OFDb

Frage zur "Indiziert"-Regel der OFDb

Begonnen von scat, 16 Mai 2006, 13:12:59

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scat

Ich war schon länger nicht mehr aktiv, daher mal die Frage: Wurde an der "indiziert"-Regel was geändert? Mir fällt auf das verschiedene TV-Fassungen mit z. B. von "Hitcher" oder "Starship Troopers" plötzlich auf "Indiziert: Nein" stehen, obwohl dort schon mal "Ja" stand...

http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=74&vid=54440
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=116&vid=75080


ironfox1

An der ofdb Regel, die eigentlich Falsch ist, hat sich nichts geändert. Es wurden aber Korrekturen gepostet, die Karm umgesetzt hat.

Ich zitiere gern nochmal aus dem Premiere World Artikel betreffend Zensur: 

Blade Premiere World "ab 18" Fassung:

Hier fehlen jene Szenen, die zur Indizierung durch die BPjS führten, außerdem auch Dialogszenen, die eine faschistoide Ideologie der Charaktere nahe legen bzw. in denen Blade als zynisch- gewaltbereiter "Held" dargestellt wird (Forderung der FSF). Diese Version enthält jedoch viele Kampfszenen, die in der FSK 16 Version fehlen, und ist in sich logischer. Bei dieser Bearbeitung stand die Aussage des Films insgesamt im Vordergrund.

Oder auch

Premiere World stellte eine eigene, gegenüber der FSK-16 Fassung verbesserte Version her. Ziel: Die BLM möge "die fehlende Inhaltsgleichheit" mit der indizierten FSK-18 Version feststellen. Die BLM lehnte ab. Daraufhin konnte im Cinedom nur die FSK 16 Version gezeigt werden. Dann beantragte der Sender für seine Version ebenfalls eine Freigabe "ab 16". In solchen Fällen muss die FSK bei der BPjS prüfen lassen, ob die neue Version " nich im Wesentlichen inhaltsgleich" ist (Hausjargon: niwi). Die BPjS gab grünes Licht, die FSK urteilte dennoch: "ab 18". Fazit: Eine nicht indizierte, aber auch nicht jugendfreie Kompromiss-Version, die ab 20 Uhr (vorgesperrt) gesendet werden darf.   


Sundowner

Zitataußerdem auch Dialogszenen, die eine faschistoide Ideologie der Charaktere nahe legen bzw.

:icon_eek: Bitte ? Steht das in der Entscheidung von der BPJM ?
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

ironfox1



scat

Also da der Thread im Korrekturforum mal wieder so schnell geschlossen wurde, ohne das ich mich nochmal äußern/verteidigen konnte, sag ich mal an dieser Stelle: Okay, dann ist die Regel jetzt geändert. Das es mit Dr. Kosh noch nicht abgesprochen ist, gut und schön. Kann ja noch werden. Ich fand die Indizierungsangabe gar nicht mal soo unlogisch, aber wenns jetzt so gehandhabt wird, kein Problem.

Anderssen

17 Mai 2006, 13:52:52 #6 Letzte Bearbeitung: 17 Mai 2006, 13:55:32 von Anderssen
Ist vielleicht besser so, wenn die Frage "Fassung indiziert?" bei TV-Fassungen entfernt wird. So wird auch die Hemmschwelle erhöht, falsche Angaben zu machen, denn die Indiziert-Frage wurde - gerade bei TV-Fassungen -  doch allzu oft von Usern falsch beantwortet. Liegt wohl daran, dass man nur ungern recherchiert oder Fassungen vergleicht ;)  Im Nachhinein kann man die Inhaltsgleichheit mit indizierten Fassungen ja sowieso nur prüfen, wenn man eine Aufnahme von dem Film gemacht hat. Bei DVDs ist das natürlich anders.
Also werden wir wohl nichts wesentliches vermissen, wenn die Indiziert-Frage bei Fernsehfassungen entfernt wird. Wenn die gesendete Fassung zufällig doch identisch mit einer Indizierten sein sollte, kann man das immernoch ins Bemerkungsfeld schreiben, möglichst mit Angabe der indizierten Fassung.
Der Gedankengang: "Diese TV-Fassung ist ab 18, außerdem ist irgendeine FSK18-Fassung des Films indiziert, also setze ich auch mal diese TV-Fassung auf "indiziert"", ist eh recht... naja... inkompetent. Sowas hat in der OFDB eigentlich nichts zu suchen.

