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FSK 16 ab wann im Fernsehen?

Begonnen von checker_joe, 7 März 2010, 18:56:29

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checker_joe

Laut meiner Info dürfen Filme mit der FSK 16 Freigabe erst ab 22 Uhr gezeigt werden. Ich stoß aber immer wieder bei ARTE oder heute z. B. bei TELE 5 (Easy Rider) auf FSK 16 Filme die um 20. 15 starten. Gabs da ne Lockerung der Gesetze oder kann mir das jemand sonstwie logisch erklären? Danke für alle infos!

Puzzlemöahda

Fassung auf FSK12 runterkürzen und gut ist  :andy:

checker_joe

Darauf wäre ich auch gekommen. ne, Spaß bei Seite. Laut OFDB sind die Filme aber immer Uncut gelaufen!

McClane

Man kann auch Sondergenehmigungen bei der FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) beantragen. "Psycho" läuft uncut  um 20.15 Uhr im Fernsehen, ist mit höherer auf DVD cut - ein ganz kurioses Beispiel dafür.
"Was würde Joe tun? Joe würde alle umlegen und ein paar Zigaretten rauchen." [Last Boy Scout]

"testosteronservile Actionfans mit einfachen Plotbedürfnissen, aber benzingeschwängerten Riesenklöten"
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Syncroniza

Wobei dann die Öffentlich-Rechtlichen eh nicht an die FSF gebunden sind - die regeln das selber (oder?). Narrenfreiheit haben die deswegen freilich trotzdem nicht.

mali

7 März 2010, 23:31:16 #5 Letzte Bearbeitung: 8 März 2010, 01:51:29 von mali
Zitat von: checker_joe am  7 März 2010, 18:56:29
Laut meiner Info dürfen Filme mit der FSK 16 Freigabe erst ab 22 Uhr gezeigt werden.

Zusätzlich zu den erwähnten Sonderregelungen und Ausnahmen, ist dieser Satz so wie oben falsch :)

Richtig muss er lauten:
Laut meiner Info dürfen Filme mit der FSK 16 Freigabe ungekürzt erst ab 22 Uhr gezeigt werden.

Jeder FSK 16 darf natürlich gerne auch um 20:15 Uhr gezeigt werden, nur muss der Sender dann eben daran herumschnippeln (was nichts an der FSK 16 Freigabe ändert :) ).

wusselpompf

Zitat von: Syncroniza am  7 März 2010, 21:36:20
Wobei dann die Öffentlich-Rechtlichen eh nicht an die FSF gebunden sind - die regeln das selber (oder?). Narrenfreiheit haben die deswegen freilich trotzdem nicht.

Die FSF erfüllt fürs Fernsehen die selbe Funktion wie die FSK für Videos und DVDs. Die FSK wurde von den obersten Landesjugendschutzbehörden mit der Wahrnehmung der Prüfverpflichtungen nach dem JuSchG betraut, genauso wie die FSF von der KJM mit diesen Aufgaben fürs Fernsehen betraut wurde (nach §19 JMStV). Im JMStV finden sich auch die Einschränkungen zu Sendezeiten für "FSK" 16 und 18 Filme (§5 Abs. 4 JMStV), allerdings wird hier nicht von wörtlich FSK Freigaben gesprochen, was auch erklärt, dass es in Einzelfällen zu Abweichungen zwischen den Einschätzungen von FSK und FSF kommen kann.
Alles oben gesagte gilt aber nur für die privaten Sender, da die KJM nicht für die öffentlich rechtlichen zuständig ist (Selbstverwaltung der ÖR-Sender). Daher verfügen die ÖR über sog. Rundfunkräte, die für den jeweiligen Sender die Aufgaben der KJM bzw. FSF wahrnehmen.

Fazit, FSK Freigaben haben allenfalls Richtliniencharakter für die FSF, und die ÖR kochen nochmal ihr eigenes Süppchen.

Jugendschutz in Deutschland... it's not rocket science, or is it?  :king:
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AndreMASTER

Das würde z.B. erklären, wieso Hostel noch nicht im im Free-TV ausgestrahlt wurde. Zwar heißt es dank der KJ-Freigabe "Freie Bahn!", aber die FSF könnte den Film vielleicht für nicht fernsehtauglich halten ;)
CU, AndreMASTER
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rierami

Zitat von: AndreMASTER am  9 März 2010, 17:24:18
Das würde z.B. erklären, wieso Hostel noch nicht im im Free-TV ausgestrahlt wurde. Zwar heißt es dank der KJ-Freigabe "Freie Bahn!", aber die FSF könnte den Film vielleicht für nicht fernsehtauglich halten ;)

Zumindest SAW hats in der Nachtwiederholung Uncut ins TV Programm geschafft - warum nicht auch Hostel nach 24:00 Uhr?
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Anderssen

Hostel braucht der FSF überhaupt nicht vorgelegt zu werden. Der Film hat eine KJ und die kann nach § 5 Abs. 4 JMStV ab 23 Uhr gesendet werden, und fertig.

