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bootleg verkauft.

Begonnen von masterbit, 18 Januar 2006, 17:43:29

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masterbit

hallo
ich weiss nich ob das hier rein passt, aber ich leg einfach mal los.

also ich habe vor ca einer woche über ein internet forum 52 dvd´s (mit fotos) für 300 euro verkauft.
als die dvds bei dem käufer angekommen sind hat er mich auch gleich angeschrieben, und meinte das 2 dvds keine orginalen (also kopien /bootlegs) sind.
das wusste ich leider nicht, denn ich habe die beiden dvd´s in einen online shop für dvd´s gekauft und ging davon aus das so ein shop keine kopien/bootlegs verkaufen würde, ausserdem waren es mit die ersten dvds in meiner sammlung.
sooo...der käufer hat mir angeboten (seiner meinung nach ein faires angebot) die beiden dvds zurück zu schicken, allerdings für 25 euro (ohne versand kosten)..
aber damit war ich nicht einverstanden denn ich habe eine andere rechnung, die da wäre:
rechne die 300 euro durch die anzahl der filme (52) da müsste 5,77 raus kommen. und das x2 = 11,54 euro.
also müsste ich für die beiden dvds meines erachtens nach nur 11,54 euro zahlen und keine 25 euro.
er will mir meine dvds also teurer verkaufen obwohl er ganz genau weiss das es sich um bootlegs handelt, ist er damit im recht?
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
grüße
mike

BenZedrin

Das war ein Privatverkauf - Du bist nicht verpflichtet ihm irgendwas zurück zu zahlen. Gekauft wie gesehen! (Das Foto kannte er ja wohl) Und wenn Du die DVD´s schon zurück nehmen willst, würd ich garantiert nicht draufzahlen ....   :doof:

Nibi

Gibt es denn noch "Gekauft wie gesehen" ?? Meine mal gelesen zu haben das es abgeschafft werden sollte, weil viele Leute damit Schindluder getrieben haben. Bin mir aber nicht sicher.
-It's blood
-Son of a bitch

masterbit

naja ich hab ja in der anzeige nich dazu geschrieben gekauft wie gesehen, also weiss ich nich ob das so ok wär.
möchte ja auch kein ärger bekommen wegen sowas.

BenZedrin

Zitat von: masterbit am 18 Januar 2006, 18:08:24
naja ich hab ja in der anzeige nich dazu geschrieben gekauft wie gesehen, also weiss ich nich ob das so ok wär.
möchte ja auch kein ärger bekommen wegen sowas.

Ich würde dem einfach mal anbieten, die kompletten Filme zu dem Preis zurück zu nehmen, für die Du sie verkauft hast. Das wird der sicher nicht wollen.

Auf keinen Fall würd ich dem soviel Kohle für die zwei Boots zurückgeben. Und rechtlich kann der kaum was machen. Es ist ja nu mal für nen Laien nicht zu erkennen ob es sich um ein Bootleg oder nicht handelt.


masterbit

ich hab die filme ja verkauft weil ich das geld brauchte, und wenn ich ihn jetz anbiete alle filme wieder zurück zu nehmen steh ich wieder bei null.(wenn er sie alle zurück nehmen sollte)
naja ich werd mal versuchen mich mit ihn zu einigen.
aber 25 euro zahl ich auf kein fall  :doof:

Skyline

18 Januar 2006, 18:38:54 #6 Letzte Bearbeitung: 18 Januar 2006, 18:44:18 von skyline
Wenn man die Teile auf deine Fotos erkennen kann - dann geht dich die Sache nichts mehr an.

Anders wäre wenn Du diese absichtlich nicht auf den Fotos mit drauf hättest.

Bei einer Sammlungsauflösung von 52 Stck muss man rechnen daß da auch 1-2 Boots dabei sind - gerade bei DVD's.
Er hätte vorher das mit Dir abklären sollen .. zB "Komplettliste anfordern - Titel/Label" usw..
Sky

masterbit

so ich stell mal ein bild mit rein...
kann man erkennen welche dvds die beiden bootlegs sind?

