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Allgemeine Freigabefrage

Begonnen von tagchen, 19 Juli 2011, 18:35:29

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tagchen

Ich hätte eineFrage weil mir das nicht ganz klar ist:

1)angenommen Firma x bringt einen Film raus - der Film hat die Altersfreigabe 16/18 oder JK etc....

Jetzt bringt später Firma y denn gleichen Film raus aber in einer anderen Auflage und ohne eine Altersfreigabe auf dem Cover. Ist das jetzt ungeprüft ? Oder da der Film eh 16/18 etc... geprüft ist auch mit der gleichen Freigabe ?

2)was ist wenn die neue Auflage von Firma y ein Repack ist von der ersten Auflage ? Spätestens dann ist die Freigabe doch die der ersten Auflage und nicht ungeprüft oder ?

3)Angenommen Film x hatte FSK 18 auf Video - Jahre später wird er neugeprüft und ist auf DVD FSK 16 - sind damit die alten VHS auch FSK 16 oder bleibendie auf FSK 18 ?

MMeXX

Zitat von: tagchen am 19 Juli 2011, 18:35:29
3)Angenommen Film x hatte FSK 18 auf Video - Jahre später wird er neugeprüft und ist auf DVD FSK 16 - sind damit die alten VHS auch FSK 16 oder bleibendie auf FSK 18 ?
Die VHS bleiben auch nach einer Neuprüfung FSK 18.

Palaber-Rhabarber

Zitat von: tagchen am 19 Juli 2011, 18:35:29
Jetzt bringt später Firma y denn gleichen Film raus aber in einer anderen Auflage und ohne eine Altersfreigabe auf dem Cover. Ist das jetzt ungeprüft ? Oder da der Film eh 16/18 etc... geprüft ist auch mit der gleichen Freigabe ?

Die Filmfreigabe ändert sich ohne Neuprüfung nicht. Das Medium muss aber eine gesetzlich angeordnete Altersfreigabekennzeichnung haben, sonst gilt es vor dem Gesetz als ungeprüft. Das betrifft erst recht die neuen Freigaben FSK ab 0 bis FSK ab 18. Die müssen sogar auf der Coverfrontseite angebracht sein.

tagchen

Zitat von: POSTAL am 19 Juli 2011, 23:31:45
Zitat von: tagchen am 19 Juli 2011, 18:35:29
Jetzt bringt später Firma y denn gleichen Film raus aber in einer anderen Auflage und ohne eine Altersfreigabe auf dem Cover. Ist das jetzt ungeprüft ? Oder da der Film eh 16/18 etc... geprüft ist auch mit der gleichen Freigabe ?

Die Filmfreigabe ändert sich ohne Neuprüfung nicht. Das Medium muss aber eine gesetzlich angeordnete Altersfreigabekennzeichnung haben, sonst gilt es vor dem Gesetz als ungeprüft. Das betrifft erst recht die neuen Freigaben FSK ab 0 bis FSK ab 18. Die müssen sogar auf der Coverfrontseite angebracht sein.

Hm, verstehe ich das richtig ? Wenn zB ein Film normal ne FSK 16 Prüfung hat und auch normal so im Laden steht...
jetzt steckt Label 2 die gleiche DVD in einen Pappkarton ohne das 16er Siegel vorne drauf - dann gilt der als ungeprüft ? Nein oder ?

Palaber-Rhabarber

Die Neuregelung mit der Freigabe auf der Frontseite gibt es erst seit ein paar Jahren (2008/2009). Auf Veröffentlichungen, die vor diesen Zeitraum liegen, trifft diese Regelung natürlich nicht zu.

666psheiko

Alle Filme, ausnahmslos alle, müssem zur Zeit beim Verkauf ein passendes Freigabelogo, wenn sie FSK geprüft sind,  in der entsprechenden Größe auf der Vorderseite haben, sogar auf dem Flohmarkt (also auch gebrauchte)! Deswegen der Boom mit den blöden aufklebaren FSK-Stickern.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

Sir Francis

Zitat von: 666psheiko am 20 Juli 2011, 03:49:45
Alle Filme, ausnahmslos alle, müssem zur Zeit beim Verkauf ein passendes Freigabelogo, wenn sie FSK geprüft sind,  in der entsprechenden Größe auf der Vorderseite haben, sogar auf dem Flohmarkt (also auch gebrauchte)! Deswegen der Boom mit den blöden aufklebaren FSK-Stickern.

