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FSK-Freigaben

Begonnen von Dr. Kosh, 17 August 2004, 14:30:14

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Dr. Kosh

Da es gelegentlich anscheinend noch Verwirrung um die neuen FSK-Freigaben gibt, möchte ich hier noch einmal kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes zum 01.04.2003 hat die FSK-Freigabe "Keine Jugendfreigabe" die alte Freigabe "nicht freigegeben ab 18 Jahren / FSK 18" abgelöst (mit einigen Änderungen hinsichtlich der "Indizierbarkeit" und der Freigabekriterien). Mit anderen Worten: Bisher nicht geprüfte Filme können kein FSK 18 mehr bekommen, sondern höchstens ein KJ. Ausnahme: Ein ehemals FSK 18-geprüfter Film wird neu aufgelegt o.ä. und die bisherige (alte) Freigabe (FSK 18) wird übernommen.

Achtet bitte auch alle darauf, die FSK-Freigabe KJ nicht mit damals recht beliebten Sprüchen der Video-Anbieter à la "Keine Vermietung oder Verkauf an Kinder und Jugendliche" zu verwechseln. Derartige Filme sind ungeprüft, sämtliche Cover-Aufdrucke dieser Art seitens der Anbieter sind absolut nicht offiziell.

Auch Filmfestspiele sind eine häufige Fehlerquelle. Filme, die beim Fantasy Filmfest laufen, sind so gut wie nie FSK-geprüft. Freigaben wie KJ oder FSK 18 haben dort (bis auf wenige Ausnahmen) nichts zu suchen. Und selbst wenn (z.B. im Rahmen einer Wiederaufführung) ein in Deutschland FSK-geprüfter Film gezeigt wird, ist dieser mit ziemlicher Sicherheit dennoch ungeprüft. Warum? Auf dem FF laufen die Filme praktisch immer in der Originalversion/-sprache. Und diese Fassung ist (selbst bei Inhaltsgleichheit) dennoch ungeprüft, da sie nicht explizit durch die FSK gegangen ist.


Also (Beispiele):

- Ein altes VMP-Video aus den 80ern kann niemals die Freigabe KJ tragen.

- Der neue Action-Blockbuster 2004 kann niemals ein FSK 18 bekommen (maximal KJ).

- Der neue Japan-Horror, der im September auf DVD ein KJ erhalten hat, ist bei seiner Fantasy Filmfest-Premiere im Juli in identischer Fassung dennoch FSK-ungeprüft.
"Your English is pretty good for a German guy" - Kolumbianischer Drogenbauer zu Arnold Schwarzenegger, der sich als Deutscher ausgibt (Collateral Damage)

CinemaniaX

Zitat von: Dr. KoshEin ehemals FSK 18-geprüfter Film wird neu aufgelegt o.ä. und die bisherige (alte) Freigabe (FSK 18 ) wird übernommen.

Bei neuen Auflagen von FSK 18-Titeln mit dem neuen KJ-Logo trage ich "keine Jugendfreigabe" im Freigabefeld ein. Richtig oder falsch?

Dr. Kosh

Zitat von: CinemaniaXBei neuen Auflagen von FSK 18-Titeln mit dem neuen KJ-Logo trage ich "keine Jugendfreigabe" im Freigabefeld ein. Richtig oder falsch?

Ähm, mal kurz nachdenken...  :andy:

Also: Ein Film, der ehemals mit FSK 18 auf Video veröffentlicht worden ist und nun für ein DVD-Release neu geprüft wird, kann nicht mehr FSK 18 erhalten. In diesem Fall kann es daher durchaus vorkommen, daß ein und derselbe Film auf zwei verschiedenen Medien zwei verschiedene Freigaben aufweist. Beim Video muß dann FSK 18 ausgewählt werden und bei der DVD KJ.

Wird der Film nicht neu geprüft, kann vom Verleih die alte Freigabe übernommen werden. In diesem Fall erbt die DVD dann das FSK 18-Siegel. Der Film hätte dann auch kein KJ, sondern wirklich noch das alte FSK 18.

Unter Berücksichtigung des eben dargelegten würde ich Dein Vorgehen somit als korrekt erachten.

Gruß
Dr. Kosh
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CinemaniaX

Es geht um den zweiten Fall:

Zitat von: Dr. KoshWird der Film nicht neu geprüft, kann vom Verleih die alte Freigabe übernommen werden. In diesem Fall erbt die DVD dann das FSK 18-Siegel. Der Film hätte dann auch kein KJ, sondern wirklich noch das alte FSK 18.

