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Gute Literatur für Jura-Erstsemester

Begonnen von Man Behind The Sun, 11 September 2007, 13:44:15

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Man Behind The Sun

Kann mir jemand gute Einstiegsliteratur auf diesem Gebiet empfehlen? Momentan lese ich "Einführung in die Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie" und komme damit bisher auch ganz gut klar. Trotzdem suche ich natürlich noch nach weiteren Möglichkeiten, mich etwas auf das erste Semester vorzubereiten.
Danke schonmal im voraus!
In heaven everything is fine.


Travelling Matt

"Fast alles was Recht ist" von Uwe Wesel soll ganz gut sein. Ansonsten kannst Du vielleicht auch einfach mal bei der Uni selbst nachfragen, entweder bei den Profs (z.B. denen die die Einführungsvorlesungen veranstalten) oder beim Studiengang/ der Fachschaft (oder wie immer das Studi-Organ bei euch heisst).

Viel Glück jedenfalls, da hast Du ja ordentlich was vor dir...

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Du wirst spätestens in der ersten Vorlesung mit Literatur zugeworfen, daß Dir Hören und Sehen vergeht.
Die Bücher von Müller C.F. Schwerpunkte sind recht gut, für dich dann insbesondere Degenhardt Staatsrecht 1 und Wessels/Beulke Strafrecht AT.
Sollte der Prof ein eigenes Buch geschrieben haben, liest man natürlich auch das, es kommt garantiert die ein oder andere Frage dazu in der Klausur, die er nicht in der Vorlesung besprochen hat.

Fürs Lernen sind dann die jeweiligen Skripte von Hemmer zu empfehlen.

Aber: jeder Mensch ist anders, lies erst mal quer, bevor Du Dir irgendwelche Literatur kaufst, mit der Du hinterher gar nichts anfangen kannst.
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

muleirata

Es kommt auch darauf an, wieviel Geld du ausgeben willst. Für Einsteiger sind wirklich Alpmann-Schmidt oder Hemmer Skripten das Beste (vor allem die "Basics"-Skripten von Hemmer helfen einem beim ersten Verständnis und bei Klausuren-Aufbaufragen). Allerdings reichen diese auf Dauer nicht unbedingt und vor allem darf man sie auch nicht bei Hausarbeiten zitieren. Die richtigen Lehrbücher sind dafür am Anfang oft recht schwierig zu verstehen, geben meist kaum Anhaltspunkte zum Klausuraufbau und enthalten mehr Stoff, als man eigentlich bräuchte (auch wenn die Professoren etwas anderes sagen). Perfekt wäre meiner Meinung nach daher, auf Dauer sowohl mit Skripten als auch mit Lehrbüchern zu arbeiten. Es stimmt aber auch, daß man sich das Lehrbuch des Profs, den man gerade hat, am Besten zulegt, da sie wirklich oft Fälle nehmen, die in ihren eigenen Büchern enthalten sind.
Also wenn du jetzt wirklich vorher schon etwas lesen willst, empfehle ich dir, daß du dir einfach mal das Hemmer-Basic-Zivilrecht-Band1-Skript kaufst und guckst, ob du damit klar kommst.
"Utinni!"

Travelling Matt

Naja, die ganzen Hemmer-Skripte etc. sind schon eher zur Klausurvorbereitung. Um erstmal einen Überblick über die Zusammenhänge zu bekommen, würde ich schon richtige Bücher empfehlen. Hängt aber, wie unser verwurstetes Sitzmöbel schon bemerkte, auch nen bisschen von den persönlichen Vorlieben ab.

Man Behind The Sun

Ich hab mal ne Frage an die anderen Jura-Studenten hier (vlt. auch an andere Studenten):

Ich bin im Moment dabei mir für Strafrecht und Zivilrecht den ein oder anderen Kommentar zuzulegen, weil diese für den Studienalltag und Hausarbeiten fast unerlässlich werden.

Meine Frage bezieht sich auf die Auflagen. Ein aktueller "Palandt" kostet 100 Euro. Ein Exemplar von ebay von 2006 kostet gerade mal 30 Euro. Ein aktueller "Tröndle/Fischer" für Strafrecht kostet auch gute 70 Euro, die Vorauflage gerade mal 25 bei ebay.

