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Mp3 stick und Rechte

Begonnen von Teela, 23 Oktober 2004, 01:58:51

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Teela

Ich hab eine Frage:

Wenn ich auf meinem mp3 stick songs hab, und in der Öffentlichkeit unterwegs bin, hat die Polizei das Recht mich anzuhalten, meinen mp3 stick zu überprüfen, oder mich nach Hause zu begleiten und zu überprüfen? Die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass sie es tun werden, wenn sie dürften, aber rechtlich gesehen stellt sich mir die Frage ob und was sie dürfen.

derdon

ich meine, dass die Polizei kein Recht hat irgendjemanden zu überprüfen.
man kann ja durchaus seine legalen mp3s auf dem stick haben und abgesehen davon: niemand würde wegen 10 kopierten mp3s nen aufstand proben.

Moscher

Wie ich gestern schon im Chat sagte: niemand wird einen auf absehbarer Zeit wegen eines legal erworbenen MP3 Players mit heruntergeladener Musik drankriegen können. Erst recht nicht die Polizei, die zur Zeit ja auch noch ein paar andere Aufgaben zu erfüllen hat. Ob sie "theoretisch" das Recht dazu haben oder in absehbarer Zeit bekommen, kann ich nicht sagen. Grundlos dürfen sie Dir aber sicherlich nicht einfach den Player aus der Tasche ziehen. Den Auftrag, in dieser Angelegenheit tätig zu werden, werden sie im übrigen wohl nie bekommen.
Und apropos, hier noch ein Text über die Privatkopie für den Heady, der mir gestern partout nicht glauben wollte, dass es sie noch gibt:
http://www.ccc.de/campaigns/boycott-musicindustry?language=de

Headynem

Naja...CCC :). Gibts da nicht Handfestere sachen also so Werbesachen bzw. NEUTRALE Quellen?
Meine kleinen Digitalen Kinder


Chuck Norris isst keinen Honig, er kaut Bienen

Zardoz

Zitat von: TeelaIch hab eine Frage:

Wenn ich auf meinem mp3 stick songs hab, und in der Öffentlichkeit unterwegs bin, hat die Polizei das Recht mich anzuhalten, meinen mp3 stick zu überprüfen, oder mich nach Hause zu begleiten und zu überprüfen? Die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass sie es tun werden, wenn sie dürften, aber rechtlich gesehen stellt sich mir die Frage ob und was sie dürfen.

Gibt es für die Frage einen entsprechenden Grund? Hat so etwas schon einmal stattgefunden? So weit ich informiert bin, hat so etwas noch nicht stattgefunden und wird es wohl auch nicht. Falls Du jedoch einmal wegen so etwas von der Polizei behelligt werden solltes, ruf doch bitte das Lokalstudio des NDR in Hannover an und teile denen das mit! Die sind immer daran interessiert, solche Vorfälle als Erste groß herauszubringen!
Apropos: bist Du schon einmal mit Deinem Handy am Ohr beim autofahren kontrolliert worden? Wann hat Dich das letzte Mal die GEZ marodierenderweise vor Deiner Wohnungstür belästigt? Wann sind Dir die letzten Ausserirdischen in Deiner Nachbarschaft unangenehm aufgefallen? Diese Dinge geschehen uns viel zu selten, als das sie uns Angst einjagen sollten!  :mrgreen:

Teela

Zitat von: ZardozGibt es für die Frage einen entsprechenden Grund? Hat so etwas schon einmal stattgefunden? ... Apropos: ... Wann hat Dich das letzte Mal die GEZ marodierenderweise vor Deiner Wohnungstür belästigt? Wann sind Dir die letzten Ausserirdischen in Deiner Nachbarschaft unangenehm aufgefallen? Diese Dinge geschehen uns viel zu selten, als das sie uns Angst einjagen sollten!  :mrgreen:

Merci für diesem umwerfenden, wenig zynischen Beitrag :)