Das hatte ich auch so verstanden, bis ich jedoch auf spio.de auf folgenden interessanten Absatz gestoßen bin:
http://www.spio.de/index.asp?SeitID=1253&TID=298 (etwas weiter unten)

Müssen Gebrauchtware und Verleihbestände das neue FSK-Kennzeichen tragen?
Bibliotheks- und Videotheksbestände an Filmen, die zum Zeitpunkt der in Verkehrbringung nach damaligem Recht ordnungsgemäß gekennzeichnet wurden, müssen im Rahmen der Ausleihe nicht mit einer nachträglich aufgebrachten Information über die Alterskennzeichnung in der neuen Kennzeichengröße versehen werden (keine Nachstickerung). Gebrauchtware, also Ware, die dem Endkonsumenten schon einmal zugänglich gemacht und bereits benutzt wurde, muss ebenfalls nicht nachgestickert werden. Voraussetzung ist jedoch in diesem Fall, dass es sich um Bildträger handelt, die für den deutschen Markt produziert wurden und das entsprechende FSK-Kennzeichen in der "alten" Darstellungsform auf der Verpackung ersichtlich ist.

666psheiko

Das hat sich dann wohl geändert? Ich kann mich an einen Flohmarkt erinnern, wo der Verkäufer, wegen der fehlenden  FSK-Sticker auf der Vorderseite alle DVDs einräumen musste.
Auch hier unseren Videotheken sind alle älteren gebrauten DVDs zum verkaufen vollgekleistert mit diesen Stickern.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

Jared Kimberlain

Zitat von: 666psheiko am 20 Juli 2011, 11:02:49
Das hat sich dann wohl geändert? Ich kann mich an einen Flohmarkt erinnern, wo der Verkäufer, wegen der fehlenden  FSK-Sticker auf der Vorderseite alle DVDs einräumen musste.
Auch hier unseren Videotheken sind alle älteren gebrauten DVDs zum verkaufen vollgekleistert mit diesen Stickern.

So kenne ich das auch. Wenn das gar nicht notwendig ist, sollte mal jemand bei wov und Konsorten Bescheid geben.
Dieser gesamte Paragraph ist unausgegoren und noch schlechter umgesetzt worden bzw. wird immer noch. Eindeutige Gesetzgebung und eine entsprechende Durchsetzung wäre echt wünschenswert (wobei ich die Flatschen immer noch inhaltlich für totalen Blödsinn halte).

Gruß,
J.K.
"Ich bin was ich bin."

tagchen

Zitat von: tagchen am 19 Juli 2011, 23:37:51
Hm, verstehe ich das richtig ? Wenn zB ein Film normal ne FSK 16 Prüfung hat und auch normal so im Laden steht...
jetzt steckt Label 2 die gleiche DVD in einen Pappkarton ohne das 16er Siegel vorne drauf - dann gilt der als ungeprüft ? Nein oder ?


Nochmal kurz die Frage  - das habe ich so richtig verstanden ? Spricj FSK 16 Film umgepackt in einen Pappkarton ohne Altersfreigabe vorne auf dem Cover wird dann zu einer ungeprüften Version ??? Und ist dann auch so in die ofdb einzutragen ?

Hate_Society

Zitat von: tagchen am 20 Juli 2011, 17:13:01
Zitat von: tagchen am 19 Juli 2011, 23:37:51
Hm, verstehe ich das richtig ? Wenn zB ein Film normal ne FSK 16 Prüfung hat und auch normal so im Laden steht...
jetzt steckt Label 2 die gleiche DVD in einen Pappkarton ohne das 16er Siegel vorne drauf - dann gilt der als ungeprüft ? Nein oder ?


Nochmal kurz die Frage  - das habe ich so richtig verstanden ? Spricj FSK 16 Film umgepackt in einen Pappkarton ohne Altersfreigabe vorne auf dem Cover wird dann zu einer ungeprüften Version ??? Und ist dann auch so in die ofdb einzutragen ?

Genau, das sieht man ja fast täglich bei Hartboxen mit Repacks. Es gibt zig Hartboxen mit FSK 16 oder 18 DVDs drin, diese sind aber trotzdem ungeprüft.

tagchen

Zitat von: Hate_Society am 20 Juli 2011, 21:48:24
Genau, das sieht man ja fast täglich bei Hartboxen mit Repacks. Es gibt zig Hartboxen mit FSK 16 oder 18 DVDs drin, diese sind aber trotzdem ungeprüft.

