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Die Köpfe zerbrechen -> Filesharing

Begonnen von S.w.a.p, 26 Juli 2006, 14:18:40

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S.w.a.p

Hallo. Altbekanntes Thema, aber habe über die Suche keine eindeutige Aussage gefunden, dafür aber diesen Artikel:

http://www.netzwelt.de/news/74232-staatsanwalt-fordert-hohe-strafe-fuer.html

Ist das alleinige Saugen von Musik (ohne Uploads) nun strafbar oder nicht ?
Würde ich mich quasi bei einem gesaugten Lied pro 3 Monate schon strafbar machen?

Laut diesem Anwalt ja offensichtlich ja nur durch das Anbieten von Material ... ?

donbatikan

Das mit dem Anbieten habe ich auch schon mal gehört, ob da was dran ist weiß ich leider nicht.
Aber ich würde dir da einfach Internetradio empfehlen, das ist legal ;)

satan

26 Juli 2006, 14:59:31 #2 Letzte Bearbeitung: 26 Juli 2006, 15:07:05 von satan
Soweit ich weiß, ist der alleinige Download nicht strafbar. Es ist erst dann strafbar, wenn man wissentlich und bewusst von einer illegalen Quelle saugt. Nun kann man aber davon ausgehen, dass es bei Emule und co. so gut wie alle Quellen illegal sind. Irgendein Politiker sagte kürzlich, wenn man Musik abseits der bekannten legalen Quellen saugt, davon ausgehen muss, dass es illegal ist und man sich strafbar macht.
Anscheinend gibt es auch so eine Art Bagatelldelikte. Wenn man da unter eine gewisse Anzahl an bereitgestellten Titeln sich aufhält, wird die Staatsanwaltschaft nicht tätig.
Verbessert mich, wenn ich falsch liege!

satan
"... und schon ritze ich wieder an den Lebenslinien meiner Hand herum." (Das Ich: "Ein Tag vergeht")

S.w.a.p

Nun ja, es ist ja davon auszugehen, dass der "Täter" im oberen Artikel seine Musikwerke aus Quellen wie Bearshare etc. hat. Nur meint dieser Anwalt ja, er könne eigentlich nur wegen des Weiterverbreitens angeklagt werden und nicht rein durch das runterladen.

Auch im Gesetz findet man keine wirkliche Aussage. Wenn ich mir in 3 Monaten 5 Lieder sauge und diese ausschliesslich für mich selbst benutze/höre, darauf zielte meine Frage.

Ich höre nämlich immer wieder dass jemand überhaupt nichts mehr saugt, weil er riesen Angst davor hat (auch durch die medienwirksame
Gerüchte mit Razzien usw..).

satan

26 Juli 2006, 15:12:52 #4 Letzte Bearbeitung: 26 Juli 2006, 16:53:48 von satan
Jetzt ohne dass ich Filesharing befürworte, würde ich sagen, dass du dich da unterm Radar bewegst. Kürzlich in Köln (?) wurde eine Riesenrazzia durchgefürt. Anzeigen hagelte es aber erst ab 501 (?) bereitgestellte und urheberrechtlich geschützte Dateien. Also weit über dem, was du so saugst.

satan
"... und schon ritze ich wieder an den Lebenslinien meiner Hand herum." (Das Ich: "Ein Tag vergeht")

rs007

Zitat von: S.w.a.p am 26 Juli 2006, 14:18:40

Ist das alleinige Saugen von Musik (ohne Uploads) nun strafbar oder nicht ?
Würde ich mich quasi bei einem gesaugten Lied pro 3 Monate schon strafbar machen?


Du kannst nicht saugen, ohne upzuloaden (soweit mir bekannt ist bei allen filesharing-tools). Insofern ist die Unterscheidung download/upload eher akademischer Natur.

Gruß

Frank Serpico

Bei einigen Tools ist es möglich den Upload auf 0 zu stellen, allerdings musst du dann auch mit erheblich niedrigeren Downloadraten rechnen. Aber wenn du es nicht eilig hast dann sollte das schon klappen.

