OFDb

Ebay Verkaufsagent

Begonnen von ChuckNorris, 9 Oktober 2005, 16:50:35

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

ChuckNorris

Tag zusammen,

habe mal ein paar Fragen zum Thema Verkaufsagent bei Ebay, vielleicht kann mir die einer hier aus eigener Erfahrung beantworten.

1. Ist das eine gewerbliche Tätigkeit, sprich muss man ein Gewerbe anmelden?
2. Muss man irgendwelche Gewährleistungen anbieten oder Garantie?
3. Was gibt es generell für Unterschiede zum Privatverkauf?
4. Kann man sowas nebenher machen? Oder MUSS man sowas fulltime machen?

MfG ChuckNorris

Punkrockschuppen

1.) Ja
2.) Du musst ein 14tägiges Widerrufsrecht anbieten (= 14 Tage "Geld zurück Garantie". Darüberhinaus musst du auf Neuware 24 Monate Gewährleistung geben. Bei Gebrauchtwaren kannst Du die Gewährleistung auf 12 Monate verkürzen.
3.) Siehe 1+2
4.) Das liegt ganz an Dir.

ChuckNorris

D.h. man muss auch Umsatzsteuer einziehen und ans Finanzamt weiterleiten? Hört sich ja heftig kompliziert an. Habe das Thema grade im Betrieb und brauch da mal mehr Infos drüber.

Punkrockschuppen


DukeNukem69


ChuckNorris

Danke, das Forum hab ich wohl irgendwie übersehen...

*Tee mach und Block hervorkram*

Punkrockschuppen

@Duke:

Dein Link bietet aber nur einige grundsätzlichen Infos zum Thema VA. Auf den ganzen rechtlichen Kram wird dort (Ebaytypisch) nicht sehr intensiv eingegangen.

ChuckNorris

Soooo, vielleicht könnte mir da noch mal jemand unter die Arme greifen.

Die Sache mit der Umsatzsteuer. Wenn man als Gewerbetreibender im 1.Jahr weniger als 16620€ (?) Umsatz hat, ist man ja USt.-befreit, so lange es in den Folgejahren nicht mehr als 50000€ werden. Stimmt das noch so? Und gleich die nächste Frage, woraus muss man denn die Umsatzsteuer ableiten? Grundsätzlich gibt es ja mehrere mögliche Posten, nämlich den Verkaufsbetrag einer Auktion, die Gebühren, die man vom eigentlichen Verkäufer bekommt (und weitere Auslagen wie Porto usw), und die Provision. Meiner Ansicht nach kann man doch eigentlich die USt. nur aus der Provision ziehen, da alles andere nicht bei einem verbleibt und nicht der Gewinnbildung dient (durchlaufende Posten). Wie sieht es aber dann mit der Rechnung bzw. den Rechnungen aus? Gesetz dem Fall, dass man NICHT USt.-pflichtig ist, gibt es hierbei ja keine Probleme (ich glaube sogar, dann DARF man gar keine USt. ausweisen oder?), aber wenn man doch über den 50000€ liegt, müsste man dann auf der Rechnung für den Auktionsgewinner USt. ausweisen? Wie ich oben beschrieb wäre der Betrag meiner Meinung nach nicht Umsatzsteuerpflichtig. Auf der Rechnung für den eigentlichen Verkäufer stünde dann z.B. eine Summe für die Ebay-Gebühren und Porto usw, die nicht der USt. unterliegen würde und eine andere Summe für die Provision, die USt. haben müsste. Stimmt das soweit? (Wo sind bloß die StBs, wenn man sie braucht  :icon_razz:)

MfG ChuckNorris

*ratlos nach zig Seiten im Ebay-Forum*

Punkrockschuppen

9 Oktober 2005, 19:12:22 #8 Letzte Bearbeitung: 9 Oktober 2005, 19:28:09 von Punkrockschuppen
Hi Chuck!

Es gibt bei Ebay sogar ein eigenes "Verkaufsagenten-Forum:

http://forums.ebay.de/forum.jspa?forumID=42

Und dort findet sich auch eine Verkaufsagenten FAQ, wo auch auf die Umsatzsteuerthematik eingegangen wird :

http://forums.ebay.de/thread.jspa?threadID=200001368&tstart=0&mod=1077267617167

(Hier noch der direkte Link zur Umsatzsteuerdiskussion):

http://forums.ebay.de/thread.jspa?forumID=42&threadID=200011681


Ich persönlich halte von dem VA Kram eigentlich herzlich wenig, da doch mittlerweile wirklich jeder irgendwen kennt, der bei Ebay aktiv ist und dort verkaufen kann. Wozu sollte man sich dann an einen VA wenden, der von den Verkäufen dann noch ne Extra- Provision kassiert?