Aber ist das nicht irgendwie nicht ganz richtig ? Wenn diese DVDs dadurch wirklich "ungeprüft" wären könnte man die ja auch indizieren wie richtige "ungeprüfte" oder ? Aber im Gegensatz zu "richtig" ungeprüften wird das kaum der Fall sein bzw. mit dem Hinweis das der Film eh ab 16 ist dann wieder vom Index genommen...

Hackfresse

Nein.

Nur weil das FSK-Logo fehlt auf der Verpackung, ändert sich die Freigabe nicht. Die FSK hat Film XY die Freigabe XY erteilt. Punkt.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

666psheiko

Wenn keine Freigabe auf der Verpackung ist, darf der Film eigentlich nur an Ü18 jährige verkauft werden, denke ich. Idizieren kann man den natürlich nicht mehr, da ja eine bereits FSK geprüfte Fassung drinnen steckt, es sein denn, es ist ein FSK 18 Film (nicht FSK ab 18).


Ich habe die FSK jetzt einfach mal angeschrieben:

ZitatGuten Tag,


ich hätte ein paar Fragen zu Freigaben:


- Wenn ein Medium ohne FSK Aufdruck erscheint, enthalten ist aber eine FSK 16 Fassung, ist der Film dann nur an ab 18 jährige zu verkaufen, oder darf man ihn dann auch an 16 jährige verkaufen, da die Box ja eine FSK 16 Fassung des Films enthält.


- Wenn eine Neuauflage eines Films erscheint und sich zugleich der Vertrieb ändert, wird die Fassung dann neu geprüft, oder darf sich der alten Freigabe bedient werden?


- Wenn ein alter Film eine FSK 18 auf VHS hatte und dann eine Neuprüfung stattfindet, diese dann ab 16 Jahren ist, ist die alte FSK 18 VHS dann noch immer FSK 18, oder wäre diese dann auch mit FSK 16 einzustufen?


- Dürfen gebrauchte DVDs mit dem alten Freigabe-Logo auf der Coverrückseite ohne den neuen Sticker auf der Covervorderseite verkauft werden (z.B. auf dem Flohmarkt), oder muss ein Sticker vorne drauf geklebt werden?


- Müssen alte DVDs in der Videothek (zum verleihen) auch nachträglich auf der Coverfront gekennzeichnet werden?

Es wäre nett wenn sie mir diese Fragen (am besten ohne Amtsdeutsch) kurz erläutern würden.

Mit freundlichen Grüßen...


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

tagchen

@Heiko

gute Idee das du mal nachgefragt hast ! Weil das ist mir immer wieder aufgefallen das zB Hate Society Re-Packs in Hartboxen einträgt und diese sidn dann immer auf ungeprüft weil auf der Hartbox keine Freigabe ist - enthalten sind aber immer eigentlich geprüfte DVDs.

Was mich noch interessieren würde - selbst wenn die Hartbox ungeprüft wäre weil keine Freigabe drauf wäre vorne----wird die dann wieder geprüft und ab 16 (als Beispiel) wenn man vorne einen FSK 16 Aufkleber draufklatscht ?

Palaber-Rhabarber

Zitat von: tagchen am 21 Juli 2011, 20:29:27
Weil das ist mir immer wieder aufgefallen das zB Hate Society Re-Packs in Hartboxen einträgt und diese sidn dann immer auf ungeprüft weil auf der Hartbox keine Freigabe ist - enthalten sind aber immer eigentlich geprüfte DVDs.

Kannst du mal ein Beispiel nennen, damit ich weiß, über welche Art von Filmen/Fassungen wir hier reden.

Zitat von: tagchen am 21 Juli 2011, 20:29:27
Was mich noch interessieren würde - selbst wenn die Hartbox ungeprüft wäre weil keine Freigabe drauf wäre vorne----wird die dann wieder geprüft und ab 16 (als Beispiel) wenn man vorne einen FSK 16 Aufkleber draufklatscht ?

