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Reparaturen in Mietswohnung

Begonnen von McHolsten, 9 März 2004, 12:38:12

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McHolsten

Hallo!

Habe folgendes Problem - mein Durchlauferhitzer im Badezimmer ist schrott. Anfangs hatte ich kaum Druck in der Küche,  musste zum Abwaschen immer heisses Wasser aus dem Bad holen. Inzwischen kann ich nichtmal mehr warm duschen! :motz:

Mein Vermieter besorgt einen neuen Durchlauferhitzer, allerdings kostet der 1000 € - er dann vorhin an der Tür: "Und wie machen wir das mit dem Geld?"
Ich meinte nur: "Nunja es kommen ja noch andere Mieter nach mir..."

Meine Frage: wer muss sowas blechen? Ist doch der Vermieter oder? Oder muss ich mich % - tual daran beteiligen?

HILFE!
Gore on!

Lucker

Zitat von: DieSupernaseHallo!

Habe folgendes Problem - mein Durchlauferhitzer im Badezimmer ist schrott. Anfangs hatte ich kaum Druck in der Küche,  musste zum Abwaschen immer heisses Wasser aus dem Bad holen. Inzwischen kann ich nichtmal mehr warm duschen! :motz:

Mein Vermieter besorgt einen neuen Durchlauferhitzer, allerdings kostet der 1000 € - er dann vorhin an der Tür: "Und wie machen wir das mit dem Geld?"
Ich meinte nur: "Nunja es kommen ja noch andere Mieter nach mir..."

Meine Frage: wer muss sowas blechen? Ist doch der Vermieter oder? Oder muss ich mich % - tual daran beteiligen?

HILFE!

Nö, muß der Vermieter bezahlen. Du mietest diesen Durchlauferhitzer ja mit, hast ihn auch nicht mutwillig zerstört usw. .
Vor allem bei diesem Betrag könntest du maximal aus Kulanzgründen dich beteiligen, an ein MUSS glaube ich nicht.
Aber das Mieterrrecht ist so ausgedehnt wie jedes Gesetz, event. kennt hier jemand den genauen Wortlaut für dieses Problem?
Greetings Lucker

[edit von Lucker:] Eventuell mal beim Mieterschutzbund anrufen und nachfragen.
Ich schuf Gott!

Jason

Letztenendes kommt es wohl auf den Mietvertrag an.
Wenn der Vermieter schon so schmierlapprig daherkommt, ist dahingehend entweder gar nichts vertraglich geregelt - dann kommt wohl das, was Lucker angesprochen hat, sprich, die allgemeingültige Gesetzeslage dabei tritt in Kraft (wie die auch immer aussehen mag).
Es kann aber auch sein, dass eben andere Vereinbarungen in dem Vertrag festgehalten sind, z.B. sowas überaus unschönes wie eine Eigenbeteiligung bei (kleineren?) Schäden in der Wohnung.
Wäre mal einen Blick wert.
"Wie das Grundgesetz schon sagt:
Die Würde des Menschen ist unbegründet.
Oder so ähnlich."


- Oliver Kalkofe -

Desert Fox

Also in meinem/unseren Mietvertrag (so ein Standart-Dinggen) ist eine Klausel aufgeführt, dass der Mieter immer einen gewissen Anteil an Reperaturen in der Wohnung zu leisten hat, egal ob verschuldet oder nicht. Der Anteil liegt fest bei ca. 75 Euro (ganz genau weiß ich den Betrag jetzt nicht)
Mehr musst du nicht zahlen, wenn die Klausel bei dir auch drin steht.

(Ein anderer Fall ist latürnich, wenn man den Schaden selbst verursacht hat, aber das ist ja hier nicht der Fall)

McHolsten

ZitatDu mietest diesen Durchlauferhitzer ja mit, hast ihn auch nicht mutwillig zerstört usw. .

So ist es. Funktionsfähig ist er ja noch, aber wie gesagt: nur bedingt. Ist ca. 5-6 Jahre alt. Mein Vermieter ist selber stutzig, warum der schon kaputt ist, woanders in den Wohnungen ist der schon 10-15 Jahre drin. Deswegen: spreche ich mich frei von aller Schuld.


ZitatWenn der Vermieter schon so schmierlapprig daherkommt, ist dahingehend entweder gar nichts vertraglich geregelt - dann kommt wohl das, was Lucker angesprochen hat, sprich, die allgemeingültige Gesetzeslage dabei tritt in Kraft.

Einige Leute ausm Forum kennen meinen Spritti-Vermieter ja --- ein wirklich seltsamer Mensch. Der meint immer ich sei an allem Schuld (meine Waschmaschine ist auch schrott - Zitat: "dann zeig ich Dir mal was Du gemacht hast..."). Ich hoffe mal das die allgemeingültige Gesetzeslage in Kraft tritt.


ZitatEs kann aber auch sein, dass eben andere Vereinbarungen in dem Vertrag festgehalten sind, z.B. sowas überaus unschönes wie eine Eigenbeteiligung bei (kleineren?) Schäden in der Wohnung.
Wäre mal einen Blick wert.

Ja so steht es auch - bei kleineren Schäden, oder aber bei Sachen die ich mir verschuldet habe, wie z.B. "die Fenster, Balkontüren sowie die weissen Kunststoffrahmen mit Thermodoppelverglasung im neuwertigen, sauberen und unbeschädigtem Zustand", die doch den einen oder anderen Fleck draufhaben. Aber das sind Sachen wo ich fahrlässiig war.


