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Garantiefall Elektrogerät und das Leid des Kunden

Begonnen von S.w.a.p, 12 Juni 2007, 17:18:51

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S.w.a.p

12 Juni 2007, 17:18:51 Letzte Bearbeitung: 12 Juni 2007, 17:21:38 von S.w.a.p
Hallo zusammen,

habe aktuell folgenden Fall:

Vor weniger als 1 Jahr wurde von mir eine mobile Klimaanlage gekauft. Diese hat nun einen irreparablen Defekt. Das gleiche Modell ist jedoch nicht mehr lieferbar. Stattdessen soll ich nun ein anderes Modell erhalten, welches in Komfort und Leistung deutlich unter meinem alten Gerät liegt und zu allem Überfluss auch noch optisch hässlich aussieht.

Da ich natürlich kein schlechteres Gerät im Garantiefall will, habe ich mich bereit erklärt ein besseres Modell zu nehmen mit 50.- Aufpreis zur Differenz des alten Geräts. Jetzt wollen die mir aber 25.- Versandkosten draufschlagen, die ich bei der von denen vorgeschlagenen Anlage nicht hätte bezahlen müssen.

Ist das rechtens? Bzw. wo liegt da die Logik?  Für mich ist das mal wieder Abzocke, denn versendet wird so oder so. Wollte mal fragen was die anderen dazu meinen.




Moonshade

Ich kann mich jetzt auf keinen Gesetzestext berufen, aber soweit ich weiß, ist doch der Garantiegeber verpflichtet, ggf. einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen und zwar ohne großen Aufpreis.
Über die 50 Öcken kann man diskutieren, die 25 Euro Versand würde ich aber ablehnen.

Schon alles durch oder in der Schwebe?
"Du hältst durch und ich halte durch und nächstes Jahr gehen wir einen saufen!

"Anything invented after you're thirty-five is against the natural order of things.!" (Douglas Adams)

"Gebt dem Mann ein verdammtes Puppers!"

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Wenn er den gleichwertigen Ersatz nicht leisten kann, kannst Du alternativ Dein Geld zurückfordern (Cash, keine Einkaufsgutscheine). Drohe mal damit, und schau was aus den Versandkosten wird...
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

mali

Zitat von: S.w.a.p am 12 Juni 2007, 17:18:51
habe aktuell folgenden Fall:
[...]

Wie bist Du eigentlich früher ohne GF durchs Leben gekommen?   :icon_twisted: ;)

droog

Wenn du die Möglichkeit hast, das Geld erstattet zu bekommen (s. Crumb Bs Posting), dann würde ich das auf jeden Fall machen, egal ob die das mit den Versandkosten jetzt sein lassen oder nicht. Mit solchen kundenunfreundlichen Aktionen (erst das schlechtere Gerät anbieten, dann diese Versandkostensache) hätte ein Laden, gerade wenns ein Versandhandel ist, bei mir sofort verschissen. Es gibt wirklich genug Elektroläden, da ist man auf Händler mit so einem Verhalten nicht angewiesen (Es sei denn, du machst sonst nur super Erfahrungen mit denen).
PEHDTSCKJMBA

S.w.a.p

Hallo Mali. Das freut mich, ich dachte schon dieses Mal kommt kein solcher Kommentar  :dodo:

Spaß beiseite, also ich kann mir schon selber helfen, und ich poste einfach in dem Forum indem ich mich am Wohlsten fühle, also GF  :icon_cool:. Primär geht es ja auch um mögliche Erfahrung bzw. Wissen anderer.

Also die Kohle wollen sie nicht auszahlen und argumentieren folgendermaßen:

-> Ich soll froh sein, dass sie mir kein Nutzungsentgelt berechnen für das erste Jahr (spinn´ich?)
-> Ich lehne das vorgeschlagene Gerät ab, daher ist es kein "richtiger" Garantiefalll mehr
-> Die Versandkosten sind zwingend weil das die EDV automatisch macht (mich totlach)
-> Sie könnten die Garantieleistung ablehnen weil ich das Austauschgerät nicht nehmen will

Die geben sogar zu, dass das von ihnen vorgeschlagene Gerät schlechter ist.