Die FSK prüft keine Verpackungen. Da liegt nur ein Fehler des Herstellers vor. Deshalb so wie Hackfresse schreibt:
Nur weil das FSK-Logo fehlt auf der Verpackung, ändert sich die Freigabe nicht. Die FSK hat Film XY die Freigabe XY erteilt. Punkt.

tagchen

Hallo,

nicht das ein falscher Eindruck entsteht - ich habe Hate Society nicht genannt um ihm eine reinzudrücken oder irgendwas..da ist mir das nur zuletzt wieder aufgefallen. Das halt immer wieder Re-packs mit "ungeprüft" eingetragen werden nur weil das Siegel der Freigabe nicht auf dem Cover ist - die DVD ist aber die gleiche wie schon eine frühere mit Prüfung.

Waren etliche DVDs - 2 die ich noch im Hinterkopf habe:

Tanz der der Teufel 2 von X-rated: steht auf ungeprüft obwohl es ein Repack der JK geprüften Kinowelt DVD ist
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=382&vid=322459
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=382&vid=323041

Oder Psychic Killer von Tombstone Media - steht auch auf ungeprüft weil das Siegel auf der Hartbox fehlt. Ist ein Repack der FSK 18 DVD von CMV:
http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=15551&vid=322457   (okay da steht Tombstone unter der Schweiz ?)

deBene

Zitat von: tagchen am 22 Juli 2011, 13:25:01
Hallo,

nicht das ein falscher Eindruck entsteht - ich habe Hate Society nicht genannt um ihm eine reinzudrücken oder irgendwas..da ist mir das nur zuletzt wieder aufgefallen. Das halt immer wieder Re-packs mit "ungeprüft" eingetragen werden nur weil das Siegel der Freigabe nicht auf dem Cover ist - die DVD ist aber die gleiche wie schon eine frühere mit Prüfung.

"Nur"? Hinten drauf ist es ja auch nicht. Über das Spine kann ich keine Aussage treffen, aber wenn da auch nichts drauf ist, dann ist das nunmal das Kriterium für die Freigabe der Fassung (Nicht bezüglich des Films, aber da ja im Eintrag steht, welche DVD drin ist kann man das ja nachgucken).

In dem Zusammenhang interessant ist vielleicht noch diese Fassung:

M.D. Geist VHS: Da wurde wohl fest mit einer FSK18 gerechnet, man hat schonmal Cover vorgedruckt und war dann von der FSK16 überrascht.

666psheiko

Zitat von: POSTAL am 21 Juli 2011, 22:11:44
Die FSK prüft keine Verpackungen. Da liegt nur ein Fehler des Herstellers vor. Deshalb so wie Hackfresse schreibt:
Nur weil das FSK-Logo fehlt auf der Verpackung, ändert sich die Freigabe nicht. Die FSK hat Film XY die Freigabe XY erteilt. Punkt.

Sie prüft zwar keine Verpackungen, aber, siehe weiter unten!  ;)





So ich habe eine Antwort von der FSK bekommen:
Die Antworten habe ich jeweils fett gemacht.

ZitatSehr geehrter Herr ...,



vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte. Die Fragen, die bereits auf unserer Homepage umfassend beantwortet, sind erlaube ich mir, der Einfachheit halber zu kopieren.



- Wenn ein Medium ohne FSK Aufdruck erscheint, enthalten ist aber eine FSK 16 Fassung, ist der Film dann nur an ab 18 jährige zu verkaufen, oder darf man ihn dann auch an 16 jährige verkaufen, da die Box ja eine FSK 16 Fassung des Films enthält.



Nach § 12 des Jugendschutzgesetzes dürfen Filme und zur Weitergabe geeignete Bildträger Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit nur vorgeführt, verkauft oder verliehen werden, wenn die Programme nach Prüfung durch die FSK für eine Altersstufe freigegeben und danach mit dem entsprechenden gesetzlichen Kennzeichen gelabelt worden sind. Demnach dürfen nicht korrekt gekennzeichnete Bildträger (,,Medium ohne FSK Aufdruck ,,) Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. U. U. ist eine nachträglich Aufbringung des Kennzeichen z. B. mit einem Permanentsticker  auf der Box möglich und damit auch eine Abgabe an 16jährige. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch der Bildträger selbst (DVD, VHS, Blu-Ray) mit dem Kennzeichen versehen werden muss. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.fsk.de/media_content/1023.pdf



- Wenn eine Neuauflage eines Films erscheint und sich zugleich der Vertrieb ändert, wird die Fassung dann neu geprüft, oder darf sich der alten Freigabe bedient werden?