Was mir ein wenig Angst macht ist der letzte (handgeschriebene) Absatz im Vertrag:

Bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Mieter gegenüber dem Vermieter, die Wohung im renovierten sauberen Zustand zu übergeben. Evtl. Schäden am Mietobjekt gehen auf Kosten des Mieters.
Gore on!

CinemaniaX

Zitat von: DieSupernaseWas mir ein wenig Angst macht ist der letzte (handgeschriebene) Absatz im Vertrag:

Bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Mieter gegenüber dem Vermieter, die Wohung im renovierten sauberen Zustand zu übergeben. Evtl. Schäden am Mietobjekt gehen auf Kosten des Mieters.

Wichtig in diesem Fall ist, wer die Beweislast trägt.
Normalerweise trägt der Vermieter die Beweislast. D.h. der Vermieter muss nachweisen, dass der Schaden vom Mieter verursacht worden ist.
Eine Ausnahme könnte es geben, und zwar wenn der Schaden innerhalb der Mieträume aufgetreten ist und ein Gegenstand beschädigt ist, auf den allein der Mieter Zugriff hat. Dann gilt die umgekehrte Beweislast: der Mieter muss den Beweis erbringen, dass der Schaden nicht von ihm verursacht wurde (Urteil AG Minden).

Jason

Zitat von: DieSupernaseWas mir ein wenig Angst macht ist der letzte (handgeschriebene) Absatz im Vertrag:

Bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Mieter gegenüber dem Vermieter, die Wohung im renovierten sauberen Zustand zu übergeben. Evtl. Schäden am Mietobjekt gehen auf Kosten des Mieters.

So ein Absatz ist in einem Mietvertrag aber zumeist normal.
Soll normalerweise nur regeln, dass du beispielsweise da, wo du Bilder/Kalender/Poster/Setzkästen ecetrara ecetrara abgenommen hast und die gilblichen Farbabsetzungen vom Rauchen erst einmal so richtig gewahr werden :wink: , wieder neu streichst. Oder da, wo du entsprechende Dinge in die Wand gedübelt hast, die Löcher wieder zuschmierst. Solche Dinge halt.

Was dein "sprittiger" Vermieter da im Endeffekt noch draus drehen könnte/will (komplette Neusanierung auf Kosten des ehemaligen Mieters und solche Scherzchen :twisted: ), steht natürlich auf einem anderen Blatt. :wink:
"Wie das Grundgesetz schon sagt:
Die Würde des Menschen ist unbegründet.
Oder so ähnlich."


- Oliver Kalkofe -

Captain_Chaos.ONE

Ruf doch mal beim Mieterschutz an oder so. Die koennen wenigstens fachkundigen Rat geben, auf den man sich idR auch verlassen kann  :wink:

lastboyscout

Also bei mir waren schon folgende Schäden:

1. Durch undichte Fenster trat Wasser beim Fensterbrett ein.

2. Durch einen Ast auf dem Dach staute sich das Wasser auf dem Ziegeldach. Sammelte sich, und drückte hinter den Dachziegeln zu mir ins Zimmer.
Folge: Die Decke löste sich ab und ich hatte einen fast einen Quadratmeter großen Fleck an der Decke.

3. Weil ein Schalter nicht ordnungsgemäß abgeklemmt war ( vom Vorbesitzer noch ) hat es mir immer die Sicherung geworfen.

Alle drei Schäden wurden anstandslos behoben ( beim 3. Fall halt der Elektriker mitbezahlt ). Ich habe meinem Vermieter die Rechnung schicken lassen, er hat gezahlt.

Und beim Verlassen:

Die Wohung neu streichen, den Teppich ( bzw. sonstige Bodenbeläge ) reinigen, sowie Löcher zugipsen, die du gemacht hast für Befestigungen welcher Art auch immer.
Das wars.
Mehr kann und darf er nicht verlangen.

Außer: Du selber hättest was richtig kaputt gemacht, wie Fenster, Türen und sonstige Sachen die schon da waren und auch da bleiben in der Wohnung. Sowas mußt du natürlich zahlen.
I`m a tragic hero in this game called life,
my chances go to zero, but I always will survive.
( Funker Vogt - Tragic Hero )

What is your pleasure, sir? This is mine:
http://www.dvdprofiler.com/mycollection.asp?alias=lastboyscout

lopeng

Zitat von: Captain_Chaos.ONERuf doch mal beim Mieterschutz an oder so. Die koennen wenigstens fachkundigen Rat geben, auf den man sich idR auch verlassen kann  :wink:

Die geben nur Mitgliedern Auskunft!  :doof:

lopeng
So ist das!

Lunita

Normalerweise gilt: Fest installierte Sachen, die kaputt gehen (nicht mutwillig zerstört natürlich), sind Sache des Vermieters. Ich würde mal fast bezweifeln,  ob eine vertragliche Andersregelung überhaupt zulässig ist. Durchlauferhitzer gehen gern mal kaputt, und meine Eltern (Vermieter) haben die immer selbst bezahlt. Und die wissen normalerweise, wer was bezahlen muss. ;)

Aus der langjährigen Vermieterpraxis meiner Eltern würde ich vom Mieterverein abraten. Ebenso wie der Vermieterverein geben die gern mal falsche Auskünfte, und vor allem sind sie (zumindest aus unserer Erfahrung) IMMER auf Konfrontation aus. Meistens lässt sich das wesentlich besser direkt zwischen Mieter und Vermieter regeln oder, falls halt leider nicht, gleich über Anwälte.

Ich würde auch mal fragen, ob es denn so ein teurer elektronischer Durchlauferhitzer sein musste. Die "normalen" sind wesentlich preiswerter, aber vielleicht gibt das bei Deiner Wohnung Probleme, wenn der Druck zu niedrig ist.

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