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History of Violence - ZDF Ausstrahlung - Falsche FSK

Begonnen von MeatBag, 18 April 2011, 11:34:10

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MeatBag

Im Fassungseintrag für die ZDF-Ausstrahlung von A History of Violence ist die Freigabe mit "Keine Jugendfreigabe" angegeben. Der Film lief aber vor 23 Uhr und sollte damit auch erst ab 16 sein. Zumal die Fassung als gekürzt markiert ist. Siehe auch Schnittbericht

http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=77019&vid=256863

http://www.schnittberichte.com/schnittbericht.php?ID=2674672

mali

<LEIER>
FSK Freigaben werden von der FSK nach einem Prüfverfahren erteilt, diese werden nicht durch TV-Sendezeiten bestimmt oder gar verändert. Wenn ein FSK 16 Film um 20:15 Uhr läuft, bleibt es dennoch ein FSK 16 Film, eben nur ein gekürzter.
</LEIER>

MeatBag

ist mir schon klar das es eine einstufung nicht einfach durch die sendezeit verändert wird. aber wozu kommt den vorher der spruch "diese sendung ist nicht für jugendliche unter 16 jahren geeignet"? der logik folgend das ein film immer seine Alterseinstufung der Fassung behält, obwohl die Szenen die zur Alterseinstufung führen in der TV-Fassung fehlen, wären auf der ofdb aber sackweise fassungen falsch eingetragen (einfaches beispiel wäre die 20:15 ausstrahlung von james ryan).

ich bin davon ausgegangen das die an die uhrzeit gebundenen alterseinstufungen auch schlussendlich auf die für den fassungseintrag relevante einstufung bezogen werden kann. wen dem nicht so ist, dann kriech ich eben wieder zurück in meine höhle 

mali

Wichtig ist für den Eintrag in der OFDb allein die Freigabe der Fassung auf die die Ausstrahlung beruht, völlig unabhängig davon, was eben der Sender vorher einblendet und/oder der Sendeschiene (Uhrzeit). Im Falle von "A History of Violence" gibt es sogar eine explizit als FSK 16 geprüfte Fassung, allerdings wurde damals diskutiert und "beschlossen", dass Grundlage der Ausstrahlung trotzdem die KJ-Fassung war, weswegen hier diese auch so eingetragen wurde. Ich selbst habe keinen Vergleich und dementsprechend damals auch nicht mitdidskutiert :)

Zitat von: MeatBag am 18 April 2011, 12:18:14
wären auf der ofdb aber sackweise fassungen falsch eingetragen (einfaches beispiel wäre die 20:15 ausstrahlung von james ryan).

Du kannst leider davon ausgehen, das ein Großteil der alten TV-Einträge mit falschen und/oder Fantasie-Freigaben eingetragen wurde. Da ist noch viel Korrekturarbeit nötig.

Wichtig ist bleibt in der Hinsicht: Keine Freigabe "erfinden". Eingetragen werden kann nur, was explizit so (oder so) mal erteilt wurde.

MeatBag


Syncroniza

Zusätzlich kann man aber die Altersempfehlung des Senders (bzw. der FSF) in die Bemerkungen dazusetzen. (Das alleine in alten Einträgen ergänzen lassen würd ich aber auch nicht, da zu unwichtig.)
Was halt auch für die FSK-Freigaben spricht: In den meisten Fällen kann man die offizielle FSK-Freigabe nachschauen; die 'Freigabe' der FSF z.B. (bei privaten Sendern) kennt man aber höchstens indirekt und eben auch nur dann, wenn so ne Sender-Ansage erfolgt.

Palaber-Rhabarber

Zitat von: mali am 18 April 2011, 11:52:31
<LEIER>
FSK Freigaben werden von der FSK nach einem Prüfverfahren erteilt, diese werden nicht durch TV-Sendezeiten bestimmt oder gar verändert. Wenn ein FSK 16 Film um 20:15 Uhr läuft, bleibt es dennoch ein FSK 16 Film, eben nur ein gekürzter.
</LEIER>


Das ist aber eine sehr persönliche Auslegung der Dinge und sachlich gesehen einfach falsch. Wenn sich der Sender eine eigene Fassung zurechtbastelt und sie nicht der FSK vorlegt (sehr wahrscheinlich), dann ist die TV-Ausstrahlung nach FSK-Maßstäben ungeprüft ("Nicht FSK-geprüft" fände ich in diesem Zusammenhang als Auswahl treffender, denn es gibt ja noch andere Prüfmethoden wie die erwähnte FSF-Instanz). Im Zweifelsfall kann man die Freigabe auch auf unbekannt setzen.