Die Altersfreigaben sind nicht an den Rechteinhaber geknüpft, sondern an das Prüfobjekt. Demnach behalten Altersfreigaben ihre Gültigkeit ohne Neuprüfung wenn der Rechteinhaber wechselt. Im Rahmen eines Übernahmeantrages kann von der FSK eine Bestätigung eingeholt werden, die eindeutig die Fassung identifiziert. Nicht selten gibt es verschiedene Fassungen mit unterschiedlichen Altersfreigaben von einem Film.



- Wenn ein alter Film eine FSK 18 auf VHS hatte und dann eine Neuprüfung stattfindet, diese dann ab 16 Jahren ist, ist die alte FSK 18 VHS dann noch immer FSK 18, oder wäre diese dann auch mit FSK 16 einzustufen?



Ein Film, der aufgrund veränderter Zeitumstände der FSK zur Prüfung vorgelegt wird und eine abweichende Altersfreigabe erhält ist fortan mit der neuen Altersstufe (in Ihrem Beispiel ab 16 Jahren) zu vertreiben. Dabei muss sicher gestellt werden, dass es sich auch tatsächlich um die entsprechende Fassung handelt. Um der Kennzeichnungspflicht genüge zu tun, ist es empfehlenswert einen Hinweis auf das neue Kennzeichen z.B. als Aufkleber auf dem Produkt anzubringen.



- Dürfen gebrauchte DVDs mit dem alten Freigabe-Logo auf der Coverrückseite ohne den neuen Sticker auf der Covervorderseite verkauft werden (z.B. auf dem Flohmarkt), oder muss ein Sticker vorne drauf geklebt werden?



Gebrauchtware, also Ware, die dem Endkonsumenten schon einmal zugänglich gemacht und bereits benutzt wurde, muss nicht nachgestickert werden. Voraussetzung ist jedoch in diesem Fall, dass es sich um Bildträger handelt, die für den deutschen Markt produziert wurden und das entsprechende FSK-Kennzeichen in der "alten" Darstellungsform auf der Verpackung ersichtlich ist.



- Müssen alte DVDs in der Videothek (zum verleihen) auch nachträglich auf der Coverfront gekennzeichnet werden?



Bibliotheks- und Videotheksbestände an Filmen, die zum Zeitpunkt der in Verkehrbringung nach damaligem Recht ordnungsgemäß gekennzeichnet wurden, müssen im Rahmen der Ausleihe nicht mit einer nachträglich aufgebrachten Information über die Alterskennzeichnung in der neuen Kennzeichengröße versehen werden (keine Nachstickerung).


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

cyborg_2029

Zitat- Wenn ein alter Film eine FSK 18 auf VHS hatte und dann eine Neuprüfung stattfindet, diese dann ab 16 Jahren ist, ist die alte FSK 18 VHS dann noch immer FSK 18, oder wäre diese dann auch mit FSK 16 einzustufen?



Ein Film, der aufgrund veränderter Zeitumstände der FSK zur Prüfung vorgelegt wird und eine abweichende Altersfreigabe erhält ist fortan mit der neuen Altersstufe (in Ihrem Beispiel ab 16 Jahren) zu vertreiben. Dabei muss sicher gestellt werden, dass es sich auch tatsächlich um die entsprechende Fassung handelt. Um der Kennzeichnungspflicht genüge zu tun, ist es empfehlenswert einen Hinweis auf das neue Kennzeichen z.B. als Aufkleber auf dem Produkt anzubringen.

Bedeutet also, dass z.B. alle alten Terminator-Auflagen ab 16 verkauft werden dürfen, wenn man einen FSK 16 Sticker drauf klebt?
Lebensweisheiten 101: "Wenn Du einmal damit anfängst, dann kniest Du nur noch."

666psheiko

Zitat von: cyborg_2029 am 22 Juli 2011, 19:06:28
Bedeutet also, dass z.B. alle alten Terminator-Auflagen ab 16 verkauft werden dürfen, wenn man einen FSK 16 Sticker drauf klebt?

