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Zensur in der Schweiz / Verbotene Filme

Begonnen von Gonzo72, 29 Juni 2005, 16:34:16

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Kettcar

20 September 2005, 19:25:51 #120 Letzte Bearbeitung: 20 September 2005, 19:33:00 von Kettcar
Witchery, ne lass dir jetzt keine Panik reinreden!

Ich komme gerade vom Staatsanwalt nach Hause. Meine Strafe beträgt für zwei Filme den unteren 3er-Betrag. Doch alles der Reihe nach.

Der Staatsanwalt war richtig cool drauf. Ändert zwar nichts an der Strafe. Doch er hat selbst eingesehen dass das Gesetz in der Form recht löchrig ist und es hier auf die Entscheidung einzelner Personen ankommt. Nach einigen privaten Dingen (wohl um mich aufzulockern und zu sehen ob ich ein Psycho bin) hat er dann die üblichen Fragen gestellt.. was ich von dem Film erwartet habe, was ich von solcher Gewalt halte.. hauptsächlich wollte er aber wissen woran ich die Gewalt unterscheide. Als ich sagte, dass Rassisten-, Tierquäler- und Snufffilme verbrannt gehören, meinte er: "Und Folterung in Effektfilmen nicht?" Hab ihm dann zugestimmt.   :idea: Muss man halt in so einem Moment.  Zum Schluss war er wenigstens richtig überzeugt dass ich nicht krank bin.

ABER (jetzt kommts), User Freddy Voorhees ist in der Sache ja auch verwurzelt, da er mir den zweiten Film ausgeliehen hat.  Nun hat mich der Staatsanwalt "angelogen" und behauptet sie seien bereits bei ihm gewesen und hätten nen Film mitgenommen. Dies stimmt allerdings nicht!! Inwiefern darf das Gesetz lügen? Nur um meine Reaktion zu sehen?

Schlussendlich war aber der Staatsanwalt gut drauf und total locker, im Gegensatz zu den Polizisten..

Doch noch einige interessante Dinge:

PROBEZEIT: Erhalte ich auch ein Jahr. Nach diesem Jahr wird der Eintrag gelöscht - vordergründig für Unternehmen etc. Nach fünf Jahren ist er auch für die Polizisten draussen. Die Probezeit kann nicht bei der kleinsten Straftat beendet werden. Mache ich ein Verkehrsdelikt oder werde beim Kiffen erwischt, hat es nichts damit zu tun. Sollte ich aber wieder solche Filme kaufen oder gewalttätig werden (jemanden blutig prügeln) passt es in diese Kategorie.

HAUSDURCHSUCHUNG: Nach dem Bezahlen der Rechnung ist es vorbei. Die Polizei darf nicht nach zwei Monaten denken: "Oh gehn wir mal wieder Kolobos überprüfen". Sie dürfen nur kommen wenn jetzt Freddy Voorhees oder sonst wer mich beschuldigt noch weitere schlimme Filme zu besitzen. Oder ich eben gewalttätig werde.

Witchery

Naja denke mal habe ca. so 30 Filme die indiziert sind oder so... Habe ja jetzt nie was gehört von Polizei noch sonst was. Wäre sicher schon passiert wenn was aufgefallen wäre oder so. oder?

Was ist den bei solchen Fällen die höchststrafe?

Gruss

P.S.: Freu mich für dich das es nicht schlimmer wurde.


Kettcar

Die Strafe kann von einem Franken bis 40'000 Franken sein sowie bis zu drei Monaten Gefängnis.

Das Gesetz meinte aber auch dass für kleine Fische ein niederer Betrag ansteht und für die Hersteller dieser Filme die Höchststrafe.

Und keine Panik! Ich will gar nicht wissen wie hoch der Anteil an indizierten Filmliebhabern auch in der Schweiz ist.
Bei mir war es wegem dem Import und der Stichprobe. Bei MPAA wars wohl einfach wirklich nur Pech.

Doch du erhältst in solchen Fällen zuerst stets nen Brief.

