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Indiziert trotz Zeitablauf

Begonnen von -----, 26 November 2017, 14:38:30

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Warum werden Fassungen als indiziert angegeben, obwohl der Zeitablauf bereits gegeben ist, einzig mit der Begründung, daß die Fassungen einst beschlagnahmt oder auch eingezogen worden waren? Das eine hat mit dem anderen eigentlich nichts zu tun, oder?

Hank Quinlan 1958

Meinst du oben in der Leiste (Ja/Nein)? Das würde ich tatsächlich immer an den jetzigen Bedingungen anknüpfen (habe ich auch so stets eingetragen/korrigert).

IM BF finde ich solche Infos aber sehr nützlich, weil informativ.

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Ich meine oben in der Eintragsmaske bei Fassung indiziert?, wo man ja/nein anwählen kann.

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27 November 2017, 02:05:39 #3 Letzte Bearbeitung: 27 November 2017, 02:08:41 von krakrax
Beispielsweise dieser Eintrag:
https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=1739&vid=4460

ZitatFassung indiziert?  Ja

Angabe im BF:
Zitat(Diese Listenstreichung hat keine Bedeutung, das Video ist durch die Beschlagnahme weiterhin automatisch indiziert)
Wozu solte eine Listenstreichung vorgenommen worden sein, wenn sie ohne Bedeutung wäre?

Und ganz nebenbei bestand kein Beschlagnahmebeschluss sondern ein Einziehungsbeschluss, weswegen der Satz im BF sowieso falsch ist.

Hank Quinlan 1958

Wie auch immer: da ist eine Folgeindizierung angegeben (auch wenn mir nicht klar ist, ob das sich wirklich auf diese Ausgabe bezieht), und demnach sollte die momentane Indizierung korrekt sein.

PS:
Ich habe noch das gefunden:

http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,138489.msg884472.html#msg884472
ZitatCannibals
Videofilm
UFA Video GmbH, München
AG München, Beschlagnahmebeschluss vom 30.11.1987,
Az.: 451 Gs 199/87
AG München, Einziehungsbeschluss vom 17.03.1988,
Az.: 443 Ds 465 b Js 167412/87

Mondo Cannibale
3. Teil - Die blonde Göttin
Videofilm
UFA Video GmbH, München
AG München, Einziehungsbeschluss vom 17.03.1988,
Az.: 443 Ds 465 b Js 167412/87
Es sieht so aus, als sei die alte UFA-Ausgabe aufgrund Inhaltsgleichheit mit einer Cannibals titulierten Ausgabe eingezogen worden, die jetzt auf Liste B zu finden ist (indiziert mit Empfehlung zur Beschlagnahmung); offiziell scheint die UFA-Ausgabe gar nicht beschlagnahmt zu sein, aber der Einziehungsbeschluß gilt für sie ebenso - und diese Beschlüsse sind wohl nicht nach 25 Jahren abgelaufen, weil es ein Gericht angeordnet hat.

Hank

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Zitat von: Hank Quinlan 1958 am 27 November 2017, 06:19:55
...da ist eine Folgeindizierung angegeben (auch wenn mir nicht klar ist, ob das sich wirklich auf diese Ausgabe bezieht), und demnach sollte die momentane Indizierung korrekt sein.
Die Folgeindizierung betrifft einen anderen Titel und gehört daher nicht in diesen Eintrag. Ob die Fassungen möglicherweise inhaltsgleich sind, ist hierbei nicht von Belang.

Hank Quinlan 1958

Zitat von: krakrax am 27 November 2017, 09:29:26Die Folgeindizierung betrifft einen anderen Titel und gehört daher nicht in diesen Eintrag. Ob die Fassungen möglicherweise inhaltsgleich sind, ist hierbei nicht von Belang.
Ja, das ist schon richtig - den sollte man auch löschen, wie ich finde. Aber der Einziehungsbeschluß gilt schon für die UFA-Ausgabe. Und sowas wird ja nicht ohne Weiteres gemacht.

Ich würde folgendes vorschlagen:

- Folgeindizierung löschen
- Listenstreichung - Satz in Klammern ersetzen durch: Aufgrund des Einziehungsbeschlusses vom 17.03.1988 ist nicht klar, ob die Fassung nicht weiterhin indiziert bleibt wegen Inhaltsgleichheit mit dem beschlagnahmten Cannibals.

