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Keine Jugendfreigabe und Indizierung

Begonnen von Rustin Parr, 18 Dezember 2003, 14:12:42

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Rustin Parr

Ist es richtig, dass alle Filme, die von der FSk freigegeben wurden, also auch keine Jugendfreigabe erhalten haben, nicht (mehr) indiziert werden dürfen?
Wenn das stimmt, wie verfährt man dann bei alten Filmen, die eine Neuauflage bekommen und bei der kleinen Prüfung (da ja jede Neuveröffentlichung einer Films einer Vorführung bei der FSK bedarf; in einem kleinen Kreis (3Pers?) wird die Freigabe dann bestätigt) dann keine Jugendfreigabe erhalten? (z.B. weiß ich von Scream und Total Recall, dass sie ein kJf-Siegel tragen).

Ist es folglich auhc richtig, dass nur SPIO/JK und ungeprüfte Filme indiziert werden dürfen oder wie bisher automatisch sind?

Bei Karstadt gibt es jetzt neu in Magdeburg ein offenen FSK18-Schrank, in dem heute auch Virtuosity für 9,99EUR stand. Als ich jedoch nach Hitcher fragte, kam die Antwort, das der auf dem Index steht und nicht verfügbar ist.

Dr. Phibes (Buurman)

Es ist richtig, das Filme die von der FSK die Bewertung "Keine Jugendfreigabe" bekommen haben, nicht mehr indiziert werden.

Bei alten Filmen bleibt alles gleich, sie sind indiziert und fertig. Eine Neuauflage muss ja nicht neu geprüft werden, wenn es der selbe Film ist. Und ich wette, ein indizierter Film würde bei einer Neuprüfung auch keine Freigabe bekommen, egal was für ein Film das ist.

Und Filme können jetzt auch ohne Antrag direkt indiziert werden, bei der Prüfung, dann heißt es natürlich auch, dass es keine freigabe gibt. Ungeprüfte Filme, SPIO-Filme etc. können natürlich weiterhin indiziert und beschlagnahmt werden.

Kingpin

Der Witz ist, daß nach altem GjSM indizierte Medien einfach keine Freigabe erhalten (§14 III JuSchG) - und fertig ist.
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Snake Plissken

ZitatDer Witz ist, daß nach altem GjSM indizierte Medien einfach keine Freigabe erhalten (§14 III JuSchG) - und fertig ist.

Ja wie jetzt? GAR keine Freigabe?
Würde heißen: wenn jetzt eine Firma Nightmare 1 ungeschnitten rausbringt, neu prüfen lassen will, wären sie gezwungen, ihn ungeprüft rauszubringen?

Snake

Rustin Parr

Zitat von: Dr. Phibes
Und Filme können jetzt auch ohne Antrag direkt indiziert werden, bei der Prüfung, dann heißt es natürlich auch, dass es keine freigabe gibt. Ungeprüfte Filme, SPIO-Filme etc. können natürlich weiterhin indiziert und beschlagnahmt werden.

Mit keine Freigabe meinst du keine FSK-Freigabe?

Sind indizierte und JK-geprüfte Filme nicht automatisch indiziert?!

Wie sieht es aus mit der Aussage, dass die "Härtegrenze" für kJF bei der FSK im Kino höher liegt als für DVD-Veröffentlichungen.....habt auch ihr mal davon gehört?(ich selbst vor einigen Monaten schon)
hoffe ihr versteht mich: auf DVD kann also schon eine leichte Jugendgefährdung zu keiner FSK-Freigabe führen.

PS: was ist GjSM?

Chris

Zitat von: Rustin ParrMit keine Freigabe meinst du keine FSK-Freigabe?

So wird es sein. Bekämen sie 'ne FSK-Freigabe (= k.J.), gäb's keine Indizierung mehr.

Zitat von: Rustin ParrSind indizierte und JK-geprüfte Filme nicht automatisch indiziert?!

Indizierte Filme - ja. JK geprüfte Filme nicht unbedingt. Es gibt viele Filme, die eine JK-Prüfung hatten, aber nicht indiziert sind. Für diese gilt dann, dass sie z.B. "offen" im Laden herumstehen, nicht aber an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden dürfen.

Zitat von: Rustin ParrWie sieht es aus mit der Aussage, dass die "Härtegrenze" für kJF bei der FSK im Kino höher liegt als für DVD-Veröffentlichungen.....habt auch ihr mal davon gehört?(ich selbst vor einigen Monaten schon)

Ich schätze, dass das einfach damit zusammenhängt, dass im Kino die Alterskontrollen besser gewährleistet sind. Soll heißen: keine 18 - kein Einlass. Im Geschäft sieht das etwas anders aus. Beispiel (etwas übertrieben, aber das trifft es ganz gut): Minderjährige quatschen Erwachsene an, mit der Bitte, ihnen den und den Film zu kaufen. Davon bekommen die Verkäufer natürlich nichts mit und wissen demnach auch nicht, dass so diejenigen einen Film in die Finger bekommen, die es eigentlich nicht sollten. Und um (u.a.) dem Vorzubeugen, liegt die "Härtegrenze" wahrscheinlich etwas niedriger.