Also ein Film wurde vor Jahren geprüft und hat FSK 18 erhalten. Die erste Auflage der DVD hat FSK 18-Logo. Der Film wird nicht neu geprüft. Die DVD-Neuauflage hat aber nicht das alte FSK 18-Logo, sondern das neue KJ-Logo. Ist es richtig, dass ich "keine Jugendfreigabe" im Freigabefeld eintrage, obwohl gesetzlich der Film ein FSK 18-Titel ist?

Nerf

Zitat von: Dr. KoshWird der Film nicht neu geprüft, kann vom Verleih die alte Freigabe übernommen werden. In diesem Fall erbt die DVD dann das FSK 18-Siegel. Der Film hätte dann auch kein KJ, sondern wirklich noch das alte FSK 18.

Und kann dann auch noch indiziert werden, oder? (Um mal Klarheit zu schaffen.)
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Dr. Kosh

Zitat von: CinemaniaXAlso ein Film wurde vor Jahren geprüft und hat FSK 18 erhalten. Die erste Auflage der DVD hat FSK 18-Logo. Der Film wird nicht neu geprüft. Die DVD-Neuauflage hat aber nicht das alte FSK 18-Logo, sondern das neue KJ-Logo. Ist es richtig, dass ich "keine Jugendfreigabe" im Freigabefeld eintrage, obwohl gesetzlich der Film ein FSK 18-Titel ist?

Hm, darüber könnte man streiten... Fakt ist: Wurde der Film tatsächlich nicht neu geprüft, darf er kein KJ-Siegel tragen (wäre dann sowas wie "FSK-Siegel-Betrug"). Wenn es der Verleih trotzdem macht, macht er sich eigentlich strafbar bzw. begibt sich in eine ziemliche Grauzone...

Dennoch: Als FSK 18-Film sollte der Film dann (unabhängig vom Cover-Aufdruck) auch so gekennzeichnet werden. Denke ich zumindest... :roll: Andere Meinungen?


Zitat von: NerfUnd kann dann auch noch indiziert werden, oder? (Um mal Klarheit zu schaffen.)

Ja, FSK 18-Filme können wie gehabt indiziert werden, KJ-Filme hingegen nicht.

Gruß
Dr. Kosh
"Your English is pretty good for a German guy" - Kolumbianischer Drogenbauer zu Arnold Schwarzenegger, der sich als Deutscher ausgibt (Collateral Damage)

CinemaniaX

Zitat von: Dr. KoshHm, darüber könnte man streiten... Fakt ist: Wurde der Film tatsächlich nicht neu geprüft, darf er kein KJ-Siegel tragen (wäre dann sowas wie "FSK-Siegel-Betrug"). Wenn es der Verleih trotzdem macht, macht er sich eigentlich strafbar bzw. begibt sich in eine ziemliche Grauzone...

So habe ich früher auch gedacht, aber FSK ist anderer Meinung:

http://www.gemeinschaftsforum.com/phorum/viewtopic.php?t=32137

flesh

Zitat von: Dr. Kosh
Zitat von: CinemaniaXAlso ein Film wurde vor Jahren geprüft und hat FSK 18 erhalten. Die erste Auflage der DVD hat FSK 18-Logo. Der Film wird nicht neu geprüft. Die DVD-Neuauflage hat aber nicht das alte FSK 18-Logo, sondern das neue KJ-Logo. Ist es richtig, dass ich "keine Jugendfreigabe" im Freigabefeld eintrage, obwohl gesetzlich der Film ein FSK 18-Titel ist?

Hm, darüber könnte man streiten... Fakt ist: Wurde der Film tatsächlich nicht neu geprüft, darf er kein KJ-Siegel tragen (wäre dann sowas wie "FSK-Siegel-Betrug"). Wenn es der Verleih trotzdem macht, macht er sich eigentlich strafbar bzw. begibt sich in eine ziemliche Grauzone...

Dennoch: Als FSK 18-Film sollte der Film dann (unabhängig vom Cover-Aufdruck) auch so gekennzeichnet werden. Denke ich zumindest... :roll: Andere Meinungen?


Zitat von: NerfUnd kann dann auch noch indiziert werden, oder? (Um mal Klarheit zu schaffen.)

Ja, FSK 18-Filme können wie gehabt indiziert werden, KJ-Filme hingegen nicht.

