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Rechtsfrage

Begonnen von Tank the Hatchet, 27 Juli 2006, 22:03:07

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Tank the Hatchet

27 Juli 2006, 22:03:07 Letzte Bearbeitung: 27 Juli 2006, 22:04:44 von Tank the Hatchet
Ich habe in der Rechts-FAQ etwas über Durchsuchungen gelesen und das man sein Eigentum auch irgendwann wieder bekommt. Nun würde mich mal interessieren ob es da ein Limit gibt?

Soll heißen: Wenn einem was beschlagnahmt wird und die Staatsanwaltschaft erhebt eine lange Zeit keine Anklage, wie lange ist/darf diese Zeit sein bevor die Sache praktisch automatisch verfällt?

Gibt es da ein Limit in dem sie eine Anklage erheben müßen?

Wen sie das nicht tun, müssen sie dann die Sachen zurückgeben, wen diese First, so den es den eine gibt, zurückgeben?

Ich frage das aus dem Grund weil einem Bekannten meiner Freundin zwei PCs beschlagnahmt worden sind. Die Orginalsache wegen was sie diese beschlagnahmt haben, haben sie nun fallengelassen. Aber bei der Überprüfung der PCs haben sie wohl was anderes gefunden. (Fragt mich nicht nach den genauen Umständen, ich krieg das immer nur durch zweite Hand erzählt... :icon_cool:) Aber in dieser neuen Sachen haben sie wohl seit fast zwei Jahren nichts unternommen. Aber die PCs rücken sie trotzdem nicht raus. Das verstehe ich halt irgendwie nicht und der Anwalt von dem Typ scheint da wohl auch nix machen zu können. Die STA hat ihm aber vorgeschlagen die HDs zu formatieren, dann könnte er die PCs wieder haben. Das geht aber wohl nicht weil da irgendwelche Daten drauf sind die er sonst nicht mehr hat.

Ist vielleicht hier vollkommen fehl am Platz, aber vielleicht ließt ja einer mit der das weiß. Das sollte man dann vielleicht in die Rechts-FAQ mit reinschreiben, wen es da ein Limit gibt. Das wäre mal interessant zu wissen.

tåkeferd

Soll er sie doch die Festplatten formatieren lassen. Wenn er die PCs wieder hat nach Datenrettung oder ähnliche googeln, da sollte sich doch einiges wiederherstellen lassen.
Der Irrsinn ist bei Einzelnen etwas seltenes - aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel. (Friedrich Nietzsche)

DeeZwoo

wenn man eine Festplatte richtig löscht und das werden sie tun, kannst du die Software vergessen, da sind selbst Datenrettungsunternehmen nicht mehr in der Lage was wieder herzustellen....

Maddox

naja letzter vermutlich schon, doch glaub ich dass das wenn das überhaupt für Privatpersonen möglich ist, ne Stange Geld kostet. Die haben ja auch Spezialprogramme, die es sicher nicht als Freeware gibt. Die können sogar aus mit dem Hammer zerschlagene oder sonst drastisch demolierte Teile lesen (hab mal nen Bericht gesehen).
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DeeZwoo

Ein Datenrettungsunternehmen kann bei einer Festplatte die mit entsprechenden Programmen gelöscht wurde (z.b. DBAN) rein theoretisch auch nichts mehr herstellen. Diese Platte ist dann nach festgelegten Algorithmen 7 (DoD long) oder 35 (Gutmann) mal überschrieben und damit sicher gelöscht. Eine Chance hat das Rettungunternehmen dann nur, wenn die Schreibköpfe nicht exakt gearbeitet haben und dadurch Fragmente in Randbereichen nicht komplett gelöscht wurden oder als defekt markierte Sektoren doch nocht Daten enthalten. Eine komplette Datenherstellung ist dann aber trotzdem nahezu ausgeschlossen. Für diese Arbeiten muss noch dazu die Platte unter Laborbedingugen steril geöffnet werden und die einzelnen Scheiben auf andere Leseeinheiten umgebaut werden. Die Kosten dafür sind ruckzuck im 7-stelligen Bereich. Dieser Aufwand würde nur bei Kapitalverbrechen betrieben oder im militärischen Bereich.

Verbrannte, zerschlagene oder sonstwie mechanisch zerstörte Platten sind sehr viel weniger sicher 'gelöscht' als mehrfach mit Programmen wie dem o.g. überschriebene Platten. Selbst magnetisch gelöschte Platten können eine Art Restmagnetisierung aufweisen, die eine Wiederherstellung ermöglichen.

Gruß,

DeeZwoo

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