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Medal of Honor Underground

Begonnen von Necromancer, 21 November 2004, 21:02:15

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Necromancer

Hallöchen bin ganz neu hier.

Hab mal Fragen an euch.
Ich bin nen grosser Filmesammler und auch nen Ego-Shooter Freund.

Ich bin sehr oft auf Ebay und dann sah ich sogar Medal of Honor Undergrund welches natürlich durch die BPJM indiziert wurde.Ebenso sah ich SoF 1 (Soldier of Fortune 1) bei Ebay.
Meine Frage: Dürfen die denn ohne mit der Wimper zu zucken indizierte Spiele auf dem Ebay Markt anbieten/weiterverkaufen?
Ich finde des weiteren das Moh: Underground durch die Indizierung ziemlich rar geworden ist. Ich kenne nur,dass man indizierte Medien ( vielleicht auch eingetragene indizierte Medien) auf 18'er Marktplätze kaufen kann.

Meine zweite Frage: Gibt es zu Medal of Honor und Medal of Honor Underground auch irgendwo Indizierungsberichte?
Das würde mich mal alles interessieren.

Mit Freundlichen Gruß
Necromancer  :)

.sixer.

Man darf bei ebay keine 18er anbieten. Also auch keine indizierten Titel. Nach Indizierungsberichten kannst du ja mal googeln.
"How do you know I'm mad?" said Alice
"you must be," said the cat, "or you wouldn't have come here."

Wir ham kein Strom,
wir ham kein Geld,
wir sind der geilste Club der Welt.

Necromancer

Zitat von: Dr. SchreckMan darf bei ebay keine 18er anbieten. Also auch keine indizierten Titel. Nach Indizierungsberichten kannst du ja mal googeln.


Hätte ich mir denken können als ich mal die Seite von Soldier of Fortune abgespeichert habe und später erneut aufgerufen habe, ist diese Seite jedoch nicht mehr verfügbar,was man bei Moh:Underground nich die Rede war.
Habe die Auktion von Moh: Underground verfolgt...5.50 € Endgebot.......nur ich frage mich warum die "Marktpolizei" bei solchen Sachen nicht eingreift...die Auktion war ca. 5 Tage offen.  :algo: .
Macht sich eigentlich der Käufer eines indizierten Mediums oder 18er Artikels irgendwie auch strafbar? Ich glaube eher nich.....

Nun denn schönen Abend noch.

.sixer.

Ja er macht sich strafbar. Erstens dürfen bei ebay keine 18er angeboten werden und zweitens darf man indizierte Titel ohnehin nicht öffentlich anbieten.
"How do you know I'm mad?" said Alice
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Setasonic

Erstmal Willkommen im Forum,

wie bereits Dr. Schreck schon erwähnte dürfen bei Ebay keine Medien angeboten werden, die nicht jugendfrei sind. Falls ein Verkäufer es doch tut, droht ihm soweit ich weiß eine Verwarnung bzw. Sperrung seitens Ebay und der entsprechende nicht jugendfreie Artikel wird von der Seite genommen. Das indizierte Medien rarer sind als nicht indizierte liegt wohl daran, dass durch die eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten die Nachfrage geringer ist und dem zu Folge auch weniger angeboten wird.

Gruss

Stefan

Forums-Yeti

Ist keinem von euch aufgefallen, dass der nach dem Käufer gefragt hat ?
Nicht dem Ver-käufer welcher sich natürlich strafbar macht... Der Käufer allerdings nicht.
"Ich hab mir eh schon oft gedacht, dass du als Mädel voll das Model wärst...also...lange Beine, Stupsnase, groß, blaue Augen..."

Necromancer

Erstmal nen grosses Dankeschön für euere Antworten.
Mir gefällt dieses Forum jetzt schon so sehr  :) .

Ich bin mir auch desweiteren sicher,dass nicht nur diese indizierten Trägermedien die Einzigsten waren. Wenn ich weiter Indizierungen durchgehe würd ich wieder auf welche stoßen die angeboten werden.

Wie sieht das eigentlich aus wenn man z.b. Medal of Honor vom Ausland nach Deutschland importieren würde? Wäre dies ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz oder werden Importe vorher geprüft?
Oder wäre es als Deutscher untersagt indizierte Trägermedien auslandsweit zu erwerben?