S.w.a.p

Also bei den meisten Clients kann man das Sharing meines wissens nach ganz ausschalten.
Zudem könnte man zur Vermeidung von Speed-Einbusen auch einfach einen Ordner wo nichts drin ist bereitstellen.
Nun ist aber immer noch nicht eindeutig ausgesagt, dass auch alleine das saugen, bzw. besitzen von Mp3 Files schon strafbar ist.

Dass z.B aktuelle Chartlieder aus illegalen Quellen (Kazaa etc.) stammen ist 100% klar.





satan

26 Juli 2006, 16:40:31 #8 Letzte Bearbeitung: 26 Juli 2006, 16:52:30 von satan
Bei Bearshare und Kazaa-Lite war es möglich, den Upload komplett zu unterbinden und nicht nur auf "0" zu stellen.
Ich stelle mir das so vor. Wenn sie dich haben, ;) müsstest du vielleicht nachweisen, woher du die MP3 hast. Hast du die von einem Bekanten von einer originalen CD gerippt, sollte das ok sein. So weit ich weiß, kann man eine Originale CD bis zu 5 oder 7 x kopieren und an Freunde verschenken. Allerdings darf man nicht den Kopierschutz dabei umgehen.

satan
"... und schon ritze ich wieder an den Lebenslinien meiner Hand herum." (Das Ich: "Ein Tag vergeht")

SplatMat

Seht das doch mal von der logischen Seite:

Der Besitzer (Copyrightinhaber) der jeweils gesaugten Datei (Film, Musik, etc.) hat auf jeden Fall was dagegen, daß seine Datei von irgendwem geklaut wird. Ob diese Datei dann weitergegeben wird oder nicht, ist dabei erstmal egal. Von daher müßte der Download auch verboten sein.
Ihr geht ja auch nicht in einen Plattenladen, klaut eine CD, und habt dann Angst, diese weiterzugeben, da das ja geklaute Ware ist. Ist ein bißchen doppelmoralisch, oder? Also entweder saugt ihr Dateien im Internet, was gegebenen Falls Diebstahl ist, und/oder ihr bietet die auch selber an, was euch gleichzeitig zum Hehler macht. Hehlerware anzunehmen ist übrigens auch strafbar, wenn man nicht weiß, daß die Ware geklaut wurde.
Für ein freies Tibet


S.w.a.p

26 Juli 2006, 17:00:52 #10 Letzte Bearbeitung: 26 Juli 2006, 17:02:42 von S.w.a.p
Habe noch das dazu gefunden (weiß aber nicht ob das heute noch aktuell ist)

http://archiv.chip.de/artikel/c1_archiv_artikel_17096589.html

Demnach ist das alleinige Saugen erlaubt wenn die Datei nicht wissentlich aus einer illegalen Quelle stammt. Alles sehr verworren, denn
wenn ich mir selber eine CD Mixe, wie soll man später nachweisen dass das Ausgangsmaterial aus illegaler Quelle stammt?

Irgendwie sehe ich da einerseits ein Gesetz, andererseits gar nicht so einfach durchführbar.

Mich würde halt interessieren ob man für private Zwecke noch saugen kann ohne belangt werden zu können. Also nur für mich zum Anhören auf dem Pc ohne Dateien zum tausch anzubieten

satan

26 Juli 2006, 17:05:08 #11 Letzte Bearbeitung: 26 Juli 2006, 17:12:22 von satan
Zitat von: S.w.a.p am 26 Juli 2006, 17:00:52


Demnach ist das alleinige Saugen erlaubt wenn die Datei nicht wissentlich aus einer illegalen Quelle stammt.

