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Beschlagnahmte Filme

Begonnen von shark, 1 September 2003, 16:59:45

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norbinator123

gelöscht wegen dummen fakens... bleibt als Beweis.

Gez. Admin  :respekt:

Anime-BlackWolf

Beendet die Diskussion Leute.

Stinger und Norbinator sind 1 PERSON. Also Faker. Mit Recht gesperrt.

Back to eigentlich toppic....

Kingpin

Zitat von: Anime-BlackWolfStinger und Norbinator sind 1 PERSON. Also Faker. Mit Recht gesperrt.
Back to eigentlich toppic....
Dann wäre es am besten, wenn du alles ab incl. Stinger's erstem Post löschen würdest w-)
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Anime-BlackWolf

Zitat von: Kingpin
Zitat von: Anime-BlackWolfStinger und Norbinator sind 1 PERSON. Also Faker. Mit Recht gesperrt.
Back to eigentlich toppic....
Dann wäre es am besten, wenn du alles ab incl. Stinger's erstem Post löschen würdest w-)

Iss geschehen. Sollte wieder was auffallen, sagt was, sowas checken wir gerne.

Roughale

Konnt ich mich doch auf mein Näschen verlassen, also doch Teil des Gesockses  :wall: Ich nehme alles, was ich zurüchgenommen habe zurück  :anime:

Kann man denn irgendwie feststellen, was das für ein Creep war? Ich hätte da so Ideen, aber die hebe ich mir lieber für mein Drehbuch Roughale's Visionen auf  :algo:

Musste ich loswerden...

Also zurück zum Thema, wenn es was neues gibt, das Thema ist zu wichtig für viele hier. Könnte man nicht einen Warnungsthread aufmachen, wenn neue Beschlagnahmungen erfolgen, oder verstösst das gegen die Forumsregeln? Ich weiss, bpjm ist die Adresse, wo man das efrährt, aber da manchmal wenig Zeit ist um mehrere Seiten zu checken und ich hier so gerne abhänge ... nicht böse sein  :wink:

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Nerf

Die neuen Beschlagnahmungen werden eigentlich immer hier in einem neuen Thread gepostet.
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Roughale

Zitat von: NerfDie neuen Beschlagnahmungen werden eigentlich immer hier in einem neuen Thread gepostet.

Cool, das heisst, da ich das nicht bemerkt habe, gab es unlängst nicht viele, hoffentlich bleibt es dabei ;-)

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Dr. Phibes (Buurman)

Beschlagnahmt werden fast eh nur noch immer die selben Filme. Es hat ja auch mal wieder einen Bava getroffen (Twitched...).  
Der nächste 131er müsste bald Unsane aka Tenebre sein. Dürfte nur eine Frage der Zeit sein, wann dieser Argento wieder beschlagnahmt wird.

tie

Die deutsche DVD Tenebre von Sazuma steht als gekürzt in der Ofdb.
Gekürzte Versionen werden so gut wie gar nicht mehr beschlagnahmt..

golgothicon

die ist nur gekürzt, weil "anchorbay" zum mastern bildfehler entfernt haben, und damit auch einige sekunden film. cut ist cut.

Dr. Phibes (Buurman)

Zitat von: tieDie deutsche DVD Tenebre von Sazuma steht als gekürzt in der Ofdb.
Gekürzte Versionen werden so gut wie gar nicht mehr beschlagnahmt..

Hat damit nichts zu tun, die Fassung ist immer noch inhaltsgleich mit der deutschen, beschlagnahmten Fassung. Und die dt. Fassung war schon derbe geschnitten und wurde trotzdem beschlagnahmt. Wenn ein Staatsanwalt die Sazuma- oder Raptor-Fassung in die Finger bekommt, ist sie weg.

tie

Die Gewaltstufe die ein Medium zur Beschlagnahme braucht, ist höher geworden.
Wenn man sich die Listen mit beschlagnahmten Filmen zu beschlagnahmten DVD's anschaut, müsste einem klar werden, das nicht jeder früher beschlagnahmte Film auch automatisch auf DVD beschlagnahmt wird. Desweiteren halte ich Fassungsgleich nicht für ausreichend um auf eine bevorstehende Beschlagnahme zu schliessen.
DVD's werden neu begutachted. Alte beschlagnahmte Videos werden aus Kostengründen nicht neu begutachtet und eine eventuelle Löschung der Beschlagnahme zu erreichen.
So wird es viele Filme geben, die zwar auf VHS beschlagnahmt aber auf DVD zugelassen sind.

Irrwege siehe das Böse gibt es jedoch nach wie vor ....

Roughale

Aber Inhaltsgleichheit, bzw gleicher Titel führt schon dazu, dass solch eine DVD beim Zoll abgefangen wird und ist Ärger genug, bleibt blos die Frage, ob und was sich da eventuell ändert, dass man die beim Zollamt gegen Altersnachweis abholen kann, oder gilt das nur bei indizierten und nicht bei beschlagnahmten Filmen? Dieses ganze Jura blabla versteht man ja leider kaum...