Diese Frage hat sich mir aufgeworfen weil es bei all der Unwahrscheinlichkeit immer genau einen Deppen gibt, den es erwischt. Einen den sie beispielsweise mitsamt seinen illegal downgeloadeten files hops nehmen, einen, den die Unwahrscheinlichkeit trifft, so auch in meinem weiten Umfeld.
Und so weit hergeholt meine Frage für Dich sein mag, die Polizei interessiert es wahrscheinlich wenig wenn ich ihnen erzähle, "Wieso kassieren Sie mir meinen mp3 stick? Zardoz meinte, die Wahrscheinlichkeit wäre gering dass es Sie interessiert."
Ich hatte halt den Gedanken, in diesem Forum gäbe es schlaues Volk, was sich mit Rechten auskennt und mir nix von Wahrscheinlichkeitstheorieren unter die Nase schmiert. :)
Und zu Deiner Frage mit der GEZ, auch hier kann ich Dir sagen, einem guten Freund ist sie aufdringlich geworden.
Schön dass in Deiner Welt alles frei von solchen Eventualitäten ist, ich würds einfach nur gern wissen. Merci :)

Zardoz

Fakt ist, daß sich die Polizei - so sie von der Staatsanwaltschaft dazu aufgefordert wird - um die großen Fische im Teich kümmert. Also solche zwielichtigen Gestalten, die mit massenhaftem Raubkopieren Geld abschöpfen. Wenn Du über das I-Net per Kreditkarte raubkopierte DVDs bestellt hast - wie das wohl einige zehntausend Kunden getan haben sollen - dann ist es möglich, daß ein Brief von der Staatsanwaltschaft ins Haus flattert. Wenn ich auf der Straße mit einem MP3-Player und Knopf im Ohr über die Straße wackle, dann besteht 0-Wahrscheinlichkeit, daß ein Officer daherwatschelt und mir den Player aus der Hose reißt, mich auf den "Poden" wirft und Handschellen anlegt, da er mich verdächtigt, raubkopierte und von Gott geschützte Musik zu hören. Ehrlich! So ein Fall wäre mir in meiner täglichen Praxis bestimmt schon aufgefallen - ich arbeite beim Fernsehen und wir werden häufig mit teils recht absurden Fällen menschlichen Unvermögens konfrontiert, um daraus dann einen reißerischen Beitrag zu "dengeln". Ich kann ja mal unseren Jörg Schieb fragen, ob der was weiß...
Dekay hier im Forum studiert Jura und sollte dies eigentlich genauer und vor allem niet-und nagelfest erläutern können, ob Du von freilaufendem Schnittlauch belästigt werden könntest. Ich laufe andauernd mit einem I-POD durch die Landschaft, auf dem an die 300 CDs herumwuseln und bin noch nie angesprochen worden. BTW. bin ich Berufszyniker und versuche mich zu bessern. Klappt leider nicht!

Teela

Ok, der Versuch - so kurz er auch war - war nett :D

Jaaa...das die Wahrscheinlichkeit gering is, is mir deutlich (dabei wollte ich doch sooo gern zu Boden gerissen werden ;))

Ok, vielleicht können Rechtsgelehrte mal die rechtliche Seite schildern. :)

dekay

Zitat von: ZardozDekay hier im Forum studiert Jura und sollte dies eigentlich genauer und vor allem niet-und nagelfest erläutern können, ob Du von freilaufendem Schnittlauch belästigt werden könntest. Ich laufe andauernd mit einem I-POD durch die Landschaft, auf dem an die 300 CDs herumwuseln und bin noch nie angesprochen worden. BTW. bin ich Berufszyniker und versuche mich zu bessern. Klappt leider nicht!