Private Joker

Dürfen und werden sind immer noch zwei paar Schuhe; sieht man ganz gut an den Filmen mit Porno-Einschlag, die es in den letzten Jahren mit KJ oder sogar FSK 16 (Nine Songs) gegegen hat; die werden in aller Regel im Giftschrank gelassen oder auf die Spartenkanäle (3SAT) verteilt. Da hat man wohl einfach zu viel Angst, dass dann Horden von entgeisterten Elten anrufen, wenn die das auf dem natürlich im Kinderzimmer stehenden TV-Gerät der Sprößlinge sehen.

Wenn man sich das Programm gerade von Arte ansieht, um mal auf das Ausgangsposting zurückzukommen, die nehmen sich als "internationaler" Sender ohnehin gewisse Sonderrechte, d.h. halten sich nicht an den superpingeligen deutschen Jugendschutz mit seinen Zeitvorgaben. Die letzte Konsequenz (ungekürzte Index-Filme oder sogar 131er) scheuen die aber auch, dann trennen sich Arte D und Arte F schon mal.
"Ich bin zu alt für diesen Scheiß" "Dem Scheiß ist es egal, wie alt Du bist" (James Grady - Die letzten Tage des Condor)

Graveworm

Ist ja auch schon vorgekommen, dass ein Index Film ungeschnitten gelaufen ist. Hier und da passieren halt auch einfach mal Fehler, ob gewollt oder nicht.

MFG
Ich war in genug Horrorfilmen, um zu wissen, dass ein Irrer, der eine Maske trägt nie freundlich ist.

mafia

Zitat von: Graveworm am 18 Mai 2010, 20:25:57
Ist ja auch schon vorgekommen, dass ein Index Film ungeschnitten gelaufen ist. Hier und da passieren halt auch einfach mal Fehler, ob gewollt oder nicht.

MFG

in der tat, trotz allem gibt es m.m.n. ne handvoll besserer alternativen für derartige filme als das fernsehen

stummerfilm

Mussten FSK 16 und FSK 18 Filme im Jahr 1990 im Free-TV auch schon nach 21:59 bzw. 22:59 uhr laufen?

The Ravager

Zitat von: stummerfilm am  3 August 2010, 19:13:19
Mussten FSK 16 und FSK 18 Filme im Jahr 1990 im Free-TV auch schon nach 21:59 bzw. 22:59 uhr laufen?

1990 gabs noch keine FSF Richtlinien und weder FSK Freigaben noch Indizierungen der Bundesprüfstelle hatten eine rechtliche Bedeutung für eine TV-Ausstrahlung. Ob und inwieweit ein Film gekürzt wurde, oblag allein den Sendeanstalten.
Die BPS hatte mal die Folge "Gewalt im Spiel" aus der Serie "Die Schwarzwaldklinik" auf den Index gesetzt. Der mußte aber wieder runter vom Index, da die BPS fürs Fernsehen nicht zuständig war und bis heute nicht ist.


Die heute geltenden Vorschriften sind genau beschrieben unter

http://www.fsf.de/fsf2/ueber_uns/bild/download/FSF_Richtlinien_gesamt.pdf

stummerfilm

4 August 2010, 00:31:15 #15 Letzte Bearbeitung: 4 August 2010, 00:33:20 von stummerfilm
Zitat von: The Ravager am  3 August 2010, 23:58:06
Zitat von: stummerfilm am  3 August 2010, 19:13:19
Mussten FSK 16 und FSK 18 Filme im Jahr 1990 im Free-TV auch schon nach 21:59 bzw. 22:59 uhr laufen?

1990 gabs noch keine FSF Richtlinien und weder FSK Freigaben noch Indizierungen der Bundesprüfstelle hatten eine rechtliche Bedeutung für eine TV-Ausstrahlung. Ob und inwieweit ein Film gekürzt wurde, oblag allein den Sendeanstalten.
Die BPS hatte mal die Folge "Gewalt im Spiel" aus der Serie "Die Schwarzwaldklinik" auf den Index gesetzt. Der mußte aber wieder runter vom Index, da die BPS fürs Fernsehen nicht zuständig war und bis heute nicht ist.


