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Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt

Begonnen von DragonBay, 11 Juni 2005, 21:32:53

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DragonBay

ZitatEinen Streitwert von 100.000 Euro hat ein Anwalt für die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Namens als Pseudonym in einem Internet-Forum festgelegt. Mehr als 30.000 Nutzer hat das nach Betreiberangaben zu den größten in Deutschland gehörende Forum zum Thema Bodybuilding, Kraftsport und Fitness. Einen kommerziellen Hintergrund verneint der Betreiber Patrick Albers: Die Seite finanziere sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird.

Die beanstandete Marke ist seit 1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke in der Leitklasse 36 (Versicherungswesen) eingetragen. Dem Anschein nach wurde die Marke bisher jedoch noch nicht genutzt. In dem Anwaltsschreiben wird dem Betreiber vorgeworfen, den geschützten Namen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen und damit gegen §1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen.

Der Betreiber wird aufgefordert, das zukünftige Verwenden der Marke zu unterlassen. Er soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und bis zum 13. Juni an den Anwalt zurückschicken. Den Eingang des Rechnungsbetrages in Höhe von mehr als 5200 Euro erwartet die Kanzlei ebenfalls bis zum kommenden Montag.

Der Betreiber will sich am Montag zunächst mit seinem Anwalt beraten und weitere Schritte besprechen. Das von ihm kommentierte Anwaltsschreiben hat er auf seiner Website veröffentlicht. Nach seiner Ansicht beruft sich der Kläger auf einen veralteten Paragraphen, zudem sei die Geschäftsgebühr eindeutig überhöht und nicht Rechtens. Auch dürfe eine Einigungsgebühr nicht erhoben werden.

Der Streitwert von 100.000 Euro ergibt sich nach Ansicht der Anwälte aus der Anzahl der Benutzer sowie der bisher im Forum von Albers veröffentlichten Beiträge. Sollte das Beispiel der Kläger Schule machen, so dürfte dies starke Auswirkungen auf die heute üblichen Diskussionsforen im Internet haben. Alleine heise online verzeichnet mehr als acht Millionen Beiträge und mehr als 200.000 Nutzer in seinen Foren – eine nachträgliche Überprüfung aller Pseudonyme auf ihre marken- und namensrechtliche Legalität wäre kaum denkbar.
Quelle: Heise.de

Auf die Idee sollte die chinesische Regierung mal kommen, damit könnte man ja glatt 80% aller Internetforen aus dem Verkehr ziehen  :algo:

Squalus

Da kommt einem doch mal wieder das kalte Kotzen. Eine der beschissensten Nebenerscheinungen des Internet: Schnelles Geld durch Abmahnungen! :evil:
Si tacuisses, philosophus mansisses.

Zardoz

Sehr interessant!
Man stelle sich vor: ich gründe eine Firma. Den Namen der Firma lasse ich schützen. Nun melde ich mich nach einiger Zeit unter eben diesem geschützten Firmennamen - anonym natürlich - bei zahllosen Internetforen an. Nach einigen Tagen schalte ich einen Anwalt ein und verklage die jeweiligen Foren! Ist doch eine geile Geschäftsidee! Danke dir, oh Internet! Vielleicht komme ich so doch noch an den erhofften Reichtum? BTW: das ist ja KRANK!

Snake Plissken

Ui....wann kommt Mr. Carpenter und verklagt mich??

Snake

Monty Python

Und der Wahnsinn des Internets geht weiter...

Da fällt einem echt nichts mehr zu ein.  :wall:

Hackfresse

Falls es keine Firma namens Hackfresse gibt, muss ich mir das am Montag gleich mal schützen lassen... :algo:
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Shub

Wahrscheinlich werde ich posthum von H.P. Lovecraft verklagt und dann  für den Rest meines Lebens von den Großen Alten und ihren Schergen verfolgt... :algo:
Zitat von: Algo
mein kraftstoff ist mumusaft

Lunita

Was mich wundert ist, warum alle so panisch vermeiden, den Markennamen zu erwähnen.

Dr. STRG+C+V n0NAMe

Zitat von: LunitaWas mich wundert ist, warum alle so panisch vermeiden, den Markennamen zu erwähnen.

Interessiert hätte mich auch schon mal, um welchen Namen es denn ging bzw. welche Firma dahinter steckt.

Gruß

n0NAMe
Aktueller Rang: Sergeant of the Master Sergeants Most Important Person of Extreme Sergeants to the Max
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Carpenter Brut - Le Perv
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Carpenter Brut - Obituary
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Pertubator - Miami Disco

Mad Mags

Laut Heise gehts hier um eine "Alpha Lex Rechtsschutzversicherung", der Benutzername war demnach "alpha lex"...