wiliams

Sehe ich das jetzt richtig:
Es werden alle TV-Einträge vollautomatisch auf "nicht indiziert" gesetzt bzw. diese Zeile wird in den Einträgen völlig entfernt werden, so dass auch niemand mehr TV-Einträge auf indiziert/nicht indiziert kontrollieren muss.
Wenn die TV-Fassung identisch mit einer indizierten Medien-Fassung ist, kann dies ja immer noch im Bemerkungsfeld angegeben werden.
Oder bleiben alle TV-Einträge so wie sie eingetragen wurden, und werden nur per Einzelfallprüfung im Korrektur-Thread (was soll da noch geprüft werden?) korrigiert?

wiliams

Welche Auswirkung hat es eigentlich, wenn eine TV-Fassung identisch mit einer indizierten Medien-Fassung war? Dann darf ich doch nur Volljährigen von dieser Ausstrahlung erzählen, weil dies sonst möglw. Werbung wäre, oder?

Anderssen

17 Mai 2006, 14:29:14 #9 Letzte Bearbeitung: 17 Mai 2006, 14:34:15 von Anderssen
Wenn ich Karm richtig verstanden habe, will er die Angabe "Indiziert?" bei TV-Fassungen völlig entfernen. Dazu sagt er aber sicherlich noch was. Vielleicht ergibt sich ja auch im Dialog mit dem Admin noch eine abgewandelte Lösung. Mal abwarten.

Und selbstverständlich darfst Du anderen Leuten von indizierten oder inhaltsgleichen Fassungen erzählen, Du darfst sie nur nicht öffentlich anpreisen. (Die Idee, sowas effektiv überwachen zu wollen ist eh absolut töricht, aber die Diskussion dazu gehört wohl in einen anderen Thread)

scat

Also erst mal gelten gekürzte 18er-Fassungen eines indizierten Films nicht mehr als indiziert. Wurde bisher immer so gemacht, jetzt nicht mehr. Darum gings eigentlich. Das dass Feld ganz wegkommt war damit nicht gemeint.

SplatMat

Ist es nicht auch so, daß indizierte Filme im TV garnicht uncut laufen dürfen? Dann ist das mit der Frage indiziert/nicht indiziert doch sowieso schon erledigt, oder? Sollten Sender wie z.B. Arte doch einmal nen indizierten Film uncut senden, ist das doch eher die Ausnahme, falls so etwas überhaupt jemals passiert. Oder sehe ich das falsch?
Für ein freies Tibet


Anderssen

Zitat von: scatDas dass Feld ganz wegkommt war damit nicht gemeint.
Hm, also aus diesem Satz lese ich das schon heraus:
Zitat von: KarmIch habe in diesem Zusammenhang beim Chef beantragt, die Indizierungs-Abfrage bei TV-Fassungen ersatzlos zu streichen, da das für diese Fassungen nicht zutrifft und nur zu Verwirrungen, Fehlern und entbehrlichen Debatten führt.


Zitat von: splatmat1Ist es nicht auch so, daß indizierte Filme im TV garnicht uncut laufen dürfen?
Ja.


scat

17 Mai 2006, 16:30:18 #13 Letzte Bearbeitung: 17 Mai 2006, 16:36:26 von scat
Das Zitat "Ich habe in diesem Zusammenhang..." hast du jetzt aber aus nem anderen Thread geklaut, ich bezieh mich ganz auf diesen hier.  :icon_razz:

Und wegen dem Feld: Es gibt immer wieder Ausnahmen wo indizierte Filme auch ungekürzt laufen. Ob das Feld nun wegkommen soll oder nicht sei den Admins überlassen...