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Hackfresse

Das gilt imo nur bei 18ern und Index-Sachen, 131er werden nach wie vor einbehalten. Ich hatte letztens aufm Zoll extra mal gefragt. Der Zöllner meinte: "131er? Viel Glück"
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Roughale

Zitat von: HackfresseDer Zöllner meinte: "131er? Viel Glück"

Das habe ich mir immer gedacht, es ist ein Glücksspiel, bei 4 eingezonen DVDs - gewinnt man da schon was?  :wall:

esta es la mejor mota
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Hackfresse

Ja, man darf mal im Zoll-Auto mitfahren. :D
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

wolfseye

Hi

ich hoffe die Frage ist nicht vollkommen unberechtigt hier.
Meine Frage gilt dem Begriff Inhaltsgleich. Was bzw. wieviel
muss den an Filmen wie z.B. Zombie, Evil Dead oder
Braindead verändert werden damit sie nicht mehr als
"inhaltsgleich" mit den bereits beschlagnahmten Fassung
gelten?

MfG Wolfseye

Roughale

Zitat von: wolfseyeHi

ich hoffe die Frage ist nicht vollkommen unberechtigt hier.
Meine Frage gilt dem Begriff Inhaltsgleich. Was bzw. wieviel
muss den an Filmen wie z.B. Zombie, Evil Dead oder
Braindead verändert werden damit sie nicht mehr als
"inhaltsgleich" mit den bereits beschlagnahmten Fassung
gelten?

MfG Wolfseye

Meinem Verständnis nach ist inhaltsgleich nur dann erreicht, wenn man genau dieselbe Version des Films neuaflegt, kann auch unter neuem Titel sein. Die gelten dann automatisch als mitindiziert/beschlagnahmt (je nachdem). Daher kommen diese deutlich markierten "Neue Version" DVDs in den Handel, wo man versucht mit katastrophal verstümmelten Versionen noch den einen oder anderen Euro zu machen... Wer genau das prüft, weiss ich nicht, aber man kann davon ausgehen, dass wenn jemand beim Zoll zB "Tanz der Teufel - Uncut" sieht, der diese sofort in die Zollsammlung packt ;-)

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Dr. Phibes (Buurman)

Nein, so ist es wohl nicht. Wieder mal ist der Begriff "Inhaltsgleich" total schwammig, wie allein schon §131 selber. Natürlich werden exakt die gleichen Fassungen wegen inhaltsgleicheit beschlagnahmt. Angenommen, von 10 Köpfungen in der O-Fassung fliegt eine raus, dann wette ich um jedes Geld, dass auch die Fassung mit 9 Köpfungen noch wegen inhaltsgleicheit beschlagnahmt wird, da die eine Köpfung den Kohl auch nicht mehr fett macht. Der Film ist ja inhaltlich der selbe, und §131 kommt ja dann zum zuge, wenn der Film unglaublich brital, menschenverachtend etc. ist.  Deswegen laufen indizierte Filme ja immer in ihren Stümmelfassung, da sie dann nicht mehr inhaltsgleich sind mit der Urfassung.

Das selbe Theater gab es bei Fulcis Glockenseil, die ungeschnittene Fassung wurde beschlagnahmt, klar, weil unglaublich böse und unglaublich menschenverachtend. Dann kam eine Cut-Fassung raus, die aber gewissen Staatsanwälten und Richtern immer noch zu böse war, also wurde diese Fassung auch noch mitverboten, erst die dritte, wo dann gar nix mehr drin war, durfte dann auf den Markt. So war das irgendwie mit dem Film. Und jeder beschlagnahmte Film in Verion X führt dazu, dass jede Fassung Y indiziert ist. Bei indizierten Medien ist das ja eh so, Fassung X indiziert, dann ist die inhaltsgleiche Fassung aus der Türkei auch indiziert.

Alles sehr schwammig und Leute wie Kingpin werden mir sicherlich auf den Kopf hauen, wenn ich das hier so einfach wiedergebe, aber so in etwa ist es. Wenn es einem Richter in D nicht passt, ist die Fassung weg. Und davon haben wir im AG Tiergarten scheinbar genug.

Roughale

@ Dr Phibes: Klingt ungefähr ganz gut zusammengefasst, so schwammig kam es mir auch vor, nur was ehrlich undurchsichtig ist, ist, ob das ganze nur für indiziert, oder auch beschlagnahmt gilt, das wär schon fast kriminell...