Gut so, bleib bitte, wie Du bist :D . Du hast die Sache damit auch schon pragmatisch auf den Punkt gebracht. Übrigens bin ich schon lange fertig mit dem Studium, so lange, dass ich bei solchen Standardthemen peinlicherweise meinen StPO-Kommentar zücken müsste, um eine wirklich genaue und niet- und nagelfeste Erläuterung abgeben zu können.
Die Antwort auf Teelas Frage lautet übrigens: Es kommt darauf an. Weil ich diese typisch juristische Korinthenkackerei aber nicht untermauern will, schließlich ist Wochenende und dies eh in nur recht unwahrscheinlichen 0,00001% der Fälle von Belang (Warum? Man lese bei Zardoz.), antworte ich insgesamt mit einem 99,99999%igen NEIN!

dekay
(ass.jur.)
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

ChuckNorris

Selbst wenn es mal vorkäme, dass ein Polizist deinen Player sehen will, würde ich ihm den einfach nicht geben. Ohne Durchsuchungsbefehl darf die Polizei auch kein Haus durchsuchen (jaja, außer Fall nationaler Sicherheit oder so ähnlich), und da der Player ja dein Eigentum ist, darf der Polizist den ohne deine Zustimmung nicht untersuchen. So würde ich das jedenfalls sehen, ansonsten wären wir schon beim Überwachungsstaat angekommen.

edit: ja, gut, der Gelehrte hat bereits gesprochen ;)

Zardoz

Hi Chuck!
Im Dezernat 1 der Kölner Polizei befindet sich eine Abteilung zur Bekämpfung der Internetkriminalität - u.a. Kinderpornografie usw. Auf der dort zuständigen Etage befindet sich ein einziger Rechner, der über einen Internetzugang verfügt! So weit ich mich erinnere, ist das ein altes Teil mit 233 MHz, das ständig abstürzt.
In Essen haust das Sonderkommando für Einsätze bei Fußballspielen (Hooligan-Fotografiererei etc.) in einem uralten Lehmgemäuer. Dort wird noch mit echten, antiquarischen VHS-Kameras gearbeitet. In einer Ecke befindet sich eine uralte Triumph-Adler-Schreibmaschine, mechanisch, versteht sich. Der Dezernatsleiter hat seinen Homecomputer dort installiert, da er von seinen vorgesetzten Stellen keinen dienstlichen bekommt!
Wie Du siehst, sind wir von einem Polizeistaat meilenweit entfernt. :algo:
Ein richtiger, strenger Polizeistaat - so wie unser Schily ihn gerne hätte - braucht schon richtige Maschinen, keine Ersatzteile!

Wenn jemand auf der Straße nach Deinem MP3-Stick fragt, dann doch wohl nur, weil er davon ausgeht, daß Du ihn gerade in einem Laden geklaut hast. Oder? Und so ein Verdacht sollte sehr genau begründet sein - gell?

Hackfresse

Zitat von: ChuckNorrisOhne Durchsuchungsbefehl darf die Polizei auch kein Haus durchsuchen (jaja, außer Fall nationaler Sicherheit oder so ähnlich)

Da irrst du dich aber ganz gewaltig! Sie können eine HD auch ohne Durchsuchungsbefehl durchsuchen. Grund ist die vielzitierte Gefahr in Verzug.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

derdon

Zitat von: Hackfresse
Zitat von: ChuckNorrisOhne Durchsuchungsbefehl darf die Polizei auch kein Haus durchsuchen (jaja, außer Fall nationaler Sicherheit oder so ähnlich)

Da irrst du dich aber ganz gewaltig! Sie können eine HD auch ohne Durchsuchungsbefehl durchsuchen. Grund ist die vielzitierte Gefahr in Verzug.

sicher? imho muss man die Bullen nicht reinlassen, wenn die nicht über einen durchsuchungsbefehl verfügen.
und bis die wiederkommen hab ich alle bösen dateien gelöscht :mrgreen:

Kingpin

Ja, Gefahr im Verzug gibt's schon, allerdings ist die seit dem BVerfG Urteil zu dem Thema kein Selbstläufer für faule Polizisten mehr, sondern an recht enge Voraussetzungen gebunden.
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Hackfresse

Muss man doch genau aus diesem Grund. Sie behaupten einfach später es war keine Zeit beim Richter nen DB zu beantragen, da in der Zwischenzeit wichtige Beweise flöten gegengen wären.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Kingpin