Gruß
Dr. Kosh

Hmmm, unabhaengig vom Coveraufdruck? Rein hypothetisch duerfte das aber wieder fuer Durcheinander sorgen, falls der besagte Film bereits mit keiner anderen Fassung in die ofdb eingetragen ist. Ausserdem waere es evtl. auch etwas umstaendlich, die anderen Fassungen erst durchzugucken. Ich denke mal, dass es wohl mehr Sinn macht, die Freigabe vom Cover zu uebernehmen. Notfalls kann man ja immer noch nen Vermerk ins Bemerkungsfeld machen. Sonst kommen wieder zig Fragen wie "Inner ofdb ist die 18er, ich habe mir gerade die KJ gekauft, ist die auch uncut?" Meine bescheidene Meinung dazu...

scat

Sehe ich, kurz und knapp gesagt, auch so. Auch wenn es sich um Fassungsgleichheit handelt. Besser ist es dann, die Angabe des Covers zu übernehmen (nur in diesem Fall).
Das KJ ist ja praktisch mit der FSK 18 gleichzusetzen.

Nerf

Zitat von: Dr. KoshHm, darüber könnte man streiten... Fakt ist: Wurde der Film tatsächlich nicht neu geprüft, darf er kein KJ-Siegel tragen (wäre dann sowas wie "FSK-Siegel-Betrug"). Wenn es der Verleih trotzdem macht, macht er sich eigentlich strafbar bzw. begibt sich in eine ziemliche Grauzone...

Dennoch: Als FSK 18-Film sollte der Film dann (unabhängig vom Cover-Aufdruck) auch so gekennzeichnet werden. Denke ich zumindest... :roll: Andere Meinungen?

Ja, hier. :)
Woher sollen wir Normalsterblichen denn wissen, ob der KJ-Aufdruck auf einer DVD eines alten Films rechtens ist, sprich: ob es eine Neuprüfung gegeben hat oder der Verleih einfach dreist das KJ-Siegel draufgepackt hat? Die HP der FSK listet Neuprüfungen nur für einen kurzen Zeitraum auf, was darüber hinausgeht, wird schon nicht mehr erfasst.

Noch 'ne Frage:
Ist eine Neuprüfung indizierter FSK-18-Filme möglich? Das würde ja in einer nicht mehr indizierbaren KJ-Freigabe resultieren. (Wurde bestimmt schon mal besprochen irgendwo, ich find's nur nicht...)
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Dr. Kosh

Zitat von: scatSehe ich, kurz und knapp gesagt, auch so. Auch wenn es sich um Fassungsgleichheit handelt. Besser ist es dann, die Angabe des Covers zu übernehmen (nur in diesem Fall).
Das KJ ist ja praktisch mit der FSK 18 gleichzusetzen.

Okay, da ist was dran. Die Mumie-DVD mit FSK 16 wird ja auch als solche eingetragen, obwohl der Film weiterhin FSK 12 ist (und die DVD nur aufgrund des Bonusmaterials FSK 16 ist).

Da hatte ich einen kleinen Denkfehler. Bis auf einige Ausnahmen (z.B. bei irrtümlicher Falschauszeichnung wie damals bei den neuen Fox-DVDs von "Phantom-Kommando" etc.) sollte immer die Cover-Angabe übernommen werden. Ins Bemerkungsfeld kann dann ggf. ein erläuternder Kommentar.

Gruß
Dr. Kosh
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Dr. Kosh

Zitat von: NerfIst eine Neuprüfung indizierter FSK-18-Filme möglich? Das würde ja in einer nicht mehr indizierbaren KJ-Freigabe resultieren. (Wurde bestimmt schon mal besprochen irgendwo, ich find's nur nicht...)

Hehe, gute Frage. Es spricht natürlich nichts dagegen, einen FSK 18-Film neu zur FSK-Prüfung vorzulegen. Daß der Film dann automatisch KJ bekommt, ist allerdings nicht richtig. Vielmehr wird der Film nach den neuen Kriterien geprüft, für welches Siegel er in Frage kommt. Manche/Viele FSK 18-Filme werden dann sicher ein KJ bekommen. Einigen (und dazu zählen garantiert indizierte Filme) wird aber mit Sicherheit das KJ verwehrt werden.

Vermutlich müßte sich das Label also parallel (oder vorab?) um eine Listenstreichung bei der BPjM bemühen...

Gruß
Dr. Kosh
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LJSilver

@ Kosh

Wie erklärst du dir, dann, dass Carpenters Vampire jetzt mit kJ-Siegel rausgekommen sind, obwohl keine Prüfung bei der FSK vermerkt und der Film indiziert ist?

