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EA verklagt USK wegen Prüfung von Medal of Honor (PEGI)

Begonnen von Graf Zahl, 5 November 2010, 19:16:31

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Graf Zahl

Grad bei sb.com gesehen:

http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2370

Interessante Angelegenheit. Wert mal verfolgt zu werden - mal sehen was daraus resultiert...

Mr. Blonde

5 November 2010, 19:26:30 #1 Letzte Bearbeitung: 5 November 2010, 19:28:24 von Mr. Blonde
Habe ich vorhin auch entzückt gelesen, obwohl der "Private Ryan" und "IB" Vergleich etwas merkwürdig scheint. Im Grunde war es ja auch nur eine Frage der Zeit, dass ein Publisher in die Extremen geht, vor allem, wo MOH ja ziemlich zu floppen scheint und man nun auch um die Einnahmen in Deutschland fürchtet. Ich glaube aber nicht, dass die Sache etwas bringt.

Spiel scheint übrigens absolut unspäktakulär, saukurz und grafisch schwach zu sein.


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Hackfresse

5 November 2010, 19:40:03 #2 Letzte Bearbeitung: 5 November 2010, 20:43:25 von Hackfresse
Ich schaue mal in meine Glaskugel:

Das deutsche Gericht wird die deutsche Praxis für ok erklären und anschließend melden sich die üblichen Dummschwätzer wie Pfeiffer, UvdL, Schröder, Bosbach,...wieder zu Wort und sondern den gewohnten geistigen Dünnschis ab.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

wusselpompf

Zitat von: Hackfresse am  5 November 2010, 19:40:03
Ich schaue mal in meine Glaskugel:

Das deutsche Gericht wird die deutsche Praxis für ok erklären und anschließend melden sich die üblichen Dummschwätzer wie Pfeiffer, UvdL, Schröder, Bosbach,...wieder zu Wort und sondern den gewohnten geistigen Dünnschis ab.

Das war bei der Rammstein-Keule, die das VG Köln der BPjM mitgegeben hatte, ja anders. Da hat die Prüfstelle ja feste eins auf die Mütze bekommen. Der zweite Teil deines Posts stimmt aber natürlich trotzdem. ;)

Ansonsten würde mich mal interessieren, ob die USK wirklich direkt verklagt wird, oder das zuständige Ministerium in NRW, dass ja formell die Entscheidung ausfertigt.
Galactic President Superstar McAwesomeville

"You're not married, you haven't got a girlfriend and you never watched Star Trek? Good Lord" - Patrick Stewart "Extras"

spannick

6 November 2010, 00:02:42 #4 Letzte Bearbeitung: 6 November 2010, 00:04:42 von spannick
die haben doch gar keine andere Wahl, als das abzuschmettern - immerhin sind die "Killerspiele" mit das grösste Feindbild der s/w-Scheuklappen-Politiker in Deutschland. Noch dazu ist das Game ja derb sinnloses Gesplatter, das dazu noch total mies dargestellt wird. ich sehe da überhaupt keine Chance. Auch wird man z.B. im Spiel nicht bestraft, wenn man den einzigen Zivilisten, der da noch zu sehen ist, zum Spass umlegt.

das gleiche war's doch vor Jahren mit DOOM 3 - enorme Proteste gegen die USK-Freigabe - und GAAANZ zufällig bekam das
gewaltmässig absolut identische Addon keine Freigabe und wurde ratzfatz indiziert!

Ich sehe absolut schwarz für EA. Schön, dass die es versuchen, klar. Aber ich glaube, die haben sich das falsche Game ausgesucht.
ゴリラパンチ!!!

Hackfresse

Zitat von: spannick am  6 November 2010, 00:02:42
die haben doch gar keine andere Wahl, als das abzuschmettern - immerhin sind die "Killerspiele" mit das grösste Feindbild der s/w-Scheuklappen-Politiker in Deutschland.

Die Klügeren geben immer nach, deswegen werden wir ja von sowas regiert.  :icon_mrgreen:

Zitat von: spannick am  6 November 2010, 00:02:42Auch wird man z.B. im Spiel nicht bestraft, wenn man den einzigen Zivilisten, der da noch zu sehen ist, zum Spass umlegt.

EA sagt ja, dass sie Wert auf Realismus liegen. Dank Wikileaks wissen wir ja, dass es genau so ist. ;)
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Kerry

Deutsche Gerichte sind immer mal wieder für die Ein oder Andere - positive wie negative - Überraschung gut, abwarten.
Die Argumentation der Jugendschützer wird wohl sein, dass in einem Computerspiel im Gegensatz zum Spielfilm der Rezipient aktiver Bestandteil des Geschehens ist und somit - nach der Sichtweise des Jugendschutzes - selber Gewalttaten ausüben kann.
Auch dass das Spiel ab 18 ist wäre kein Argument, da eben auch bei USK 18 Spielen nicht ausgeschlossen werden kann dass ein Minerjähriger das Spiel in die Finger bekommt. Deswegen ist auch bei nicht indizierungsfähigen ab 18 Medien der Jugendschutz zu berücksichtigen.