Ich hoffe es ist ok, wenn ich davon abrate Anlagen der Firma Einhell zu kaufen. Unglaublich!

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Das ist ganz simples Gewährleistungsrecht.
Du kaufst sie liefern. Gerät defekt -> Ware gleichwertig ersetzt. Gerät nicht gleichwertig ersetzt -> Vertrag nicht erfüllt/Rücktritt vom Vertrag -> Geld zurück.
Investier 5 Euro in ein BGB und wedele damit vor ihrer Nase.
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

S.w.a.p

13 Juni 2007, 02:19:20 #7 Letzte Bearbeitung: 13 Juni 2007, 02:21:48 von S.w.a.p
Hi, das Prinzip ist mir auch klar.
Nur bringt das alles nichts denn die stellen sich quer.

Und wegen 25 EUR einen Anwalt einschalten ist auch wieder so eine Sache.

Ich habe nur gedacht, dass hier vielleicht jemand weiß, ob quasi ein neuer Vertrag zustandekommt, wenn ich (zu Recht) das Austauschgerät ablehne und gegen Aufpreis ein anderes möchte. Anscheinend ist das die Legimitation Versandkosten draufzuhauen.

Nur dass es denen ihr Problem ist wenn sie kein gleichwertiges liefern können bzw. so oder so eins geschickt wird, geht ein paar 100km jenseits der Logik unter.


Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Es sind nicht nur 25 Euro, es fängt ja schon bei dem Aufpreis von 50 Euro an!
Wenn Du nicht zum Anwalt willst, wende Dich an die Verbraucherschutzzentrale oder an die nächste Zeitung.
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

S.w.a.p

Wie gesagt, den reinen Aufpreis hätte ich gezahlt, ich bekomme ja ein weitaus besseres Gerät, und die Differenz zum Kaufpreis des alten Geräts wird eben berechnet.

Wobei ich mich natürlich ebenfalls stur stellen und verlangen kann, das bessere Gerät zu bekommnen weil es denen ihr Problem ist wenn sie kein gleichwertiges liefern können.


Habe heute Morgen Druck beim Händler selbst gemacht, mal schauen was jetzt passiert. Aber über die Rechtslage weiß scheinbar keiner Bescheid.

Roughale

Absolute Zustimmung mit Crum B letztem Post, das ist ein Fall für die Verbraucherschutzzentrale, die kümmern sich dann schon, was hier vorliegt ist mutwillige Kundenverarschung, natürlich reagieren die frech, genau weil sie davon ausgehen, dass man bei so einem geringen Betrag nicht einen Anwalt einschaltet, es ist halt so, dass viel zu wenig Leute (ich auch nicht) eine Rechtsschutzversicherung haben, daher wird man immer heftiger an der Nase herumgeführt...

Also wenn die sich nicht mit einem besseren Angebot zurückmelden, die nur kurz informieren, dass du den DFall and die Verbraucherschutzzentrale weitergeleitet hast - der sollte sitzen - absolute Arschlöcher der Verein...

Ich weiss noch, wie ich mich mit Brinkmann (ein lange eingegangener Laden) damals angelegt habe, mit Gespräch mit dem Geschäftsführer (ich habe ihn aber nicht mit mein Führer angesprochen  :rofl:). Die hatten während einer Reparatur meines ersten DVD Players ein Update eingespielt, mit dem es nicht mehr ging den Player RC Free zu schalten, damit war das Geerät für mich unbrauchbar geworden, dann wurde rumgedruckst mit illegal und der ganze Film, aber als ich dann die Kopie des handschriftlichen Zettels mit den Freischaltsteps zeigte, der ja dummerweise auf Brinkmannpapier geschrieben wurde, habe ich ohne weitere Diskussuion mein Geld zurückbekommen (Ok, es war als Gutschrift, aber das lag daran, dass die da schon in Insolvenz standen, aber ich habe locker davon meine DVD Sammlung aufgestockt, die ramschten dann ja auch aus... Also, nicht alles gefallen lassen und sicher auftreten!

