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Abitur - Punktzahlen

Begonnen von Man Behind The Sun, 21 März 2006, 16:47:38

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Man Behind The Sun

mal angenommen, ich schreibe in einem GK im Abi 0 punkte, bin ich dann schon automatisch weg, also brauche die anderen prüfungsfächer gar nicht mehr zu schreiben, oder wird dann noch eine nachprüfung angesetzt? normalerweise gelten 0 pkt im zeugnis ja als "kurs nicht besucht", aber wie ist das in den abiklausuren?
In heaven everything is fine.


Dionysos

Auf meiner Schule war es tatächlich so, dass bei 0 Punkten in einer Abiklausur, ganz gleich ob LK- oder GK-Klausur, das Abi futsch war und man noch ein Jahr dran hängen durfte. Nachprüfungen gab es bei uns auch keine.
Kann aber auf anderen Schulen auch anders gehandhabt werden, daher keine Gewähr.
Vielleicht besser mal direkt in der Schule informieren.
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Man Behind The Sun

keine nachprüfungen? das kann aber nicht der regelfall sein oder? das steht sogar in den amtlichen abi-bestimmungen. wie lange ist denn dein abi her, bzw. war das irgendeine andere schulform? (privat, internat,...)

andere meinungen zu dem thema?
In heaven everything is fine.


MäcFly

Habe letztes Jahr Abi gemacht (Bayern) und da war das ebenfalls so:
Bei null Punkten, egal ob LK-Abi, GK-Abi oder Colloquium wäre Schluss gewesen, in die mündliche Nachprüfung konnten nur diejenigen, die ihren Fünf-Punkte-Durchschnitt im Abitur nicht erreicht haben oder diejenigen, die nicht viel Punkte benötigten, um ihren Gesamtschnitt zu verbessern.
"Man muss immer darauf achten, dass man ein gewisses Niveau nicht unterschreitet - sonst ist es schnell aus."

"Wenn man Mubarak heißt oder Kosslick, dann kann man alles machen." (Uwe Boll)

.sixer.

Das dürfte sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, da das jeweilige Kultusministerium dafür zuständig sein müsste (Außer in den Ländern mit Zentralabitur) . Als ich in Hessen Abi gemacht habe, war bei 0 Punkten in einer Prüfung Feierabend. Eine Nachprüfung gab es imho nur wenn man die erforderlichen 100 Punkte aus den einzubringenden Noten der 12 und 13 Klasse und der Abiturprüfungsnoten nicht erreicht hat.
Allerdings hat sich das Abitur letztes Jahr ja geändert. Ob sich an der 0-Punkte-Regelung etwas verändert hat, weiß ich nicht. Aber da es imho eher schwerer geworden ist, dürfte es sich nicht zum Vorteil der Schüler verändert haben.
"How do you know I'm mad?" said Alice
"you must be," said the cat, "or you wouldn't have come here."

Wir ham kein Strom,
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wir sind der geilste Club der Welt.

Dr. STRG+C+V n0NAMe

Zitat von: Dr. Schreck am 21 März 2006, 17:49:49
Das dürfte sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, da das jeweilige Kultusministerium dafür zuständig sein müsste (Außer in den Ländern mit Zentralabitur) . Als ich in Hessen Abi gemacht habe, war bei 0 Punkten in einer Prüfung Feierabend. Eine Nachprüfung gab es imho nur wenn man die erforderlichen 100 Punkte aus den einzubringenden Noten der 12 und 13 Klasse und der Abiturprüfungsnoten nicht erreicht hat.
Allerdings hat sich das Abitur letztes Jahr ja geändert. Ob sich an der 0-Punkte-Regelung etwas verändert hat, weiß ich nicht. Aber da es imho eher schwerer geworden ist, dürfte es sich nicht zum Vorteil der Schüler verändert haben.

Wie oft hast du denn 0 Punkte gehabt ? 5x ? 10x ? Hast du es dann nach dem 4 Versuch aufgegeben und bist gleich anschaffen gegangen ?  :LOL: :LOL: :LOL:

Okok, um nicht ganz sinnlos zu posten ... ich kenne es so wie Bewee geschrieben hat. Nur bei Verbesserung bzw. bei noch fehlenden Punkten konnte man zu einer Nachprüfung und Null Punkte waren Ende der Fahnenstange.

Gruß

n0NAMe
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Sarge

Das ist Ländersache und sicherlich nicht pauschal zu beantworten. Hier in Mecklenburg-Vorpommern bsp. kannst du dir auch 0 Punkte erlauben, Hauptsache du erreichst eine bestimmte Mindestpunktzahl am Ende (im Schnitt immer mindestens 5 Punkte reichte aus). Mündlich nachprüfen kannst du dich hier auch, wann immer du Lust dazu hast. Dem Wunsch des Schülers ist da Folge zu leisten. Da sich das Regel- und Paragrafenwerk zu meiner Schulzeit aber auch jedes Jahr änderte, kann es heute auch schon wieder ganz anders aussehen. Wie gesagt Beispiel Meckl.-Vorp. Aber diese jährlichen Änderungen der Abiturprüfungsordnung (bzw. allgemein die Oberstufe betreffend) werden - vermute ich stark; schließlich leben wir immer noch in Deutschland - kein Einzelphänomen dieses Bundeslands sein.

