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"Spielen wir Liebe" Situation in der SCHWEIZ

Begonnen von HeLLiuM, 5 März 2009, 17:41:48

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HeLLiuM

Hallo liebe GFler,

würde gern wissen was mit dem Film in der Schweiz ist.

Zitat von: wikipediawurde am 28. Juli 2006 vom Amtsgericht Karlsruhe nach § 184b StGB (Kinderpornografie) bundesweit beschlagnahmt (AG Karlsruhe, 31 Gs 1824/06). Da der Filmverleih vor der Veröffentlichung ein Rechtsgutachten von Juristen eingeholt hatte, die den Filminhalt für strafrechtlich unbedenklich erklärten, dürfte eine Strafverfolgung für die verantwortlichen Personen der Firma entfallen (strafloser Verbotsirrtum).[3] Allerdings könnten deutsche Ermittlungsbehörden und Gerichte bereits den bloßen Besitz dieses Produkts nach § 184b StGB für strafbar halten. Bisher ist jedoch (zumindest aus Internetquellen) kein Fall recherchierbar, bei dem der Besitz dieser DVD zu einem Ermittlungsverfahren geführt hätte.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Spielen_wir_Liebe+

Gerade letzteres könnte nun der Fall sein! Jedenfalls muss ich wissen wie die Lage in der Schweiz ist.

Gruß Hellium
I'LL BE BACK  \@/

rierami

Wie der wiki Artikel schon aussagt: Der Film ist in DEUTSCHLAND nach §184b beschlagnahmt!
Deutsches Recht ist nicht gleich internationales Recht - also sollte der Besitz/Kauf/Verkauf in allen anderen Ländern legal sein. Allerdings bietet kein österr. Onlineshop den Film mehr an....
Nebenbei: Spar dir dein Geld - nichts an dem Film ist wirklich aufregend..............
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HeLLiuM

Um eine Kaufempfehlung ging es mir weniger...
Haben wir denn hier keine Schweitzer die was dazu sagen könnten?
I'LL BE BACK  \@/

Dr. Phibes (Buurman)

Was ich hier bisher mitbekommen habe, orientieren sich die Schweizer gerne an den deutschen Richtersprüchen. Gab ja hier schon einige Schweizer, die wegen einem deutschen beschlagnahmten Film massive Probleme hatten und ordentlich Geld bezahlen durften. Es war also sogar noch schlimmer als in D selber, der Besitzt ist hier ja nicht verboten. Bei den Schweizer war wohl sogar der Besitz ein großes Problem. Daher wäre ich bei diesem Film besonders vorsichtig. Kinderpornographie ist noch was ganz anderes als eine simple Beschlagnahme. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Schweizer dann sagen, wenn die Deutschen den so einstufen, dann orientieren wir uns auch mal daran und dann hat man ein Problem.

Ferner rierami, was soll bei dem Film aufregend sein?  :icon_rolleyes:

rierami

Zitat von: Dr. Phibes (Buurman) am  8 März 2009, 13:13:21
Ferner rierami, was soll bei dem Film aufregend sein?  :icon_rolleyes:
Zitat von: rierami am  6 März 2009, 01:37:07
Nebenbei: Spar dir dein Geld - nichts an dem Film ist wirklich aufregend..............

Hab ich das behauptet??? :00000109:
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Crumby Crumb & the Cunty Bunch

Die Ausdrucksweise ist etwas ungewöhnlich, die Wortwahl mit den vielen Punkte am Satzende, könnte darauf schließen lassen, daß er sich als Kinderporno nicht lohnt, weil es da wesentlich bessere gibt.
'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

whitesport

Ich würde sagen, Du interpretierst da einfach ein bisschen zuviel hinein...

Crumby Crumb & the Cunty Bunch

'Are you talkin' to me? You talkin' to me?' - Raging Bull, Pacino. Love that movie!

rierami

Selbstverständlich ist nur damit gemeint gewesen das der Film als Gesamtwerk einfach nur Schrott ist. :icon_rolleyes:
Weder von der Story noch die Szenen die zum § geführt haben sind in irgendeiner Form "aufregend" oder gar sehenswert. :scar:
Ist halt nur ein Film der plötzlich ins Gerede gekommen ist eben WEIL er den § bekommen hat - mehr nicht. :andy:
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komilfo