[gelöscht durch Administrator]

Skyline

Return of the living dead 1 & 2, sind sehr gut zu erkennen
Sky

masterbit

genau!
ich bin auch der meinung das das man die dvds gut erkennen kann.

flesh

Sticht ja gleich ins Auge... Abgesehen davon, Junge, das sind boots! Gib doch kein Geld dafuer aus, sei froh, dass du die Dinger los bist und basta. Der Kerl kann dir so gesehen ja eh nix...

masterbit

hier mal ein auzug seiner email.

natürlich hast du von nichts
gewusst....dann weisst du es jetzt.Ich habe für diese Teile keine Verwendung
und habe dir ein faires Angebot gemacht,Nimm es an oder lass es bleiben,aber
dann werde ich mich verständlicherweise informieren,wer von uns beiden im
Recht ist bzw.,ob du beim Verkauf von Raubkopien nicht dazu verpflichtet
bist diese zurückzunehmen.

er hat sich doch ebenso strafbar gemacht, er hat die boots ja gekauft...
ich werd euch mal über den weiteren verlauf informieren.
danke für eure antworten   :respekt:

VIRUS

so nen korinthenkacker. wenn er sich nich auskennt und die dinger nich erkennt ist dein angebot von 11,nochwas echt fair, aber 25 zu wollen ist unverschämt.

Mein bratwurst has a first name, it´s F-R-I-T-Z, mein bratwurst has a second name it´s S-C-H-N-A-C-K-E-N-P-F-E-F-F-E-R-H-A-U-S-E-N...

Indy

Auweia...da ist die Rechtlage etwas kompliziert. Das ist BGB "Zustandekommen von Kaufverträgen unter Privatleuten". Das ist irgendwas mit "Gutem Glauben". Du hast die Dinger in gutem Glauben verkauft, weil du nicht wußtest, dass es Boots sind und er hat sie in gutem Glauben gekauft, weil er bis zu dem Zeitpunkt zu dem er sie in Händen hielt nicht wusste das es Boots sind (behauptet er, kann ich mir bei dem Bild aber ehrlich gesagt nicht vorstellen). Und weil sowohl Ver- als auch Ankauf von Boots illegal sind, ergibt sich daraus ne ziemlich verzwickte Rechtslage.

Also ich an deiner Stelle würd bei deinem Angebot von den 11 Euro noch was bleiben, dann bist du auf der sicheren Seite. Sollte er dir rechtliche Maßnahmen androhen, dann mach dir keine Sorgen, der Streitwert (egal ob 11 oder 25 Euro) ist zu gering als das sich ein Gericht damit befassen würde. Außerdem sind unsere Gerichte sowieso überlastet. Zu gut Deutsch: entweder er nimmt die 11 Euro oder er hat Pech gehabt, Schluß, aus, fertig!!!



"Have no fear, Vlad is here!"

"Not A Problem!"

"Here was a generation...grown up to find all gods dead, all wars fought, all faith in man shaken."

Neo

schwieriger Fall, spontane Frage: wie kommt er auf den Fantasiepreis von 25 EUR? Gibt es dazu eine Erklärung seinerseits? Biete die 11,XX EUR als dein letztes Angebot an, der Streitwert bei 2 Bootlegs ist so gering, das jede Klage eingestellt werden würde. Sicherheitshalber pass aber auf, das man im Worst Case nichts bei dir zu Hause findet, egal was.

Neo

killerwombat

Also da man ja nicht unbedingt davon ausgehen kann, dass jeder ein Boot per Foto als solches erkennen kann, würde ich mal sagen, dass der Käufer generell durchaus das Recht hat, den Kauf rückgängig machen zu wollen (Hab' ich bei Ebay auch schon gemacht.). Allerdings müsste man dann halt das ganze Paket gegen den gesamten Verkaufspreis zurückgeben und nicht anfangen zu versuchen nachträglich einzelne Teile zu bewerten.
Strafbar hat sich der Käufer sicher mal nicht gemacht wenn er nicht gewusst hat (,was ja auch kaum nachweisbar ist), dass unter den Scheiben auch Boots sind. Das wäre ja völlig widersinnig.
Am schlauesten wäre es wohl, das ganze Paket zurückzunehmen und einen neuen Preis für den Rest auszuhandeln. Dann hat der Dich zB auch nicht mehr potentiell wegen Bootverkaufens am Sack.

Roughale

Das ist ja mal ein "lustiger" Thread...

Interessante Lage, ich finde ja auch, dass der Typ nicht an deinem kleinen Fehler sich bereichern sollte, also die ca 11 Euro sind in meinen Augen voll ausreichend...