Allerdings sollte man mal die diversen BAnz durchackern, ob da nicht doch noch was dazugekommen ist.

Hank

Tito

Salopp gesagt:
Indizierung = Werbeverbot, aber nicht der Handel
Beschlagnahme = absolutes Verbreitungsverbot, die Medien werden sichergestellt, es wechselt der Gewahrsam dieser Veröffentlichung  :arrow:
:arrow: wenn Inhaltsgleichheit führt dies zur automatischen Indizierung
Einziehung = sofortige Einziehung des Eigentums an den Veröffentlichungen

May The Fleas Be With You
Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

Hank Quinlan 1958

Zitat von: Tito am 28 November 2017, 18:23:47Einziehung = sofortige Einziehung des Eigentums an den Veröffentlichungen
Den Satz verstehe ich so nicht - Einziehung welches Eigentums? Meinst du, der Verleih-Kassetten in der Videothek?

Hank

Tito

Beschlagnahme und Einziehung geht nur an Sachen, den Film selbst kann man nicht beschlagnahmen/einziehen, also wird eine bestimmte Veröffentlichung besch./eingez. (VHS, DVD, BD usw.).

Während die Beschlagnahme zunächst nur den Gewahrsam an diesen VÖ beendet, bleibt der bisherige Eigentümer auch Eigentümer dieser VÖ (später entscheidet ein Richter, ob die Beschl. aufgehoben wird oder Einziehung und ggf. Vernichtung erfolgt). Die Beschlagnahme erfolgt in der Regel nur aus Sicherungsgründen, bis eine rechtliche Situation geklärt ist.

Bei der Einziehung hingegen verliert die Person nicht nur den Gewahrsam, sondern auch gleich das Eigentum. In dem Fall ist die Rechstlage dann eindeutig.

May The Fleas Be With You
Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

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Zitat von: Tito am 28 November 2017, 18:23:47
:arrow: wenn Inhaltsgleichheit führt dies zur automatischen Indizierung
Damit wären wir wieder bei Ausgangspunkt A:
Wozu gibt es eine ausdrückliche Listenstreichung wegen Zeitablauf, wenn gleichzeitig eine inhaltsgleiche Fassung noch indiziert ist?
Und weiter gedacht: demnach müßte jene andere indizierte durch die Inhaltsgleichheit ja ebenfalls automatisch vom Index gestrichen sein. Wenn es eine automatische Indizierung bei Inhaltsgleichheit gibt, sollte es bei Listenstreichung in gleicher Weise gelten.

Tito

Weil das zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind.

Das eine ist eine von der BPjM gemäß JuSchG getätigte Maßnahme, das andere ein staatlicher Hoheitsakt aufgrund strafrechtlicher Normen (StPO, StGB).

Der Beschluss eines Richters oder Staatsanwaltes wiegt höher als eine Entscheidung der BPjM nach JuSchG. Gemäß JuSchG muss ein Film nach 25 Jahren von der Liste gestrichen werden (das steht so im Gesetz, da gibt es keinen Spielraum), es sei denn, die BPjM führt das Indizierungsverfahren erneut durch und sorgt so für eine Folgeindizierung. Hinzu kommt, dass bei einer Beschlagnahme von einer strafrechtlichen Bedenklichkeit oder gar einen Verstoß gegen geltendes Strafrecht auszugehen ist. Auch wenn die Beschlagnahme verjährt, kann der Film immer noch gegen Strafnormen verstoßen (deswegen müssen Labels ja auch immer vor Gericht, wenn sie den Film neu auswerten möchten und können nicht einfach nach Verjährung munter drauf los legen).

Und die inhaltsgleiche Fassung muss per Gesetz automatisch indiziert werden, wenn eine strafrechtliche Vollstreckungmaßnahme vorliegt. Wie bereits erwähnt, werden aber keine Filme, sondern explizite VÖ beschlagnahmt. Dass heißt für die inhaltsgleiche Fassung, dass diese ebenfalls nun 25 Jahre (ohne vorzeitige Listenstreichgung) auf der Liste steht. Da diese Fassung aber erst später auf die Liste gekommen ist, wird sie auch erst später gestrichen. Da hat die BPjM aber vorgesorgt und die Folgeindizierung beschlossen.