Ja, auf Cover und Disc/Tape.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

Palaber-Rhabarber

Da hat sich die Anfrage ja doch gelohnt. Ich hatte nur mit einer kurzen Standardantwort gerechnet.  :respekt:


tagchen

Zitat von: 666psheiko am 22 Juli 2011, 15:09:32
Bitte beachten Sie jedoch, dass auch der Bildträger selbst (DVD, VHS, Blu-Ray) mit dem Kennzeichen versehen werden muss.

Hm,

das ist ja durchaus interessant was so geantwortet wurde. Was mir hier nicht ganz klar ist: man kann also eine Box/Verpackung ohne Alteresfreigabe wieder ab zB FSK 16 machen wenn man diesen Aufkleber draufklatscht - der muss aber auch auf die DVD/Blu-Ray selbst noch angebracht werden ????

Aber das ist doch völlig utopisch oder ? Welcher zB Börsenhändler macht seine verschweißte Neuware auf um die zu bekleben ? Die kauft danach ja keiner mehr als neu weil er denkt die sei gebraucht bzw. so ein extra Aufkleber auf der disc ist ja für Kunden auch "toll" ??? Sprich wenn Händler xy denn neuen Aufkleber vorne auf die Schachtel klatscht ändert das eigentlich gar nichts weil innen die DVD immer noch keinen Aufkleber hat ??

cyborg_2029

Tja, das ist das beliebte Theorie/Praxis-Thema. Ich denke es reicht schon, den Kleber außen anzubringen, kontrollieren wird das eh keiner. Ist fast das selbe wie mit den neuen FSK-Logos. Diese müssen auch auf der Verpackung sein und nicht nur auf der Folie. Trotzdem reißt kein Händler alte DVDs auf um die Kleber innen anzubringen.
Lebensweisheiten 101: "Wenn Du einmal damit anfängst, dann kniest Du nur noch."

tagchen

Die Frage ist wie jetzt das in der OFDB berücksichtigt werden soll ? Wenn ein Repack einer geprüften DVD in einer Hartbox neu verpackt wird ?

666psheiko

Zitat von: tagchen am 27 Juli 2011, 20:26:53
Die Frage ist wie jetzt das in der OFDB berücksichtigt werden soll ? Wenn ein Repack einer geprüften DVD in einer Hartbox neu verpackt wird ?


Da die OFDb diese Fassungen eventuell auch vertreibt und weil sie im Laden, nach dem Gesetzt auch als ungeprüft geltet, wird die DVD/BD als ungeprüft eingetragen und im BF kann dann ja auf den Ihnalt, bzw. die FSK Prüfung eingegangen werden.


Bei der Fellatio kann das beim Orgasmus ejakulierte Sperma vom Partner im Mund aufgenommen und evtl. geschluckt werden.

Punkrockschuppen

Zitat von: tagchen am 27 Juli 2011, 15:42:56
Zitat von: 666psheiko am 22 Juli 2011, 15:09:32
Bitte beachten Sie jedoch, dass auch der Bildträger selbst (DVD, VHS, Blu-Ray) mit dem Kennzeichen versehen werden muss.

Hm,

das ist ja durchaus interessant was so geantwortet wurde. Was mir hier nicht ganz klar ist: man kann also eine Box/Verpackung ohne Alteresfreigabe wieder ab zB FSK 16 machen wenn man diesen Aufkleber draufklatscht - der muss aber auch auf die DVD/Blu-Ray selbst noch angebracht werden ????

Aber das ist doch völlig utopisch oder ? Welcher zB Börsenhändler macht seine verschweißte Neuware auf um die zu bekleben ? Die kauft danach ja keiner mehr als neu weil er denkt die sei gebraucht bzw. so ein extra Aufkleber auf der disc ist ja für Kunden auch "toll" ??? Sprich wenn Händler xy denn neuen Aufkleber vorne auf die Schachtel klatscht ändert das eigentlich gar nichts weil innen die DVD immer noch keinen Aufkleber hat ??

Vor allem macht man durch das abreißen der Folie und öffnen der Versiegelung ja die Neuware zu Gebrauchtware, welche laut Kanon der FSK dann nicht mehr auf dem Datenträger selbst gekennzeichnet werden muss.  :icon_mrgreen:

Ansonsten hat Cyborg wohl recht: Im Endeffekt wird ein Klebesticker auf der Folie ausreichen, weil niemand auf die Idee kommen würde auch noch den Datenträger zu kontrollieren, und auch kein Händler seine Neuware aufreißen wird.

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