Im übrigen Schweizer, auch wenn ich ungern gegen einen Laden lästere: BESTELLT NIE BEI DVDBRAND.DE! Der Staatsanwalt sagte mir dass man diesen Absender am Zoll bestens kenne und auch kontrolliere!

Witchery

Naja kaufe nun vorerst mal nur noch Disneyfilme  :icon_lol:

Nee aber lass mal meine Sammlung bei den 300 Horror-DVDs naja die meisten sind ja eh harmlos.
Aber hat mich schon ziemlich erschrocken dieser Bericht, da ich das kaum für möglich hielt. Aber bin froh das ich es hier gelesen hab.
Naja was denkst du: Werde woll nichts bekommen wegen Ricardo.ch da ich dort so 2-3 Filme bestellt habe?

Wieso schreiten den die Behörden nicht bei den Verkäufern ein, die so wild drauflos versteigern? Somit dachte ich das dass alles Legal sei. :00000109: :00000109: :00000109:

Freddy Voorhees

Jo das mit der Lüge ist jetzt wirklich mal erbärmlich :icon_eek:

Naja, mal schauen ob die innerhalb der nächsten Tage doch noch vor meiner Tür stehen... (damit die Lüge Wahrheit wird  :doof: dann müssten sie aber auch EIN Film mitnehmen, und den müssen die erst mal finden)



MPAA

PROBEZEIT: Erhalte ich auch ein Jahr. Nach diesem Jahr wird der Eintrag gelöscht - vordergründig für Unternehmen etc. Nach fünf Jahren ist er auch für die Polizisten draussen. Die Probezeit kann nicht bei der kleinsten Straftat beendet werden. Mache ich ein Verkehrsdelikt oder werde beim Kiffen erwischt, hat es nichts damit zu tun. Sollte ich aber wieder solche Filme kaufen oder gewalttätig werden (jemanden blutig prügeln) passt es in diese Kategorie.

HAUSDURCHSUCHUNG: Nach dem Bezahlen der Rechnung ist es vorbei. Die Polizei darf nicht nach zwei Monaten denken: "Oh gehn wir mal wieder Kolobos überprüfen". Sie dürfen nur kommen wenn jetzt Freddy Voorhees oder sonst wer mich beschuldigt noch weitere schlimme Filme zu besitzen. Oder ich eben gewalttätig werde.


Dürfte wohl auch für mich zutreffen, nur wurde es dir "besser" erklärt!

Hast du eine PN.

Gruss MPAA

Kettcar

Zitat von: MPAA am 20 September 2005, 21:56:25
PROBEZEIT: Erhalte ich auch ein Jahr. Nach diesem Jahr wird der Eintrag gelöscht - vordergründig für Unternehmen etc. Nach fünf Jahren ist er auch für die Polizisten draussen. Die Probezeit kann nicht bei der kleinsten Straftat beendet werden. Mache ich ein Verkehrsdelikt oder werde beim Kiffen erwischt, hat es nichts damit zu tun. Sollte ich aber wieder solche Filme kaufen oder gewalttätig werden (jemanden blutig prügeln) passt es in diese Kategorie.

HAUSDURCHSUCHUNG: Nach dem Bezahlen der Rechnung ist es vorbei. Die Polizei darf nicht nach zwei Monaten denken: "Oh gehn wir mal wieder Kolobos überprüfen". Sie dürfen nur kommen wenn jetzt Freddy Voorhees oder sonst wer mich beschuldigt noch weitere schlimme Filme zu besitzen. Oder ich eben gewalttätig werde.


Dürfte wohl auch für mich zutreffen, nur wurde es dir "besser" erklärt!

Hast du eine PN.

Gruss MPAA

Ja bei mir hatte der Staatsanwalt halt die Pflicht, bei dir gurkte es doch einfach die Bullen an sich mit so einem Fall zu beschäftigen!

Burny

Zitat von: Kettcar am 20 September 2005, 19:25:51
Ich komme gerade vom Staatsanwalt nach Hause. Meine Strafe beträgt für zwei Filme den unteren 3er-Betrag.
Wieviel? 1000 Stutz?