Für die UfA-Fassung existiert aber eine Einziehung, die kann nicht verjähren (siehe meine Ausführung zu Beschlagnahme / Einziehung), die kann nur von einem Richter aufgehoben werden. Damit bleibt die VÖ auch weiterhin automatisch indiziert, auch wenn die 25 Jahre um sind.

May The Fleas Be With You
Wir sind Polizeibeamte, für Gewalttätigkeiten wurden wir nicht ausgebildet.

Hank Quinlan 1958

Zitat von: Tito am 29 November 2017, 21:57:14Für die UfA-Fassung existiert aber eine Einziehung, die kann nicht verjähren (siehe meine Ausführung zu Beschlagnahme / Einziehung), die kann nur von einem Richter aufgehoben werden. Damit bleibt die VÖ auch weiterhin automatisch indiziert, auch wenn die 25 Jahre um sind.
Ok, daran hätte ich denken müssen: daß die Medien ja Privatbesitz sind und "enteignet" werden müssen, um sie zu vernichten. Also wiegt die Einziehung also deutlich schwerer als die Beschlagnahmung.

Damit ist der Fall aber nun ganz klar: die Behörden wissen von der Inhaltsgleichheit seit 1988 und haben schon damals darauf reagiert. Dann ist die Indizierung korrekt angegeben.

Hank

jenzi

Normalerweise werden beschlagnahmte Sachen folgeindiziert, es gab aber wohl Fälle bei denen das Videoband nicht mehr funktionsfähig war und deshalb gestrichen wurde. Was aber aufgrund der Beschlagnahme keine Wirkung hat.
"Didel dadel dudel dum, Bana'n sind vorn und hinten krumm"
Jackie Chan, Dragon Lord

Dashu

Wo findet man denn so eine vollständige Liste. Wie ist das Fachwort dafür´,?

Hank Quinlan 1958

Zitat von: jenzi am 30 November 2017, 03:09:23
Normalerweise werden beschlagnahmte Sachen folgeindiziert, es gab aber wohl Fälle bei denen das Videoband nicht mehr funktionsfähig war und deshalb gestrichen wurde.
Ergibt wenig Sinn - es gibt noch genug Kassetten, die heute noch ohne Probleme laufen; und da ja die Medien selber beschlagnahmt werden, wird es kaum darum gegangen sein, daß man die Beschlagnahmung aufgehoben hat.

Hank

Hank Quinlan 1958

Zitat von: Dashu am 30 November 2017, 03:51:59Wo findet man denn so eine vollständige Liste.
Es gibt verschiedene Seiten im Netz, die das auflisten; hier ist eine davon:

https://www.moviepilot.de/liste/beschlagnahmte-filme-nach-131-stgb-noir

Hank

creamsoda

Diese Liste macht keinen Sinn, da sie nur Filme angibt. Filme können nicht beschlagnahmt sein, sondern nur Veröffentlichungen und Fassungen.

https://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Beschlagnahmen
Da werden die Fassungen leider ohne AZ aufgeführt.
Ob die Liste vollständig ist, weiß ich nicht. Jeder Liste die vollständig sein soll, würde ich misstrauen.


jenzi

Zitat von: Hank Quinlan 1958 am 30 November 2017, 11:38:18
Ergibt wenig Sinn - es gibt noch genug Kassetten, die heute noch ohne Probleme laufen; und da ja die Medien selber beschlagnahmt werden, wird es kaum darum gegangen sein, daß man die Beschlagnahmung aufgehoben hat.

Hank

Also ich glaube nicht dass die BPjM sich dann extra ne neue Kassette sucht, was bei einem beschlagnahmten Film ja auch schwierig ist. Es war jedenfalls meiner Erinnerung nach so, dass im Lauf der Jahre im cinefacts-forum jemand bei der BPjM angefragt hat und als Begründung wurde nicht mehr abspielbares Video genannt.
"Didel dadel dudel dum, Bana'n sind vorn und hinten krumm"
Jackie Chan, Dragon Lord

Hank Quinlan 1958

Das ist aber als Begründung sehr billig - aber andererseits: unser Glück, denn dann sind die alten Tapes ja nun nicht mehr einziehbar... :king:

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