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EuGH-Urteil: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden

Begonnen von mali, 3 Juli 2012, 12:49:05

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mali

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eugh-zu-oracle-vs-usedsoft-gebrauchte-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html

Hamburg - Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und heruntergeladen wurde, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied[...]

Hmm, das müsste dann ja eigentlich auch zukünftig Origin, Steam & Co. tangieren. Wäre nicht schlecht, wenn dieser Weiterverkauf-Verdongelung mal der Riegel vorgeschoben wird.

Dr. STRG+C+V n0NAMe

Zitat von: mali am  3 Juli 2012, 12:49:05
Hmm, das müsste dann ja eigentlich auch zukünftig Origin, Steam & Co. tangieren. Wäre nicht schlecht, wenn dieser Weiterverkauf-Verdongelung mal der Riegel vorgeschoben wird.

Schön wäre das, aber sehen tu ich das noch nicht. Da gibt es bestimmt wieder Möglichkeiten, wie das umgangen werden kann. Außerdem werden die erstmal sagen, dass es nur um Software und nicht um Spiele geht. Vermutlich muss erstmal jemand gegen EA oder Valve klagen, bevor da irgendetwas umgesetzt wird. Das ist nur meine persönliche Meinung, die auch durchaus falsch sein kann.

Golem.de ... besonders "Nachtrag vom 3. Juli 2012, 13:01 Uhr" ist super zu lesen.

Gruß

n0NAMe
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mali


Dr. STRG+C+V n0NAMe

Hier noch eine Einschätzung eines Rechtsanwalts. Kurz: Gutes Urteil, aber tausende von Möglichkeiten, dieses zu umgehen. Bis zum Beweis des Gegenteils bleibe ich bei meiner skeptischen Haltung.

Gruß

n0NAMe
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Kingpin

Die "Verdongelung" wurde schon vor Jahren für OK befunden, der EuGH sagt da leider auch nix anderes:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Klares-Ja-zum-Weiterverkauf-gebrauchter-Software-1631306.html
Insofern wieder mal nur ein Urteil, das als Anleitung dafür gilt, wie die Softwarehersteller zukünftig die Kunden bezgl. Gebrauchtsoftware entrechten können. :andy:
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

mali

Zitat von: Kingpin am  5 Juli 2012, 11:47:21
Die "Verdongelung" wurde schon vor Jahren für OK befunden, der EuGH sagt da leider auch nix anderes:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Klares-Ja-zum-Weiterverkauf-gebrauchter-Software-1631306.html

Oder auch nicht:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Voellig-falsche-Wiederhabe-der-BGH-Entscheidung/forum-232381/msg-22062657/read/

Es ist wie immer: Verschiedene Juristen geben verschiedene, in sich schlüssige "Deutungen" des Urteils ab. "Klarheit" werden wohl erst weitere Urteile/Klagen schaffen :-/

Kingpin

5 Juli 2012, 22:35:10 #6 Letzte Bearbeitung: 6 Juli 2012, 12:20:37 von Kingpin
Zitat von: mali am  5 Juli 2012, 13:22:20
Zitat von: Kingpin am  5 Juli 2012, 11:47:21
Die "Verdongelung" wurde schon vor Jahren für OK befunden, der EuGH sagt da leider auch nix anderes:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Klares-Ja-zum-Weiterverkauf-gebrauchter-Software-1631306.html

Oder auch nicht:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Voellig-falsche-Wiederhabe-der-BGH-Entscheidung/forum-232381/msg-22062657/read/

Es ist wie immer: Verschiedene Juristen geben verschiedene, in sich schlüssige "Deutungen" des Urteils ab. "Klarheit" werden wohl erst weitere Urteile/Klagen schaffen :-/

Naja, ich denke, das spricht für sich:
"Die Weiterveräußerung der in Verkehr gebrachten DVD-Rom durch den Ersterwerber ist rechtlich und tatsächlich möglich. Jeder weitere Erwerber kann das auf der DVD-Rom enthaltene Computerprogramm auch in der Weise nutzen, dass er es auf einem PC installieren kann. Auch ein Zweit- oder Dritterwerber der DVD-Rom kann mit Hilfe dieses Computerprogramms ferner an dem Online-Betrieb des Spiels über die Server der Beklagten teilnehmen, wenn mit der mit der DVD-Rom vertriebenen Zugangsnummer noch kein früherer Erwerber ein Konto bei der Beklagten eröffnet hat. Ist dies dagegen bereits der Fall gewesen, scheidet diese Nutzungsmöglichkeit für einen späteren Erwerber der DVD-Rom aus, weil die Beklagte ihn dann zum Online-Betrieb des Spiels nicht zulässt. Urheberrechtlich besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass mit dem Erwerb des urheberrechtlich geschützten Computerprogramms auch eine derartige Nutzungsmöglichkeit eingeräumt wird; insbesondere gebietet der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz dies nicht."