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

S.w.a.p

 :icon_eek: Leute man hat wirklich nichts besseres zu tun:

der Händler selbst hat auch nichts erreicht, mir aber nun kulanterweise angeboten die VSK zu übernehmen, der Kunde ist dort wohl noch ein Stück König.

Aber jetzt kommt´s:

wieder beim Hersteller angerufen, und was ich jetzt hörte zieht mir die Schuhe aus
-> Sollte sich ein Defekt herausstellen (welcher eigentlich bereits durch Fehlerbeschreibungen bestätigt wurde) wäre dies vermutlich auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen, und ich müsse beweisen dass der Defekt "von alleine" entstanden ist. Bisher hätte es bei dem Modell noch nie probleme gegeben.

Ich soll nun das Gerät abholen lassen (ca. in 2 Wochen) und weitere 4 Wochen warten bis die eine Entscheidung treffen, zusätzlich werden mir 60€ Nutzung für das erste Jahr in Rechnung gestellt, da ihr vorgeschlagenes Austauschmodell teurer wäre als die damals gekaufte. Und: sollte ich den Rechtsweg einschreiten solle ich mir das doch bitte in Anbetracht des Streitwertes überlegen...

Das ist wirklich die größte Frechheit die mir je untergekommen ist. der Vorschlag mit dem Verbraucherschutz ist wirklich gut !

shellat

Zitat: "Ich hoffe es ist ok, wenn ich davon abrate Anlagen der Firma Einhell zu kaufen."

Auch so kann man Druck aufbauen, und um es mal für die Ewigkeit im Netz festzuhalten:

Die Firma Einhell ist KUNDENFEINDLICH und ihre Produkte werden im Garantiefall zur Last !!!
"Elucidarium: Dino-Idiotica"

http://elucidarium.bplaced.net/

Roughale

Zitat von: S.w.a.p am 13 Juni 2007, 14:30:29
...sollte ich den Rechtsweg einschreiten solle ich mir das doch bitte in Anbetracht des Streitwertes überlegen...
...

Das wär für mich ein Hinweis dass die da schon leicht nervös werden, ich würde ganau nun alle Instanzen einschalten, also zu der Verbraucherschutzzentrale noch die Medien, wo gibrt es denn immer so Preise für besonders freche Anbieter, was das bei Akte sonstewieviel bei Sat 1? Das hat schon regelrecht kriminelle Züge - schade, aber ich denke du hast keine Rechtsschutzversicherung, oder?

Das sind die Leute, die dich nach ihrer Verurteilung noch für den Anstig der Arbeitslosenquote beschuldigen - da fällt mir kein stubenreines Wort zu ein...

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

S.w.a.p

Zitat von: Roughale am 13 Juni 2007, 16:15:53
wo gibrt es denn immer so Preise für besonders freche Anbieter, was das bei Akte sonstewieviel bei Sat 1?

äähmm.....????

Nein habe keine Rechtschutzversicherung, obgleich man die heutzutage wirklich in verschiedenen Bereichen recht gut gebrauchen kann. Erst am Wochenende ist mir eine rückwärts draufgefahren, und beim Aussteigen behauptet sie ich wäre ihr draufgefahren. Zum Glück gabs Zeugen.

Ruckzuck sitzt man in der Sch....

Ich setze ein Schreiben auf indem ich die Firma dazu auffordere, mir ein gleiches oder besseres Gerät kostenfrei zu schicken, und dass ich weder Nutzungsgebühr noch VSK bezahlen werde. Andernfalls drohe ich mit Rechtswegen und werde diese auch einschreiten.

