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Ladendiebstahl ???

Begonnen von S.w.a.p, 21 Oktober 2006, 20:27:48

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S.w.a.p

21 Oktober 2006, 20:27:48 Letzte Bearbeitung: 21 Oktober 2006, 20:30:05 von S.w.a.p
Hallo Ihr,

habe etwas unglaubliches zu erzählen. Habe vor kurzem einen alten Schulfreund wieder getroffen, dessen Kumpel ist etwas auf der schiefen Bahn, und zwar macht er folgendes:

Bei uns im Elektromarkt werden oft DVD´s mit klassichen geklebten Preisschildern heruntergesetzt. Diese sind oft frisch bzw. schlecht draufgemacht. Jetzt geht er her und zieht diese von DVD A ab und klebt sie einfach auf eine wesentlich teurere DVD B. Also kein Preiskleber einer anderen DVD. sondern nur der reine Preis getauscht. Beim Scannen steht also trotzdem der gleiche Artikel dran.

Heute hat er dadurch mehrere DVD´s (Saw II Collector etc..) gekauft (statt 24,99 für 9,99!!!!!). An der Kasse hat keiner was gemerkt, obwohl insgesamt 7 DVD´s geändert werden mussten, da ja beim Scannen der alte Preis kommt.

Anscheinend macht er das oft so, ich habe ihn zwar gewarnt, aber er ist der Meinung er könne sich darauf berufen, dass die Preise eben falsch ausgezeichnet sind bzw. dass nichts passieren kann, wenn ihn keiner dabei beobachtet hat. Zur Sicherheit würde er auch immer 2-3 DVD´s kaufen, die nicht verändert wurden.

Ist das im rechtlichen Sinne Diebstahl ?




Graf Zahl


Nö, das is lupenreiner Beschiß!

Hackfresse

Das erfüllt eher den Tatbestand des Betruges.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

S.w.a.p

21 Oktober 2006, 20:36:32 #3 Letzte Bearbeitung: 21 Oktober 2006, 20:40:05 von S.w.a.p
Was könnte Ihm denn blühen wenn er erwischt wird? Ich selbst war sehr überrascht, dass das so ohne weiteres funktioniert. Im Endeffekt hat er rund 50 EUR "gespart" !

Hackfresse

Zitat von: Strafgesetzbuch§ 263
Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

     1.    gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
     2.    einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
     3.    eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
     4.    seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
     5.    einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

S.w.a.p

Sauber, das dachte ich mir. Leider ist er uneinsichtig und freut sich!

Wie wäre das denn, wenn er unwissentlich ist, und tatsächlich dem Laden ein Fehler unterlaufen ist (geht man von 1 Artikel aus) ?

Hackfresse

Zitat von: S.w.a.p am 21 Oktober 2006, 20:53:10
Sauber, das dachte ich mir. Leider ist er uneinsichtig und freut sich!

Wie wäre das denn, wenn er unwissentlich ist, und tatsächlich dem Laden ein Fehler unterlaufen ist (geht man von 1 Artikel aus) ?


Wenns wirklich ein Fehler vom Laden war, passiert nix.

Ansonsten: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



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Hitfield

21 Oktober 2006, 21:40:51 #7 Letzte Bearbeitung: 21 Oktober 2006, 21:43:37 von Hitfield
Mich wundert, daß das überhaupt funktioniert. Muß ein eher kleiner Elektromarkt sein. Bei Media Markt oder Saturn wäre das zum Beispiel nicht möglich, weil das Preisschild in Verbindung mit dem EAN-Strichcode aufgeklebt ist. Da kann man nichts austauschen oder umkleben.
"All those moments will be lost in time, like tears in the rain."

S.w.a.p

In diesem Fall wurden ja bloße Preisaufkleber (ohne Strichcode), die für offiziell herabgesetzte DVD´s verwendet wurden, abgezogen und auf eine andere geklebt.