Jetzt frage ich mich: Inwiefern sind ältere Kommentare (aber auch Lehrbücher) IM VERLAUF des Studiums zu gebrauchen (sagen wir mal, bis zum ersten Staatsexamen), ohne, dass ich mir jedes Jahr eine neue, halbwegs aktuelle Auflage kaufen muss? Zwar stehen im juristischen Seminar stets die aktuellen Auflagen, allerdings habe ich nicht immer Zeit/Lust bis an die Uni zu fahren und da macht es Sinn, wenn ich für Hausarbeiten auch mal die wichtigsten Sachen zu Hause stehen habe. Aber ihr könnt euch sicherlich vorstellen, dass ich keine Lust habe, 100 Euro für einen aktuellen Palandt auszugeben. Genau so wenig Lust habe ich aber auch, mir einen 1 1/2 Jahre altes Exemplar für einen Bruchteil bei ebay zu kaufen, der aber nach einem Jahr auch schon nicht mehr zu gebrauchen ist.
Also: Wie eng wird die Aktualität der Auflagen bei Jura-Studenten gesehen? Kann mir da einer helfen? 
In heaven everything is fine.


Travelling Matt

14 März 2008, 01:02:16 #6 Letzte Bearbeitung: 14 März 2008, 01:04:25 von Travelling Matt
Was willst Du denn mit den Kommentaren? Für Hausarbeiten musst Du sowieso in die Bibliothek, da arbeitest Du nicht mit einem Kommentar. Um den Stoff aus den Vorlesungen nachzubereiten, habe ich jeweils Lehrbücher benutzt (und die eigenen Aufzeichnungen etc. ;) ). Einen Palandt (oder ähnliche Kommentare) würde ich dazu nicht nehmen, der ist nicht flüssig zu lesen, außerdem muss man ständig die ganzen Einzelfragen rausfiltern, die man eh nicht braucht, und der Aufbau ist naturgemäß auch etwas unzusammenhängend. Die Lehrbücher sind besser geeignet (daher wohl auch der Name ;) ), die zu kaufen kann aber auch ins Geld gehen, zumindest wenn Du Dir für jede Vorlesung eins zulegst, gerade bei den teureren. Kompromiss daher bei mir z.B.: für Strafrecht AT und BT je ein aktuelles Lehrbuch, ebenso für Gebiete, die mich besonders interessieren, speziellere Sachen wie Baurecht hingegen hab ich dann in der Bibliothek nachbereitet.

Und was die Aktualitätsanforderungen angeht: wenn Du keine aktuellen Sachen benutzt kanns halt sein, dass Du was falsches lernst - was irgendwie den Punkt beim Lernen nicht ganz trifft... Ich würd jetzt nicht jedes Jahr eine neue Lehrbuchauflage kaufen (so oft kommen die ja eh nicht raus), und wenn man weiss, auf welchen Gebieten sich in der letzten Zeit nichts geändert, kann man da sicher auch in einem etwas älteren Kommentar/ Lehrbuch für eine Hausarbeit nachschlagen. Andererseits: in wievielen Gebieten kann man den Überblick behalten, was sich da gerade geändert hat...

Edit: oder Du benutzt zum Lernen Skripte - aber die fand ich nen bisschen zu knapp, da hab ich dann doch mit in der Bibliothek gesessen und mir bei Bedarf Lehrbücher und Kommentare dazugeholt.

Man Behind The Sun

Aber es kann doch nicht von den Studenten verlangt werden, dass sie sich regelmäßig neue Lehrbücher kaufen... Ich weiche ja jetzt schon teilweise auf ebay aus, weil da Vorauflagen für fast die Hälfte angeboten werden.
Weiterhin habe ich bei der Bearbeitung der Strafrechts-HA gemerkt, dass sich die Kommentare zumindest im Essentiellen von den Auflagen her kaum unterscheiden und fast alle Themen sogar nahezu immer auf der selben Seite stehen.
In heaven everything is fine.


Travelling Matt

Naja, was heisst regelmäßig - Strafrecht AT von Kühl gibt's z.B. alle 3-4 Jahre eine neue Auflage... Zum Lernen würd ich mir da dann auch keine neue Auflage mehr kaufen. Kann man ja beim Kauf auch drauf achten, dass es eine aktuelle Auflage ist (von diesem oder letztem Jahr z.B.).

Dass die Kommentare sich im Essentiellen nicht so sehr unterscheiden, ist klar - bei den Theorien zum Versuchsbeginn im Strafrecht AT oder zum Gewahrsamsbegriff beim Diebstahl gibts nach jahrzehntelanger Diskussion halt nicht so häufig neue Argumente und Ideen. Wie gesagt: wenn Du sicher weisst, dass sich auf einem Gebiet nichts geändert hat, kannst Du ältere Auflagen benutzen - in allen anderen Bereichen würde sich hingegen nur die Arbeit verdoppeln, da man es eh noch mal in einer aktuellen Auflage nachlesen muss.

ZitatAber es kann doch nicht von den Studenten verlangt werden, dass sie sich regelmäßig neue Lehrbücher kaufen...

Scheinbar schon ;) Aber Armut scheint mir bei vielen Jura-Studis auch kein so drängendes Problem zu sein... soziale Auslese halt.

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