Und von wo darfst Du wissen, wie der Film zu beurteilen ist, und warum darf ich mir mein Urteil nicht selber bilden, auf Grund eigener Anschauung, wie ich mir das sonst im Leben (nicht nur bezüglich Filme) so gewohnt bin und es für selbstverständlich halte?   

a deer

Ein eigenes Urteil darfst du dir natürlich bilden, musst dafür allerdings das dt. Gesetz brechen, egal wie unsinnig das Ganze nun ist....
Was mich hier eher interessiert ist die Intention des Threaderstellers, das ganze klingt für mich nämlich nicht so, als ob er eine Kaufempfehlung oder ähnliches haben möchte, sondern eher das ein Präzedenzfall eingetreten sein könnte, vielleicht äußert er sich ja dazu noch  :00000109:

horschtl

Zitat von: rierami am  6 März 2009, 01:37:07Nebenbei: Spar dir dein Geld - nichts an dem Film ist wirklich aufregend..............

Das sehe ich anders!

Nichts an dem Film ist wirklich Kinderporno.

Aber der Film zeigt anschaulich und eindringlich, wie Gewalt und Sadismus auch unter Kindern und Jugendlichen ausarten kann. Sexuelle und anderweitige Gewalt mit Handy gefilmt und im Internet verbreitet, das gibt es heute auch. Von der aufgesetzten KiPo-Hystery unseres Staates mal ganz abgesehen ist der Film durchaus sehenswert.

Dietmar1968

Zitat von: Der Crumb (awesome) am  8 März 2009, 14:25:23
Die Ausdrucksweise ist etwas ungewöhnlich, die Wortwahl mit den vielen Punkte am Satzende, könnte darauf schließen lassen, daß er sich als Kinderporno nicht lohnt, weil es da wesentlich bessere gibt.

"Nichts an dem Film ist aufregend. Es gibt bessere unter den beschlagnahmten." So hab ichs verstanden. Ich kann aber auch anhand eines Postings keine Gedanken lesen.

RoboLuster

Es ist jetz auch mal gut...die Sache hat sich schon lange geklärt. (Auch wenn es da imo eigentlich nichts zu klären gab)

Die Postings von a deer und horschtl, sollten hier jetzt als Anhaltspunkte, einer weiteren "Diskusion" bilden.
https://youtu.be/RPQOMyyg9b8                          
"Shoot first, think never!" - Ash

Dietmar1968

Was die Rechtslage betrifft: 2004 veröffentlichte der Filmverleih Bertucci Film Entertainment in Braunschweig auf seinem Label X-Rated Kult Movies unter dem Titel Maladolescenza – Sie lieben und sie quälen sich! eine DVD, auf der man die als ungeschnitten geltende 91-Minuten-Fassung von 1977 zu sehen bekommt. Dieses Trägermedium wurde am 28. Juli 2006 vom Amtsgericht Karlsruhe nach § 184b StGB (Kinderpornografie) bundesweit beschlagnahmt (AG Karlsruhe, 31 Gs 1824/06). Da der Filmverleih vor der Veröffentlichung ein Rechtsgutachten von Juristen eingeholt hatte, die den Filminhalt für strafrechtlich unbedenklich erklärten, dürfte eine Strafverfolgung für die verantwortlichen Personen der Firma entfallen (strafloser Verbotsirrtum).[3] Allerdings könnten deutsche Ermittlungsbehörden und Gerichte bereits den bloßen Besitz dieses Produkts nach § 184b StGB für strafbar halten. Bisher ist jedoch (zumindest aus Internetquellen) kein Fall recherchierbar, bei dem der Besitz dieser DVD zu einem Ermittlungsverfahren geführt hätte. Der Beschlagnahmungsbeschluss von 2006 gilt nicht für diejenigen Fassungen des Films, in denen die Sexszenen geschnitten sind. In Österreich ist die 2004 erschienene DVD dagegen mit dem Vermerk ,,juristisch geprüft – strafrechtlich unbedenklich" (wobei es sich jedoch nicht um ein SPIO/JK-Gutachten-Signet handelt) für Personen ab 18 Jahren legal erhältlich. Offensichtlich ist die Einschätzung, ob es sich bei den fraglichen Inhalten um strafbare Kinderpornografie handelt oder nicht, auch unter Juristen umstritten.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Spielen_wir_Liebe

Grusler

Prinzipiell halte ich diese Beschlagnahmung für komplett schwachsinnig, aber es ist nunmal dazu gekommen und somit ist diese DVD in Deutschland zu einem "Kinderporno" geworden. Das ist sowas wie der Rummel um das uralte Cover der Virgin Killer-Platte von den Scorpions, da wurde die Indizierung nach 32 Jahren "angeregt, weil das Bild im Internet verfügbar ist, nach 32 Jahren...ich würde sagen, das ist komisch, oder dubios, es muss wohl so sein, denn zur selben Zeit werden Kinder wirklich in den Arsch gefickt und dabei aufgenommen.