Dr. Kosh

Zitat von: LJSilverWie erklärst du dir, dann, dass Carpenters Vampire jetzt mit kJ-Siegel rausgekommen sind, obwohl keine Prüfung bei der FSK vermerkt und der Film indiziert ist?

Wenn keine Neuprüfung vorliegt, kann der Film offiziell auch kein KJ-Siegel tragen. Ist dies wirklich auf der DVD drauf oder handelt es sich um das alte FSK 18-Siegel? Sind sich ja nicht ganz unähnlich...

Ansonsten: Vielleicht achtet man auf Label-Seite einfach nicht so genau darauf. Das alte FSK 18-Siegel hat man vielleicht pauschal eingemottet und komplett durch das neue KJ-Siegel ersetzt, das man dann fröhlich auf alle neuen (nicht-jugendfreien) Filme draufpackt. Niemand hat je behauptet, daß die Labels frei von Fehlern sind. Ob Absicht oder Schlamperei sei mal dahingestellt.

Gruß
Dr. Kosh
"Your English is pretty good for a German guy" - Kolumbianischer Drogenbauer zu Arnold Schwarzenegger, der sich als Deutscher ausgibt (Collateral Damage)

CinemaniaX

Zitat von: Dr. KoshIst dies wirklich auf der DVD drauf oder handelt es sich um das alte FSK 18-Siegel? Sind sich ja nicht ganz unähnlich...

Ist auf dem Cover.

Zitat von: Dr. KoshAnsonsten: Vielleicht achtet man auf Label-Seite einfach nicht so genau darauf. Das alte FSK 18-Siegel hat man vielleicht pauschal eingemottet und komplett durch das neue KJ-Siegel ersetzt, das man dann fröhlich auf alle neuen (nicht-jugendfreien) Filme draufpackt.

So sieht die Praxis aus.

Zitat von: Dr. KoshNiemand hat je behauptet, daß die Labels frei von Fehlern sind. Ob Absicht oder Schlamperei sei mal dahingestellt.

Eher Absicht, weil die Labels der Meinung sind, dass es erlaubt ist.

Der Mann mit dem Plan

Meine Meinung ist folgende: Man sollte immer die tatsächliche Freigabe eintragen, unabhängig davon, welches Siegel auf der DVD prangt. Bei Differenzen zwischen Siegelauszeichnung und Freigabe sollte man im Bemerkungsfeld darauf hinweisen. Indizierte FSK18-Titel die wegen Schlamperei bei Neuauflagen ohne Neuprüfungen mit "KJ"-Siegeln verkauft werden, sollten dementsprechend mit "FSK 18" eingetragen werden, und mit der Bemerkung, dass die Hülle fälschlicherweise eine "KJ"-Freigabe vorgaukelt, versehen werden. Ich denke, der DVD-Markt ist transparent genug, so dass wir in den meisten Fällen beurteilen können, ob eine Neuprüfung vorliegt, oder ob es sich einfach um blinde Schlamperei handelt.

Wolfhard-Eitelwolf

Der einzige Haken an der Sache: Dies wird wohl fast ausschließlich durch Korrekturen geschehen, da die meisten Einträger (mich eingeschlossen) keinen Plan davon haben, wer was eventuell rechtmäßig oder nicht freigegeben hat :) Also kurz: Ein Mehr an Arbeit :P

Mike Hunter

also soll man jetzt bei nueren DVDs/VHS wo KJ draufsteht, KJ eintragen

und wie ist das bei älteren Tapes wo noch FSK 18 draufsteht, soll man da FSK 18 eintragen, oder KJ?

Hackfresse

(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Zeromancer

Ich hab da noch 2 Fragen:

1.Wenn ein Film in einer r-rated-Fassung(USA) indiziert wird(kommt heutzutage nur noch selten vor) oder von mir aus auch unrated und in Deutschland ist er bisher noch NICHT indiziert,die ungeschnittene DVD davon hat ein KJ-Siegel.Gilt die dt. DVD dann als automatisch indiziert wegen Inhaltsgleichheit?

und

2.Dasselbe auch hierzulande:Wenn ein ungeprüfter oder ein mit Spio/JK versehener Film indiziert wird,soll dann die KJ nicht als indiziert eingetragen werden?Eigentlich sind laut OFDb ja auch geschnittene FSK 18-TV-Fassungen indiziert,nur geschnittene 16er nicht.
Und wenn jetzt wirklich mal schon ein lange indizierter Film auf DVD uncut releast wird und ne KJ erhält?Als "indiziert" eintragen?