Roughale

Zitat von: S.w.a.p am 13 Juni 2007, 17:29:22
äähmm.....????

Da war mal sowas, wo sie einem dreisten Internetbetrüger einen Preis (Fass ohne Boden?) verleihen wollen, das war schöne Antiwerbung - ich mag solch Sendungen auch nicht, aber die hätten alles Negative verdient!

Zitat von: S.w.a.p am 13 Juni 2007, 17:29:22
Nein habe keine Rechtschutzversicherung, obgleich man die heutzutage wirklich in verschiedenen Bereichen recht gut gebrauchen kann. Erst am Wochenende ist mir eine rückwärts draufgefahren, und beim Aussteigen behauptet sie ich wäre ihr draufgefahren. Zum Glück gabs Zeugen.

Ruckzuck sitzt man in der Sch....

Ich setze ein Schreiben auf indem ich die Firma dazu auffordere, mir ein gleiches oder besseres Gerät kostenfrei zu schicken, und dass ich weder Nutzungsgebühr noch VSK bezahlen werde. Andernfalls drohe ich mit Rechtswegen und werde diese auch einschreiten.

Recht so, gib nicht nach! Aber wenn die mit eigenen rechtlichen Schritten drohen, nimm dir die Zeit für eine kostenlose Rechtsberatung, um ausschliessen zu können, dass du da untergehen kannst, was wir uns hier alle nicht vorstellen können... Víel Erfolg!!!

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

ural

Der Händler hat in soweit Recht das er von dir nach dem ersten halben Jahr verlangt, das du den Beweis erbringst das der Fehler schon bei Übergabe des Gerätes vorhanden war.

Folgendermaßen sieht es meines Erachtens aus: Tritt ein Defekt innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auf, muss der Händlder beweisen, das der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war und muss durch Tausch oder Reparatur den Schaden beheben oder das Geld zurückzahlen (Ermessenssache des Verkäufers).

Ist zwischen Kauf und Auftreten des Defektes mehr als 6 Monate vergangen, ist der Käufer in der Pflicht zu beweisen das der Mangel bei Kauf des Gerätes bereits vorhanden war. Sollte dies der Fall sein kann es unter Umständen sehr hässlich für den Käufer werden oder man hat Glück und der Verkäufer ist sehr kulant.

Davon abgesehen würde ich auf jeden Fall die Verbraucherschützer einschalten.

Aero

Zitat von: ural am 13 Juni 2007, 19:07:46
Folgendermaßen sieht es meines Erachtens aus: Tritt ein Defekt innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auf, muss der Händlder beweisen, das der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war und muss durch Tausch oder Reparatur den Schaden beheben oder das Geld zurückzahlen (Ermessenssache des Verkäufers).

Ist zwischen Kauf und Auftreten des Defektes mehr als 6 Monate vergangen, ist der Käufer in der Pflicht zu beweisen das der Mangel bei Kauf des Gerätes bereits vorhanden war. Sollte dies der Fall sein kann es unter Umständen sehr hässlich für den Käufer werden oder man hat Glück und der Verkäufer ist sehr kulant.

Das ist quatsch. Ein Defekt innerhalb der Garantie ist ein Defekt innerhalb der Garantie. Der Kunde muß überhaupt nichts beweisen. Und der Defekt muß auch nicht beim Kauf bereits vorhanden gewesen sein.

Ausnahmen sind nur Verschleißteile und Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind z.B. Sturzschäden.
„Eine anständige Maß werden wir nicht auf den Index stellen.“ (Günther Beckstein)

ural

Du verwechselst Garantie und Gewährleistung. Garantie ist eine Kulanzleistung. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

Am besten liest du einmal hier:http://www.verbraucherschutz-forum.de/?show=udIO

Aero

Vielen Dank für den Link.