Zitat von: Kettcar am 20 September 2005, 19:25:51
Der Staatsanwalt war richtig cool drauf. Ändert zwar nichts an der Strafe. Doch er hat selbst eingesehen dass das Gesetz in der Form recht löchrig ist und es hier auf die Entscheidung einzelner Personen ankommt.
Wenn er es richtig eingesehen hätte, dann gäbe es auch keine Konsequenzen für dich. Aber von irgendwoher muss das Geld ja kommen

Zitat von: Kettcar am 20 September 2005, 19:25:51... hat er dann die üblichen Fragen gestellt.. was ich von dem Film erwartet habe, was ich von solcher Gewalt halte.. hauptsächlich wollte er aber wissen woran ich die Gewalt unterscheide.
Wurde dein Paket beim Zoll denn nicht abgefangen?? Hast du mit ihm über einen Film geplaudert, bei dem du theoretisch auch hättest sagen können, dass du ihn nicht gesehen hast?

Zitat von: Kettcar am 20 September 2005, 19:25:51
Als ich sagte, dass Rassisten-, Tierquäler- und Snufffilme verbrannt gehören, meinte er: "Und Folterung in Effektfilmen nicht?" Hab ihm dann zugestimmt. :idea: Muss man halt in so einem Moment. Zum Schluss war er wenigstens richtig überzeugt dass ich nicht krank bin.
Wieso hast du ihm nicht vom Unterschied zwischen Film und Realität erzählt? ;)

Und überhaupt, was soll die ganze Fragerei?? Zu Statistik-Zwecken oder um das Gesetz zu rechtfertigen? An der Strafe änderts eh nichts. Oder hätte er dich gleich auf den Scheiterhaufen geworfen, wenn du gesagt hättest "isch jo nur än Film" ?

Zitat von: Kettcar am 20 September 2005, 19:25:51
ABER (jetzt kommts), User Freddy Voorhees ist in der Sache ja auch verwurzelt, da er mir den zweiten Film ausgeliehen hat. Nun hat mich der Staatsanwalt "angelogen" und behauptet sie seien bereits bei ihm gewesen und hätten nen Film mitgenommen. Dies stimmt allerdings nicht!! Inwiefern darf das Gesetz lügen? Nur um meine Reaktion zu sehen?
Wenn man glaubt, es kann nicht mehr schlimmer kommen, da wird noch Eins draufgesetzt...
Was wollte er mit der Lügerei bezwecken?
Und wieso zum Teufel werden 2 Leute für ein und dieselbe DVD bestraft? Du besitzt sie ja gar nicht? Freddy, der Besitzer, kommt ja auch noch dran. Da wird nach Strich und Faden getreu dem Schema Willkür abgezockt.

Zitat von: Kettcar am 20 September 2005, 19:25:51
Doch noch einige interessante Dinge:

PROBEZEIT: Erhalte ich auch ein Jahr. Nach diesem Jahr wird der Eintrag gelöscht - vordergründig für Unternehmen etc. Nach fünf Jahren ist er auch für die Polizisten draussen.
Wow, 5 Jahre ne Akte bei der Polizei.

Zitat von: Witchery am 20 September 2005, 19:33:08
Naja denke mal habe ca. so 30 Filme die indiziert sind oder so... Habe ja jetzt nie was gehört von Polizei noch sonst was. Wäre sicher schon passiert wenn was aufgefallen wäre oder so. oder?
Eigentlich schon.

Zitat von: Kettcar am 20 September 2005, 19:39:23
Die Strafe kann von einem Franken bis 40'000 Franken sein sowie bis zu drei Monaten Gefängnis.
Da muss ich dich korregieren, die Gefängnis-Höchstrafe liegt bei 12 Monaten.

Zitat von: Kettcar am 20 September 2005, 19:39:23
Und keine Panik! Ich will gar nicht wissen wie hoch der Anteil an indizierten Filmliebhabern auch in der Schweiz ist.
Der wird recht hoch sein, da einige Tausend Filme auf dem Index sind.

