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Frage zur Laptopgarantie

Begonnen von KeyserSoze, 1 Februar 2008, 14:09:05

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KeyserSoze

Folgender Fall. Der 1 Jahr alte Laptop meiner Freundin hat einen Defekt am Bildschirm der von ihr nicht verursacht wurde. Jetzt hat sie ihn eingeschickt und ihr wurde dann mitgeteilt das, der Bildschirm von der Garantie ausgeklammert ist und sie die Reperatur selbst bezahlen muss. Mal eben 360€ Kosten bei einem 599€ Gerät. Ich hab da mal angerufen. Die sagten mir dann das mechanische Schäden von der Garantie ausgenommen sind was aber wiederum nicht in den Garantiebedingungen steht ebensowenig das das Display ausgenommen ist. Jetzt drehen die das so das Gewalt auf das Gerät ausgeübt wurde sprich hingefallen o.ä. Aber war es nicht so das in der Garantiezeit die Beweispflicht beim Händler liegt? Weil sonst ist eine Garantie ja sinnlos. "Mein Fernseher ist kaputt, der geht nicht mehr an." "Dann haben sie da gegengetreten."
Ich soll das jetzt der Geschäftsleitung schriftlich vorlegen. Ist das rechtens was die da machen?

"You're so beautiful, like a tree or a high-class prostitute."

Thaisong

Hach ja, Computerkrams und der schlechte Service, immer wieder dasselbe.  :icon_rolleyes:

Natürlich sollte die Garantie für den kompletten Laptop gelten, erst recht, wenn nirgends drauf hingewiesen wurde, dass bestimmte Teile davon ausgenommen sind, was glaube ich auch nicht rechtens wäre. Wäre ja so, als ob beim Fernseher nur auf die Lautsprecher Garantie wäre. Allerdings darfst du Garantie und Gewährleistung nicht durcheinanderschmeißen. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, Gewährleistung ist gesetzlich für 2 Jahre vorgeschrieben, wobei wir aber hier ein kleines Problem haben:

ZitatDer 1 Jahr alte Laptop

ZitatAber war es nicht so das in der Garantiezeit die Beweispflicht beim Händler liegt?

AFAIK leider nur im ersten Jahr der Gewährleistungspflicht, danach nicht mehr. Deshalb finde ich die 2 Jahre ja auch irgendwo witzlos, wenn nach einem Jahr der Händler jegliche Schuld vonsich weisen kann.  :icon_rolleyes:

Bei Bildschirmen ist das leider sowieso immer so eine Sache. Sofern der Fehler auch durch den Kunden verursacht worden sein KÖNNTE, gibt's Probleme. Hatte mal vor einigen Jahren den Fall, dass ich mir einen Röhrenmonitor kaufte, auspackte, aufstellte und dann unten links einen kleinen Kratzer auf dem Bildschirm bemerkte. Wollte ich bei einem neuen Gerät natürlich nicht hinnehmen, also beim Händler nachgefragt, was zu tun sei. Dieser meinte, ich solle mich an den Hersteller wenden. Gesagt, getan, nur der Hersteller meinte dann, dass sei ein Transportschaden für den der Händler zu haften hat. Ich also mit 'nem Kumpel das Ding zum Händler geschleift, der sich aber hartnäckig weigerte zu tauschen, weil der Hersteller ja angeblich eine soooo gute Qualitätskontrolle hat, dass ich den Kratzer nur verursacht haben konnte.  :doof:

Naja, nach vielem hin- und herdiskutieren hat sich der Händler wenigstens bereit erklärt, sich den Schaden mal anzugucken und dann wurde gottseidank festgestellt, dass der Kratzer nicht auf dem Glas war, sondern unter dem Glas, wodurch ich natürlich "entlastet" wurde von meiner angeblichen Schuld, den Kratzer selbst verursacht zu haben und der Monitor wurde ausgetauscht.

