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Unsicherheit bei Rote Erdeere

Begonnen von Ozzy O, 2 Februar 2007, 02:06:04

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Ozzy O

Hallo
Wie kann es eigentlich sein das im Auktionshaus ROTE ERBEERE soviele beschlagnahmte Filme angeboten werden? Das müßte doch für unsere Behörden ein Paradies sein wenn sie böse Buben bestrafen wollten. Und mit Sicherheit wird die ganze Sache doch von irgendwelchen Staatsanwälten oder deren Gehilfen beobachtet. Auch ROTE ERDBEERE selbst löscht da gar nix, nein da bleibt alles drin. Die müssten doch damit rechnen das ihnen der Laden dicht gemacht wird. Meiner Meinung nach ist das wirklich der beste Ort um sich Strafbar zu machen ( bewußt oder unbewußt ). Ich meine ich habe auch schon selber dort gekauft und verkauft, aber es beschleicht mich immer ein ungutes Gefühl dabei weil man ja nun wirklich nicht alle beschlagnahmten Filme im Kopf hat und immer mit einem Besuch von der Staatsanwaltschaft rechnen muß. Nach dem Motto "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"  - Klar sollte man sich vorher schlau machen welche Filme beschlagnahmt sind/wurden - aber ganz ehrlich, wer macht das schon ? Mir juckt es echt manchmal in den Fingern wieder mal einen Film dort zu kaufen, aber dieses ewige "kann ich oder kann ich nicht" ( das betrifft das kaufen oder verkaufen ) macht einen echt bekloppt ! Also gehe ich am besten auf  Filmbörsen,da bin ich wenigstens einigermaßen sicher !
Wollte das nur mal loswerden

Ozzy
Was verboten ist macht SCHARF

....diese Schweden - Das sind keine Schweden, Mac - Das sind Norweger

Nerf

Na ja - die alte Geschichte mit den deutschen Gesetzeslücken.
Wenn Fassung X von Film Y beschlagnahmt ist, so ist es Fassung Z vom selben Film nicht automatisch - die ist dann nur wegen Inhaltsgleichheit automatisch indiziert.
Im Falle des Herrn auf deinem Avatar heißt das, dass das alte Tape von VCL verboten ist und nicht bei der Erdbeere angeboten werden darf, die Astro-Ultimate-Edition schon (die ist nur indiziert bisher, zwar Liste B, aber trotzdem).
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Kingpin

Es ist ein Irrglaube, daß inhaltsgleiche, nicht explizit beschlagnahmte Fassungen, nicht strafrechtlich relevant wären, bloß weil sie nur automatisch indiziert sind.
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Nerf

Dass sie nicht strafrechtlich relevant sind, habe ich nicht gesagt.
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

frankzito

ich hatte nie ein problem dort mit beschlagnahmten artikeln...wundert mich allerdings auch wie das alles so einfach geht...

psYchO dAd

Der Kauf und Besitz ist für "Eigengebrauch" doch eh nicht strafbar, oder habe ich da was falsch verstanden? Nur als Verkäufer würde ich aufpassen.

Dr. STRG+C+V n0NAMe

Zitat von: psYchO dAd am  3 Februar 2007, 00:22:51
Der Kauf und Besitz ist für "Eigengebrauch" doch eh nicht strafbar, oder habe ich da was falsch verstanden? Nur als Verkäufer würde ich aufpassen.

Typisch Schluchtenscheisser, von nix ne Ahnung (z.B. gute Filme, Fußball und dergleichen mehr).  :icon_mrgreen:

Beitzen darfst du das böse Zeugs, aber nicht verkaufen und auch nicht per Postweg einführen, sondern du müsstest z.B. nach Österreich, ins Land der irren Killerspiel-Amok-Vergewaltigungs-Mord-Raubkopierer fahren und dort den Film kaufen und zurück nach D fahren.

Gruß

n0NAMe
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