Mir wäre das jedenfalls echt zu stressig, und die große Kohle kann man damit bestimmt nicht machen.

Edit: Und setze Deinen gesunden Menschenverstand ein!
Mir wurden schon öfters von "Geschäftsleuten" Sachen angeboten, mit denen ich bei Ebay den megamäßigen Reibach machen könnte.
Auf meine Frage, warum die ihre ach so tollen Artikel dann nicht alleine bei Ebay verhökern, habe ich nie eine aussagefähige Antwort bekommen.

Wenn Du als VA bei Ebay einsteigen willst, lautet der oberste Grundsatz:
Biete niemals irgendwelche Waren an, die Du nicht neben Dir im Lager stehen hast.

Du kannst ansonsten in Teufels Küche kommen, da Du als Anbieter für Dein Angebot verantwortlich bist, und nicht ein Bekannter oder ein Kunde, der die Ware dann irgendwann zum Verkauf rausrücken möchte.

Nochmals: Verkaufe nur Waren, die auch bei dir rumstehen und die Du sofort einpacken und verschicken kannst.

ChuckNorris

Das habe ich ja gelesen, nur engültige Klärung gibts da ja auch nicht. Jeder "vermutet" mehr oder weniger irgendwas. Warum hab ich mir bloß dieses Thema aufs Auge drücke lassen...

Punkrockschuppen

Hab meinen letzten Beitrag editiert, lies ihn nochmal.  :D

Und von wem hast Du dir das Thema aufs Auge drücken lassen?

ChuckNorris

Ich mach ne Ausbildung als Steuerfachangestellter, und soll bei der nächsten Mitarbeiterversammlung einen "kleinen informativen Vortrag" über das Thema halten, weil es bei uns im Haus wohl einen Mandanten gibt, der sowas hauptberuflich macht. Zuerst dachte ich, dass das wohl ganz easy sei, aber das wird ja immer komplizierter.

Punkrockschuppen

Sorry, aber da ich meine Klamotten selbst ein- und verkaufe, kann ich (außer den o.g. Links) zu dem ganzen VA Kram nicht viel beisteuern.

Ich bezweifele jedenfalls, daß man alleine damit seinen Lebensunterhalt finanzieren kann.

Ansonsten: Lese Dich weiterhin durchs VA-Forum, wenn Du Infos zu dieser speziellen Thematik suchst.


PS: Und mit dem Thema hast Du dir wirklich nicht gerade das einfachste aufs Auge drücken lassen.  ;)

EMC GROUP

9 Oktober 2005, 20:43:21 #13 Letzte Bearbeitung: 9 Oktober 2005, 20:49:39 von EMC GROUP
Zitat von: ChuckNorris am  9 Oktober 2005, 19:41:21
Ich mach ne Ausbildung als Steuerfachangestellter, und soll bei der nächsten Mitarbeiterversammlung einen "kleinen informativen Vortrag" über das Thema halten, weil es bei uns im Haus wohl einen Mandanten gibt, der sowas hauptberuflich macht. Zuerst dachte ich, dass das wohl ganz easy sei, aber das wird ja immer komplizierter.

Ich verstehe gar nicht, was daran kompliziert sein soll  ;)

Für Deutschland (inklusive Bayern und Franken  :icon_mrgreen: :doof:) gilt: Bei einem Umsatz unter 16.620 EUR / Jahr handelt man im Sinne eines Kleinunternehmers (§ 19 UStG), vorausgesetzt für das nächste Jahr wird ein Umsatz unter 50.000 EUR erwartet. Auf der Rechnung darf dann natürlich keine MwSt. ausgewiesen werden. Das gilt in dem angesprochenen Fall für die Gebühren, Porto als auch die berechnete Provision. Wieso sollte denn die Provision auf einmal eine Steuer enthalten?

Allerdings ist es ein wenig aus der Mode gekommen, im Sinne eines Kleinunternehmers zu handeln. Man kann beim Finanzamt auch unterhalb der genannten Grenzen eine Ust. ID beantragen, so hat man hinterher auch nicht das Problem plötzlich über etwaigen Grenzen zu liegen. Abgesehen davon erhält man so auch das Recht zum Vorsteuerabzug - was auch für kleinere Selbststädige Sinn macht.

Darüber hinaus ist jede e-commerce Tätigkeit beim Ordungsamt meldepflichtig, egal ob Gewinn erzielt wird oder nicht!
Im Laufe deiner Ausbildung wird Dir da sicherlich noch folgendes über den Weg laufen:

"Ein Gewerbebetrieb liegt nach § 15 Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz auch dann vor, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht nur Nebenzweck ist, d.h., eigentlich andere Interessen im Vordergrund stehen."


TinyPortal 2.0.0 © 2005-2020