Meine Rede. ;)
Ja wie gesagt. Du darfst so lange saugen, wie du dir sicher bist, dass es sich um keine illegale Quelle handelt. Das allerdings nachzuweisen, wäre sehr schwierig.
Und so lange du Programme nimmst, bei denen man den Upload nicht unterbinden kann, machst du dich strafbar. Es sollte dabei keine Rolle spielen, ob du mit der Datei schon was anfangen kannst, oder ob schon diverse Zugriffe statt gefunden haben, oder nicht. Allein das Bereitstellen ist strafbar.

satan
"... und schon ritze ich wieder an den Lebenslinien meiner Hand herum." (Das Ich: "Ein Tag vergeht")

SplatMat

Ich glaube nicht, daß es jemals so war, daß man nicht belangt werden "konnte". In der praktischen Umsetzung der Gesetze liegt das Problem. Wie viele Leute kennst du, die Musik saugen? Also ich kenn bestimmt ähnlich viele und den anderen hier wird es auch nicht anders gehen. Wenn die Staatsanwaltschaft jetzt jeden verfolgen würde, der mal ein Lied gesaugt hat, dann hätten die ne ganze Menge zu tun. Deswegen werden meistens nur Leute belangt, die durch ihr Saug-Volumen einen erheblichen Schaden für die Industrien darstellen. Das heißt aber nicht, daß es legal ist, nur eine "CD" zu klauen. Wer extrem auffällt, wird mit Sicherheit auch belangt werden und wer nicht auffällt, macht sich trotzdem strafbar.
Für ein freies Tibet


S.w.a.p

Hier ein etwas aktuellerer Artikel der meine Frage sehr nahe kommt:

http://www.123recht.net/article.asp?a=14735

Demnach ist es auch strafbar nur zu saugen
Zitat: "Wer nun aber meint, nur das Anbieten von Downloads sei illegal und strafbar, befindet sich auf dem Holzweg. Auch das ist im neuen Urheberrecht eindeutig geregelt: Derjenige, der Musikstücke, Filme oder Software aus dem Internet herunter lädt, stellt ohne jeden Zweifel eine so genannte Vervielfältigung her und verletzt somit in das geschützte Vervielfältigungsrecht (,,Copyright") des Urhebers (§ 16 Urhebergesetz)"


SplatMat

Was sag ich? Manchmal hilft Logik weiter  :king:
Für ein freies Tibet


satan

Zitat von: splatmat1 am 26 Juli 2006, 17:17:17
Was sag ich? Manchmal hilft Logik weiter  :king:
Und wenn ich eine CD, die ich im Laden gekauft habe, für eine Freund kopiere, ist dies laut oben erwähnten Artikel, erlaubt.  :king:

satan
"... und schon ritze ich wieder an den Lebenslinien meiner Hand herum." (Das Ich: "Ein Tag vergeht")

S.w.a.p

26 Juli 2006, 17:30:02 #16 Letzte Bearbeitung: 26 Juli 2006, 17:38:26 von S.w.a.p
Jau, noch ein Artikel vom Fach, und auch gleich die nicht ganz einfache Belangung im Falle des Falles.

Lest es mal durch, ist ganz interessant.

http://www.123recht.net/article.asp?a=16527

Bleibt nur noch die Frage ob man seine IP auch in P2P Netzwerken so einfach mit Proxis verschleiern kann wie im Browser. Aber ich steh´ eh nicht so auf Kommerz, kaufe mir meistens Mix-Cd´s. Mich interessiert nur das Thema Computerrecht und weil diese Frage häufig auftaucht.

Ich denke dennoch Gelegenheitssauger bewegen sich ansichts der Masse in einer Grauzone, ergo ist die Gefahr erwischt zu werden eher gering, sofern man nichts zum Tausch anbietet.