Hackfresse

Filme mit "KJ" können nicht indiziert werden, wurde vll einfach neu geprüft.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Kingpin

Zitat von: Zeromancer1.Wenn ein Film in einer r-rated-Fassung(USA) indiziert wird(kommt heutzutage nur noch selten vor) oder von mir aus auch unrated und in Deutschland ist er bisher noch NICHT indiziert,die ungeschnittene DVD davon hat ein KJ-Siegel.Gilt die dt. DVD dann als automatisch indiziert wegen Inhaltsgleichheit?
Nunja, gem. §14 III JuSchG dürfte keine Kennzeichnung erfolgen. Die automatische Indizierung aufgrund §15 III JuSchG würde dann dazu führen, daß die deutsche Fassung in der Tat automatisch indiziert wäre.

Zitat von: Zeromancer2.Dasselbe auch hierzulande:Wenn ein ungeprüfter oder ein mit Spio/JK versehener Film indiziert wird,soll dann die KJ nicht als indiziert eingetragen werden?Eigentlich sind laut OFDb ja auch geschnittene FSK 18-TV-Fassungen indiziert,nur geschnittene 16er nicht.
Und wenn jetzt wirklich mal schon ein lange indizierter Film auf DVD uncut releast wird und ne KJ erhält?Als "indiziert" eintragen?
Wenn die KJ gegenüber den nicht geprüften indizierten Fassungen (incl. SPIO/JK oder anderes juristisches Gutachten) nicht geschnitten wurde, müßte sie als indiziert eingetragen werden, da sie als inhaltsgleich gem. §15 III JuSchG gelten muß (und somit eigentlich gem. §14 III JuSchG nicht hätte mit KJ gekennzeichnet werden dürfen).
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

New York Ripper

17 Februar 2006, 17:49:39 #22 Letzte Bearbeitung: 17 Februar 2006, 17:53:21 von New York Ripper
Möchte hierzu auch noch was ergänzen: mir ist in der ofdb schon des Öfteren aufgefallen, dass bei vielen alten Videos die Freigabe "FSK 18" angegeben wird, obwohl nirgends auf der Hülle ein derartiges Siegel zu finden ist.
Ich habe den Eindruck, manche User tragen einfach immer "FSK 18" ein, wenn nix auf dem Cover steht oder lediglich ein "Ab 18 Jahre" oder "FSK ab 18 Jahren" oder so etwas in der Art. Diese Angabe ist natürlich kein richtiges "FSK 18", sondern lediglich eine Altersempfehlung des Labels - in Wahrheit ist das Tape dann ungeprüft.
Also, nur wenn das allseits bekannte rote Logo ("Nicht freigegeben unter 18 Jahren gemäß § 7 JÖSchG FSK" oder "Freigegeben ab 18 Jahren gemäß § 7 JÖSchG FSK") auf der Hülle (oder Kassette) ist, dann ist das Video auch von der FSK geprüft worden. Alles andere ist nichts Offizielles.

Hab' deswegen auch mal eine Mail an die FSK geschickt, um zu erfahren, seit wann denn Videos von ihnen geprüft werden.

Antwort:

Sehr geehrter Herr XXX,
das novellierte Jugendschutzgesetz, das im April 1985 in kraft trat, sah in § 7 die Prüfung von Videofilmen vor. Die FSK wurde seinerzeit mit der Prüfung beauftragt.
Mit freundlichen Grüßen
Inge Kempenich



Das heißt also, alle Videos, die vor diesem Datum erschienen sind, sind ungeprüft.



tm

Das wohl nervigste Thema schlechthin: Die Neuregelung der FSK...früher war alles easy:
o.A.;6;12;16;nicht unter 18 (bei Pornos nix bzw. nur ein Hinweis, ab und zu dieser rechteckige Aufdruck "Verkauf und Verleih an Kinder...") Ach ja und es gab noch "Freigegeben ab 18".
Dann kam die große Verwirrung mit diesen schwarzen KJ Dingern und jetzt soll sich wieder alles ändern wie ich hier in der 1. Mitteilung lese??Das klassische "nicht freigegeben unter 18 Jahren gemäß § blabla" fällt weg??Ach ich blicke da nicht mehr durch.

New York Ripper

Zitat von: tm am 17 März 2006, 15:17:01
Das klassische "nicht freigegeben unter 18 Jahren gemäß § blabla" fällt weg??Ach ich blicke da nicht mehr durch.

Guten Morgen.

