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Indizierungen/Beschlagnahmungen Dezember 2009

Begonnen von Robi, 31 Dezember 2009, 14:40:12

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wusselpompf

Zitat von: The Ravager am  8 Januar 2010, 18:21:39
Zitat von: Dietmar1968 am  8 Januar 2010, 18:13:38
Das Gericht ist nicht verpflichtet der BPjM jede Beschlagnahme mitzuteilen. Von daher denke ich, dass die BPjM nichts von der Beschlagnahme wusste.

Das ist richtig, das müssen die Gerichte nicht. Aber in dem Fall werden sie es wohl getan haben, sonst wäre die Beschlagnahme nicht im BPjM-Report gelistet.
Und wenn die BpjM nichts von der Beschlagnahme wüßte, wieso berufen sie sich jetzt darauf bei der Indizierung der MIG-DVD auf Liste B.

stimmt auch wieder. Dann ist die einzige Erklärung die bleibt, dass die BpjM dachte, bei der beschlagnahmten Version würde es sich um das Remake handeln und ihnen erst jetzt im Zuge der Prüfung einer Inhaltsgleichheit aufgefallen ist, dass es eigentlich ums Original geht.
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"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

The Ravager

So wird's gewesen sein. Fazit ist jedoch: blamiert haben sich beide - Die Bundesprüfstelle genauso wie das AG Tiergarten seinerzeit.

wusselpompf

blamiert wär ja noch ok, aber wenn es bei der momentanen Situation bleibt (und warum sollte sich daran was ändern, ein 2000er Urteil ist schon lange rechtskräftig), dann handelt es sich jetzt beim Romero-NotlD um einen §131er...  :wallbash:
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Im Prinzip nur ein weiterer Höhepunkt in der Geschichte unseres völlig veralteten und bevormundenden Jugendschutzes.... :andy:

Amüsant ist es trotzdem. :icon_mrgreen:
"You follow drugs, you get drug addicts and drug dealers. But you start to follow the money, and you don't know where the fuck it's gonna take you."

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Roughale

8 Januar 2010, 18:46:06 #64 Letzte Bearbeitung: 8 Januar 2010, 18:47:47 von Roughale
Zitat von: wusselpompf am  8 Januar 2010, 18:14:28
Zitat von: Roughale am  8 Januar 2010, 18:03:20
Zitat von: The Ravager am  8 Januar 2010, 17:57:41
Merkwürdig ist nur, daß die im Mai 2000 beschlagnahmte Anchor-Bay-Fassung selbst niemals indiziert wurde.


Und wie sollen ausländische Fassungen bitte bei uns indiziert werden?

genauso wie jede deutsche Fassung auch... Der Index ist voll mit englischen, amerikanischen, türkischen, japanischen und anderen VHS und DVDs.

Das finde ich echt komisch, hiesse das dann, dass viele Einträge in der ofdb falsch sind? Bei dem Original DOTD sind viele US Versionen als nicht indiziert eingetragen, heisst das dann blos, dass die entsprechende Version nicht indiziert worden ist, der Eintrag falsch ist, oder was? Diese ganze Vorgehensweise wird immer mysteriöser, wahrscheinlich spielt hier noch die automatische Indizierung von inhaltsgleichen Versionen mit eine Rolle - mir kann es ja eigentlich egal sein, man muss halt nur zollsicher bestellen ;)

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wusselpompf

mich dünkt, ich hätte hier in einem FAQ-Faden mal gelesen, dass bei ausl. Fassungen auch bei Inhaltsgleichheit nicht automatisch indiziert angegeben wird, anders als bei inhaltsgleichen deutschen Fassungen. Prinzipiell ist es aber ja auch so, dass ein "normal" jugendgefährender Film erst dann indiziert ist, wenn die Fassung an sich (neu-)indiziert wird, oder die Inhaltsgleichheit mit einer schon indizierten Fassung durch die BpjM (oder den Zoll, der darf das glaub ich auch) festgestellt wird.