Zitat von: Rustin ParrPS: was ist GjSM?

Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte

Btw: Falls ich mich irgendwo vertan habe, korrigiert mich bitte. Herzlichen Dank.  :)

Player

Bei Videospielen ist beispielsweise Blood Rayne in der UK-Version das erste Spiel gewesen, was nach den neuen Bestimmungen indiziert wurde. Es hatte zuvor "Keine Jugenfreigabe" erhalten. Ich finde, unter indiziert verstehen viele Leute immer sowas wie Beschlagnahmung. Dabei heißt es "lediglich", daß solche Filme und Spiele nicht offen im Geschäft rumliegen dürfen und nicht beworben werden dürfen. Das mit dem nicht Bewerben ist natürlich sehr ärgerlich für den Filmverleih.

Der müde Joe

Zitat von: PlayerBei Videospielen ist beispielsweise Blood Rayne in der UK-Version das erste Spiel gewesen, was nach den neuen Bestimmungen indiziert wurde. Es hatte zuvor "Keine Jugendfreigabe" erhalten.
Wie soll es eine deutsche Freigabe bekommen haben, wenn es offiziell gar nicht in Deutschland erschienen ist? Mal davon abgesehen: Ich glaube, viele verwechseln das neue "Keine Jugendfreigabe" immer noch mit dem alten "Keine Vermietung oder Verkauf an Kinder und Jugendliche". Dabei ist das "K.J." aber der Ersatz für das alte "Nicht freigegeben unter 18 Jahren...".

Dr. Phibes (Buurman)

Noch mal, die SPIO/JK-Freigabe hat nichts mit der Indizierung zu tun. SPIO-Filme sind auch nicht automatisch indiziert, warum auch?

Die SPIO-Freigabe ist nur eine Absicherung für die Labels, dass der Film nicht gegen §131 im juristischen Sinne vertößt. Wenn jetzt ein übereifriger Staatsanwalt meint, oh doch, der Film ist so böse, der musss weg für immer und ein Richter läßt das zu, dann kann man dem Labelchef jedenfalls nicht vorwerfen, er hätte das billigend in Kauf genommen, da er sich im Vorfeld Gedanken drüber gemacht hat.

Genau deswegen hatte O. Krekel auch diese Probleme, der hat einfach beschlagnahmte Filme herausgebracht. Diese waren in diesen Fassungen natürlich noch nicht beschlagnahmt, aber es war natürlich nur eine Frage der Zeit, wann das passieren würde. Und so konnte man ihm unterstellen, dass er so was natürlich wissen müsste, daher auch die Anklage.

Kommt nicht von ungefähr, dass diverse Labels ihre Filme wenigstens von der SPIO prüfen lassen.

Wobei, ich warte immer noch auf den Fall, dass Rechtsanwalt A sagt, der Film verstößt nicht gegen §131 und Rechtsanwalt B sagt, er tut es doch. Wer kommt dann, Rechtsanwalt C? Aner in Deutschland wird es so sein, dass im Fall der Fälle Rechtsanwalt B Recht hat.

Player

Zitat von: Der müde Joe
Zitat von: PlayerBei Videospielen ist beispielsweise Blood Rayne in der UK-Version das erste Spiel gewesen, was nach den neuen Bestimmungen indiziert wurde. Es hatte zuvor "Keine Jugendfreigabe" erhalten.
Wie soll es eine deutsche Freigabe bekommen haben, wenn es offiziell gar nicht in Deutschland erschienen ist?

Sorry, da hab ich wohl Müll gelabert. Ich bin davon ausgegangen, daß Blood Rayne genauso wie damals die uncut-Fassung von Turok Evoltion (welche vielerorts als UK-Version verkauft wurde) "Keine Jugendfreigabe" erhalten hat.

Indiziert wurde es aber:

Erste Indizierung nach neuem Gesetz (01.12. - 19:00Uhr)
Wie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) heute bestätigt hat, ist das PC-Spiel Bloodrayne seit dem 29. November 2003 aufgrund der Gewaltdarstellung indiziert. Bei Bloodrayne handelt es sich um den ersten Titel, der nach der Einführung des neuen Jugendschutzgesetzes in Deutschland indiziert worden ist. Publisher Vivendi hatte den Titel bereits am 2. Mai 2003 international veröffentlicht, aber von einem Release in Deutschland abgesehen.
Copyright MCV


Zitat von: Der müde Joe
Mal davon abgesehen: Ich glaube, viele verwechseln das neue "Keine Jugendfreigabe" immer noch mit dem alten "Keine Vermietung oder Verkauf an Kinder und Jugendliche". Dabei ist das "K.J." aber der Ersatz für das alte "Nicht freigegeben unter 18 Jahren...".

Wieso meinst Du? Bei 18er Filmen steht unüberlesbar FSK im "Keine Jugendfreigabe"-Logo. Müsste eigentlich jedem klar sein, daß es sich dabei um den offiziellen Nachfolger von "geeignet ab 18 Jahren" bzw. "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" handelt.