Oder gefällt dir etwa das hier: Wenn ein indizierter Film um 20:15 Uhr läuft, bleibt es dennoch ein indizierter Film, eben nur ein gekürzter.
Was, gefällt dir nicht? Eben!  :kotz:

mali

Zitat von: POSTAL am 25 April 2011, 07:00:49
Das ist aber eine sehr persönliche Auslegung der Dinge

Ja, mit Sicherheit - nur nicht meine persönliche Auslegung, sondern offenbar eine die vor meiner Zeit mal diskutiert und beschlossen wurde. Ich habe damals als ganz frischer User Anfang 2005 mal angefragt, was für eine FSK-Freigabe eigentlich eingetragen werden soll, wenn gekürzte Ausstrahlungen laufen und diese Anfrage auch noch mal wiederholt, als ich dann anfing als EW+ User Fassungen zu korrigieren bzw. im KF mit zu "arbeiten". Beide male wurde mir geantwortet, dass Einträge immer mit einer entsprechend zu Grunde liegenden  FSK-Freigabe der jeweiligen geprüften Fassung eingetragen wird. Seitdem habe ich (und viele andere) das eben so umgesetzt und in allen Diskussionen dazu auch so weitergegeben.

Zitatund sachlich gesehen einfach falsch.

'türlich, alleine schon deshalb, weil die meisten (veränderten) TV-Ausstrahlungen ja gar keine explizite FSK-Freigabe haben, sondern eben eine entsprechende FSF-"Freigabe" oder auch mal einfach gar nichts. Nur nützt das bei Eintragungen in die OFDb ja nichts und es wurde (und wird) eben eine einheitliche Regelung gebraucht, die bei Korrekturen, Anfragen von Usern und Bearbeitungen im KF eben angewandt und kommuniziert wird, weil es sonst (wie früher) jeder anders handhabt und mal so und mal so eingetragen/korrigiert wird.

Nur wie gesagt: Meine Idee war das nicht.

Die Suchfunktion dürfte auch diverse weitere Diskussionen/Anfragen dazu in den vergangenen Jahren auflisten, z.B.:
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php?topic=64600.0

ZitatIm Zweifelsfall kann man die Freigabe auch auf unbekannt setzen.

Was natürlich auch so gemacht wird, wenn keine FSK-Prüfung bekannt ist, bzw. unklar ist, welche Fassung der Ausstrahlung zu Grunde lag.

ZitatWas, gefällt dir nicht? Eben!  :kotz:

Pardon?

Palaber-Rhabarber

26 April 2011, 00:13:48 #8 Letzte Bearbeitung: 26 April 2011, 00:16:01 von POSTAL
Zitat von: mali am 25 April 2011, 10:32:23
Zitat von: POSTAL am 25 April 2011, 07:00:49
Das ist aber eine sehr persönliche Auslegung der Dinge

Ja, mit Sicherheit - nur nicht meine persönliche Auslegung, sondern offenbar eine die vor meiner Zeit mal diskutiert und beschlossen wurde.

Diese Annahme ist nicht korrekt, unter den Administratoren wurde nie etwas derartiges beschlossen oder ausdiskutiert. Ein Grund dafür dürfte auch sein, dass es damals viel wichtigere Sachen zu erledigen gab wie eine neue Fassungsmaske. Es gab einige Diskussionen zum Thema Indizierung, denn damals wurde es noch so gehandhabt (sogar mit Absegnung vom Chef), dass TV-Fassungen von indizierten Filmen als indiziert markiert wurden, selbst wenn sie nicht mehr inhaltsgleich waren. Ich nehme da auch keinen Sonderstatus ein und habe das genauso falsch ausgelegt. Und über die Jahre ist man dann (mit der Überzeugungsarbeit einiger User und geballter Logikkraft) doch noch zu der (richtigen) Erkenntnis gekommen, dass dieser Weg der falsche war.

ZitatIch habe damals als ganz frischer User Anfang 2005 mal angefragt, was für eine FSK-Freigabe eigentlich eingetragen werden soll, wenn gekürzte Ausstrahlungen laufen und diese Anfrage auch noch mal wiederholt, als ich dann anfing als EW+ User Fassungen zu korrigieren bzw. im KF mit zu "arbeiten". Beide male wurde mir geantwortet, dass Einträge immer mit einer entsprechend zu Grunde liegenden  FSK-Freigabe der jeweiligen geprüften Fassung eingetragen wird. Seitdem habe ich (und viele andere) das eben so umgesetzt und in allen Diskussionen dazu auch so weitergegeben.

Vom Prinzip ist es ja richtig, dass bei TV-Ausstrahlungen die Freigaben der FSK-Behörde Anwendung finden. Das gilt aber nur für inhaltsgleiche Fassungen. Ich weiß natürlich nicht, mit wem du damals darüber gesprochen hast und ob diese Leute überhaupt noch für die OFDb aktiv sind.