Anderssen

Achso, ich dachte Du meintest mit diesem Satz
ZitatAlso da der Thread im Korrekturforum mal wieder so schnell geschlossen wurde
gerade diesen Thread ( http://www.gemeinschaftsforum.com/bbs/index.php/topic,60699.0.html ), aus dem ich zufällig auch das Zitat geklaut habe ;)
Deswegen habe ich mir erlaubt, auch aus diesem Thread zu zitieren.

ZitatEs gibt immer wieder Ausnahmen wo indizierte Filme auch ungekürzt laufen.
Nee, eben nicht, seit dem 1.4.2003 geht das nicht mehr, wegen § 4 JMStV

Hackfresse

Zitat von: Anderssen am 17 Mai 2006, 16:45:12
Nee, eben nicht, seit dem 1.4.2003 geht das nicht mehr, wegen § 4 JMStV

Nur bei Arte geht das noch.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

scat

@Anderson: Doch, es gibt immer wieder Ausnahmen (Bsp: "Fist of the North Star" auf dem Pay-TV Sender Skyline).

Anderssen

Ja, scheint zu stimmen; vorausgesetzt der Eintrag stimmt. Die Ausnahme mit Silverline kommt mir allerdings reichlich illegal vor... der Sender müsste dafür eigentlich Ärger bekommen haben.

Arte hat da natürlich den Vorteil, dass die ihren Sitz in Straßburg haben.

PS:
Zitat@Anderson
Anderssen. Mit der Matrix habe ich nichts zu tun ;)

AndreMASTER

Düstere Legenden 2 wurde auch nach April 2003 ungeschnitten (und sogar vor 23 Uhr) gesendet. Es wird also immer mal wieder indizierte Fassungen von Filmen im Fernsehen zu sehen geben, ob absichtlich oder nur aufgrund von Schlamperei...
CU, AndreMASTER
________________________________________

"When there's no more room in hell, the dead will walk the earth." - Peter Washington, Dawn of the Dead

SplatMat

Wie gesagt, gibt es ja das Bemerkungsfeld für Fassungseinträge, wo man so etwas dann eintragen/nachtragen kann
Für ein freies Tibet


scat

Zitat von: Anderssen am 18 Mai 2006, 21:13:17
PS:Anderssen. Mit der Matrix habe ich nichts zu tun ;)

i'm very sorry.  :icon_redface: :icon_lol:

Sundowner

Passt jetzt nicht unbedingt in den Thread..... Aber wie wäre es denn, wenn zusätzlich zu "Indiziert-Ja-nein" noch ein Punkt mit "Beschlagnahmt-Ja-Nein" per Fassung dazu käme ? Oder gibt es da rechtliche Bedenken ? 
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

dayraver

Zitat von: Sundowner am 19 Mai 2006, 09:38:36
Passt jetzt nicht unbedingt in den Thread..... Aber wie wäre es denn, wenn zusätzlich zu "Indiziert-Ja-nein" noch ein Punkt mit "Beschlagnahmt-Ja-Nein" per Fassung dazu käme ? Oder gibt es da rechtliche Bedenken ? 
Das sicher nicht, aber es ist einfach unnötig! Auf die Masse an Filmen betrachtet sind einfach zu wenige Filme beschlagnahmt, als dass es sich lohnen würde, dafür einen neuen Punkt einzuführen. Also ich denke, das Bemerkungsfeld reicht hierbei völlig aus, sonst hat man eh bei 90+% der Filme ein "Beschlagnahmt-Nein" da stehen.
Just my 2 cents...
Wie sehen das, die anderen?

Grüßchen dayraver
Ich bin Jack’s vollkommenes Defizit an Überraschung.