Lunita

Zum Thema Abmahnung für Pseudonyme und andere Markennamen hab ich hier auch grad einen Artikel, bei dem man das kalte Kotzen kriegen kann:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20219/1.html

Schmuck der hauptsächlich genannten Firma hätte ich ohnehin nie gekauft (nicht meine Preisregion), aber nun kann ich mir mal merken, dass ich das Zeug auch nicht kaufe, wenn ich mal reich werden sollte.  :|

dekay

Leider lassen sich die Leute viel zu schnell von protzigen Briefköpfen a la "Rechtsanwalt Anton Graf Württemberg zu Großkotz, zugelassen beim BGH" einschüchtern. Es ist unfassbar, was alles im Internet abgemahnt wird. Da dieses Rechtsgebiet zum größten Teil ungeklärt ist, hilft jeweils ein Vergleich mit der herkömmlichen Wirtschaft. Was da erlaubt ist, kann im Internet eigentlich nicht verboten sein. Um es nochmal zu sagen: Die meisten Abmahnungen geschehen aus rein pekuniären Interessen wegen der dabei anfallenden Anwaltsgebühr! Der Anwalt rechnet mit vielleicht 10 angenommenen Abmahnungen bei 1000 verschickten. Da lässt sich auf dem übersättigten Anwaltsmarkt noch gut Asche machen.

Zum Cartier-Beispiel ist zu sagen, dass ein gewerblicher Ebay-Verkäufer von Uhren tatsächlich nicht diesen Markennamen benutzen darf, um sein Produkt zu bewerben - das dürfte er auch im stinknormalen Papierkatalog nicht, und zwar zu Recht. Denn so wäre er Trittbrettfahrer einer schon etablierten Marke. Wenn dagegen ein Privatmann in einer einmaligen Auktion das Wort verwendet, dürfte das wohl weniger ein Problem sein.
Zur Abmahnung von Forum-Pseudonymen: :doof: :wall: :holsten: :kenny08: !

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

Mike Lowrey

Ready to die, Blade?
-Was born ready, motherfucker!

www.cinecaptain.de

dekay

Zitat von: Mike LowreyEntwarnung: http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum2.htm

Entwarnung noch nicht - das ist ja erst mal nur das Antwortschreiben der Forumsanwälte (imho schön pointiert und gelungen :respekt: ).
Ma kuckn, was die anderen jetzt antworten...

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

Squalus

Ein wirklich ermutigendes Schreiben, allerdings kann man erwarten, dass die Gegenseite ebenso geschliffen antworten wird. Daumen drücken!
Si tacuisses, philosophus mansisses.

Lunita

Zitat von: dekayWenn dagegen ein Privatmann in einer einmaligen Auktion das Wort verwendet, dürfte das wohl weniger ein Problem sein.

Anscheinend ja wohl doch. Und der Oberhammer ist doch, dass die regelmäßig versuchen, die Beweislast auf den Verkäufer abzuwälzen. Das kann doch überhaupt nicht rechtens sein! Und trotzdem gibt dieser Richter den Sachen immer wieder statt, so wie ich den Artikel verstanden habe. Wo bleibt denn da der Rechtstaat?

PS: Kann eigentlich jmd. eine gute Rechtschutzversicherung empfehlen? Kein Scherz. Es gab doch vor einigen Jahren noch 2 Versicherungen, die auf jeden Fall die Kosten übernommen haben, während alle anderen Versicherungen sich das Recht herausgenommen haben, eine Klage bei "Aussichtslosigkeit" (in deren Sinne) nicht zu finanzieren. Es geht mir nicht darum, dass ich wild Prozesse anzetteln will, sondern dass ich denen nicht ausgeliefert sein will, wenn ich z.B. eine Klage in anderer Sache gegen die Versicherung selbst oder so einreichen will.

Dr. Phibes (Buurman)

Rotfl, ich liebe diese Anwaltschreiben. Der eine verdonnert den Typen zu 5200€, jetzt schlägt der Andere zurück, will 2000€ und auch noch bei der Rechtsanwaltskammer petzen. Bin mal gespannt, wie sich das entwickelt, wobei diese Abmahnwelle nicht mehr normal ist. Endlich nimmt es mal einer nicht hin und schlägt zurück. Auf das der Typ gewinnen wird.

dekay

Zitat von: Lunita
Zitat von: dekayWenn dagegen ein Privatmann in einer einmaligen Auktion das Wort verwendet, dürfte das wohl weniger ein Problem sein.
Anscheinend ja wohl doch. Und der Oberhammer ist doch, dass die regelmäßig versuchen, die Beweislast auf den Verkäufer abzuwälzen. Das kann doch überhaupt nicht rechtens sein! Und trotzdem gibt dieser Richter den Sachen immer wieder statt, so wie ich den Artikel verstanden habe. Wo bleibt denn da der Rechtstaat?