Bei "schwer" jugendgefährenden Filmen ist es natürlich schon wieder völlig anders  :LOL: :LOL:
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Roughale

Manchmal denke ich, man hätte mich in meiner Jugend besser schützen sollen :rofl:

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wusselpompf

mir fällt da grad nochwas auf: da es ja um die 30th Anniversary Edition geht, ist eigentlich irgendwie ersichtlich welche der beiden enthaltenen Fassungen die superböse §131er ist? das Original oder die Fassung mit den neuen Szenen?
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The Ravager

Zitat von: wusselpompf am  8 Januar 2010, 19:30:59
mir fällt da grad nochwas auf: da es ja um die 30th Anniversary Edition geht, ist eigentlich irgendwie ersichtlich welche der beiden enthaltenen Fassungen die superböse §131er ist? das Original oder die Fassung mit den neuen Szenen?

Dazu müßte man den Original-Beschlagnahmebeschluß einsehen können.
Da das Original aber unbestritten ab 16 J. freigegeben wurde und nicht indiziert ist, kann es sich imho nur um die Fassung mit den neuen Szenen handeln.
Jetzt ist aber auch klar, wieso ich nie auf eine Anchor-Bay-Fassung des Tom Savini Films  gestoßen bin. Die gab es nie. Im BPjM-Report steht bei dieser Beschlagnahme immer in Klammern (Die Rückkehr der Untoten). Von daher glaube ich immer noch an eine Verwechslung mit dem Remake.

wusselpompf

9 Januar 2010, 14:47:51 #69 Letzte Bearbeitung: 9 Januar 2010, 14:57:53 von wusselpompf
Zitat von: The Ravager am  9 Januar 2010, 14:35:59
Da das Original aber unbestritten ab 16 J. freigegeben wurde und nicht indiziert ist, kann es sich imho nur um die Fassung mit den neuen Szenen handeln.

nicht unbedingt. seit 2003 können FSK-freigegebene Filme zwar nicht mehr indiziert werden, aber eine Beschlagnahme/Einziehung kann sehr wohl auch einen FSK-freigebebenen Film betreffen. Und ist der so freigegebene Film dann erstmal ein §131er, folgt daraus zwangsläufig die Folgeindizierung, auch bei FSK-Siegel.
Das ist allerdings afaik bisher nie vorgekommen, diese Geschichte wäre das erste mal.
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The Ravager

Stimmt! Dann müßte die FSK vielleicht mehr wissen. Aber besser nicht unnötig die Pferde scheu machen.

wusselpompf

hoffen wir einfach mal, dass das AG Tiergarten die inhaltsgleichheit zw. zwei Savini-Ausgaben sehen wollte, und aus reiner Inkompetenz den 68er erwischt hat... und hoffen wir dann noch, dass sie diesen Fehler jetzt auch noch einsehen und korrigieren und schon ist alles wieder gut ;)
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wusselpompf

9 Januar 2010, 21:36:07 #72 Letzte Bearbeitung: 9 Januar 2010, 21:41:18 von wusselpompf
ich klaue mal von schnittberichte:

Zitat"Sehr geehrter Herr ***,

im Nachgang zu meinem Email-Schreiben vom 4.01.2009 teile ich Ihnen bezüglich der Indizierung von "Night of the living dead - 30th Anniversary Edition (Special Millenium Collection), Regie: George A. Romero, Medienvertrieb in Buchholz (M.i.B.), Buchholz/Aller folgendes mit:

Das Amtsgericht Tiergarten hat mit Beschluss (Az.: 349 Gs 1913/00) vom 09.05.2000 den Film "Night of the living dead" bundesweit beschlagnahmt. Das Gericht hat den beschlagnahmten Film wie folgt bezeichnet:

"Night of the living dead" gleich "Die Rückkehr der Untoten", Vertrieb Anchor Bay Entertainment, Anschrift unbekannt, Ausgabe 1999, Bestell Nr., DV 10951 Dolby Digital Surround, US-Originalfassung, Regie George A. Romero, Darsteller: Duane Jones, Judith O´Dea, Russ Streiner.

