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Indizierungs-Kennzeichnung (insb. TV)

Begonnen von Dr. Kosh, 30 August 2006, 12:08:34

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Dr. Kosh

Zitat von: Hellreaper am 31 August 2006, 18:59:12
In welchem Zeitraum sind denn viele indizierte Filme ungekürzt im Deutschen Free-TV gelaufen? (ernstgemeinte Frage, ich weiß das wirklich nicht)

Im Grunde genommen bis zur FSF-Gründung 1994.

In den 80er/90er Jahren kümmerten sich (insbesondere die FreeTV-) Sender herzlich wenig um Indizierungen. Gezeigt wurde fast alles - und das meist ungekürzt bzw. in der der Video-Fassung entsprechenden Form.

Durch diese "Gewaltwelle" im TV drohten dann staatliche Eingriffe, denen die privaten Fernsehsender vorgreifen wollten. Aus diesem Grund haben sie sich auf eine freiwillige Selbstkontrolle (eben die FSF) geeinigt und diese dann gemeinsam gegründet.

Die öffentlich-rechtlichen Sender sind übrigens nicht der FSF angeschlossen; sie regeln den Jugendschutz durch eigenes Personal "in-house", sorgen also selber für die Kontrolle der ausgestrahlten Sendungen.

Durch die Novellierung bzw. Schaffung des Jugendschutz-Gesetzes ist die Ausstrahlung indizierter Filme im TV seit 2004 an sich komplett verboten (zuvor war dies mit Ausnahmegenehmigung durch die FSF noch möglich). Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen, die aber meistens vermutlich auf Unachtsamkeit der Sender (oder der FSF) beruhen.

Gruß
Dr. Kosh
"Your English is pretty good for a German guy" - Kolumbianischer Drogenbauer zu Arnold Schwarzenegger, der sich als Deutscher ausgibt (Collateral Damage)

Hellreaper

Zitat von: Dr. Kosh am 31 August 2006, 19:21:41
Im Grunde genommen bis zur FSF-Gründung 1994.

In den 80er/90er Jahren kümmerten sich (insbesondere die FreeTV-) Sender herzlich wenig um Indizierungen. Gezeigt wurde fast alles - und das meist ungekürzt bzw. in der der Video-Fassung entsprechenden Form.

Durch diese "Gewaltwelle" im TV drohten dann staatliche Eingriffe, denen die privaten Fernsehsender vorgreifen wollten. Aus diesem Grund haben sie sich auf eine freiwillige Selbstkontrolle (eben die FSF) geeinigt und diese dann gemeinsam gegründet.

Die öffentlich-rechtlichen Sender sind übrigens nicht der FSF angeschlossen; sie regeln den Jugendschutz durch eigenes Personal "in-house", sorgen also selber für die Kontrolle der ausgestrahlten Sendungen.

Durch die Novellierung bzw. Schaffung des Jugendschutz-Gesetzes ist die Ausstrahlung indizierter Filme im TV seit 2004 an sich komplett verboten (zuvor war dies mit Ausnahmegenehmigung durch die FSF noch möglich). Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen, die aber meistens vermutlich auf Unachtsamkeit der Sender (oder der FSF) beruhen.

Gruß
Dr. Kosh


Aaahh, Danke! :icon_smile:

(das hat man davon, wenn man erst 84 geboren wurde)

wiliams

Meiner Meinung nach ist "Freigabe: entspricht FSK 16" missverständlich:
Ist damit gemeint, dass die Fassung inhaltsgleich zu einer existierenden FSK 16 ist?
Oder ist damit "FSF 16" gemeint, was bisher als "FSK 16" bezeichnet wurde, in Wirklichkeit aber inhaltsgleich zu FSK 18 sein könnte?


"Freigabe: basiert auf FSK 16" ist für mich ebenfalls missverständlich:
Ist die Fassung inhaltsgleich zu einer FSK 16?
Oder wurde ausgehend von einem FSK-16-Master heruntergekürzt auf FSF 12?


"Freigabe: inhaltsgleich zu FSK 16" ist für mich am eindeutigsten. Es müsste dann aber auch eine solche FSK-16-Fassung existieren.
Beim "Jäger des verlorenen Schatzes" wäre "Freigabe: inhaltsgleich zu FSK 16" und in den Bemerkungen "FSF 12" eigentlich ausreichend, denn wenn die meisten nur die FSK kennen, werden sie wohl auch mehr auf deren Urteil als auf das der FSF vertrauen... vor allem müssten die bisherigen TV-Einträge so nicht nachkorrigiert werden, sondern könnten automatisiert umbenannt werden.


Auch beim Indiziert-Feld finde ich wie meine Vorredner das Wort "inhaltsgleich" passend.


"Freigabe: entspricht einer imaginären FSK 12" finde ich schlecht: Wozu hier die FSK überhaupt erwähnen, wenn diese die Fassung nie gesehen hat? Hier wäre "Freigabe: FSF 12" oder sogar nur "Freigabe: ab 12" viel exakter.