Gibt ein (erstinstanzliches) Urteil vom Landgericht Berlin zu dieser Frage (Urteil vom 09. November 2001, Az.:103 O 149/01 - 'geschäftlicher Verkehr bei ebay-Versteigerungen' = CR 2002, 371). Danach soll ein Handeln im geschäftlichen Verkehr im markenrechtlichen Sinne dann den Verkauf von Gegenständen durch eine Privatperson erfassen, wenn dieser Verkauf einen gewissen Umfang angenommen hat, vergleichbar z.B. dem Anbieten von Waren auf einem Trödelmarkt. Dies wurde bei 39 ebay-Verkaufsauktionen bejaht.
Konkret ging es hier um die einschlägigen Vorschriften im Markengesetz, die §§ 14 und 15. Es muss für eine Markenverletzung ein "geschäftlicher Verkehr" gegeben und dafür wiederum mindestens ein "gewisser Umfang" vorhanden sein. Wenn folglich einer mal seine Rolex-ähnliche Billiguhr über Ebay losschlagen will und "Rolex-Stil" dazuschreibt, dürfte zumindest nach dem LG Berlin kein markenrechtlicher Verstoß vorliegen. Allerdings ist das natürlich noch kein BGH-Urteil.

ZitatKann eigentlich jmd. eine gute Rechtschutzversicherung empfehlen? Kein Scherz. Es gab doch vor einigen Jahren noch 2 Versicherungen, die auf jeden Fall die Kosten übernommen haben, während alle anderen Versicherungen sich das Recht herausgenommen haben, eine Klage bei "Aussichtslosigkeit" (in deren Sinne) nicht zu finanzieren. Es geht mir nicht darum, dass ich wild Prozesse anzetteln will, sondern dass ich denen nicht ausgeliefert sein will, wenn ich z.B. eine Klage in anderer Sache gegen die Versicherung selbst oder so einreichen will.

Habe selber keine (brauch' ich ja nicht 8) ), höre aber von vielen, dass die zur HUK-Coburg gegangen sind. Man kann sich ja jeweils Rechtsgebiete aussuchen, die unbedingt dabei sein sollen (also imho zumindest Miet-, Arbeits- und Verkehrsrecht). Vorm Unterschreiben natürlich das Kleingedruckte und die AGB gut durchlesen, um keine böse Überraschung zu erleben.
Wenn man selber klagen will, entscheidet tatsächlich die Versicherung (und zwar jede), ob das überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Muss auch so sein, um Prozesshanseln es nicht zu einfach zu machen. Welche Versicherung da eventuell eine liberalere Handhabung fährt als andere, kann ich Dir allerdings leider auch nicht sagen.

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

Hackfresse

@dekay:

Strafrecht ist sowieso ausgeschlossen, oder?

Und bei Geldsachen: Will die Versicherung dann am "Umsatz" beteiligt werden?
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

dekay

Zitat von: Hackfresse@dekay:
Strafrecht ist sowieso ausgeschlossen, oder?
Und bei Geldsachen: Will die Versicherung dann am "Umsatz" beteiligt werden?

Puh, nicht zu konkrete Fragen, bitte ;) .
Wüsste nicht, warum Strafrecht generell ausgeschlossen sein sollte - im Verkehrsrecht zum Beispiel ja oftmals eh mit dabei (fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht u.ä.).

Das mit der Umsatzbeteiligung bei Geldsachen klingt weniger nach Rechtsschutzversicherungen als nach diesen seit einigen Jahren verstärkt auftretenden professionellen Rechtsstreitunternehmen, die für dich das Verfahren betreiben, dafür aber einen ordentlichen prozentualen Batzen nachher abkriegen. Unter einigen tausend Euro rühren die jedoch keinen Finger.

Guckt mal auf den Netzseiten oder in deren Info-Broschüren, da müsste doch jeweils stehen, was die Versicherungen jeweils nu machen oder nicht.

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

Contagion

Gab's da nicht auch mal was mit dem 'Inside' kürzel? Was wurde eigentlich daraus?

Jedenfalls find ich's lustig, das eine Abmahnung der Abmahnung erfolgt ist.

Etwas ähnliches soll es ja auch schon auf eBay gegeben haben.

Dr. STRG+C+V n0NAMe

Zitat von: ContagionGab's da nicht auch mal was mit dem 'Inside' kürzel? Was wurde eigentlich daraus?

Das wurde daraus ... http://www.cinefacts.de
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