Zitat von: mali am 25 April 2011, 10:32:23
Zitat von: POSTAL am 25 April 2011, 07:00:49
und sachlich gesehen einfach falsch.

'türlich, alleine schon deshalb, weil die meisten (veränderten) TV-Ausstrahlungen ja gar keine explizite FSK-Freigabe haben, sondern eben eine entsprechende FSF-"Freigabe" oder auch mal einfach gar nichts.

Schön, dass wir wenigstens in diesem Punkt einer Meinung sind.  :D

ZitatNur nützt das bei Eintragungen in die OFDb ja nichts und es wurde (und wird) eben eine einheitliche Regelung gebraucht, die bei Korrekturen, Anfragen von Usern und Bearbeitungen im KF eben angewandt und kommuniziert wird, weil es sonst (wie früher) jeder anders handhabt und mal so und mal so eingetragen/korrigiert wird.

Die einheitliche Regelung hieße ja dann "ungeprüft" oder im Zweifelsfall "unbekannt".

ZitatDie Suchfunktion dürfte auch diverse weitere Diskussionen/Anfragen dazu in den vergangenen Jahren auflisten, z.B.:
http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php?topic=64600.0

Da hast du jetzt aber einen Beispielthread herausgesucht, der genau meine These untermauert. Zitat Dr. Kosh: Nun ja, strenggenommen ist z.B. ein Fernsehfilm, der nicht von der FSK geprüft worden ist, FSK-ungeprüft und auch als solches einzutragen.

Zitat von: mali am 25 April 2011, 10:32:23
Zitat von: POSTAL am 25 April 2011, 07:00:49
Was, gefällt dir nicht? Eben!  :kotz:

Pardon?

Pardon!  :icon_mrgreen:

mali

Zitat von: POSTAL am 26 April 2011, 00:13:48
Diese Annahme ist nicht korrekt, unter den Administratoren wurde nie etwas derartiges beschlossen oder ausdiskutiert.

Auch gut, dann wurde es eben nicht vorher diskutiert, sondern einfach so verkündet ;-)

Als ich damals anfing, habe ich einige Male auch eine FSK-Freigabe eingetragen, die es nicht gab, sondern einer Kürzung und Sendezeit entsprach (also z.B. FSK 12 statt FSK 16 bei einem gekürztem 16er, der um 20:15 Uhr ausgestrahlt wurde). Als ich dann bemerkte, dass das geändert wurde fragte ich eben nach und erhielt von Onkel und Kosh die Antwort, dass die eigentliche Freigabe der Fassung eingetragen wird, keine ausgedachte/geänderte - von "Unbekannt/Ungeprüft" war keine Rede. Das gleiche dann noch mal später dann von Mogli, als ich als EW+ anfing und nochmal nachfragte, weil ein User es genauer wissen wollte.

Sprich: Ich mache das jetzt schon seit über einem halben Jahrzehnt so, sowohl bei eigenen Einträgen, als auch bei Korrekturen. Soweit ich sehe, macht das auch fast jeder anderer KF-Mitwirkende so und zudem alle Einträger, die regelmäßig TV-Fassungen in ihrem Portfolia haben.

Lange Rede, kurzer Sinn: Das ist für mich einfach von Anfang an so und zudem soweit ich sehe auch seit Jahren ein weitverbreiteter "Brauch" beim Eintragen. Also nichts, was wir und erst letzten Monat ausgedacht haben.

ZitatVom Prinzip ist es ja richtig, dass bei TV-Ausstrahlungen die Freigaben der FSK-Behörde Anwendung finden. Das gilt aber nur für inhaltsgleiche Fassungen. Ich weiß natürlich nicht, mit wem du damals darüber gesprochen hast und ob diese Leute überhaupt noch für die OFDb aktiv sind.

Siehe oben ;-)

ZitatDa hast du jetzt aber einen Beispielthread herausgesucht, der genau meine These untermauert. Zitat Dr. Kosh: Nun ja, strenggenommen ist z.B. ein Fernsehfilm, der nicht von der FSK geprüft worden ist, FSK-ungeprüft und auch als solches einzutragen.

Den habe ich aber nicht rausgesucht um Deine/Meine These zu untermauern und/oder zu unterwandern, sondern einfach nur um zu zeigen, das darüber schon früher diskutiert wurde und seitdem IMHO immer wieder mal. Falls das missverständlich rübergekommen ist: Ich habe gar nicht vor dafür oder dagegen zu argumentieren. Ich mach das wie gesagt schon immer so, fast alle anderen auch und es ist auch nicht meine Idee gewesen, das so zu machen. Deswegen möchte ich mir diesen Schuh auch gar nicht anziehen.