Aufgrund der Regie- und Darstellerauflistung ist davon auszugehen, dass das Gericht hier eine Fassung des Originalfilms von Romero vorliegen hatte.
Es hat allerdings den Zusatz "Die Rückkehr der Untoten", welche sich nur auf das Remake von Savini aus dem Jahre 1990 bezieht, in dem Beschluss ausdrücklich benannt.

Begründet hat das Gericht die Beschlagnahme der Anchor Bay - Fassung damit, dass der Film in diversen Fassungen bereits indiziert und beschlagnahmt sei. Es hat hierbei insbesondere auf die Indizierung des Films "Die Rückkehr der Untoten" von 1992 verwiesen. Diese bezog sich allerdings auf das Remake von Tom Savini.

So heißt es in dem Beschluss vom 9.05.2000 wörtlich:
" ...Der Film "Night of the living dead" gleich "Die Rückkehr der Untoten", Vertrieb Anchor Bay Entertainment, Anschrift unbekannt, Ausgabe 1999, Bestell Nr., DV 10951 Dolby Digital Surround, US-Originalfassung, Regie George A. Romero, Darsteller: Duane Jones, Judith O´Dea, Russ Streiner u.a., wurde bereits 1992 in einer Videofassung mit dem gleichen Titel von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften in deren Liste aufgenommen.
Die ebenfalls im gleichen Jahr durch die Firma "RCA Columbia" vertriebene Laserdisc wurde ebenfalls indiziert. Mit Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten Az.: 352 Gs 1221/96 vom 28.03.1996 wurde die vertriebene Laserdisc der US-Originalversion des gleichnamigen Titels beschlagnahmt und zur bundesweiten Einziehung ausgeschrieben. Mit Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten Az.: 350 Gs 2816/99 wurden auch die deutschen Fassungen des o.g. Spielfilm auf Laserdisc beschlagnahmt und bundesweit eingezogen. Hinsichtlich des Inhalts wird auf den Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 28.03.1996 - Az.: 352 Gs 1221/96 - verwiesen. Die vorliegende Version ist inhaltsgleich."

Die Bundesprüfstelle ist gemäß § 18 Abs. 5 JuSchG verpflichtet, Medien in die Liste aufzunehmen, wenn ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung festgestellt hat, dass das Medium einen der in § 86, § 130, §130a, § 131, § 184, § 184a, § 184b oder § 184c des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalt hat.

Das AG Tiergarten hat in dem Beschluss festgestellt, dass der Film einen nach § 131 StGB bezeichneten Inhalt hat und hat ebenso festgestellt, dass der Inhalt des Films "Night of the living dead" (Regie: George A. Romero) inhaltsgleich ist mit dem indizierten Film "Night of the living dead - Die Rückkehr der Untoten".

Die Bundesprüfstelle ist jedoch verpflichtet, die Filme so zu indizieren, wie sie im Beschlagnahmebeschluss bezeichnet werden.

Der beschlagnahmte Film (Anchor Bay) selbst liegt uns nicht vor. Die BPjM wurde lediglich durch Übersendung des Beschlagnahmebeschlusses informiert und führt die beschlagnahmten Medien sowohl in der Indizierungsliste als auch in der Liste der beschlagnahmtem Medien wie vom Gericht beschrieben im amtlichen Mitteilungsblatt auf.

Vorgelegen hat der Bundesprüfstelle die DVD "Night of the living dead - 30th Anniversary Edition (Special Millenium Collection), Regie: George A. Romero, Medienvertrieb in Buchholz (M.i.B.), Buchholz/Aller.

Dieser Film wurde indiziert und in Listenteil B eingetragen, weil der oben benannte Film "Night of the living dead", Anchor Bay Entertainment, Regie: George A. Romero bereits bundesweit beschlagnahmt wurde.

Nach der Indizierung werden nunmehr sowohl der Film als auch die Indizierungsentscheidung der zuständigen Strafverfolgungsbehörde übersandt. Nur diese kann entscheiden, ob der der BPjM vorgelegte Film mit dem bundesweit beschlagnahmten Film inhaltsgleich ist. Sollte die Strafverfolgungsbehörde zu der Einschätzung kommen, dass dies nicht der Fall ist, wird der Film unmittelbar aus der Liste gestrichen werden.