Nibi

22 Oktober 2006, 02:44:54 #9 Letzte Bearbeitung: 22 Oktober 2006, 02:57:06 von Nibi
Bist du nicht auch der, der mal beim Metzger mit 500€ bezahlt hat?  :LOL:
-It's blood
-Son of a bitch

Aero

Find ich echt Klasse von dem Typen.
Denn im zweifelsfalle muß die Kassenkraft den Fehlbetrag ersetzen.
Soll er die DVD doch bitte klauen, dann bekommt wenigstens kein Mitarbeiter solche Schwierigkeiten. Es gibt schon echte A****löcher auf diesem Planeten.

Gruß
Aero
„Eine anständige Maß werden wir nicht auf den Index stellen.“ (Günther Beckstein)

S.w.a.p

22 Oktober 2006, 04:03:30 #11 Letzte Bearbeitung: 22 Oktober 2006, 04:08:36 von S.w.a.p
@ Nibi , jap der bin ich, das hat mit diesem Fall aber nun wirklich nichts zu tun   :icon_smile:

Ansonsten kann ich nur sagen selbst schuld wenn er mal erwischt wird, mich hat nur die rechtliche Einstufung interessiert, ob es mit Diebstahl gleichzusetzen ist. Ich frag mich nur, warum bei gleich mehreren Filmen mit so enormer Preisdifferenz keiner mal genauer nachhakt. Es wäre ein leichtes, ans Regal zu gehen und nachzuweisen, dass noch genug andere DVD´s des gleichen Titels ja wesentlich teurer sind - wie kommts...

Maddox

22 Oktober 2006, 13:38:10 #12 Letzte Bearbeitung: 22 Oktober 2006, 14:14:27 von Maddox
hackfresse hat absolut recht: § 263 StGB ist hier einschlägig. Kann allerdings nicht verstehen, wie man da Diebstahl in erwägung ziehen kann!?

allerdings: § 248a gilt hier entsprechend, dh. bei geringwertigen Sachen (die Grenze liegt hier ca. bei 25 - 50 Euro) wird der Betrug nur auf Antrag verfolgt und nicht wie der Diebstahl von Amts wegen.
Das Strafmaß ist jedoch das gleiche.

Ferner ist durch das Kleben des Preisschildes auf eine teurere DVD Urkundenfälschung gem. § 267 StGB gegeben.
They offered me a psych pension. Jackpot, right?
And I said no. (True Detective)

You can never escape me. Bullets don't harm me. Nothing harms me. But I know pain. I know pain. Sometimes I share it. With someone like you. (Batman - Year One)

What? I'm a collector. I tell you fuckin' much! (Captain Baseball Bat Boy)

Time wounds all heels.

S.w.a.p

Ist denn ein Preisschild eine Urkunde ? Dachte das gilt nur für Unterschriften?

Vinyard Vaughn

Nun wo wir hier alle grad so schön Definitionen reinhauen :icon_mrgreen: :

"Urkunde

Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung mit Beweisbestimmung und Beweiseignung sowie Ausstellererkennbarkeit." (Rechtswoerterbuch.de)

Jup, ein Preisschild ist im dem Sinne schon eine Urkunde.

Cheers & Oi!
Zitat von: ForenregelnMaximalgröße für Bildsignaturen: 400x133 Pixel, 50 kb – nicht animiert!

When I see her on the street
You know she makes my life complete

Maddox

Zitat von: S.w.a.p am 22 Oktober 2006, 16:36:21
Ist denn ein Preisschild eine Urkunde ? Dachte das gilt nur für Unterschriften?

für sich allein zwar nicht, bei hinreichender Verknüpfung mit einem Bezugsobjekt (DVD) ist sie jedoch eine sog. zusammengesetzte Urkunde.
Hab das aber nur so am Rande geschrieben, das tritt vermutlich eh hinter §263 zurück. Is aber nichtsdestotrotz mitverwirklicht!
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