Genau das geht eben seit dem Urteil des BVerfG (2 BvR 1444/00 vom 20.2.2001) nicht mehr so einfach:
"(...) Das Vorliegen von "Gefahr im Verzug" kann nicht durch Spekulationen begründet werden, es müssen auf den Einzelfall bezogene Tatsachen vorliegen. Auch reicht die bloße Möglichkeit eines Beweismittelverlusts nicht aus. Die Voraussetzungen für die Eilzuständigkeit dürfen nicht durch ein Abwarten seitens der Strafverfolgungsbehörden selbst herbeigeführt werden. Diese müssen regelmäßig zunächst versuchen, einen Richter zu erreichen. Die Gerichte wiederum müssen die Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters sicherstellen."
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

dekay

Ist es die Langeweile?
Das gute Mittagessen im Magen?
Naja, hatte halt die Wahl, ein Review endlich fertigzustellen, das eh keinen interessiert (Wer guckt hier schon spanische Tanzfilme ohne deutsche Synchro :roll: ?) oder doch mal ein bisserl meine Strafprozessordnungs(StPO)-Kenntnisse aufzufrischen, die ich in ähnlicher Weise ja vor einigen Wochen in einem anderen Thread genutzt habe.

Also - kommen wir zu Teelas Fragen...

Zitat von: TeelaWenn ich auf meinem mp3 stick songs hab, und in der Öffentlichkeit unterwegs bin, hat die Polizei das Recht mich anzuhalten,meinen mp3 stick zu überprüfen,...

Das wäre nach der StPO wohl eine Sicherstellung von Beweisgegenständen.
Zitat von: Die StPO in §§ 94 ff.§ 94
Abs.1: Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.
Abs.2: Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.
...
§ 95
Abs.1: Wer einen Gegenstand der vorbezeichneten Art in seinem Gewahrsam hat, ist verpflichtet, ihn auf Erfordern vorzulegen und auszuliefern.
...
§ 98
Abs.1: Beschlagnahmen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr in Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten ... angeordnet werden. ...

So, subsumieren (= überprüfen, ob die Tatsachen vom Gesetz erfasst sind) wir mal, ob das hier passt.
Schon bei "Beweismittel" müssen wir in der Regel stocken. Denn was für ein Beweismittel soll der MP3-Stick denn sein? Für welche Straftat? Beweismittel bedeutet nämlich laut Rechtsprechung -
Zitat von: Das Oberlandesgericht Düsseldorfalle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die unmittelbar oder mittelbar für die Tat oder die Umstände ihrer Begehung Beweis erbringen

Der MP3-Stick muss damit für eine Straftat Beweis erbringen.
Kommen wir also zum Urheberrecht. Dies muss uns erst mal sagen: Sind MP3s überhaupt strafbar? Gemäß dem Urheberrecht wohl grundsätzlich nicht, denn
Zitat von: § 53 Abs.1 S.1 UrhebergesetzZulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.

Das ist die allgemeine Regel, wie wir dank mehrerer ausführlicher GF-Threads wissen, gibt's für Musik noch einige spezielle. Sie ist Ausfluss der Eigentumsfreiheit des Artikel 14 unseres Grundgesetzes (Nix Informationsfreiheit - das ist was ganz Anderes!). Konkret: Eine gekaufte, nicht kopiergeschützte CD, die kein Bootleg (= rechtswidrig hergestellte Vorlage) ist, kann der Käufer für seinen eigenen Gebrauch kopieren, komprimieren, wie er Lust hat. Sich aus dem Internet MP3s zu ziehen, den Kopierschutz umgehen etc. mag unter Umständen zwar verboten sein, aber die Polizei auf der Straße muss schon konkrete Anhaltspunkte haben, dass Du rechtswidrig kopierte MP3s auf Deinem Stick hast, um überhaupt einschreiten zu dürfen! Wir kommen gar nicht mehr zu den Fragen betreffend der Zwangsmittel, Richteranordnung, Gefahr im Verzug, Verhältnismäßigkeitsprinzip (-> Kleine Fische auf der Straße jagen, die großen aber laufenlassen?), weil es schon an der Beweismitteleigenschaft des MP3-Sticks, die als erstes geprüft werden muss, fehlt. Denn nochmals: Woher soll die Polizei wissen, dass ausgerechnet DU unter so vielen Leuten auf ausgerechnet DEINEM MP3-Stick illegal kopierte Dateien hast? Ein Generalverdacht aller MP3-User ist natürlich nicht statthaft!