Nicht von der Hand weisen kann ich jedoch, das ich sehr zufrieden bin mit dieser Methode. Ich finde das schlicht passend, gut und logisch so (zumal ja auch viele der TV-Zeitschriften die FSK-Freigabe dazudrucken, sogar fast alle immer die richtige) ;-)

Wenn es Dir also darum geht, diese Methode beim Eintragen der Freigaben von TV-Ausstrahlungen in gekürzter Form (uff  :icon_cool: ) zu ändern bzw. das zu diskutieren, bin ich der falsche "Ansprechpartner" :-)

Palaber-Rhabarber

Zitat von: mali am 26 April 2011, 15:05:46
Zitat von: POSTAL am 26 April 2011, 00:13:48
Diese Annahme ist nicht korrekt, unter den Administratoren wurde nie etwas derartiges beschlossen oder ausdiskutiert.

Auch gut, dann wurde es eben nicht vorher diskutiert, sondern einfach so verkündet ;-)

Als ich damals anfing, habe ich einige Male auch eine FSK-Freigabe eingetragen, die es nicht gab, sondern einer Kürzung und Sendezeit entsprach (also z.B. FSK 12 statt FSK 16 bei einem gekürztem 16er, der um 20:15 Uhr ausgestrahlt wurde). Als ich dann bemerkte, dass das geändert wurde fragte ich eben nach und erhielt von Onkel und Kosh die Antwort, dass die eigentliche Freigabe der Fassung eingetragen wird, keine ausgedachte/geänderte - von "Unbekannt/Ungeprüft" war keine Rede. Das gleiche dann noch mal später dann von Mogli, als ich als EW+ anfing und nochmal nachfragte, weil ein User es genauer wissen wollte.

Sprich: Ich mache das jetzt schon seit über einem halben Jahrzehnt so, sowohl bei eigenen Einträgen, als auch bei Korrekturen. Soweit ich sehe, macht das auch fast jeder anderer KF-Mitwirkende so und zudem alle Einträger, die regelmäßig TV-Fassungen in ihrem Portfolia haben.

Lange Rede, kurzer Sinn: Das ist für mich einfach von Anfang an so und zudem soweit ich sehe auch seit Jahren ein weitverbreiteter "Brauch" beim Eintragen. Also nichts, was wir und erst letzten Monat ausgedacht haben.

ZitatVom Prinzip ist es ja richtig, dass bei TV-Ausstrahlungen die Freigaben der FSK-Behörde Anwendung finden. Das gilt aber nur für inhaltsgleiche Fassungen. Ich weiß natürlich nicht, mit wem du damals darüber gesprochen hast und ob diese Leute überhaupt noch für die OFDb aktiv sind.

Siehe oben ;-)

ZitatDa hast du jetzt aber einen Beispielthread herausgesucht, der genau meine These untermauert. Zitat Dr. Kosh: Nun ja, strenggenommen ist z.B. ein Fernsehfilm, der nicht von der FSK geprüft worden ist, FSK-ungeprüft und auch als solches einzutragen.

Den habe ich aber nicht rausgesucht um Deine/Meine These zu untermauern und/oder zu unterwandern, sondern einfach nur um zu zeigen, das darüber schon früher diskutiert wurde und seitdem IMHO immer wieder mal. Falls das missverständlich rübergekommen ist: Ich habe gar nicht vor dafür oder dagegen zu argumentieren. Ich mach das wie gesagt schon immer so, fast alle anderen auch und es ist auch nicht meine Idee gewesen, das so zu machen. Deswegen möchte ich mir diesen Schuh auch gar nicht anziehen.

Nicht von der Hand weisen kann ich jedoch, das ich sehr zufrieden bin mit dieser Methode. Ich finde das schlicht passend, gut und logisch so (zumal ja auch viele der TV-Zeitschriften die FSK-Freigabe dazudrucken, sogar fast alle immer die richtige) ;-)

Wenn es Dir also darum geht, diese Methode beim Eintragen der Freigaben von TV-Ausstrahlungen in gekürzter Form (uff  :icon_cool: ) zu ändern bzw. das zu diskutieren, bin ich der falsche "Ansprechpartner" :-)


Oh je, ich sehe schon, dass ich dich in diesem Leben nicht mehr überzeugen kann. Dafür sind unsere Ansichten zu verschieden  :fight:. Für eine weiterführende Diskussion ist das Thema (heute wie damals) zu nichtig, wichtiger sind allemal die technischen Fakten und die Erkenntnis weiterzureichen, dass, und da gibt es keine zwei Meinungen, die Altersempfehlungen der Sender nicht mit den FSK-Freigaben zu verwechseln sind.

Ich wollte dich nur entlasten für die noch kommenden (hoffentlich zahlreichen  :icon_twisted:) Anfragen zu TV-Freigaben. Tja, selbst schuld  :kotz: :D.

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