Ich muß zugeben, daß ich das genau anderherum gelernt habe. Bin Radio- Fernsehtechniker und habe fünf Jahre lang im Einzelhandel gearbeitet. Und als das neue Gewährleistungsgesetz in Kraft getreten ist, haben wir eine Schulung zu dem Thema bekommen. Aber wie gesagt, wir haben es genau andersherum gesagt bekommen. Und das die Garantie eine Sache zwischen Kunden und Händler ist lese ich heute zum ersten mal. Gott, was haben wir dann in all den Jahren den Kunden für einen Scheiß erzählt. Danke an meinen Ex-Chef dafür. E****t - Preiswert und (in)kompetent!  :anime:
„Eine anständige Maß werden wir nicht auf den Index stellen.“ (Günther Beckstein)

S.w.a.p

14 Juni 2007, 00:01:48 #20 Letzte Bearbeitung: 14 Juni 2007, 00:19:48 von S.w.a.p
Man muss auch bedenken wie ich bitteschön beweisen soll, dass der Schaden selbst entstanden ist, wenn das Gerät beim Kauf noch in Ordnung war.

Ich weiß nur nicht ob mein Fall als versteckter Mangel anzusehen ist.

Jetzt bin ich aber doch etwas schlauer, Garantie und Gewährleistung sind tatsächlich 2 paar Schuhe, auch wenn ich dies wie oben erwähnt auch anders gelernt habe. Die Reformierung von 2002 ist aber in sofern ein Witz, da ich nach 6 Monaten beweisen muss, dass das Gerät beim kauf schon einen defekt hatte (was hier unmöglich ist, da erst jetzt eingetreten).

Folglich bringen mir nur die ersten 6 Monate was, ich frage mich wie dann gesetzlich Defekte > 6 Monate geregelt sein sollen, es kann ja wohl nicht war sein, dass man sich da auf freiwillige Kulanz berufen muss.

Garantie ist scheinbar freiwillig, d.h. wenn 2 Jahre garantiert werden, hat man innerhalb dieser Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz. Mit der gesetzlichen gewährleistung hat dies so nichts zu tun. Dabei müsste es grade so sein, dass gesetzlich 2 Jahre Garantie zwingend sind.

http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Gesetze und deren Auslegung sind 2 Paar Schuhe, das mit Deiner Beweislast nach 6 Monaten steht zwar so geschrieben, aber jeder Richter würde dem Hersteller dafür nen Vogel zeigen, solange Du das Ding nicht selbst zerstört hast, bist Du auf der sicheren Seite. Geh einfach zum Verbraucherschutz, die kümmern sich drum.
Roughale hat vollkommen Recht, der letzte Satz zeigt, daß sie wissen, daß sie schon Angst haben und bluten werden, sollte es zur Verhandlung kommen.
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

Roughale

Genau, solange das Gerät keine eindeutigen Spuren eines Misbrauchs vorweist, kann man dich nicht belangen, dass es versucht wird zeigt nur was man von dem Händler zu halten hat...

Die Aufklärung über Garantie und Gewährleistung war sehr interessant, die Novelierung des Gesetzes ist mir irgendwie nicht ganz klar aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass man über jedes gerät das man sich kauft dankbar sein sollte, wenn es problemfrei läuft... :doof:

esta es la mejor mota
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S.w.a.p

Es ist ein Graus:

Die gesetzliche Gewährleistung sieht vor, dass der Verkäufer dazu verpflichtet ist, die Sache ohne jegliche Mängel zu übergeben. Tritt innerhalb der ersten 6 Monate ein Defekt auf, muss er anstandlos Ersatz leisten. Tritt nach 8 Monaten etwas auf bin ich streng genommen beweispflichtig, und es greift sogesehen die "freiwillige" Garantie.

Vielleicht sieht die Praxis in den meisten Fällen anders aus, jedenfalls ist das rein gesetzlich gesehen absoluter Nonsens. Wofür dann überhaupt 2 Jahre ???

