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Rechtslage- Beerdigung

Begonnen von Jay, 26 April 2004, 19:16:21

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Jay

Hi,

ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann! Und zwar suche ich für einen Kumpel von mir Gesetzestexte zum Thema Erbe, Erbausschlag und Beerdigung (d.h. wer die Verpflichtung besitz diese zu finanzieren)! Hab mich schon mal durch Google durchgeqäult, aber bis dato nur belangloses und niix wirklich informatives gefunden.
Wäre über jede Hilfe überaus dankbar!

Jay

JasonXtreme

Also meines Wissens ist der nächtse Verwandte verpflichtet aus dem Nachlass (sofern einer vorhanden) die Beerdigung zu zahlen. Zumindest muss er das Geld vorstrecken, da ich nicht glaube, dass die Beerdigungsinstitute auf die Kohle warten bis man sie selber hat ;)

Ist kein Nachlass da gilt das Gleiche, nur dass man eben logischerweise nix mehr bekommt.

Der nächste Verwandte wäre dann halt Sohn oder Tochter des Toten.
"Hör mal, du kannst mein Ding nicht Prinzessin Sofia nennen. Wenn du meinem Ding schon einen Namen geben willst, dann muss es schon was supermaskulines sein. Sowas wie Spike oder Butch oder Krull, The Warrior King, aber NICHT Prinzessin Sofia."

Aragorn

Guck mal ins BGB, da geht das Erbrecht bei § 1922 oder § 1932 los (jetzt zu faul zu gucken). Generell sind die Erben Gesamtrechtsnachfolger (die Reihenfolge ist ziemlich am Anfang der Paragaphen auch für Laien recht verständlich aufgezählt). Entweder der Erbe / die Erben erben alles oder nichts (ob Schulden oder Guthaben ist egal). Eine Ausschlagung ist in einer gewissen Frist möglich. Dann muss der Erbe eigentlich gar nichts zahlen; kriegt logischerweise auch nichts.

Alle nötigen Paragraphen sind im BGB zu finden.

Stell die Frage genauer (Familienverhältnisse, etc) und ich geb Dir genauere Auskünfte.
Es ist Ihre Welt. Ich muss nur darin leben.

Deadite

Es gibt auch noch das Bestattungsgesetz (BestG). Könnte sein, dass da ebenfalls was wissenswertes in dieser Sache drinsteht. Betrifft aber wahrscheinlich eher die Beerdigung selbst und nicht die Kostenfrage. Bin da im Moment aber ehrlich gesagt zu müde, um nachzusehen. :D

Ebenfalls müsste sich was in irgendeinem Sozialgesetzbuch finden, weil das Sozialamt ja auch teilweise (vorausgesetzt es erfolgt ein Antrag auf einmalige Beihilfe und die nötigen Voraussetzungen sind erfüllt) Bestattungskosten übernimmt.

mfg Deadite

Jay

Hi,

Es geht vorrangig darum, wer sich um die Beerdigung zu kümmern hat bzw. wer sie zu arrangieren hat, wenn sich die Ehefrau (zu Lebzeiten allerdings schon getrennt vom Toten lebend) weigert dafür aufzukommen! Es existieren ja noch Kinder (erwachsen natürlich); müssen die Kinder dann die Kosten tragen?
Die Paragraphen im BGB waren ein guter Tipp für die Erbsache, danke!

Edit: Deadite hat meine Frage mit den Kosten beantwortet, Thanx!
Ich danke allen für die Hilfe!  :D

Jay

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