Zitat von: Witchery am 20 September 2005, 19:46:39
Naja was denkst du: Werde woll nichts bekommen wegen Ricardo.ch da ich dort so 2-3 Filme bestellt habe?
Wäre möglich, wenn du so wie der MPAA Pech hast (er hat ja auch erst nach 1 Jahr ,,den Brief" erhalten.
Käufer (Import oder Ersteigerung) werden stichprobenartig und ab und zu mal überprüft. Mein Prognose lautet nach wie vor: 1 von 500 kommt dran. Also ich würde mir an deiner Stelle zwar keine grossen Sorgen machen, aber auch keine Horrorfilme bei Auktionshäusern und in Auslandsshops kaufen/ersteigern.

ZitatWieso schreiten den die Behörden nicht bei den Verkäufern ein, die so wild drauflos versteigern? Somit dachte ich das dass alles Legal sei. :00000109: :00000109: :00000109:
Doch machen sie, noch öfter, wenn sie mal Zeit und Lust haben... Das Problem ist einfach, die Behörden haben keine Ahnung welche Filme da betroffen sind und wissen nicht so recht, wie sie da vorgehen sollten.

Kettcar

Zitat von: Burny am 21 September 2005, 00:01:46
Wieviel? 1000 Stutz?

Ne beide Filme zusammen ne dreistellige Summe.. Erhalte den Brief in den nächsten Tagen.

Zitat

Wenn er es richtig eingesehen hätte, dann gäbe es auch keine Konsequenzen für dich. Aber von irgendwoher muss das Geld ja kommen
Wurde dein Paket beim Zoll denn nicht abgefangen?? Hast du mit ihm über einen Film geplaudert, bei dem du theoretisch auch hättest sagen können, dass du ihn nicht gesehen hast?
Wieso hast du ihm nicht vom Unterschied zwischen Film und Realität erzählt? ;)

Habe ich! Tatsächlich   :icon_wink: Und schlussendlich war ja mein Problem, dass ich beides akzeptieren muss weil ich beide Filme nie gesehen habe!

Zitat
Wenn man glaubt, es kann nicht mehr schlimmer kommen, da wird noch Eins draufgesetzt...
Was wollte er mit der Lügerei bezwecken?
Und wieso zum Teufel werden 2 Leute für ein und dieselbe DVD bestraft? Du besitzt sie ja gar nicht? Freddy, der Besitzer, kommt ja auch noch dran. Da wird nach Strich und Faden getreu dem Schema Willkür abgezockt.

Vermutlich meine Reaktion ansehn. Wobei die Aktion eben sinnlos ist, da ich es ja entweder nicht wusste oder doch wusste. Er wollte wohl sehen ob ich mich dann verrate es seien noch mehr Filme herum oder so. Keine Ahnung! Genau dieser Punkt macht mir bis jetzt dauernd Kopfzerbrechen.


Burny

Zitat von: Kettcar am 20 September 2005, 19:25:51

HAUSDURCHSUCHUNG: Nach dem Bezahlen der Rechnung ist es vorbei. Die Polizei darf nicht nach zwei Monaten denken: "Oh gehn wir mal wieder Kolobos überprüfen".
Nach dem Bezahlen der Rechnung? Tja, wenn du die Rechnung nicht bezahlen würdest, dann dürften sie bei dieser Sachlage ja auch nicht vorbeikommen.
Mir kommt es so vor, als ob sie dich dazu drängen möchten die Rechnung sicher zu bezahlen und ihre Machenschaften stillschweigend zu akzeptieren... so dass du dich dann auf der sicheren Seite fühlen könntest.

Kettcar

Zitat von: Burny am 21 September 2005, 00:36:43
Nach dem Bezahlen der Rechnung? Tja, wenn du die Rechnung nicht bezahlen würdest, dann dürften sie bei dieser Sachlage ja auch nicht vorbeikommen.
Mir kommt es so vor, als ob sie dich dazu drängen möchten die Rechnung sicher zu bezahlen und ihre Machenschaften stillschweigend zu akzeptieren... so dass du dich dann auf der sicheren Seite fühlen könntest.