In der Schweiz wäre ich jedoch auch Vorsichtig mit dem Film, denn da gibt es ja schon für Mad Max-Besitz Geldstrafen. Ich könnte mir Vorstellen, dass es in der Schweiz noch mehr Ärger bei Besitz der Spielen...-DVD gibt, als hier in Deutschland.

Die DVD ist jetzt sowas, wie die alten verbotenen Reinigungsmittel von früher, die aber immer noch in Opas Giftschrank lagern. :icon_mrgreen:


ROCK 'N' ROLL WIRD NIEMALS STERBEN, IHR SCHEISSER!
 -Rollie LeBay


Ko(s)misches Sein.

Tito

2 April 2009, 14:02:52 #16 Letzte Bearbeitung: 2 April 2009, 14:05:42 von Tito
Jedenfalls zeigt dieses Beispiel, wie willkürlich deutsche Gesetze ausgelegt werden können.
Ein zu sensibilisierter Richter reicht und schon streiten sich eine Vielzahl von Juristen, nur weil die Begriffserklärung im Gesetz zu schwammig ist.

Was die Schweiz angeht, dort ist der Film m.M.n. bestimmt auch verboten:
http://www.svv-video.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=52&Itemid=61&lang=de&14b3622aae3cddc750696d300be35939=01530fe5c7f6d7b14d940f93f7395fb3
und
http://www.svv-video.ch/index.php?option=com_content&view=article&id=54&Itemid=60&lang=de&14b3622aae3cddc750696d300be35939=01530fe5c7f6d7b14d940f93f7395fb3

Die Schweizer "übernehmen" ja bereits die dt. FSK-Freigaben, höchstwahrscheinlich sind dann auch "Beschlagnahmungen" und "Verbote" mitinbegriffen.
Die SVV kommt ja nur zum Tragen, wenn keine Altersfreigabe auf dem Film ersichtlich ist.

May The Fleas Be With You
Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

HeLLiuM

Zitatdie Wortwahl mit den vielen Punkte am Satzende, könnte darauf schließen lassen, daß er sich als Kinderporno nicht lohnt, weil es da wesentlich bessere gibt.
Hammerhart, hier gehts echt noch immer schlimm zu, weswegen ich das Forum eigentlich meide.
Danke euch trozdem für die Infos.
Hab den Film selbst mal vor 3-4 Jahren gesehen. Demnach war es nur ein nicht kommerzieller Verstoß gegen das Copyright.
Auf die Sache mit der Schweiz kam ich wegen der dort wohl deutlich strengeren Richtlinien.
Mal sehen wann es den ersten Fall geben wird...

Dank Wikileaks wissen wir es aber besser oder Crumb  ;o)
I'LL BE BACK  \@/

Dr. Phibes (Buurman)

Na ja, etwas besser recherchieren sollten die schon. In Italien hat jeder Film auf DVD eine Freigabe, zumindest die, die ich habe. Die muss man nicht immer gut heißen, aber die Italiener haben schon Grenzen (alle, 14, 18). Aber der Durchschnitts-Argento allerdings ab 14 ist, müssen andere beurteilen. auch Frankreich hat Einstufungen, wobei 16 für Horror- und Gewaltfilme meistens die Obergrenze darstellt. Und wenn nicht, dann wird halt protestiert, schon ist Martyrs auch ab 16. Man stelle sich mal sowas in D vor. CSU-Politiker plädieren für eine niedrigere Freigabe.  :icon_mrgreen: 

tagchen

Zitat von: Dr. Phibes (Buurman) am  8 April 2009, 19:04:50
CSU-Politiker plädieren für eine niedrigere Freigabe.  :icon_mrgreen: 


Wenn dafür einige wieder mit Geldkoffern rumlaufen dürften käme das sehr schnell :-)

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