Im übrigen wird darauf verwiesen, dass der der Bundesprüfstelle vorgelegte Film nicht das Kennzeichen "freigegeben ab 16 Jahren", sondern das Altkennzeichen "nicht freigegeben unter 18 Jahren" trägt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag"

quelle: http://schnittberichte.com/forum/viewtopic.php?f=2&t=7082&start=1890

daraus wird mE deutlich, dass definitv Inkompetenz beim AG Tiergarten vorliegt und nicht wirklich eine Inhaltsgleichheit von Romero- und Savini-Fassung angenommen wurde.
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The Ravager

In folgendem Forum http://forum.dvd-forum.at/zensur-21/die-bpjm-wuenscht-frohes-neues-indizierungen-beschlagnahmungen-vom-dezember-2009-a-102022-5.html habe ich diesen Text gefunden:

Ich erinnere mich an diese strittige Beschlagnahme aus dem Jahre 2000, nach welcher "Night of the living Dead" von "Anchor Bay" beschlagnahmt wurde aber meiner kentniss nach war hier nirgendwo ein Zusatz zu finden, dass es sich um die Langfassung handelt und des weiteren wurde diese Beschlagnahme relativ schnell als von der Labelangabe her Fehlerfhaft bezeichnet und der Beschluss wurde korrigiert, so dass die letztendlich als beschlagnahmte Version nun die Columbia Tristar UK-DvD des Savini-Remakes von 1990 darstellt, welche heute ferner als die damals beschlagnahmte Fassung gilt, jedenfalls nach Korrektur des ursprünglichen Beschlusses bei welchem, wie schon gesagt, als label "Anchor Bay" angegeben wurde .

Kann das jemand bestätigen? Dann hätte sich das Problem ja erledigt.

wusselpompf

aber das wäre der BPjM doch sicherlich im rahmen der (zumindest etwas) ausführlicheren Prüfung des Sachverhaltes, die sie ja nun in den letzten Tagen offensichtlich durchgeführt haben, doch aufgefallen...
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

The Ravager

Ich sehe gerade, das hat "Mutilator" schon 2001 gewußt und bei der GB-Fassung eingetragen: http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=652&vid=30601

HenryChinaski

14 Januar 2010, 03:19:45 #76 Letzte Bearbeitung: 14 Januar 2010, 03:25:24 von HenryChinaski
Ich blicke hier nicht mehr durch. Lassen wir mal das Remake außen vor.

Auf meiner Doppel-DVD-Version von NOTLD, die nun anscheinend auf dem Index gelandet ist, steht: Nicht freigegeben unter 18 Jahren. Im Laden meines Vertrauens stand die DVD "unter dem Ladentisch", was mich davon ausgehen ließ, dass der Film indiziert ist.

War der Film vor dem Dezember 09-Beschluss indiziert oder nicht?

Der Film bietet ja aus heutiger Sicht gar keinen "Horror" mehr, sondern ist nur noch ein grandioses Idependent-Kunstwerk Marke FSK 16.

The Ravager

Zitat von: HenryChinaski am 14 Januar 2010, 03:19:45
War der Film vor dem Dezember 09-Beschluss indiziert oder nicht?

War er nicht.

Dietmar1968

Zitat von: HenryChinaski am 14 Januar 2010, 03:19:45
Ich blicke hier nicht mehr durch. Lassen wir mal das Remake außen vor.

Auf meiner Doppel-DVD-Version von NOTLD, die nun anscheinend auf dem Index gelandet ist, steht: Nicht freigegeben unter 18 Jahren. Im Laden meines Vertrauens stand die DVD "unter dem Ladentisch", was mich davon ausgehen ließ, dass der Film indiziert ist.

War der Film vor dem Dezember 09-Beschluss indiziert oder nicht?

Der Film bietet ja aus heutiger Sicht gar keinen "Horror" mehr, sondern ist nur noch ein grandioses Idependent-Kunstwerk Marke FSK 16.

Klar bietet der Horror.

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