Danke auch hier.  :D

Necromancer

Re nochmal schnell,

hab mal schnell nach einem Indizierungsbericht von MoH.Underground gegoogelt und fand auf
http://www.moh-news.de/infos.php?anzeige=detail&artid=395

folgendes:

Titel: Medal of Honor Underground
Abkürzung: MOHU
Plattformen: PlayStation® One / PlayStation® 2
Release: 25. Oktober 2000 (USA)
Entwickler: DreamWorks Interactive L.L.C.
Publisher: EA Games™
Genre: First Person Shooter (FPS)
ESRB: Rating Teen (13+)
USK Einstufung: Medal of Honor Underground wurde am 28.09.2002 indiziert (BAnz. Nr. 183)


Könnt ich mir bitte erklären was "ESRB Ranking" zu tun hat? Ich denke mir das ist eine Art Altersfreigabe...aber es wiederspricht sich mit "USK Einstufung" ????
Und was ich unbedingt noch wissen möchte...was bedeutet bitte direkt "BAnz"? :schwul:


Danke nochmals an euch  :respekt: Ihr seit Spitze ^^

Kingpin

Entertainment Software Rating Board - sowas wie die USK der USA. Allerdings sind die Kennzeichnungen da nicht verbindlich.
BAnz = Bundesanzeiger, in dem werden diverse Entscheidungen veröffentlicht.
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Zeromancer

Zu den Indizierungsberichten im Großen und Ganzen:

Ich denke die wesentlichen Gründe für die Indizierung waren damals erstmal die realistischen und für die BPJM sicherlich harten Gewaltdarstellungen,z.B. dass man,wenn man keine Munition mehr für die Pistole hatte,die Leute damit erschlagen konnte und auch gezielt auf verschiedene Körperteile zielen konnte,wobei diese verschiedene "Schäden" anrichteten und dann vielleicht in irgendeiner Weise noch wegen der Darstellung des Krieges an sich,wenn du es genau wissen willst,wende dich doch einfach per Mail an die BPJM.Adresse weiss ich leider nichtmehr genau.

Bei ebay findet man übrigens immer recht viele Indexgames....

Necromancer

Zitat von: ZeromancerZu den Indizierungsberichten im Großen und Ganzen:

Ich denke die wesentlichen Gründe für die Indizierung waren damals erstmal die realistischen und für die BPJM sicherlich harten Gewaltdarstellungen,z.B. dass man,wenn man keine Munition mehr für die Pistole hatte,die Leute damit erschlagen konnte und auch gezielt auf verschiedene Körperteile zielen konnte,wobei diese verschiedene "Schäden" anrichteten und dann vielleicht in irgendeiner Weise noch wegen der Darstellung des Krieges an sich,wenn du es genau wissen willst,wende dich doch einfach per Mail an die BPJM.Adresse weiss ich leider nichtmehr genau.

Bei ebay findet man übrigens immer recht viele Indexgames....


Ganz klar dann müsste die BPJM nicht nur Underground indizieren, sondern auch z.b. MoH. Frontline oder Rising Sun? Beide haben keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG.
Habe nämlihc gerade Frontline (PS2) vormirliegen und ich meine ganz klar,das dieses Game locker an Underground heranreicht. Menschen werden gekillt....auch wenn du keine Munition mehr in Petto hast,kannst du mit den Waffen um dich schlagen.
In groben Sinne gesehen müsste auch dieses Game indiziert werden.
In Frontline sind die Sterbeanimationen genauso wie in Underground...wenn du z.b. einem Gegner genau in den Kopf scheisst. Und die Zwischenszenen sind ebenfalls wie bei Underground vorhanden.


Wie denkt ihr über MoH. Frontline in Gegenüberstellung von MoH. Underground?

Mfg
Necromancer

Zeromancer

Da kannst du genauso gut z.b. MK 4 mit MK:Deadly Alliance oder MK:Redemption vergleichen.Dass die USK Spiele seit der "neuen 18er-Freigabe" total anders bewertet als früher,wird an 1000 Beispielen klar.Ich meine in Zeiten wo Filme wie Freddy Vs. Jason,TCM-Remake,DotD 2004 usw. ne KJ bekommen und selbst Doom III und die Hitman-Teile auch ne KJ wird klar,dass die Leute jetzt lockerer mit der Gewalt umgehen(anscheinend zumindest).

Da bleibt fraglich wieso die alten Doom-Teile oder was weiss ich noch als indiziert eingetragen ist,wohl einfach,weil die eh nichtmehr oder so gut wie nicht mehr verkauft werden und keiner eine Neuprüfung verlangt.Man kann nie mit dem Argument kommen:Das Spiel ist genauso hart/härter als dieses und das ist indiziert,wieso dann dieses nicht?

Die Wege der USK/FSK/BPJM/AGs sind nicht nachvollziehbar.

mfg

Z3ro

Necromancer

Du hast natürlich Recht.
Man kann noch Tonnen von anderen Medien gegenüberstellen und Pro und Contra bringen.
Wer weis schon was in den Köpfen der "schlauen" BPJM&Co. vorgeht.....
JO TCM ist nen gutes Bespiel. TCM von 1974 verboten und das Remake.....1974'er Fassung hat kaum Gewalt nur die Psychomacke eben und das Remake beinhaltet den SPlatter und als KJ eingestuft.
Ohje ich verstehe diesen Diversen unterschied nich.