Karm

Da die Indiziert-Funktion in der Maske verbleibt, würde ich auch für "inhaltsgleich mit indizierter Version" plädieren. Da gäbe es wohl die wenigsten Mißverständnisse und die bisherigen Indizierungs-Kennzeichnungen würden problemlos berücksichtigt.

Bei der Freigabe erscheint mir das immernoch zu kompliziert.
Kann man nicht einfach auf jegliche "FSK"- / "FSF"- /"entspricht"- /"basiert"-Variationen verzichten und einfach nur z. B. "Freigabe: 16" schreiben?

mali

1 September 2006, 10:06:30 #34 Letzte Bearbeitung: 1 September 2006, 10:21:21 von mali
Zitat von: Mogli am 31 August 2006, 18:36:12
[...]
Vom Verständnis her war es so gemeint wie es Mali und Sarge auch nochmal geschrieben haben. Streng genommen müßte dort überall FSK
[...]
Nehmen wir mal The Rock. Er kommt ab 23 Uhr, entspricht er der FSK 18 Version. Er läuft ab 22.00 Uhr, entspricht er der ebenfalls existieren FSK 16 Version. Er kommt um 20.15 Uhr entspricht er einer imaginären FSK 12 Version.

Mit einem kleinem Unterschied aber dann doch zu dem was ich schrieb, denn ich würde nicht bei einer 20:15 Uhr Austrahlung eine FSK 12 Fassung quasi "erfinden" wenn der Film normalerweise keine hat. Wenn ein FSK 16 Film um 20:15 kommt, dann bleibt es trotzdem der FSK 16 Film, nur gekürzt, aber ein FSK 12 sollte dann beim eintragen nicht daraus werden. Das würde IMHO zu wirklich vielen Irrtümern, Nachfragen, Mißverständnissen und auch Fehleintragungen führen.

Ich würde also immer unabhängig von der Sendezeit nur die tatsächlich äquivalente FSK-Freigabe des Films eintragen und dann dazu "gekürzt" oder "ungekürzt". Die äquiavalente FSK-Freigabe läßt sich ja zu >95% den TV-Zeitschriften entnehmen oder anderen Quellen entnehmen.

Zitat
Das dürfte eigentlich niemanden überfordern, oder?

Eigentlich nicht, aber nach über 1 1/2 Jahren KF glaube ich mittlerweile an alles, und wo man vorbeugen kann ... ;-)

mali

1 September 2006, 10:14:21 #35 Letzte Bearbeitung: 1 September 2006, 10:20:36 von mali
Zitat von: wiliams am  1 September 2006, 00:50:20
Meiner Meinung nach ist "Freigabe: entspricht FSK 16" missverständlich:
Ist damit gemeint, dass die Fassung inhaltsgleich zu einer existierenden FSK 16 ist?

Nein, das Wort "entspricht" bedeutet ja: "passt zu", "gleicht" oder auch "basiert auf" und nicht etwa "identisch"  :icon_cool:

Trotzdem kann es sie inhaltsgleich sein (wenn nicht gekürzt wurde), muß aber nicht.

wiliams

1 September 2006, 14:19:55 #36 Letzte Bearbeitung: 1 September 2006, 14:34:55 von wiliams
@mali: OK, ich verstehe die Bedeutung des Wortes "entspricht". Trotzdem finde ich es verwirrend, die FSK nur zu erwähnen, um das Wort "Freigabe" zu erklären.

Mir wäre da Karms "Freigabe: 16" sympathischer. Dann müssen sich die OFDb-Benutzer nur daran gewöhnen, dass es für TV-Fassungen eben keine FSK gibt.

Übrigens wird das Tagesprogramm (06.00–20.00) laut FSF für "Zuschauer unter 12 Jahren" geprüft. Dies ist mir ehrlich gesagt neu, würde aber viele Kürzungen erklären, jedenfalls müsste dann tagsüber immer "Freigabe: ohne Altersbeschränkung" stehen.

Anderssen

"Unter 12" ist so nicht gemeint. Die FSF geht schon grundsätzlich von den Vorraussetzungen "ab 12" für die Tagessausstrahlung aus; das steht so auch in deren Richtlinien zur Prüfordnung. Die jüngeren Zuschauer müssen aber immerhin "berücksichtigt" werden:
Zitat von: FSF-RichtlinienBei der Freigabe von Sendungen im Tagesprogramm geht es also um eine Risiko-
abwägung. Grundsätzlich ist die Beeinträchtigung der ab 12-Jährigen zu prüfen, die
jüngeren Altersgruppen sind aber dadurch zu berücksichtigen, dass Programme, die
– gemessen an übrigen ab 12 Jahren freigegebenen Sendungen – ein höheres Wir-               
kungsrisiko aufweisen, für das Tagesprogramm nicht freigegeben werden dürfen.

jenzi

Hallo!

Wie sieht es denn nun aus? Kommt eine Änderung des indiziert-Feldes noch?
Dann würde ich mal die ganze Liste durchgehen und das entsprechend korrigieren.
"Didel dadel dudel dum, Bana'n sind vorn und hinten krumm"
Jackie Chan, Dragon Lord

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