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unsere liebe KJM

Begonnen von Neo, 25 Juni 2004, 14:57:20

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Neo

21. Juni 2004

KJM zieht positive Bilanz für Jugendmedienschutz
Internetbranche sensibilisiert

Das neue Aufsichtsgremium für Rundfunk und Telemedien hat nach seiner Gründung am 2. April 2003 ein arbeitsreiches Jahr hinter sich. Erheblich gestiegen ist für die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) nicht nur der Prüfumfang. Im ersten Jahr ihres Bestehens hat die KJM auch generelle Verfahrensfragen geklärt, die FSF als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anerkannt, Anforderungen für geschlossene Benutzergruppen in Telemedien formuliert und Eckwerte für den Einsatz von Jugendschutzprogrammen im Internet festgelegt.  

Der seit 1. April 2003 gültige Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) stellt Fernsehen und Internet unter eine gemeinsame Aufsicht und überträgt den privaten Fernsehsendern bzw. Internetanbietern durch die Stärkung der Selbstkontrolle mehr Eigenverantwortung. ,,Das neue Modell der regulierten Selbstregulierung wird für das Fernsehen seit einem Jahr praktiziert. Auch die Internet-Branche ist dank der neuen Regelungen für Jugendschutzfragen sensibilisiert worden und zeigt sich bei der Zusammen­arbeit mit der KJM kooperativ – insgesamt ist eine durchaus positive Bilanz zu ziehen", so Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, Vorsitzender der KJM.

Die Freiwillige Selbstkontrolle für Multimedia-Dienste­anbieter (FSM) hat bereits einen Antrag auf Anerkennung eingereicht, der derzeit von der KJM geprüft wird.

Das neue Aufsichtsmodell im Jugendmedienschutz bedeutet für die KJM einen hohen Prüfaufwand. So bearbeitete die KJM im ersten Jahr ihres Bestehens insgesamt rund 360 Prüffälle aus dem Internet-Bereich, 275 davon wurden bereits abschließend bewertet. In rund 250 Fällen stellte die KJM fest, dass unzulässige, jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte vorliegen. Etwa zwei Drittel aller Internet-Angebote, die von der KJM überprüft wurden, sind der einfachen Pornographie zuzuordnen und damit jugendgefährdend. Hierunter fallen auch pornographische Darstellungen in Verbindung mit Gewalt gegen Frauen, Darstellungen von verletzten bzw. verstümmelten Genitalien sowie Urin- und Fäkalsex.

Im Gegensatz zu den Jugendschutz-Regelungen für den Rundfunk, nach denen pornographische, indizierte und schwer jugendgefährdende Angebote überhaupt nicht ausgestrahlt werden dürfen, sind diese Angebote im Internet zulässig. Allerdings müssen sie im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe präsentiert werden, damit Jugendliche keinen Zugang zu diesen Inhalten haben. Als Anforderungen für ge­schlossene Benutzergruppen hat die KJM die Identifizierung per Face-to-Face-Kontrolle und die Authentifizierung des Nutzers bei jedem Bestellvorgang festgelegt.

Bislang erfüllten nach Ansicht der KJM sieben von unterschiedlichen Unternehmen vorgelegte Systeme die Anforderungen. Die KJM hat nun ein weiteres Konzept bewertet: Auch bei dem Konzept der Micronomics GmbH & Co KG ,,CLock" ist die KJM auf Grundlage der bisher vorgelegten Unterlagen der Ansicht, dass es bei entsprechender Umsetzung den gesetzlichen Anforderungen für Schutzsysteme für geschlossene Benutzergruppen im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV genügen wird. Das Konzept funktioniert mittels einem Channel-Response-Verfahren mit Hardwareschlüssel in Form einer VideoDVD und einer PIN. Hardwareschlüssel und PIN werden dem Kunden per Post-Ident-Verfahren zugestellt. Nach Umsetzung der Konzepte wird die KJM im Rahmen der ihr durch den JMStV übertragenen Aufgaben überprüfen, ob sich die Systeme in der Praxis unter den Gesichtspunkten des Jugendschutzes bewähren.