Gruss vom Necro

Zeromancer

Ich weiss jetzt zwar nicht auswendig,in welchem Jahr TCM I in der 1.Fassung beschlagnahmt(eingezogen?) wurde,aber wenn man sich die 131er-Liste durchliest,wird offensichtlich,dass da anscheinend manchmal eher gewürfelt als geprüft wurde,ich kann mir kaum vorstellen,dass man die FSK 16 vom Geisterschiff der schwimmenden Leichen wirklich als so gewaltverherrlichend abstempeln kann,dass man die Tapes einziehen muss,wurde aber getan.

Aber da es dieses Thema schon dutzende Male hier im Forum gab,würde ich vorschlagen,wir bleiben beim Thema ebay und Medal of Honor :)

Alle jetzt noch kommenden Moh-Teile werden sowieso nichtmehr indiziert.

Noch eine letzte Offtopic-Frage:Was wäre,wenn die BPJM jetzt die engl.PC-Version von Doom III indizieren würde?Würde dann die dt. als inhaltsgleich gelten und wäre damit indirekt auch indiziert?So hat man noch nie darüber nachgedacht ;)

Nerf

Zitat von: ZeromancerNoch eine letzte Offtopic-Frage:Was wäre,wenn die BPJM jetzt die engl.PC-Version von Doom III indizieren würde?Würde dann die dt. als inhaltsgleich gelten und wäre damit indirekt auch indiziert?So hat man noch nie darüber nachgedacht ;)

Gar nichts wäre. Die deutsche ist 1:1 identisch zur englischen,w arum sollte man also die englische indizieren? Bei der deutschen wäre das (wegen USK-Prüfung) sowieso nicht mehr möglich.

ZitatGanz klar dann müsste die BPJM nicht nur Underground indizieren, sondern auch z.b. MoH. Frontline oder Rising Sun? Beide haben keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG.

Eben darum dürfen sie nach dem neuen JuSchG nicht mehr indiziert werden.

ZitatWie sieht das eigentlich aus wenn man z.b. Medal of Honor vom Ausland nach Deutschland importieren würde? Wäre dies ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz oder werden Importe vorher geprüft?
Oder wäre es als Deutscher untersagt indizierte Trägermedien auslandsweit zu erwerben?

Untersagt ist es nicht, aber bei Importen auf dem Postweg schaut der Zoll gerne mal nach und beschlagnahmt auch schon mal ne Sendung. Bei Importen der alten MoH-Games wäre ich eh vorsichtig, denn die enthalten beide hierzulande verbotene Symbolik.
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Necromancer

Zitat von: ZeromancerIch weiss jetzt zwar nicht auswendig,in welchem Jahr TCM I in der 1.Fassung beschlagnahmt(eingezogen?) wurde,aber wenn man sich die 131er-Liste durchliest,wird offensichtlich,dass da anscheinend manchmal eher gewürfelt als geprüft wurde,ich kann mir kaum vorstellen,dass man die FSK 16 vom Geisterschiff der schwimmenden Leichen wirklich als so gewaltverherrlichend abstempeln kann,dass man die Tapes einziehen muss,wurde aber getan.

Morgen,
nun ja....desweiteren find ich ebenfalls, dass manch indizierter Film härter als nen 131er ist.........wobei ich es ziemlich schräg finde den indizierten Film "Bad Taste" neu als FSK 12 DVD zu releasen oder genauso wie ne FSK16 "Braindead" DVD. Ich denke fast jeder kennt diese beiden Movies.
Genauso kommt man auch bei den Freigaben von "Friday the 13th" durcheinander...mal FSK18..dann ungeprüft dann SPIO/JK.ICh meine mich stört es zwar nich aber diese Unterschiede sind schon sehenswert.

Zitat von: ZeromancerNoch eine letzte Offtopic-Frage:Was wäre,wenn die BPJM jetzt die engl.PC-Version von Doom III indizieren würde?Würde dann die dt. als inhaltsgleich gelten und wäre damit indirekt auch indiziert?

Nun gut, wir wissen das schon die Vörganger von Doom III indiziert wurden...aber deine Frage war auch für mich nachdenklich. ;)


Zitat von: NerfUntersagt ist es nicht, aber bei Importen auf dem Postweg schaut der Zoll gerne mal nach und beschlagnahmt auch schon mal ne Sendung. Bei Importen der alten MoH-Games wäre ich eh vorsichtig, denn die enthalten beide hierzulande verbotene Symbolik.

Davon halte ich sowieso Abstand. Würde mich für wenig Sinn ergeben ein indiziertes Produkt auslandweit zu erwerben und mir das dann sozusagen "vor der Nase" wegschnappen zu lassen.