Roughale

Hast du denn irgend eine Garantie auf das Teil? Was steht denn in deinem Kaufvertrag? Ich lese die Bedingungen immer mehrfach wenn ich im Internet bestelle, ich hoffe mal, da ist nicht was Kleingedrucktes, was so klingt, wie es auf einer klassischen Punkclubkarte aus den frühen 80ern stand: "Wenn kaputt - wir Spass!"

esta es la mejor mota
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Crumby Crumb & the Cunty Bunch

14 Juni 2007, 12:35:50 #25 Letzte Bearbeitung: 14 Juni 2007, 14:46:27 von Crumb B
Wenn Du nicht beweisen kannst, daß Du das Gerät nicht kaputt gemacht hast, und die Gewährleistung wirklich nicht gelten sollte, gilt immer die Garantie, und sofern da wirklich nichts kleingedrucktes steht ("Garantie verfällt bei Benutzung" o.ä.) hast Du die gleichen Ansprüche wie bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung, allerdings ohne jegliche Beweislast, da die Garantie immer zu Gunsten des Käufers geht.
Die ist zwar freiwillig, wurde sie aber beim Kauf gegeben, kann man nicht später sagen, ich will nicht mehr, ist ja freiwillig.
Also hör auf zu heulen und unternimm einen der vorgeschlagenen Punkte.
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

Wicked Ninja

14 Juni 2007, 14:42:43 #26 Letzte Bearbeitung: 14 Juni 2007, 14:46:31 von W!ck3d N!nJa
Eine Garantie gilt aber nicht ein Leben lang, sondern ist befristet.
Deshalb hat er eben NICHT die gleichen Ansprüche wie bei der ges. Gewährleistung nur ohne Beweislast.

Und vor allem ist es überhaupt erstmal wichtig WELCHE ART von Garantie überhaupt gewährt wurde!
"She doesn't quite chop his head off. She makes a Pez dispenser out of him."
- Dwight McCarthy (Sin City)

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Das ist mir auch klar, aber in der Garantiezeit hat er diese Ansprüche und die beträgt in der Regel auch 2 Jahre.
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Wicked Ninja

Zitat von: Crumb B am 14 Juni 2007, 14:44:59
Das ist mir auch klar, aber in der Garantiezeit hat er diese Ansprüche und die beträgt in der Regel auch 2 Jahre.

sagt wer? In der Regel? Hallo!
Es ist eine FREIWILLIGE und vollkommen FREI GESTALTBARE Dienstleistung! Wenn der Händler dir ne 2 Wochen Rückgabe Garantie gibt, dann hast du eben auch nur diese 2 Wochen Zeit und das war es dann!

Das heißt für ihn nun Konkret: Er hat zu überprüfen welche ART von Garantie ihm überhaupt gewährleistet wurde. Dafür gibt es keine "Regel". Da dies jeder Händler anders auslegen kann, nämlich so wie es ihm passt. Er kann es auch ganz bleiben lassen, wenn er will.

Und ich glaube kaum das man auf ein solches Verschleißteil wie eine Klimaanlage 2 Jahre Garantie gibt! 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, ja (Vorschrift)! Aber Garantie (freiwillig)? Nope!
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- Dwight McCarthy (Sin City)

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Wir müssen uns jetzt nicht über Garantie streiten, wenn ich mir ein teureres Gerät kaufe, dann sorge ich dafür, daß die Garantie und nicht die Gewährleistung mindestens 2 Jahre beträgt, sonst wird es nicht gekauft. Selbst bei meiner billigen mit Eiswürfeln und Wasser zu füllenden Klimanlage war ein Garantiezertifikat von 2 Jahren dabei. Selbstverständlich gehe ich davon aus, daß das was ich sage nur greift, sollte SWAP eine Garantie haben, aber das hat er uns bisher nicht geschrieben.
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