Sundowner

Allerdings steht bei 95 % aller Filme ein "Indiziert-Nein". Da käme es auf den anderen Eintrag wohl auch nicht mehr an. Die Infos wären dann vollständig.. Ist eventuell für Auslandsbestellungen bei denen Zoll eine Rolle spielt vl ganz hilfreich...je nach Fassung.
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

dayraver

Zitat von: Sundowner am 19 Mai 2006, 11:24:04
Allerdings steht bei 95 % aller Filme ein "Indiziert-Nein". Da käme es auf den anderen Eintrag wohl auch nicht mehr an. Die Infos wären dann vollständig.. Ist eventuell für Auslandsbestellungen bei denen Zoll eine Rolle spielt vl ganz hilfreich...je nach Fassung.
Das stimmt allerdings auch, hatte ich gar nicht so bedacht. Allerdings würde ich dann darauf tippen, dass der Anteil der beschlagnahmten Filme doch wesentlich geringer ist. Also ich bin der Meinung, dass der Eintrag im Bemerkungsfeld genügt, vor allem, da man hier auch noch weitere Angaben zur Beschlagnahmung machen kann. Hinzu kommt, dass heutzutage kaum noch Filme beschlagnahmt werden...oder irre ich mich da :00000109:

Grüßchen dayraver
Ich bin Jack’s vollkommenes Defizit an Überraschung.

Sundowner

Leider doch... Ich hab zwar die www.bpjm.com jetzt nicht im Kopf, aber es waren schon ein paar dabei. Zumindest welche die nach Liste B indiziert wurden und bei denen eine Entscheidung noch aussteht. z. High Tension, Garden of Love
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Anderssen

Naja, ein Extra-Feld für Beschlagnahmt würde ich auch nicht unbedingt für notwendig erachten. Ich würde mal behaupten, dass die beschlagnahmten Filme sehr unterproportional häufig in der OFDB aufgerufen werden. Für diese vergleichsweise wenigen Fälle lohnt es sich wohl nicht; da wäre ein Eintrag im Bemerkungsfeld vielleicht die bessere Lösung.

jenzi

Ein Feld für beschlagnahmt hatte ich auch schon oft im Sinn, nur bisher nicht vorgeschlagen.
Man könnte die Sache ja so machen, dass die Beschlagnahmt-Angabe nur erscheint, wenn die Fassung beschlagnahmt ist, um ein massenhaftes "Beschlagnahmt: Nein" zu verhindern.
Und man könnte die Angabe erst ab höheren Benutzerstufen oder nur Admins etc. freigeben, da die Menge der beschlagnahmten Medien ja noch relativ leicht zu administrieren ist.

Diese Angabe wäre ja auch für den Marktplatz interessant, so könnte man beschlagnahmte Fassungen direkt vom Marktplatz-Verkauf ausschließen.

Also ich fände es gut  :icon_smile:

Mfg, jenzi
"Didel dadel dudel dum, Bana'n sind vorn und hinten krumm"
Jackie Chan, Dragon Lord

mali

Zitat von: jenzi am 22 Mai 2006, 00:18:32
Ein Feld für beschlagnahmt hatte ich auch schon oft im Sinn, nur bisher nicht vorgeschlagen.
Man könnte die Sache ja so machen, dass die Beschlagnahmt-Angabe nur erscheint, wenn die Fassung beschlagnahmt ist, um ein massenhaftes "Beschlagnahmt: Nein" zu verhindern.

Wenn dieses Feld ohnehin nur erscheint, wenn die Fassung auch tatsächlich beschlagnahmt ist, dann muß die Information ja bereits in der Datenbank vorliegen und könnte in diesem Fall gleich automatisch erscheinen. Wenn nicht bekannt ist, ob die Fassung beschlagnahmt ist, dann kann das Feld auch nicht eingeblendet werden und somit auch nicht eingetragen werden.

Ein Teufelskreis  :icon_cool:

jenzi

Hmm, aber das muss doch möglich sein, ne Abfrage zu programmieren, die, wenn sie auf "Nein" gelassen wird, auch nicht angezeigt wird   :00000109:
"Didel dadel dudel dum, Bana'n sind vorn und hinten krumm"
Jackie Chan, Dragon Lord

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