Das "n.u.18" gibt es schon seit ca. 3 Jahren nicht mehr. Es wurde durch "Keine Jugendfreigabe" ersetzt. Und "n.u.18 Jahren" und "freigegeben ab 18 Jahren" ist dasselbe, d. h., einige Labels haben einfach "freigegeben ab 18 Jahren" auf ihre Cover gedruckt; streng genommen ist dieses aber auch falsch, denn richtigerweise müsste es "nicht freigegeben unter 18 Jahren" heißen. Aber FSK-geprüft sind diese Filme dann schon.

CinemaniaX

Zitat von: New York Ripper am 17 Februar 2006, 17:49:39
Also, nur wenn das allseits bekannte rote Logo [..] oder "Freigegeben ab 18 Jahren gemäß § 7 JÖSchG FSK") auf der Hülle (oder Kassette) ist, dann ist das Video auch von der FSK geprüft worden.

Hast Du Beispiele?

CinemaniaX

Auch als FSK-Logo mit dem kompletten Satz "Freigegeben ab 18 Jahren gemäß § 7 JÖSchG FSK"?

Bad Moon

Hi,
von 1957 bis 1985 hieß die Freigabe tatsächlich "freigegeben ab 18 Jahren", das wurde dann in "nicht freigegeben unter 18 Jahren" geändert. Die Begründung war, AFAIK, um zu differenzieren das es keine "Prüfung auf eine Erwachsenenfreigabe" gibt, sondern halt nur inwieweit ein Film für Kinder und Jugendliche geeignet ist.

MfG
Bad Moon   
Zwischen Lust und Tod gibt es etwas Grauenvolles

Kingpin

8 Mai 2006, 16:30:49 #28 Letzte Bearbeitung: 8 Mai 2006, 16:37:07 von Kingpin
Das Problem ist eins, welches sich nur Juristen machen können ;) und zwar kann man einen Film nicht für Erwachsene freigeben, sondern nur für Minderjährige nicht freigeben - ergibt zwar im Endeffekt dasselbe, ist es aber juristisch eben nicht. Auch deshalb wurde dann mit dem JuSchG die Kennzeichnung in "Keine Jugendfreigabe" umbenannt.

Bsp. für solche "Fehlkennzeichen" gibt es reichlich - u.a. Ford Fairlane: auf dem Cover "Freigegeben ab 18 Jahren ...", auf der DVD "Nicht freigegeben unter 18 Jahren ...".
Die Ursache für das falsche Kennzeichen könnten auch psychologisch begründet sein ;) "Freigegeben ab" klingt positiver als "Nicht freigegeben unter". ;)
Go to hell!
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dekay

8 Mai 2006, 16:54:34 #29 Letzte Bearbeitung: 8 Mai 2006, 17:10:57 von dekay
Zitat von: KingpinDas Problem ist eins, welches sich nur Juristen machen können ;) und zwar kann man einen Film nicht für Erwachsene freigeben, sondern nur für Minderjährige nicht freigeben - ergibt zwar im Endeffekt dasselbe, ist es aber juristisch eben nicht.

Das ist viel höher aufzuhängen als rein juristische Korinthenkackerei, denn hier steckt unser Staatsverständnis hinter:
Grundsätzlich ist in einer liberalen Demokratie der mündige Bürger (= Erwachsene/r) frei, er kann machen, was er will. Der demokratisch legitimierte Staat verhängt Verbote, die seines Erachtens sinnvoll erscheinen, zum Beispiel schränkt er den Zugang zu Filmen wegen des Jugendschutzes ein, mit der bekannten Abstufung nach Altersklassen. Für Erwachsene ist von Anfang an jeder Film zugänglich. Der Staat (genauer: die Legislative) delegiert die Entscheidungen, die Jugend betreffend auf FSK (eigentlich völlig unabhängig vom Staat, aber sicher nicht "freiwillig"!), Gerichte (also Judikative, z.B. das AG Tiergarten :doof: ) und BPJM (= Exekutive). Diese erlauben den Zugang zu Filmen nicht erst, sondern schränken ihn erst ein! Daher muss es heißen "keine Jugendfreigabe" oder "nicht freigegeben unter" - "freigegeben für Erwachsene" wäre nur bei einem Verständnis eines Staates sinnvoll, in dem es keine freien, mündigen Bürger gibt.

Am Ende kommt in diesem Fall natürlich dasselbe bei raus :icon_mrgreen: .

dekay

EDIT: Bevor ich ein (weiteres) Off-Topic-Posting eröffne: Zustimmung zu Kingpins folgendem Post!
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