An Zeromancer: Desweiteren können wir uns auch über mehrere Dinge,sprich Indizierung berechtigt? unterhalten.......genauso wie du "Geisterschiff der schwimmenden Leichen" angeführt hast.


Mfg Necro

Zeromancer

Bei den beiden MoH-Games für die PSOne solltest du schon bei den PAL-Versionen bleiben,erstmal wenn du keinen Chip hast und auch sonst dürfte es hart sein,wenn die beim Zoll die NTSC-Version sichten,denn dort gibts Hakenkreuze und all das und das wird in der Regel nicht gerne gesehen.

@Nerf:Ich meinte jetzt eben,dass die BPJM ja USK 18er-Games nicht mehr indizieren darf,aber wenn sie eben einmal der Ansicht wäre,dass Doom III z.B. zu indizieren ist und sie es bei der englischen V. machen,wie würde sich das auf die dt. auswirken?Nicht indiziert wahrscheinlich......

Sofern ich das richtig verstanden habe,war das mit der FSK 12-er DVD von Bad Taste ein Schreibfehler,ist FSK 16,oder?Einen indizierten FIlm auf FSK 12 zu bringen grenzt an ein Kunstwerk ^^#

Nunja,man könnte hier noch 1000 Seiten weiter schreiben.....Klar grenzt es an Kriminalität von Braindead eine 16er-Fassung zu releasen,aber jeder,der diese freiwillig kauft,ist doch selbst schuld und kennt sich überhaupt nicht in der Szene aus.


GEhört das nicht irgendwie alles in den offiziellen Ebay-Thread Hier?

Nerf

Zitat von: Zeromancer@Nerf:Ich meinte jetzt eben,dass die BPJM ja USK 18er-Games nicht mehr indizieren darf,aber wenn sie eben einmal der Ansicht wäre,dass Doom III z.B. zu indizieren ist und sie es bei der englischen V. machen,wie würde sich das auf die dt. auswirken?Nicht indiziert wahrscheinlich......

Also so blöde ist selbst die BPjM nicht. Die wissen schon, dass "Doom 3" bei uns ungeschnitten erschienen ist und werden darum garantiert nicht die englische Fassung indizieren, nur weil die keine USK-Prüfung hat.

Elke Monnsen und Co. haben in letzter Zeit ein erstaunliches Maß an gesundem menschenverstand erkennen lassen (nicht immer, aber ab und an).

So, Schicht im Schacht, ich geh essen. :mrgreen:
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Zeromancer

Guten Appetit lol

Von dem Menschenverstand der BPJM habe ich nicht viel gesehen,wenn sie jeden Monat längst indizierte Filme und 131er wieder in irgendeiner Fassung indizieren  :mcclane:

Necromancer

Zitat von: ZeromancerBei den beiden MoH-Games für die PSOne solltest du schon bei den PAL-Versionen bleiben,erstmal wenn du keinen Chip hast und auch sonst dürfte es hart sein,wenn die beim Zoll die NTSC-Version sichten,denn dort gibts Hakenkreuze und all das und das wird in der Regel nicht gerne gesehen.

Hey du ^^#,

also NTSC Games hab ich bisher nie und ich bleibe definitiv bei PAL Games. Du hast schon recht das NTSC Games einen Chip direkt in die Hauptplantine der PSOne/PS2 bedarf. Sowieso schraube ich nich gerne an den Konsolen/Originalprodukten herum.
Wenigstens kann man sich doch über Frontline oder Rising Sun freuen,das vermiest wenigstens nich die Freunde an den Ego-Shooters ^^.
ICh kann eh nich klagen weil ich viele Ego-Shooters in meinem Besitz käuflich erworben habe.


Necro

Zeromancer

Jo siehste,

man sollte bevor man gleich gegen die BPJM geht,erstmal mit sich selbst klären,inwiefern eine Indizierung schlimm ist,denn eigentlich steigt dadurch nur der Wert des jeweiligen Produkts und es wird um einen Tick interessanter.Demnach gesehen ist es gar nichts schlimmes,sofern man über 18 ist ;)

Necromancer

Zitat von: ZeromancerJo siehste,

man sollte bevor man gleich gegen die BPJM geht,erstmal mit sich selbst klären,inwiefern eine Indizierung schlimm ist,denn eigentlich steigt dadurch nur der Wert des jeweiligen Produkts und es wird um einen Tick interessanter.Demnach gesehen ist es gar nichts schlimmes,sofern man über 18 ist ;)


Jo kennen wir doch....indiziertes hat auch Werbeverbot, wird unter die Ladentheke gebannt oder komplett aus dem Sortiment genommen...die Ärmsten die noch nich 18 sind *lol*...
Aber ich kenne Eltern die ihren Kindern solche "gewaltverherrlichen" Spiele/Filme kaufen.
Aber das müssen die Eltern dann schliesslich selbst entscheiden was sie ihrem Kind antun ;).


Mfg

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