Egal was wie und wo, Vorsicht beim Bestellen ist immer geboten ;-)

Feierabend... :dodo:

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Kingpin

Nun, rein juristisch betrachtet sind die mit der beschlagnahmten Fassung "nur" inhaltsgleichen Versionen mit anderen Titeln oder anderer Labels nicht automatisch beschlagnahmt, sondern nur automatisch indiziert. Gleichwohl bleibt natürlich die Problematik der gewaltverherrlichenden Schrift an sich bestehen, somit auch die im §131 StGB definierten Verwendungen einer derartigen Version natürlich strafrechtlich relevant bleiben. Wie aber meanwhile ja bekannt sein dürfte, wird kaum mehr passieren, als daß die "Schrift" einbehalten wird, wenn nur für den Privatgebrauch geordert wird, da dieser Verwendungszweck nicht strafbar ist, ebensowenig der Besitz.
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Nerf

Zitat von: Dr. PhibesWenn es einem Richter in D nicht passt, ist die Fassung weg. Und davon haben wir im AG Tiergarten scheinbar genug.

Bestes, jüngstes Beispiel: Das Verbot der FSK-geprüften Fassung von "Braindead", in der wirklich alles fehlt.

Läuft offenbar hierzulande nach dem Motto "Im Zweifel gegen den Angeklagten".
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Of the sequel to your life.

Deer Hunter

Zitat von: NerfBestes, jüngstes Beispiel: Das Verbot der FSK-geprüften Fassung von "Braindead", in der wirklich alles fehlt.

Meinst du die gekürzte FSK 18 Version, oder die ulkige FSK 16 Fassung? Die 16er ist doch m. E. immer noch zu haben, oder? Oder wurde die auch schon wieder verboten? :)
"Das nächste Lied heißt eigentlich 'Ich bin so wie ich bin' aber weil Bela "auch" ein bisschen mitsingt, heißt es 'FICKEN'!"

zartcore
Ah, tweed. Fabric of the eunuch.

tie

wenn ich mich jetzt nicht irre, können 16ner Versionen nicht mehr indiziert und auch nicht mehr beschlagnahmt werden.
Bei der USK ist das so geregelt. Ich denke bei der FSK wirds das Gleiche sein.

Deer Hunter

Zitat von: tiewenn ich mich jetzt nicht irre, können 16ner Versionen nicht mehr indiziert und auch nicht mehr beschlagnahmt werden.
Bei der USK ist das so geregelt. Ich denke bei der FSK wirds das Gleiche sein.

Ich meinte den Post von mir auch nicht wirklich ernst.  :wink:
"Das nächste Lied heißt eigentlich 'Ich bin so wie ich bin' aber weil Bela "auch" ein bisschen mitsingt, heißt es 'FICKEN'!"

zartcore
Ah, tweed. Fabric of the eunuch.

tie

Na ja den Jungs ist halt alles zuzutrauen.
Und bei dem Mist den die zusammentragen kann fast alles möglich sein. :D

norbi

Ich habe eine Frage:

Sind hier im forum schweizer die wissen wo man eine beschlagnahmeliste der schweiz aufrufen kann, oder weiss es sonst jemand?

(Ist um einiges kürzer als die Deutsche, also nicht bpjm.com!)

greetz!

Freddy Voorhees

Zitat von: norbiIch habe eine Frage:

Sind hier im forum schweizer die wissen wo man eine beschlagnahmeliste der schweiz aufrufen kann, oder weiss es sonst jemand?

(Ist um einiges kürzer als die Deutsche, also nicht bpjm.com!)

greetz!

Würd mich auch mal interessieren... falls es eine gibt.

norbi

Zitat von: Freddy Voorhees
Zitat von: norbiIch habe eine Frage:

Sind hier im forum schweizer die wissen wo man eine beschlagnahmeliste der schweiz aufrufen kann, oder weiss es sonst jemand?

(Ist um einiges kürzer als die Deutsche, also nicht bpjm.com!)

greetz!

Würd mich auch mal interessieren... falls es eine gibt.

Gibt es.....Habe sie selber schon gesehen. Sie ist vom Schweizerischen Videoverband und ca 5-6 Seiten lang. Ich weiss nur nicht wo man sie aufrufen kann.

Zudem heisst sie Verbotens Liste. Also Einfuhr und Besitz sind schon Strafbar! War ebenfalls unfreiwilliger Zeuge....!!

Pawel Voorhees

Sorry, muss den Thread nochmal aufrollen.
Hab mir jetzt einiges hier durchgelesen aber ich frage lieber nochmal nach:
Ich möchte eine oder zwei DVD's aus dem Ausland bestellen. Nun weiß ich nicht ob es da Probleme geben wird welcher Art auch immer. Denn die Titel sind hierzulande als §131er bekannt. Nur sind die Fassungen selbst, nicht auf dem Index (Ausländische Fassungen). Stellt der Titel beim Import ein Problem dar ? Oder NUR wenns eine hierzulande beschlagnahmte Fassung ist ?

Gruß

Pawel

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