Von den rund 60 Aufsichtsfällen im Rundfunk hat die KJM bisher 41 Fälle inhaltlich bewertet. Hiervon wurden 20 Fälle aufgrund eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des JMStV an die zuständigen Landesmedienanstalten übermittelt, die nun als nächsten Verfahrensschritt die betroffenen Veranstalter anhören. Bei den Ver­stößen handelt es sich zum einen um Spielfilme, die im Tagesprogramm ausgestrahlt wurden und aufgrund von Gewaltdarstellungen eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder unter 12 Jahren bedeuten (,,Attila der Hunne", Teil 1 und Teil 2, ,,Excalibur" und ,,Machen wir's wie Cow­boys" bei Premiere sowie ,,Gladiator" auf RTL). Die KJM stellte zudem bei drei Folgen der nachmittags ausgestrahlten fiktionalen Talkshow ,,Arabella – Die Abschlussklasse 2003" (ProSieben) Verstöße gegen den JMStV fest.  Aufgrund der gezeigten tragischen Ereignisse (z.B. Selbstmordversuch und Abtreibung) sowie der jugendaffinen Inszenierung ist eine emotionale Überforderung und Ängstigung von unter 12-Jährigen nicht auszuschließen. Distanzierungsmöglichkeiten sind dabei, nicht zuletzt aufgrund der bewussten Vermischung von Realität und Fiktion, nicht gegeben. Diese Vermischung problematisierte die KJM auch bei einer Folge der Doku-Soap ,,Lenssen und Partner", bei der der Veranstalter SAT. 1 aufgrund der Platzierung im Vorabendprogramm gegen die Bestimmungen des JMStV verstoßen hat. Vor allem aufgrund der zahlreichen Gewalttätigkeiten und des durchgängig gehaltenen Spannungsniveaus in Verbindung mit der ständigen Bedrohung kann eine Ängstigung und nervliche Überreizung von Kindern und Jugendlichen unter 12 Jahren nicht ausgeschlossen werden.

Gegen die Menschenwürde hat der Veranstalter RTL mit der Ausstrahlung eines Beitrags im RTL-Magazin ,,Explosiv" verstoßen. ,,Eistauchen von Babies", Teil 1, zeigte, wie nackte Babies von Sportlehrern oder ihren Müttern in ein Eisloch getaucht wurden. Dabei wurde insbesondere die voyeuristische Art der Bildgestaltung kritisiert.

Zwei weitere Magazin- und Nachrichtenbeiträge stufte die KJM als entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren ein: Im Beitrag ,,Babe-Station" im Rahmen des Sat.1-Magazins ,,Blitz" sah die KJM durch die erotischen Bilder die Gefahr einer Desorientierung für Kinder und jüngere Jugendliche. Bei einem Beitrag über eine Mutter, die ihren Sohn als Geisel nimmt (RTL-Nachrichtenmagazin ,,Punkt 12"), kritisierte die KJM die belastenden Darstellungen der Bedrohung des Kindes und das hohe Identifikationspotenzial, wodurch die Gefahr einer Ängstigung und sozialethischen Desorientierung von Kindern und Jugendlichen unter 12 Jahren gegeben ist.

Beim Video-Clip zum Hip-Hop-Song ,,Right Thurr" des Interpreten ,,Chingy", der im Tagesprogramm von MTV ausgestrahlt wurde, stellte die KJM eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren fest. Kritisiert wurde die unreflektierte Präsentation einer stereotypen, objekthaften und sexualisierten Darstellung von Frauen, die Kinder und Jugendliche nicht einordnen können.

Bei drei Folgen der Show ,,Schürmanns Gebot" (Neun Live) stellte die KJM eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren fest. Die KJM sah hier die Gefahr, dass das Verhalten des Moderators, mittels Geldpreisen andere Personen zu demütigenden Handlungen zu motivieren, von jüngeren Zuschauern als vorbildhaft für das eigene Handeln empfunden werden kann. Durch die gezielte Herabwürdigung anderer wird eine erziehungsabträgliche Einstellung gefördert.

Bei zwei Hörfunkfällen wurde ein Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV festgestellt: Im Musiktitel ,,Polizei Osterei" im Programm von ,,Freies Senderkombinat" wird nach Ansicht der KJM zur Gewalt gegen Polizisten aufgerufen. Bei einem Gewinnspiel im Tagesprogramm von ,,Delta Radio" wurden Aufnahmen von Hörern gesendet, bei denen diese während des Geschlechtsverkehrs zu hören waren. Laut KJM kann durch diese Beiträge und die begleitenden Moderationen insbesondere Kindern ein falsches Bild von Sexualität vermittelt werden.

Zudem stellte die KJM fest, dass der Veranstalter ProSieben mit der Platzierung des Trailers zum Format ,,Anatomie des Verbrechens" vor 20.00 Uhr gegen die Bestimmungen des JMStV verstoßen hat. Das Format selbst war zwar vom Veranstalter nach 20.00 Uhr korrekt platziert worden, nach den Bestimmungen des JMStV unterliegen Programmankündigungen mit Bewegtbildern jedoch den gleichen Sendezeitbeschränkungen wie die entsprechende Sendung.

Mit der Ausstrahlung eines indizierten Films  - ,,Mc Quade- der Wolf" – hat schließlich der Veranstalter MGM gegen die Bestimmung des JMStV verstoßen, nach der indizierte Filme im Fernsehen grundsätzlich nicht gezeigt werden dürfen.