Also wenn du wirklich sicher gehen willst, guck in den Gesetzestext, die Abiturprüfungsordnung deines Bundeslandes oder wende dich in deiner Schule an den betreffenden Ansprechpartner (würde mich wundern, wenn es bei euch dafür niemanden geben würde)

-reaper-

Soweit ich weiß wurde das Gesetz etwas angezogen, d.h. früher (zumindest 2004 war es so) durfte man in einer Abitur-Prüfung noch 0 Punkte haben.
Heute dürften dich 0 Punkte in einer Abi-Prüfung jedoch zu einer Extrarunde einladen... ;-)

Ach ja. Ich "sprach" für das "KrazZzes !-!€ZZ€I\I" ;-)
.  <- Punkt

.sixer.

Zitat von: n0NAMe am 21 März 2006, 18:06:48
Wie oft hast du denn 0 Punkte gehabt ? 5x ? 10x ? Hast du es dann nach dem 4 Versuch aufgegeben und bist gleich anschaffen gegangen ? :LOL: :LOL: :LOL:

Nein.
"How do you know I'm mad?" said Alice
"you must be," said the cat, "or you wouldn't have come here."

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Forums-Yeti

Zitat von: Bewee am 21 März 2006, 17:48:37
Habe letztes Jahr Abi gemacht (Bayern) und da war das ebenfalls so:
Bei null Punkten, egal ob LK-Abi, GK-Abi oder Colloquium wäre Schluss gewesen, in die mündliche Nachprüfung konnten nur diejenigen, die ihren Fünf-Punkte-Durchschnitt im Abitur nicht erreicht haben oder diejenigen, die nicht viel Punkte benötigten, um ihren Gesamtschnitt zu verbessern.
Dito... ist bei uns in Nürnberg genauso, dürfte also bayernweit so gelten.
"Ich hab mir eh schon oft gedacht, dass du als Mädel voll das Model wärst...also...lange Beine, Stupsnase, groß, blaue Augen..."

Klaus Jr.

Nur noch meine 2 Cents. Habe 2003 im Mathe GK im Abi auch nen Nuller rausgelassen, bin nicht in die mündliche Prüfung und hab es trotzdem geschafft, da mein Gesamtschnitt noch "ok", also über 3,5 war. War in Baden-Württemberg in der Foltereinrichtung.
Im Zeugnis steht jetzt natürlich ungenügend, war mir bei Mathe aber egal....


"Pisse vom Opa trinken geht gar nicht, damit ist der Film für mich durch. Schade um die Titten"

-reaper-

@MBTS: Damit du sicher weißt was Sache ist: Die "allgemeinen Regelungen für die Abiturprüfung" des hessischen Kultusministerium.

Ein kleiner Auszug §26.(6).3:

Zitat
In den Prüfungsfächern darf keiner der Kurse des Prüfungshalbjahres und keine Abiturprüfung einschließlich der besonderen Lernleistung mit null Punkten abgeschlossen sein. § 41 Abs. 4 bleibt unberührt.


Hoffe geholfen zu haben ;-)
.  <- Punkt

Man Behind The Sun

seltsam. gestern wurde mir aber gesagt, dass (an unserer schule) eine mit 0 pkt abgeschlossene abi-prüfung lediglich zur nachprüfung einladen soll, sprich KEIN (sofortiges) durchfallen.
das war allerdings letztes jahr so. gilt diese regel erst seit neuestem?
In heaven everything is fine.


-reaper-

also 2004 ist man in Hessen mit 0 Punkten in einer Abi-Prüfung definitiv NICHT durchgefallen! (Für 2005 mag dies auch noch gegolten haben)

Wenn man dem Gesetzestext allerdings glauben darf (ich gehe einfach mal davon aus, dass er bereits verabschiedet wurde (sonst stände er ja nicht auf der HP, bzw. wäre zumindest als "Entwurf" gekennzeichnet)), fällt man aber seit 2006 mit 0 Punkten sofort durch!

Interessant sind auch die Landesweiten Zentral-Abi Beispielsaufgaben, die auf dieser Seite zu finden sind (ab 2007 gibt's in Hessen nämlich Zentralabi!).

Wenn du dem Gesetzestext nicht traust, dann frag doch einfach mal bei der Schulleitung nach. Leg denen ruhig mal den Gesetzestext vor die Nase - mal schauen, was sie sagen.
.  <- Punkt

Dr. STRG+C+V n0NAMe

23 März 2006, 17:00:55 #14 Letzte Bearbeitung: 23 März 2006, 18:48:27 von Man Behind The Sun
Zitat von: Man Behind The Sun am 23 März 2006, 14:21:12
seltsam. gestern wurde mir aber gesagt, dass (an unserer schule) eine mit 0 pkt abgeschlossene abi-prüfung lediglich zur nachprüfung einladen soll, sprich KEIN (sofortiges) durchfallen.
das war allerdings letztes jahr so. gilt diese regel erst seit neuestem?

Wie wäre es, wenn du einfach für das entsprechende Fach mal ein paar Tage lernst ?  :icon_mrgreen:

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Man Behind The Sun

oh, scheinbar habe ich irgendwie nonames beitrag editiert, obwohl ich nur zitieren wollte! bitte nicht wundern, war keine absicht!
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es geht nur rein ums theoretische. wir diskutieren momentan darüber in den pausen und kommen auf keinen gemeinsamen nenner.

so wie es aussieht, scheint das gesetz aber tatsächlich zu gelten; habe heute einen lehrer gefragt und der hat mir das so bestätigt, also: man fällt mit 0 pkt durch.
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