Jetzt konstruiere ich mal einen 0,0001%-Fall, in dem die Polizei meines Erachtens sofort einschreiten dürfte -
Zitat von: Der äußerst unrealistische Fallkonstrukteur dekayTeela macht es sich auf der Treppe vor dem Polizeipräsidium Duisburg mit seinem nagelneuen Notebook bequem. Er will seine noch nagelneuere UMTS-Karte ausprobieren und geht auf eine einschlägige illegale MP3-Seite im Internet, um das aktuelle Album von Daniel Küblböck herunterzuladen. Da gerade in diesem Moment die U-Bahn der Linie 79 aus der Düsseldorfer Altstadt vorbeiklingelt, in der dekay seinen Rausch ausschläft, bemerkt er die beiden spezialisierten Internet-Kripo-Beamten nicht, die ihm über die Schulter schauen und mit Kennermienen seine Aktion registrieren. Nichtsahnend lädt er die aktuellen Küblböck-Hits voll positiver Energie auf seinen MP3-Stick, klappt sein Notebook zu und will gerade gehen, da fordern die Polizisten seinen MP3-Stick heraus. Zu Recht?

Ich denke, ja. Die Polizisten (als sog. Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft) dürfen davon ausgehen, dass sich illegale Dateien auf dem Stick befinden. Sie dürfen auch gegen Teelas Willen das Dingen beschlagnahmen, ihn auch durchsuchen, wenn er den Stick schnell einsteckt (s.u.). Gefahr in Verzug wird man bejahen müssen, auch unter den engen Voraussetzungen, die oben zitiert wurden. Schließlich ist es zu leicht, das Beweismittel zunichte zu machen, sei es durch Löschung oder gar Zerstörung. Pech gehabt.

Zitat von: Teela...oder mich nach Hause zu begleiten und zu überprüfen?

Nach Hause begleiten klingt nach Durchsuchung, §§ 102 ff. StPO (auch die Durchsuchung einer Person und ihrer Kleidung gehört dazu, s.o.). Die Voraussetzungen sind im Prinzip dieselben. Verneint man sie oben, verneint man sie hier auch, bejaht man sie oben, dann hier eben auch. Allerdings geht es dann wohl eher um die Festplatte im Desktop. Da in meinem Fallkonstrukt das Polizeipräsidium gleich nebenan ist und niemand bei Teela zu Hause wissen dürfte, dass möglichst schnell gerade jetzt die Festplatte kernformatiert werden sollte, wird man hier fordern müssen, dass die Polizisten Teela mit aufs Präsidium nehmen und den Ermittlungsrichter anrufen. Der wird wohl ja zur Durchsuchung sagen (es sei denn, er hat seinen Job durch ein Assessment Center gewonnen :twisted: ).

Zitat von: TeelaDie Wahrscheinlichkeit ist gering, dass sie es tun werden, wenn sie dürften,...

Also wenn sie dürften unter den o.g. Prämissen, dann machen sie's wohl auch, es sei denn in Duisburg ist gerade George W. Bush auf Staatsbesuch, dann haben sie wohl Besseres zu tun. (W.s Vater war übrigens mal als Vizepräsident damals wirklich da.)

Zitat von: Teela...aber rechtlich gesehen stellt sich mir die Frage ob und was sie dürfen.

Habe ich Dir jetzt hoffentlich in der gebotenen Kürze (sic!) dargelegt.
Viel Spaß noch mit Deinem MP3-Stick!