Die heute geltenden Vorschriften sind genau beschrieben unter

http://www.fsf.de/fsf2/ueber_uns/bild/download/FSF_Richtlinien_gesamt.pdf

:


Danke für die Infos. Heißt das,ein FSK 18 Film durtfe 1990 um 20:15 uhr uncut gezeigt werden?

wusselpompf

Zitat von: The Ravager am  3 August 2010, 23:58:06
1990 gabs noch keine FSF Richtlinien und weder FSK Freigaben noch Indizierungen der Bundesprüfstelle hatten eine rechtliche Bedeutung für eine TV-Ausstrahlung. Ob und inwieweit ein Film gekürzt wurde, oblag allein den Sendeanstalten.

Das ist nur die halbe Wahrheit. ;) Die FSF hat erst seit 2003 eine rechtlich bindende Funktion aufgrund des ebenfalls 2003 in Kraft getretenen JMStV (siehe mein Post weiter oben), allerdings enthielt auch schon der Vorgänger, der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) von 1987, Regelungen zum Jugendschutz:

ZitatUnzulässige Sendungen, Jugendschutz

(1) Sendungen sind unzulässig, wenn sie

1. zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB),
2. den Krieg verherrlichen,
3. pornographisch sind (§ 184 StGB),
4. offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden.

(2) Sendungen, die geeignet sind, das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen zu beeinträchtigen, dürfen nicht verbreitet werden, es sei denn, der Veranstalter trifft aufgrund der Sendezeit oder auf andere Weise Vorsorge, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen die Sendungen üblicherweise nicht wahrnehmen; der Veranstalter darf dies bei Sendungen zwischen 23 und 6 Uhr annehmen. Filme, die nach dem Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit für Jugendliche unter 16 Jahren nicht freigegeben sind, dürfen nur zwischen 22 und 6 Uhr und Filme, die für Jugendliche unter 18 Jahren nicht freigegeben sind, nur zwischen 23 und 6 Uhr verbreitet werden.

(3) Sendungen, die ganz oder im wesentlichen mit Schriften inhaltsgleich sind, die in die Liste nach § 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften aufgenommen sind, sind nur in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr und nur dann zulässig, wenn die mögliche sittliche Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen unter Berücksichtigung aller Umstände nicht als schwer angesehen werden kann.

(4) Die für die Zulassung nach Landesrecht zuständige Stelle kann in Richtlinien oder für den Einzelfall Ausnahmen von den Zeitgrenzen nach Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 gestatten und von der Bewertung nach Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 abweichen. Dies gilt im Falle des Absatz 2 Satz 2 vor allem für Filme, deren Bewertung länger als 15 Jahre zurückliegt.
http://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-00a-1987/text/1987_03.php3

Die Regelung galt bis 2003, als dann zusätzlich der JMStV in Kraft trat.

also, ums kurz zu machen:
ZitatMussten FSK 16 und FSK 18 Filme im Jahr 1990 im Free-TV auch schon nach 21:59 bzw. 22:59 uhr laufen?

Ja, mussten sie.
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

The Ravager

Zitat von: wusselpompf am  4 August 2010, 00:41:38(4) Die für die Zulassung nach Landesrecht zuständige Stelle kann in Richtlinien oder für den Einzelfall Ausnahmen von den Zeitgrenzen nach Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 gestatten und von der Bewertung nach Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 abweichen. Dies gilt im Falle des Absatz 2 Satz 2 vor allem für Filme, deren Bewertung länger als 15 Jahre zurückliegt.

also, ums kurz zu machen:
ZitatMussten FSK 16 und FSK 18 Filme im Jahr 1990 im Free-TV auch schon nach 21:59 bzw. 22:59 uhr laufen?

Ja, mussten sie.
sofern keine Ausnahmegenehmigung vorlag.

Ausnahmen waren aber fast schon die Regel. Die ganzen alten Sexfilme, die bei RTL-Plus und SAT 1 liefen, wurden schon um 21.°° Uhr, teils sogar schon um 20.15 Uhr ausgestrahlt. Der indizierte Russ-Meyer-Film "Black Snake" lief einmal ungekürzt, ein anderes mal wiederum sehr stark zensiert.
Entscheidend war wohl, daß diese Produktionen auch 1990 schon mehr als 15 Jahre auf dem Buckel hatten.

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