Hinsichtlich der Zusammensetzung der KJM gibt es eine Änderung: Dr. Uwe Hornauer, Direktor der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern (LRZ), ist neues stellvertretendes KJM-Mitglied und löst damit Herrn Joachim Steinmann ab, der aus seinem Amt als Direktor der LRZ ausgeschieden ist.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.

Mitglieder der KJM:
Vorsitz: Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring; Stv. Vors.: Dr. Lothar Jene,
Reinhold Albert, Prof. Dr. Ben Bachmair, Manfred Helmes, Dr. Victor Henle, Folker Hönge, Thomas Krüger, Prof. Kurt-Ulrich Mayer, Elke Monssen-Engberding, Sigmar Roll, Frauke Wiegmann

Stellvertretende Mitglieder:
Dr. Gerd Bauer, Dr. Hans Hege, Prof. Dr. Horst Heidtmann, Jürgen Hilse, Dr. Uwe Hornauer, Bettina Keil, Petra Meier, Petra Müller, Michael Schneider, Gernot Schumann, Christian Schurig, Prof. Wolfgang Thaenert

Quelle: http://www.alm.de/gem_stellen/presse_kjm/pm/240604.htm

weitere Infos:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/48591

Nerf

Zitat von: NeoMit der Ausstrahlung eines indizierten Films  - ,,Mc Quade- der Wolf" – hat schließlich der Veranstalter MGM gegen die Bestimmung des JMStV verstoßen, nach der indizierte Filme im Fernsehen grundsätzlich nicht gezeigt werden dürfen.

Ganz was Neues... dachte immer, strong cut geht alles... :haha:
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Snake Plissken

Ich glaube, die blicken mittlerweile selbst nicht mehr durch ihr selbstgeschaffenes Gesetze-Labyrinth.....

Snake :algo:

Captain_Chaos.ONE

man man man....wenns nach denen ginge, wuerden alle kleinen kinder voellig weltfremd und isoliert in einer rosa heilebluemchenwelt leben. der schock, den die kinder bekommen wenn sie merken wie hart und scheiße das leben sein kann, is bestimmt 1000 fach groeßer als n paar titten um 14 uhr  :roll:

das fuer sone scheiße steuergelder verbraten werden is noch das schlimmste an der ganzen sache.

Roughale

ich les immer nur:
ZitatEntwicklungsbeeinträchtigung für Kinder und Jugendliche unter ?? Jahren

Was soll man denn davon eigentlich halten?

Das Blitzbeispiel mit der Babe Station - führt das dann dazu das Mädels von unter 12 mit dem Entwickeln aufhören, weil sie im TV grössere Glocken gesehen haben?

Wenn ich sowas lese, weiss ich nicht, ob ich Lachen oder Heulen soll :wall:

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Captain_Chaos.ONE

Wie Groenemeyer schon sagte:

"Lache, wenn es nicht zum Weinen reicht..."

:wink:

The Gent

Na ja, sehts mal Positiv, man unternimmt entlich was gegen diese  beschissenen Reality Soaps/Shows. Die sind nämlich wirklich nichts für jeden klar denkenden Menschen(oder die ,die es mal werden wollen) und eine Verschwendung an Sendeplätzen.
Society has traditionally always tried to find scapegoats for its problems: WELL HERE I AM

SIG ZU GROß! REGELN LESEN!

Oki :(
Hab's jetzt gelernt.

Dr. STRG+C+V n0NAMe

Zitat von: Nerf
Zitat von: NeoMit der Ausstrahlung eines indizierten Films  - ,,Mc Quade- der Wolf" – hat schließlich der Veranstalter MGM gegen die Bestimmung des JMStV verstoßen, nach der indizierte Filme im Fernsehen grundsätzlich nicht gezeigt werden dürfen.

Ganz was Neues... dachte immer, strong cut geht alles... :haha:

War das wirklich die strong uncut Anschiss Fassung ? Verdammt, hab ich doch wieder einen Gesetztesbruch verpasst. Mist. ;)
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Carpenter Brut - Le Perv
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Carpenter Brut - Obituary
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Pertubator - Miami Disco

Jersey Bellini

Hatte in zwei Szenen mal kurz mal reingeschaut (Pferdediebe am Anfang, Waffengeschäft mit David Carradine), eindeutig eine  gekürzte FSK 16.
Die Schnitte waren offensichtlich aber noch ertäglich gesetzt.
Beim Waffengeschäft fehlte leider auch Carradines cooles "War das schnell genug?".
Da gab's entweder ein Mißverständniss bei der KJM oder jemand ist wieder ganz schlau gewesen...

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