Und wenn ich eine CD, die ich im Laden gekauft habe, für eine Freund kopiere, ist dies laut oben erwähnten Artikel, erlaubt

Sofern kein entsprechender Kopierschutz drauf ist. Wobei man hier zwar ein Gesetz vorgeschoben hat, aber sich später fragen muss: wer kann nachweisen was die erste Quelle des Materials war. Es sei denn, jemand erfindet eine digitale Seriennummer für Mp3´s

satan

26 Juli 2006, 17:38:58 #17 Letzte Bearbeitung: 26 Juli 2006, 17:45:48 von satan
Da steht für micht jetzt die Frage im Raum, ob mein Provider meine Daten einfach so rausgeben darf. Aber davon mal abgesehen, sind wir doch alle gläsern.
Na vielleicht bist du ja schon irgendwie "erwischt"worden. Bloß dass bei deiner "Masse" an Downloads kein Richter hinterm Ofen vorkommt. Kann man sich jetzt drüber streiten, ob legal oder nicht und ob man sich in dieser Grauzone aufhält.

satan
"... und schon ritze ich wieder an den Lebenslinien meiner Hand herum." (Das Ich: "Ein Tag vergeht")

satan

26 Juli 2006, 17:45:22 #18 Letzte Bearbeitung: 26 Juli 2006, 17:47:43 von satan
Zitat von: S.w.a.p am 26 Juli 2006, 17:30:02




Sofern kein entsprechender Kopierschutz drauf ist.


Genau
Allerdings gibt es da auch wieder Unterschiede. Wenn z.B. ein "Kopiergerät" aus technischen Gründen, die ich nicht beeinflussen kann, den Kopierschutz aushebelt.

satan
"... und schon ritze ich wieder an den Lebenslinien meiner Hand herum." (Das Ich: "Ein Tag vergeht")

S.w.a.p

Irgendwelche Lücken gibt´s immer, sonst gäb´s keine Anwälte mehr :)

Hier nochmal ein paar "offizielle Regeln"  :icon_razz:

http://p2phelp.de/Brenner-FAQ/Kopierschutz+umgehen+verboten+(Urheberrechtsgesetz),58,0.html

Kerry

Wo wir gerade beim Thema Urheberrecht / Strafbarkeit sind:
Wie sieht es denn aus mit allofmp3?
Die haben lt. eigenen Aussage ja die notwendigen Lizenzen; die Musikindustrie in D sieht dies jedoch ganz anders.

Mache ich mich jetzt rein theoretisch strafbar wenn ich mich dort anmelde und mir dort Musik "kaufe"?

DeeZwoo

allofmp3:
Das wird wohl nur ein Gericht klären können, denn hier stehen eben Meinung gegenüber. Der Gelackmeierte ist im Zweifel der Kunde, der gegenüber dem Staatsanwalt oder der MI beweisen darf, dass das legal ist und ich glaube die Kungs von allofmp3 werden da nicht die größte Hilfe bei sein.
=> Risikoreich, ist am ehesten mit dem Begriff Grauzone zu umschreiben.

Ansonsten ist mir mein eigener Rechner zuviel wert um mich den Risiko Filesharing hinzugeben. Denn sollte man ins Visier der Fahnder geraten (und sein es wegen Steuerhinterziehung oder zuviel nicht bezahlten Tickets) und eine Hausdurchsuchung angesagt sein, wird auf jedem Fall die Kiste beschlagnahmt und die einzige Chance auf Herausgabe besteht, wenn die Kiste 100% sauber ist. Selbst wenn das Verfahren wegen geringem öffentlichen Interesse eingestellt wird (bei Bagatellsachen) bleibt die Kiste zumindest erstmal in der Asservatenkammer. Und wenn man den dann nach 6 Monaten bis 2 Jahren zurückbekommt hat er ja fast antiquarischen Wert.

Die Infos stammen aus vielen Berichten im Internet von Leuten, die z.b. bei der Polizeikontrollen mit dem Auto auf gebrannte CDs angesprochen worden und anderen ähnlichen Berichten. Da ich immer wieder darauf angesprochen wurde, habe ich mich da mal schlau gemacht.

Gruß DeeZwoo

S.w.a.p

Das ist eigentlich auch interessant, darf die Polizei bei einer Kontrolle mein Auto nach gebranntem durchsuchen?

Und da wäre noch die kleine aber feine Schwierigkeit nachzuweisen aus welche Quelle das Gebrannte stammt, teilweise ist es ja erlaubt.