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

Headynem

Jetzt getrau ich mich nichma mehr mit nem CD Player auf die strasse zu gehen :):

RESPEKT !!!!!  SUPAAAA DEKAY....*ein bierchen reich*
Meine kleinen Digitalen Kinder


Chuck Norris isst keinen Honig, er kaut Bienen

Zardoz

Zitat von: HeadynemJetzt getrau ich mich nichma mehr mit nem CD Player auf die strasse zu gehen :)
...ist nur gefährlich, wenn Du dabei nackig bist und mit Farbspray Ich bin ein mieser Raubkopierer auf den blankgezogenen Hintern eines gerade abkackenden Polizisten sprühst!  :wink:

BTW
@Dekay:  :respekt:

tie

Zitat von: Hackfresse
Zitat von: ChuckNorrisOhne Durchsuchungsbefehl darf die Polizei auch kein Haus durchsuchen (jaja, außer Fall nationaler Sicherheit oder so ähnlich)

Da irrst du dich aber ganz gewaltig! Sie können eine HD auch ohne Durchsuchungsbefehl durchsuchen. Grund ist die vielzitierte Gefahr in Verzug.

Das stimmt definitiv nicht.
Die HD im Rechner steht unter dem Briefgeheimniss.
Nicht mal mit Durchsuchungsbefehl, darf die Politzei Daten sichten.
Nur der ausführende Staatsanwalt ist Berechtigt die Daten zu sichten und das nur bei einem amtlichen Durchsuchungsbefehl.

Moscher

Zitat von: dekay
Zitat von: § 53 Abs.1 S.1 UrhebergesetzZulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.

Das ist die allgemeine Regel, wie wir dank mehrerer ausführlicher GF-Threads wissen, gibt's für Musik noch einige spezielle. Sie ist Ausfluss der Eigentumsfreiheit des Artikel 14 unseres Grundgesetzes (Nix Informationsfreiheit - das ist was ganz Anderes!). Konkret: Eine gekaufte, nicht kopiergeschützte CD, die kein Bootleg (= rechtswidrig hergestellte Vorlage) ist, kann der Käufer für seinen eigenen Gebrauch kopieren, komprimieren, wie er Lust hat. Sich aus dem Internet MP3s zu ziehen, den Kopierschutz umgehen etc. mag unter Umständen zwar verboten sein, ...

Ich hoffe, der Heady hat diesen Absatz gaaaanz genau gelesen!

tie

Die privat Kopie geht aber noch viel weiter.
Es ist auch erlaubt, Kopien von Originalen zu erstellen und zu verschenken. z.B. im Freundeskreis.
Es ist auch erlaubt Kopien herzustellen, bei denen ich nur im vorübergehenden Besitz bin. Z.B. Videothek. oder nen Kumpel leiht mir ein Original.
Demgegenüber steht der Kopierschutz der nicht ausgehebelt werden darf.

Auf gut deutsch. Wenn ich irgendwie an ein Original kommen kann und dieses nicht kopiergeschützt ist, darf ich es kopieren und behalten, auch wenn ich nicht mehr im Besitz des  Originales bin.

Moscher

Zitat von: tieDemgegenüber steht der Kopierschutz der nicht ausgehebelt werden darf.

Und selbst das ist sicherlich im Einzelfall fraglich, wenn ich im folgendem Text (kopiert von der "hart aber gerecht" HP) das Wörtchen "wirksam" lese.

"Technisch nicht wirksam kopiergeschützte Videos und DVDs aus nicht offensichtlich illegalen Quellen dürfen für den nicht-kommerziellen Gebrauch vervielfältigt werden."

Anime-BlackWolf

Zitat von: Moscher"Technisch nicht wirksam kopiergeschützte Videos und DVDs aus nicht offensichtlich illegalen Quellen dürfen für den nicht-kommerziellen Gebrauch vervielfältigt werden."

Bedeutet, dass man DVDs von Ufa oder McOne oder Starmedia kopieren darf, da die keinen WIRKSAMEN Kopierschutz haben.