Ich wünsche dir bzw. deiner Freundin jedenfalls viel Glück. Ich kenne das Theater leider zu gut und weiß auch, wie betrogen man sich dann immer fühlt.  :icon_rolleyes:

Falls sich der Händler absolut querstellt und du eine Rechtsschutzversicherung hast (weiß nicht, was das sonst kostet), könntest du ja mal einen Anwalt zu Rate ziehen. Wenn er dich im recht sieht und dem Händler einen "netten" Brief schreibt, könnte das deine Chancen schonmal enorm steigern.  :icon_twisted:
Golden-Krekel-Award-Winner November 2005 :-)

CinemaniaX

Zitat von: Thaisong am  1 Februar 2008, 14:33:49Natürlich sollte die Garantie für den kompletten Laptop gelten, erst recht, wenn nirgends drauf hingewiesen wurde, dass bestimmte Teile davon ausgenommen sind, was glaube ich auch nicht rechtens wäre.

Wie Du schon geschrieben hast, ist Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers. Garantieausschluss auf bestimmte Komponenten ist deshalb rechtens. Akkus werden fast immer von der Garantie ausgeschlossen. Bei Kameras, Handys und Notebooks sind oft Displayschäden ausgeschlossen, weil die Ursache meist mechanisch ist.

Die gesetzliche Gewährleistung bleibt natürlich bestehen. In den ersten Monaten trägt der Händler die Beweislast. Danach gilt die Beweislastumkehr.
Da der Laptop schon 1 Jahr alt ist, müsste der Käufer beweisen, dass das Display von Anfang Mängel hatte.

@KeyserSoze:
Wie viele Jahre Garantie hat überhaupt der Laptop?
Wenn ich Dein Posting lese, hast du dich an den Händler gewandt.
Hast Du Dich direkt an den Hersteller gewandt?

Thaisong

ZitatWie Du schon geschrieben hast, ist Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers. Garantieausschluss auf bestimmte Komponenten ist deshalb rechtens.

Dann sollte es aber auch in den Garantiebedingungen stehen, oder?

Außerdem ist der Läppi doch erst ein Jahr alt und steht somit noch unter der Gewährleistung. Allerdings nach einem Jahr wohl auch nur auf dem Papier wegen der Beweislast. Natürlich kompletter Schwachsinn, dann sollte man gleich die Gewährleistung auf ein Jahr beschränken, aber gut, Gesetze eben.  :icon_rolleyes:

Wie soll das eigentlich klappen zu beweisen, dass der Läppi von Anfang an Mängel hatte? Selbst wenn man einen Kumpel als Zeugen nehmen würde, der bestätigt, dass der Läppi von Anfang an defekt war, dann bleibt immernoch die Frage, warum man das dann erst nach einem Jahr reklamiert.  :icon_rolleyes:
Golden-Krekel-Award-Winner November 2005 :-)

Catfather

Die Gewährleistung §434 BGB für Mängel, die bei Übergabe der Ware vohanden waren verjähren nach 2 Jahren §438 BGB. Die Beweislast dafür das ein Mangel vorhanden ist und das dieser bereits bei Übergabe vorhanden war trägt der Käufer. Im Verbrauchsgüterkauf §474 BGB gibt es eine Beweislastumkehr §476 BGB dergestalt, das man innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf nicht beweisen muß, das der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
Also 6 Monate und nicht ein Jahr...
Für alle, die sich noch eigene Gedanken machen:
http://www.NachDenkSeiten.de/
die kritische Homepage!

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Und der fett gedruckte Teilsatz gilt für die Garantie während der gesamten Garantiezeit, weswegen es immer einfacher ist, sich nicht auf die Gewährleistung zu berufen, sondern eben die Garantie in Anspruch zu nehmen.
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

Thaisong

ZitatAlso 6 Monate und nicht ein Jahr...

Oh man, dann hat sich ja eigentlich garnix geändert. 6 Monate hatte man doch schon vor der Änderung des Gewährleistungsgesetzes.  :doof:

Dachte es wäre wenigstens 1 Jahr.  :icon_redface:

Echt die totale Verarsche. Da ist von 2 Jahren die Rede, die dann aber genaugenommen auch nur die üblichen 6 Monate sind.  :icon_rolleyes:
Golden-Krekel-Award-Winner November 2005 :-)

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