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Beschlagnahmte Filme beim Staatsanwalt - was nun?

Begonnen von lake, 24 November 2003, 21:38:06

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lake

Hallo

ich habe im Ausland einen Film gekauft, der beschlagnahmt wurde, und nun bei der Staatsanwaltschaft liegt.
Folgende Problematik:

- ich habe dreimal den selben Film gekauft - ggflls denkt die Staatsanwaltschaft, ich will ihn vertreiben?

- Der beschlagnahmte Film ist nicht direkt als beschlagnahmt dargestellt, sondern nur in gleicher Version von anderen Vertreibern.

Meine Fragen:
- Gibts eine Anklage?
- Kann ich den Film noch bekommen (da er nicht selbst als beschlagnahmt eingestuft wurde, sondern der VIELLEICHT inhaltsgleiche Film von einem anderen Anbieter?).

Hat bereits jemand versucht diese Einschränkung des freien Warenverkehrs innerhalb der EU vor dem europ. Gerichtshof zu kippen?
(in meinem Beruf habe ich das bei Ausrüstung für Feuerwehren erlebt: der dt. Staat hatten gegen die EU verloren: keine Sonderregeln für D, da das den freien Warenverkehr einschränkt...)

cu lake

DerNetteMann

ZitatKann ich den Film noch bekommen (da er nicht selbst als beschlagnahmt eingestuft wurde, sondern der inhaltsgleiche Film von einem anderen Anbieter?).

wie soll denn der Film heissen ?

vielleicht kann man dir dann weiterhelfen !

lake

Evil D. Book of the dead

Ic h meine, das Buch habe ich bereits, da ich fübf kaufte, für Freunde und mich - 2 kamen durch, 3 nicht.

Ich möchte nun verhindern, dass 80 € zum Fenster raus geblasen wurden...

cu lake

Kingpin

ZitatGibts eine Anklage?
Unwahrscheinlich.

ZitatKann ich den Film noch bekommen (da er nicht selbst als beschlagnahmt eingestuft wurde, sondern der inhaltsgleiche Film von einem anderen Anbieter?).
Nein - die Bemerkungen in Klammern sind insofern irrelevant, als daß mit einem beschlagnahmten Medium inhaltsgleiche Medien automatisch indiziert sind und somit über das entsprechende Importverbot die Beschlagnahme erfolgt.

ZitatIch möchte nun verhindern, dass 80 € zum Fenster raus geblasen wurden...
Zu spät.
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