Aber mal ein ganz anderer Punkt: Sehe ich da nicht so einige heikle Titel? Wie sieht es denn dabei aus, da macht sich doch nur der Verkäufer strafbar, oder?

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

quaker

ZitatAber mal ein ganz anderer Punkt: Sehe ich da nicht so einige heikle Titel? Wie sieht es denn dabei aus, da macht sich doch nur der Verkäufer strafbar, oder?
Aus dem GF-Rechts FAQ:

Ist es strafbar beschlagnahmte Titel zu kaufen?
Nein - wenn der Erwerb zum ausschließlichen Eigenbedarf erfolgt, da - wie schon oben erwähnt wurde - §131 StGB die Strafbarkeit ausschließlich nach dem Verwendungszweck klassifiziert.
Ja - wenn die in §131 StGB I Nr. 1-3 beschriebenen Verwendungen damit vorgesehen sind oder gar durchgeführt werden und/oder wenn es sich um Medien handelt, deren Erwerb/Besitz gem. §184 StGB mit Strafe bedroht ist (bspw. Kinderpornographie).

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Ist es strafbar beschlagnahmte Titel zu verkaufen?
Ja.
Hier ist §131 StGB ganz eindeutig: Wer das macht, kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder
mit Geldstrafe bestraft werden!

Roughale

Eben wenn man das von Quaker zitierte nimmt (so wie es mir auch in Erinnerung war) sollte das in dem Beispiel hier doch für den Käufer als Nein gelten, ich gehe mal davon aus, dass der Käufer das zum Eigenbedarf kaufte und nicht um es weiterzuverkaufen, was ja unter 1-3 unter anderem erwähnt wird...

Ich will keine Panik machen, aber vorsicht is eventuell doch geboten.

Wenn der jetzt plötzlich noch mehr als 25 Euro verlangt, ist er eventuell ein Forumsleser ;)

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Hallenbeck

Hi!
Rechtlich habe ich null Plan, gebe aber dennoch mal meinen Senf ab:

Man könnte ja fast behaupten, der Käufer wußte das schon vor dem Kauf...versiert genug scheint er ja zu sein! Ich würde das ganze Paket zurücknehmen und gut ist! Mach mit den Bootlegs was du willst und verkauf das Paket erneut OHNE Bootlegs usw.
Schön die E-Mails behalten! Immerhin wollte er dir ja auch Bootlegs verkaufen...  :icon_mrgreen:


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-"natürlich hast du von nichts gewusst....dann weisst du es jetzt."

Ich verstehe das als Unterstellung!

"Ich habe für diese Teile keine Verwendung..."

Kann ich nachvollziehen, aber

"und habe dir ein faires Angebot gemacht,Nimm es an oder lass es bleiben,aber
dann werde ich mich verständlicherweise informieren,wer von uns beiden im
Recht ist bzw.,ob du beim Verkauf von Raubkopien nicht dazu verpflichtet
bist diese zurückzunehmen."

warum macht er dir dann ein ANGEBOT?? Frei nach dem Motto: Entweder ich mache daraus noch Gewinn oder ich zeige dich an! Ganz schön frech!




Hallenbeck

flesh

Schick ihm doch die Bullen, schliesslich will er dir Bootlegs verkaufen ;)

Graveworm

Die Situation ist schon blöd, das Foto habe ich hier nirgends gefunden, kann dazu also nix sagen, aber der Verkauf von Boots ist nun mal verboten, der Kauf allerdings auch.(Da hätten dann beide ein Problem) Nun kann es allerdings sein, dass der ganze KAuf ohne Ausweiskopie und son bla volzogen wurde und da könnte es dann für den Verkäufer brenzlig werden. Ich hab keine Ahnung über was für ein Forum der Verkauf lief.
Ab und zu stand hier auch schon im Forum, dass einige auch mal Besuch vond er Polizei hatten, da sie bei Ebay nen Indexkandidaten angeboten hatten. Das könnte dann eng werden.
Der Käufer hat aber auch klare Erpressungsabsichten unternommen,das ist auch wieder nicht gut.
Das ist alles gar nicht so einfach.

Gruss
Ich war in genug Horrorfilmen, um zu wissen, dass ein Irrer, der eine Maske trägt nie freundlich ist.

Hallenbeck

@masterbit: Habt ihr schon eine Einigung gefunden?



Hallenbeck

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