DeeZwoo

Im Internet ist ein Fall dokumentiert, indem wohl die Polizeikontrolle in Anwesenheit eines Herrn von der GVU stattfand, bei der Gelegenheit der Fahrzeugkontrolle wurden dabei auch gebrannte CDs 'gefunden'. Der Herr von der GVU fragte daraufhin ob er mit einer Sofortstrafe einverstanden sei, nachdem er dies mit dem Hinweis, dass dies legale Sicherheitskopien sind verneint hat, wurde in den darauffolgenden Tagen wegen Anfangsverdacht die Bude durchsucht und dabei auch der Rechner beschlagnahmt. Fand ich recht erschreckend, aber natürlich kann ich dabei auch den Wahrheitsgehalt nicht überprüfen, zumal ich das Vorgehen rechtlich zumindest höchst fragwürdig finde.

DeeZwoo

S.w.a.p

5 Oktober 2007, 14:48:05 #24 Letzte Bearbeitung: 5 Oktober 2007, 14:56:09 von S.w.a.p
Ein aktueller Fall:

05.10.2007
Musikindustrie triumphiert in Urheberrechtsstreit - Filesharer zu 220.000 Dollar Strafe verurteilt
Die Musikindustrie hat in den USA erstmal seit vier Jahren einen Sieg in einem Urheberrechtsstreit vor Gericht errungen. Die angeklagte Filesharing-Nutzerin Jammie Thomas ist von einem Bezirksgericht in Minnesota zu insgesamt 220.000 Dollar Schadensersatz verurteilt worden. Thomas wurde für schuldig befunden, mit dem Upload von 24 Songs gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Rechnet man das Strafgeld um, bedeutet dies 9.250 Dollar Schadensersatz pro Musiktitel.

Über die vergangenen Jahre hinweg hatte die Musikindustrie in den USA insgesamt um die 26.000 Klagen gegen Filesharing-User eingebracht. Viele davon fanden eine außergerichtliche Lösung, bei der die Nutzer meist einen Betrag um die 5.000 Dollar an die Labels bezahlten. Thomas wollte sich allerdings nicht den Beschuldigungen beugen und bestritt, irgendwelche Songs auf der Plattform Kazaa http://www.kazaa.com online gestellt zu haben. Daraufhin folgte ein ordentliches Gerichtsverfahren, bei dem die Nutzerin nun den Kürzeren gezogen hat.

Die Anwälte der klagenden Labels konnten offenbar nachweisen, dass die betreffenden Songs von einer IP-Adresse auf die Plattform hochgeladen wurden, die zum so genannten Tatzeitpunkt (21. Februar 2005) dem Computer von Thomas zugeteilt war. Laut Musikindustrie hat sie dort unter dem Nickname Treastarr etwa 2.000 Audiodateien zum Upload bereitgestellt. Denselben Namen benutzt Thomas auch in verschiedenen anderen Internet-Communities wie zum Beispiel MySpace. Dennoch bestreitet die Verurteilte, irgendetwas mit den Uploads zu tun zu haben. Thomas will sich nun mit ihrem Anwalt beraten und möglicherweise rechtliche Schritte gegen das Urteil einleiten.

Erst vor wenigen Tagen hatte eine Aussage der Chefanklägerin von Sony BMG in diesem Prozess für Aufsehen gesorgt. Die Anwältin hatte das Anfertigen von Privatkopien als Diebstahl bezeichnet und damit jeden durchschnittlichen Nutzer, der beispielsweise einen Song von CD auf ein mobiles Gerät übertragen hat, zum Kriminellen erklärt (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=071005002 ). Es ist davon auszugehen, dass das jetzt gefällte Urteil die Musikindustrie künftig dazu ermutigen wird, noch mehr Klagen gegen Filesharing-Nutzer einzubringen. Im Gegenzug würde ein gerichtliches Scheitern der Labels mehr Menschen dazu ermutigen, sich dem Vorgehen der Musikindustrie zu widersetzen und ähnlich wie Thomas dagegen anzukämpfen. (pte/rw)


Tja da loben sich manche doch DDL :)

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