Die Argumentation von EA ist wohl hauptsächlich eine Ungleichbehandlung mit anderen Medien sowie evtl. die Freiheit der Kunst - hierzu müsste ein Computerspiel jedoch auch staatlichseits erst als "Kunst" anerkannt werden.

Ganz davon abgesehen:
Ego-Shooter empfinde ich mittlerweile als gähnend langweilig und einfallslos. Wenn sich die Spiele nur noch in der Darstellung der Gewalttätigkeiten unterscheiden ist dies etwas zu dünn.
Als das Ganze aufkam (Doom) war dies ein innovatives Genre; heute jedoch...
Da spiele ich lieber die x-te Auflage von Civilization.

Hackfresse

Zitat von: Kerry am  6 November 2010, 15:51:09Auch dass das Spiel ab 18 ist wäre kein Argument, da eben auch bei USK 18 Spielen nicht ausgeschlossen werden kann dass ein Minderjähriger das Spiel in die Finger bekommt.

Das ist es beim Alkohol auch nicht. Trotzdem haben wir keine Liquor Stores mit abgedunkelten Scheiben und Einlass-Ausweiskontrolle...
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Kerry

Zitat von: Hackfresse am  6 November 2010, 15:54:08
Zitat von: Kerry am  6 November 2010, 15:51:09Auch dass das Spiel ab 18 ist wäre kein Argument, da eben auch bei USK 18 Spielen nicht ausgeschlossen werden kann dass ein Minderjähriger das Spiel in die Finger bekommt.

Das ist es beim Alkohol auch nicht. Trotzdem haben wir keine Liquor Stores mit abgedunkelten Scheiben und Einlass-Ausweiskontrolle...
In der Tat.
Ebenso ist der Versandhandel von Alkoholika uneingeschränkt und ganz ohne Idiotien a la PostIdent möglich.
Liegt wohl daran, dass die GesetzesgeberInnen (insbesondere aus Bayern) selber ganz gerne mal einen oder auch zwei bechern und der Konsum von Alkohol - ebenso wie das Kruzifix im Klassenzimmer - zum "Kulturgut" zählt.
Dass Jahr für Jahr mehr Menschen am Alkohol zu Grunde gehen als dass dies noch so brutale "Killerspiele" und "Killervideos" je verursachen könnten spielt dabei keine Rolle.

Hackfresse

Zitat von: Kerry am  6 November 2010, 16:03:18
Zitat von: Hackfresse am  6 November 2010, 15:54:08
Zitat von: Kerry am  6 November 2010, 15:51:09Auch dass das Spiel ab 18 ist wäre kein Argument, da eben auch bei USK 18 Spielen nicht ausgeschlossen werden kann dass ein Minderjähriger das Spiel in die Finger bekommt.

Das ist es beim Alkohol auch nicht. Trotzdem haben wir keine Liquor Stores mit abgedunkelten Scheiben und Einlass-Ausweiskontrolle...
In der Tat.
Ebenso ist der Versandhandel von Alkoholika uneingeschränkt und ganz ohne Idiotien a la PostIdent möglich.
Liegt wohl daran, dass die GesetzesgeberInnen (insbesondere aus Bayern) selber ganz gerne mal einen oder auch zwei bechern und der Konsum von Alkohol - ebenso wie das Kruzifix im Klassenzimmer - zum "Kulturgut" zählt.
Dass Jahr für Jahr mehr Menschen am Alkohol zu Grunde gehen als dass dies noch so brutale "Killerspiele" und "Killervideos" je verursachen könnten spielt dabei keine Rolle.

Eben. Selbst die 1-2 Amokläufer pro Jahr bräuchten schon ein ABC-Arsenal um ähnlich viele Menschen abzumurksen wie der Alkohol.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Kerry

Bleibt zu ergänzen, dass eben jene "Zensursula" nun maßgeblich mit daran beteiligt war, daß Kinder aus einkommensschwachen oder "bildungsfernen" Familien weiterhin nahezu chancenlos sind. Die nun beschlossenen "Fördermaßnahmen" für Kinder können ernsthaft nur als Ver.... der Betroffenen gelten.
Aber es ist ja so viel einfacher die Schuld auf Killerspiele und das ach so böse Internet zu schieben.

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