Andererseits ist das Urteil nur eine Entscheidung über einen dann als nicht bestehend angesehenen Unterlassungsanspruch, insofern kann man ggf. sogar argumentieren, dass das eigentliche Problem, eine Software zu "verdongeln" gar nicht entschieden wurde; allerdings dürfte es nach dem o.g. Zitat wohl auch unerheblich sein, ob man einen physischen Datenträger (DVD-ROM, etc.) erwirbt oder die Software als Download zum Käufer gelangt, denn schlußendlich kommt es ja nur auf die Nutzung an, die entsprechend eingeschränkt werden kann, d.h. zumindest eine "Teilverdongelung" in Form einer Beschränkung der Nutzung von Onlineservices wird vom BGH offensichtlich als zulässig angesehen. Neuere Titel haben ja mit den Online-Pass-Codes dies insofern berücksichtigt, als der Zweit-etc.-Käufer die Möglichkeit hätte, nach Erwertb des Mediums den Key zur Online-Nutzung zusätzlich vom Hersteller zu erwerben.

Frage dazu: Ist es eigentlich tatsächlich möglich, Half-Life 2 zu installieren und den Singleplayer-Modus zu nutzen, ohne den Key einzugeben, bzw. ohne als Zweit- und ggf. weiterer Käufer Probleme mit der Aktivierung bei Steam zu bekommen, wie es der BGH beschrieben hat? Dort wird ja nur der "Online-Betrieb" (also Multiplayer?) als Ausschluß der Nutzung über Steam beschrieben.
Go to hell!
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Dr. STRG+C+V n0NAMe

9 Juli 2012, 09:58:10 #7 Letzte Bearbeitung: 9 Juli 2012, 09:59:50 von Dr. STRG+C+V n0NAMe
Zitat von: Kingpin am  5 Juli 2012, 22:35:10
Frage dazu: Ist es eigentlich tatsächlich möglich, Half-Life 2 zu installieren und den Singleplayer-Modus zu nutzen, ohne den Key einzugeben, bzw. ohne als Zweit- und ggf. weiterer Käufer Probleme mit der Aktivierung bei Steam zu bekommen, wie es der BGH beschrieben hat? Dort wird ja nur der "Online-Betrieb" (also Multiplayer?) als Ausschluß der Nutzung über Steam beschrieben.

Ich hoffe, das war eine allgemein gestellte Frage.

Die Antwort lautet: NEIN! Auf der DVD befindet sich nicht das ganze Spiel. Ein paar MB müssen zuerst von Valves Servern heruntergeladen werden, bevor man Half-Life 2 spielen kann. UND man muss sich bei Steam registrieren, sonst geht gar nichts, was auch dazu führt, dass das Spiel an den Account gebunden ist. Soll heißen, dass, selbst wenn man die fehlenden Daten (die, die von Valve heruntergeladen werden müssen) hätte, man immer noch kein HL2 spielen kann, weil der CD-Key bereits vergeben ist.

Gruß

n0NAMe
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mali

Valve wurde abgemahnt:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verbraucherzentrale-mahnt-Valve-ab-1709509.html


[...]Darüber hinaus wenden sich die Verbraucherschützer auch dagegen, dass weiterverkaufte Software nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar ist, weil es keine Übertragungsmöglichkeit eines Steam-Accounts gebe. Viele Spiele seien aber an einen nur einmal nutzbaren Aktivierungsschlüssel oder eben direkt an Steam gebunden. Damit laufe jedoch eine kürzlich getroffene EuGH-Entscheidung ins Leere, in der der Weiterverkauf von heruntergeladener Software erlaubt worden war.

In diesen beiden Punkten sieht der vzbv einen Wettbewerbsverstoß und hat Valve deswegen abgemahnt. Bis zum 26. September bleibe dem Spielehersteller nun, um die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. (mho)

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