 2007, 02:25:53
Auf die Annahme das deutsche Eltern nicht richtig auf ihre Kinder aufpassen, stützt sich ja der ganze Jugendschutz-Kram. Deshalb wird indiziert, beschlagnahmt, gekürzt, verweigert, u.s.w. Würde man hier annehmen, Eltern könnten auf ihre Kinder angemessen aufpassen, hätte sowas wie z.B. der §131 keine Handhabung mehr und wäre dann ZENSUR, die es ja nicht gibt, aber zugunsten des Jugendschutzes doch, wenn auch indirekt, angewand wird.

...und genau das ist die Realität in unserer Leistungsgesellschaft. Leider denken aber auch die Politiker so. Es kann mir keiner erzählen das es in Ländern die es wesentlich liberaler mit dem "Jugendschutz" handhaben mehr passiert wie in Deutschland. Deswegen finde ich Zensur für unnötig ---> wenn sich Eltern wirklich um ihre Kinder kümmern würden!
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Grusler

Du sagst es! :respekt:
Aber clevere Eltern scheißen ja auch auf die ganzen willkürlichen Freigaben. ;)
Haben meine Eltern übrigens auch so gemacht. Ab 12 durfte ich Schwarzenegger, Robocop u.s.w. Und so ab 14 auch (offiziell :icon_twisted:)Tanz der Teufel, Nightmare, Ritter der Dämonen... War cool! :icon_mrgreen:



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Sundowner

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Grusler

Seither jeden Tag, die Leichen esse ich aber meist vollständig, somit bleiben keine Spuren zurück. :icon_twisted:
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The Spectre

Aber stimmt schon, dass System ist echt für den Arsch.
Wenn ich daran denke wie ich vor 15 Jahren vor der Videothek warten musste, während mein Dad dann rein ist um die Filme zu holen die ich ausgesucht hatte, lache ich mich heute noch tot.
Es ist Sache der Eltern darauf zu achten was Kinder ansehen - da hat keine Behörde was mit zu tun. Der ganze Kram mit Killerspielen und so, kann niemals staatlich reguliert werden, dies obliegt immer der Familie! Dies ist zumindest meine Meinung.

P.S.: Viel Spaß beim zerfetzen meiner Aussage!

Chef

Mahlzeit!

Ja das war geil früher!!! Ich weiß noch als mich meine Großeltern von einem Fußballspiel abgeholt haben und wir danach in die Videothek gefahren sind!!! Da mußte ich dann vor dem 18er-Bereich warten, aber die Oma hat mir die Cover vorgeholt und ich zeigte was ich haben wollte!!! Hahaha... An dem Tag habe ich mir dann "Phantom Kommando" ausleihen lassen!!! Das Fußballspiel ging übrigens 2:2 aus!!!

Gruß Chef :andy: 
Und jetzt Marsch zurück auf die Schulbank, Agent Starling!!! Flieg, flieg, flieg... flieg, flieg, flieg!!!

Akayuki

Ich hab die Filme damals immer bei meiner Cousine geguckt. Mein Onkel hatte immer ne große Auswahl im Schrank. Solche Sachen wie "From Dusk till Dawn", "Sieben" und Konsorten.
Da hat uns nie jemand gefragt was wir da gucken....
Genau wie bei den Spielen... (Doom, AVP, SOF und vor allem UT  :love: )
Naja die guten alten Zeiten eben.  :bawling:

P.S: Ich habs ganz ohne Amoklauf überstanden.  :respekt:
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Dr. STRG+C+V n0NAMe

Zitat von: 2BerettaZKiller am 13 März 2007, 17:09:01
Ich hab die Filme damals ... Solche Sachen wie "From Dusk till Dawn", "Sieben" und Konsorten.

hihihihi

DAMALS ... vor tausenden von Jahren. SCNR  :icon_mrgreen:
Aktueller Rang: Sergeant of the Master Sergeants Most Important Person of Extreme Sergeants to the Max
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Carpenter Brut - Le Perv
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Carpenter Brut - Obituary
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Pertubator - Miami Disco

Hackfresse

Zitat von: n0NAMe am 13 März 2007, 21:12:45
hihihihi

DAMALS ... vor tausenden von Jahren. SCNR  :icon_mrgreen:

Nein, das war DAMALS, als Twix noch Raider hieß^^
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



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