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Achtung Kontrolle, Toto & Harry usw

Begonnen von delferro, 24 Januar 2009, 22:28:19

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delferro

Hi,

wenn Polizisten, Ordnungshüter, Gerichtsvollzieher und Sozialarbeiter Hausbesuche machen und ein Kamerateam dabei ist muss man diese dann reinlassen.
Grund:

Ich habe mal ein Bericht über Ordnungshüter gesehen, dort sagte eine Frau, sie wurde die Ordnungshüter nur reinlassen wenn das Kamerateam nicht dabei wäre. Man antwortete ihr , dann würde man halt noch einmal wieder kommen und das würde ihr in Rechnug gestellt werden.

Das kann doch nicht sein das man ein Kamerateam in die Wohnunglassen bzw. sich Filmen lassen muss nur wei dieses mit einer Behörde daher kommt. Auch wenn die Gesichter der Betroffenen gepixelt werden muss man doch nicht seine private Situation (Gerichtsvollzieher, Sozialamt) filmen lassen.

Gibt es da eine rechtliche Handhabe gegen?
Ist einer von euch juristisch bewandert bzw gib es im Netzt Infos darüber?
Unverbesserliche Menschen kann nur der Tod kurieren

Dr. Phibes (Buurman)

25 Januar 2009, 09:47:52 #1 Letzte Bearbeitung: 25 Januar 2009, 12:40:06 von Andy (B.I.A.)
Halte ich für kompletten Blödsinn. Es kann nicht mal eben jemand in deine Wohnung, schon gar nicht ein Kamerateam. Selbst Polizei usw. kann nicht einfach mal eben in die Wohnung, weil sie Lust haben. Das Argument von oben zieht doch gar nicht, warum sollen die denn ohne Team wiederkommen??? Die sind doch schon da.  :LOL:
Polizisten dürfen deine Wohnung betreten, wenn Gefahr im Vollzug ist, z.B. wenn einer seine Frau verprügelt etc. dann dürfen die auch mal mit Gewalt rein. Oder der Gerichtsvollzieher, wenn er was pfänden will, auch der darf dann irgendwann mal rein, aber auch nur, weil es ein Gericht anordnet. Der Rest bleibt schön draußen, auch das wichtige Kamerateam von RTL und Co. 

.sixer.

Das ist absoluter Blödsinn. Um in eine Wohnung reinzukommen, braucht es einen richterlichen Beschluss oder Gefahr im Verzuge.

Grundgesetz Art 13 Abs. 1
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
"How do you know I'm mad?" said Alice
"you must be," said the cat, "or you wouldn't have come here."

Wir ham kein Strom,
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McHolsten

Aber wenn sie einmal drin sind dann haben sie freie Hand oder?
Angenommen jemand wird wg. Verdacht auf Publizierung von Raubkopien oder einfachem Saugens - Sicherstellung von Beweislast etc. - heimgesucht und sie finden ne gutsortierte Horror-DVD-Sammlung oder ne Haschpfeife, können sie dann einfach so alles mitnehmen, alles aufn Kopf stellen etc. und weitere Strafverfahren einleiten. Wg. der Pfeife frag ich mal weil ich beim aufräumen ne edle alte Glaspipe im Samtetui gefunden habe, die ich nicht nutze [ehrlich nicht, die ist blitzeblank und "unbenutzt"], habe ich aber weil ich sowas nicht einfach so wegwerfe inner Schublade liegen.
Angenommene Situation: Ruhestörung [der Pelzer dreht zu laut auf] es klingelt aber keiner macht auf, die Bullen öffnen gewaltsam die Tür und kommen nach oben und sehen die und das.
Was dann?
Frage nur, weil tw. ich echt um 3-4 N8s noch Filme in DTS und laut gucke, sich aber bisher keiner beschwert hat...aber was wenn dann und o.g. Situation eintritt?
Gore on!

.sixer.

Mitgenommen werden darf alles was Beweismittel taugt und/oder was nach dem Beschlagnahmebeschluss angeordnet wurde. Wenn sie also wegen Raubkopien bei dir vor der Tür stehen, werden sie überhaupt kein Interesse an deinem Graspfeifchen haben. Zumal der Besitz dessens nicht strafbar ist.
Und wegen einer Ruhestörung dürfen die noch lange nicht deine Bude aufbrechen. Es sei denn sie berufen sich auf "Gefahr im Verzug", die aber bei einer Ruhestörung in der Regel nicht vorliegt  :icon_lol:

Ansonsten wird hier einiges erklärt --> http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331
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rierami

Also im Zusammenhang Raubkopien, Saugen ect. un der DVD Sammlung wurde ich sagen: Ja, die werden sich für die Sammlung auch interessieren - muß nicht mal ne Horror Sammlung sein. Ansonsten, wenn z.B. du ne Durchsuchung wegen Drogen hast würde ich mal sagen: Nein, die DVDs interessieren nicht.
Was aber wenn sie bei die ne Knarre finden oder ne AK-47? Egal für was die kommen, die bist du mit Sicherheit los und bekommst ein extra Stafverfähren (ausser du hast einen entsprechenden Waffenschein)
Wegen einer Ruhestörung wird dir niemand die Türe aufbrechen. Ausser: Du hörst einfach nicht das klingeln, klopfen und schreien der Ordnungshüter. Dann könnte man Gefahr in Verzug auslegen (Du könntest ja gestürtzt sein und dich nicht mehr bewegen können) und die Türe öffnen lassen (Hausmeister, Schlüsseldienst). Aber auch in diesem Falle: Solange da nichts wirklich grobes offensichtlich in der Wohnung rumliegt wird sich niemand für sonstiges interessieren!
Also runter mit euren beidseitig geschliffenen Samuraischwerter von der Wand
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Klugscheisser

Zitat von: rierami am 25 Januar 2009, 18:29:44
Was aber wenn sie bei die ne Knarre finden oder ne AK-47? Egal für was die kommen, die bist du mit Sicherheit los und bekommst ein extra Stafverfähren (ausser du hast einen entsprechenden Waffenschein)

Ach verdammt. Die AK macht sich doch so gut neben dem M-16 direkt gegenüber der Eingangstür. Muss ich sie wohl abnehmen...  :LOL:

rierami

Zitat von: Klugscheisser am 25 Januar 2009, 18:33:25
Zitat von: rierami am 25 Januar 2009, 18:29:44
Was aber wenn sie bei die ne Knarre finden oder ne AK-47? Egal für was die kommen, die bist du mit Sicherheit los und bekommst ein extra Stafverfähren (ausser du hast einen entsprechenden Waffenschein)

Ach verdammt. Die AK macht sich doch so gut neben dem M-16 direkt gegenüber der Eingangstür. Muss ich sie wohl abnehmen...  :LOL:

Wer ne M16 direkt gegenüber der Eingangstür hat brauchst sich aber auch keine Gedanken wegen Hausdurchsuchungen machen :icon_twisted: :rofl:
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