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Garantiefall Elektrogerät und das Leid des Kunden

Begonnen von S.w.a.p, 12 Juni 2007, 17:18:51

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S.w.a.p

14 Juni 2007, 15:23:45 #30 Letzte Bearbeitung: 14 Juni 2007, 15:27:10 von S.w.a.p
Hi, also ich habe nachgesehen und so wie ich es im Titel auch geschrieben habe steht auf dem Wisch 2 Jahre Herstellergarantie. Also quasi die freiwillige Garantie *was für eine Augenwischerei*

Ich bin mir mittlerweile sicher, dass jeder zweite Kunde (wenn nicht mehr) den Unterschied zw. Garantie und Gewährleistung nicht kennt, und denkt Gewährleistung = Garantie = immer 2 Jahre.

Dabei schützt die gesetzliche GWL im Endeffekt nur davor, dass man beim Kauf ein mangelfreies Gerät bekommt. Habe das auch mit denen so diskutiert, da hieß es wieder das Gerät wäre beim Kauf in Ordnung gewesen, und sie könnten nicht nachvollziehen ob ich ordnungsgemäß damit umgegangen wäre. Zudem habe ich das (minderwertigere) Austauschgerät abgelehnt, also verfällt mein Anspruch.

Habe denen per Einschreiben was nettes zukommen lassen, wenn ich bis Mitte nächster Woche nichts höre geht die Sache zum Anwalt.

Roughale


esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

S.w.a.p

Werde ich und vielen Dank für die rege Beteiligung  :exclaim:

Maku

Also ich finde es ja wirklich immer wieder äußerst amüsant mit welchem Halbwissen hier immer um sich geworfen wird und irgendwelche total hanebüchenen Ratschläge von Personen gegeben werden, die selbst noch nie in der Praxis mit so einer Materie zu tun hatten!

Wisst ihr überhaupt was es kostet den Verbraucherschutz in Anspruch zu nehmen oder sich auf ein gerichtliches Verfahren ohne entsprechende Rechtschutzversicherung einzulassen?
Bestimmt warten auch die Redakteure für solche Sensationsberichterstattungen nur darauf eine "25-Euro-Unverschämtheit" publik zu machen.

Im Übrigen ist das mit Beweislastumkehr rechtlich durchaus in Ordnung, ob das moralisch vertretbar ist ist eine andere Frage...

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Da gebe ich Dir insofern Recht, als daß mir als Jurastudent wirklich noch nie ein Fall untergekommen ist, indem behandelt wurde, daß sich ein Klient keinen Anwalt leisten konnte, das wird tatsächlich immer vorausgesetzt, weswegen eine Rechtsschutzversicherung heute fast unumgänglich ist. Und für die 25 Euro-Unverschämtheit, gibt es hier in Berlin mehrere Zeitungen, die eine wöchentliche Rubrik für solche Geschichten haben, und wenn die Berliner Zeitung bei der Firma anruft und sagt, sie schreibt einen Artikel über ihre unseriösen Geschäftsgebaren, hat bisher noch jeder "kleine Mann" sein Recht bekommen.
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

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