Ufa lügt ja auch auf dem Cover, die HABEN keinen Kopierschutz drauf. Zumindest keinen CSS, die haben imho nur Macrovision und selbst da bin ich skeptisch.

Teela

Danke dekay für die umfassende Antwort :)

Die Teela wird sich jetzt wohler fühlen, weil sie rechtlich Bescheid weiss.
Sie dankt Dir :)

Moscher

Zitat von: Anime-BlackWolf
Zitat von: Moscher"Technisch nicht wirksam kopiergeschützte Videos und DVDs aus nicht offensichtlich illegalen Quellen dürfen für den nicht-kommerziellen Gebrauch vervielfältigt werden."

Bedeutet, dass man DVDs von Ufa oder McOne oder Starmedia kopieren darf, da die keinen WIRKSAMEN Kopierschutz haben.

Ufa lügt ja auch auf dem Cover, die HABEN keinen Kopierschutz drauf. Zumindest keinen CSS, die haben imho nur Macrovision und selbst da bin ich skeptisch.

Ich würde es so interpretieren. Ein Macrovision-Kopierschutz schützt halt nur vor VHS Kopien, nicht jedoch vor legalen digitalen Kopien. Der DCSS hingegen kümmert VHS Rekorder nicht und entsprechend sind diese Privatkopien legal.
In diesem Fall einfach, interessant wird es bei CDs, da hier kein richtiger Kopierschutz zum tragen kommt, sondern durch Manipulationen am CD-Standard empfindlichere Laufwerke wie halt die von Computern aus dem Schleudern gebracht werden sollen. In der Praxis sieht es allerdings so aus, dass durchaus Laufwerke die einfach lesen. Ebenfalls sind Kopien über normale Cinchkabel ja ebenso möglich und auch hier greift kein Kopierschutz.

tie

DVD's ohne CSS, haben keinen digitalen Kopierschutz und dürfen privat kopiert werden. Viele kleinere Labels und billig Auflagen verzichten gerne aus  Kostengründen auf einen Kopierschutz.

Zu den uncds. Wenn der "Kopierschutz" durch das Laufwerk ausgehebelt wird, kann ich eine legale Sicherheitskopie anfertigen. Ich umgehe dadurch keinen Kopierschutz.

dekay

Zitat von: MoscherEbenfalls sind Kopien über normale Cinchkabel ja ebenso möglich und auch hier greift kein Kopierschutz.

Der gute alte Cinch-Trick... Bei dem bin ich mir aber sehr sicher, dass er unter das illegale "Umgehen des Kopierschutzes" fällt. Denn man nimmt den Song ja quasi auf und kopiert nicht direkt. Nur eben bei guten Laufwerken oder guter Software, durch die man eigentlich kopiergeschützte CDs trotzdem gegen den Hersteller-Wunsch lesen und kopieren kann, ist halt fraglich, ob da überhaupt "Kopierschutz umgangen" wird. Ich tippe mal auf nein, aber wie heißt es so schön? 2 Juristen, 3 Meinungen. Daran kann man übrigens auch sehen, wie dümmlich zusammengestrickt diese Verbotsregeln sind. Wie so viele Gesetze.

Zitat von: DIE TeelaDie Teela wird sich jetzt wohler fühlen, weil sie rechtlich Bescheid weiss.
Sie dankt Dir

Jaja, is ja gut, ich hab's verstanden :oops: . Auch hier bin ich halt von einer 99,9%-Wahrscheinlichkeit ausgegangen ;) .

Zitat von: tieDie HD im Rechner steht unter dem Briefgeheimniss.
Nicht mal mit Durchsuchungsbefehl, darf die Politzei Daten sichten.
Nur der ausführende Staatsanwalt ist Berechtigt die Daten zu sichten und das nur bei einem amtlichen Durchsuchungsbefehl.

Interessant. Woher hast Du das?

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?


dekay

@tie
Alles klar, gut aufgepasst!
Im Gegensatz zu mir - dachte nämlich, Du bezweifelst, dass die Polizei die Festplatte an sich bei der Durchsuchung beschlagnahmen kann :roll: ...

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

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