Barney

Ich blicke nicht mehr durch  :(  
Müssen jetzt alle Filme geprüft werden ?
Wird jetzt jeder Film , der früher eine 18er freigabe erhalten hätte , automatisch indiziert ? Es hört sich für einen Laien ja gut an , dass jetzt keine Indizierungen für Filme mit Freigabe mehr durchgeführt werden , aber wenn meine Fragen mit " ja " beantwortet werden , dann wäre es ja mehr Zensur als früher und die Hersteller müssten noch mehr schneiden um eine Freigabe zu erhalten und nicht automatisch einer Indizierung zum Opfer zu fallen  :(  
Wahrscheinlich habe ich jetzt nur Schwachsinn gepostet und einige von euch werden was zum Lachen haben , aber die Gesetze in unserem Filmschneideland sind wirklich zum  :wall:

Der müde Joe

Zitat von: PlayerWieso meinst Du? Bei 18er Filmen steht unüberlesbar FSK im "Keine Jugendfreigabe"-Logo. Müsste eigentlich jedem klar sein, daß es sich dabei um den offiziellen Nachfolger von "geeignet ab 18 Jahren" bzw. "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" handelt.
Naja, zumindest im Videospielebereich herrscht noch ziemliches Unwissen. Viele meinen eben, wenn da "keine Jugendfreigabe" steht, dass das Spiel keine Freigabe erhalten hat (also ungeprüft ist). Ist natürlich bei Filmen durch den Zusatz mit der FSK eindeutiger... trotzdem gibt's auch da noch Unverständnis. Ich verstehe sowieso nicht, warum das "nicht unter 18 Jahren" unbedingt geändert werden musste. Ist doch in seiner Bedeutung auch ziemlich eindeutig gewesen.

Dr. Phibes (Buurman)

Zitat von: BarneyIch blicke nicht mehr durch  :(  
Müssen jetzt alle Filme geprüft werden ?
Wird jetzt jeder Film , der früher eine 18er freigabe erhalten hätte , automatisch indiziert ?

Nein, es muss gar nix geprüft werden. Das Gute im neuen Gesetz ist, dass einmal geprüfte Filme nicht mehr indiziert werden können. Schlecht ist, dass bereits innerhalb der Prüfung der Film indiziert werden kann. Heißt also, es muss kein antrag mehr kommen, der erst nach 6 Monaten durchgeht etc. Wenn man die Schlümpfe ungeprüft raushaut, werden sie zwar nicht indiziert, sind aber theoretisch nur für Erwachsene zu kaufen. Sie dürfen aber offen rumstehen, da nicht indiziert. Es ist falsch, dass ungeprüfte Filme automatisch indiziert sind, dass gibt es nicht!

Kingpin

ZitatIch verstehe sowieso nicht, warum das "nicht unter 18 Jahren" unbedingt geändert werden musste. Ist doch in seiner Bedeutung auch ziemlich eindeutig gewesen.
Das Problem ist Juristendenken ;) Weil oft die Kennzeichnung "Nicht freigegeben unter 18 Jahren" als "Freigegeben ab 18 Jahren" auf die Medien gedruckt wurde, was eben so nicht geht. Man kann - juristisch - Medien nicht für Erwachsene freigeben, sondern nur für Minderjährige nicht freigeben. Um das zu vermeiden, hat man die Kennzeichnung in "Keine Jugendfreigabe" umgetauft, sie meint aber nix anderes, d.h. es handelt sich weiterhin um eine Kennzeichnung i.S.d. Gesetzes.
Ansonsten verstehe ich die Verwirrung nicht - warum sollten Medien, die nicht gekennzeichnet wurden, automatisch indiziert sein?
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Nerf

Zitat von: KingpinAnsonsten verstehe ich die Verwirrung nicht - warum sollten Medien, die nicht gekennzeichnet wurden, automatisch indiziert sein?

Naja, es gab ja mal die Legende, daß ungeprüftes Material so behandelt werden müsse wie indiziertes - also nur Verkauf an Erwachsene, keine Werbung und bla. Ist natürlich Quatsch, aber...

Wie ist es denn mit Medien, die vor dem 1.4. mit der alten FSK-18-Freigabe geprüft wurden, dürfen die noch indiziert werden?
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Kingpin

ZitatWie ist es denn mit Medien, die vor dem 1.4. mit der alten FSK-18-Freigabe geprüft wurden, dürfen die noch indiziert werden?
Ja, da nach §29 JuSchG für nach altem JÖSchG gekennzeichnete Medien  gilt, daß sie nur dann nicht indiziert werden können, wenn sie nach §14 II Nr. 1 - 4 JuSchG gekennzeichnet sind (auf gut Deutsch: FSK0 - FSK16, wie damals auch).

ZitatNaja, es gab ja mal die Legende, daß ungeprüftes Material so behandelt werden müsse wie indiziertes - also nur Verkauf an Erwachsene, keine Werbung und bla. Ist natürlich Quatsch, aber...
Für ungekennzeichnete Medien gelten auch fast schon so viele Beschränkungen, wie für indizierte Medien - aber eben nur fast ;) - Verkauf nur an Erwachsene ist bspw. richtig, Werbeverbot aber nicht.
Go to hell!
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