Hier sollte noch gesagt werden dass dieses Thema gar nie erwähnt wurde! Ich habe es schlussendlich gefragt. Damit ich mit dem Fall endlich "Meine Ruhe und meinen Frieden" finden kann  :icon_wink:

MPAA

21 September 2005, 11:28:08 #131 Letzte Bearbeitung: 21 September 2005, 11:39:03 von MPAA
@Kettcar: Wirst du das Urteil anfechten?

PS: Hast du dem Richter von den Drohungen des Bullen erzählt?

Gruss MPAA

Kettcar

Zitat von: MPAA am 21 September 2005, 11:28:08
@Kettcar: Wirst du das Urteil anfechten?

PS: Hast du dem Richter von den Drohungen des Bullen erzählt?

Gruss MPAA

Mal sehen.. einerseits wäre die Sache danach abgeschlossen und ich hätte endlich meine Ruhe. Andererseits ist es halt doch nicht gerecht. Nun halt die Frage ob der Schlauere nachgibt.

Hab ihm erzählt dass ich massiv unter Druck gesetzt wurde, war ihm aber wohl egal. Genauso hab ich gesagt dass ich den Film in Schweizer Shops gesehen habe - er wollte nie einen
Namen davon wissen!

Witchery

Naja blöde Frage: Nun hab ich die Filme ja, aber was ist nun: Verkaufen ist verboten und der besitzt sowieso, da ist man ja gefangen damit. Hab echt nicht Lust das plötzlich jemand einmal vor der Tür steht und meint hier eine Busse von 40'000.- da hätte ich wegen ein paar DVDs das ganze Leben verbaut. mal so grob gesagt.  :00000109:

Kettcar

Art. 1351

Gewaltdarstellungen

1 Wer Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.

1bis Mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse wird bestraft, wer Gegenstände oder Vorführungen nach Absatz 1, soweit sie Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere darstellen, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt.2 Die Gegenstände werden eingezogen.2

3 Handelt der Täter aus Gewinnsucht, so ist die Strafe Gefängnis und Busse.

Bei mir traf "einführt" und "lagert" zu.

Im übrigen ist der Artikel unter der Kategorie "Gefärdung des Lebens und der Gesundheit"  :icon_eek:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a135.html

Witchery

man kann sie ja auch entsorgen oder sonst wie abhanden kommen lassen und dann kann man einem ja nichts mehr anhängen wenn ich sie mal gekauft habe aber nicht mehr habe oder?

Kettcar

Willst du jetzt aus völliger Paranoia deine Sammlung wegwerfen? Mach dies nicht!! Nur weil sich hier zufällig drei Users treffen, welche das ganze erleben (einer sogar nur dummerweise meinetwegen) heisst dies noch lange nicht: MASSENPANIK! nene..

und wenn sie dir auf die Schliche kommen wegen ricardo oder so, hast du die Ware ja gekauft.. ob du sie dann auch hast ist egal, du hast sie "erworben". Doch keine Panik!

Witchery

nee mache ich nicht. naja wäre ja echt schade drum, wollte mich ja nur informieren. mache nun einfach keine Käufe mehr bei Auktionen. Vielen Dank für die Infos. Ich denke mal so viele Anbieter wo es bei Auktionhäusern gibt werden eher erwischt als mich wo vielleicht 10 davon ersteigert habe.

MPAA

@Witchery: Du würdest sowieso erst einen Brief von der Polizei bekommen. Könntest also theoretisch erst dann alles entsorgen oder einem Bekannten geben.

Mal sehen.. einerseits wäre die Sache danach abgeschlossen und ich hätte endlich meine Ruhe. Andererseits ist es halt doch nicht gerecht. Nun halt die Frage ob der Schlauere nachgibt.

Ich habe mich ein wenig informiert, und bei einer so kleinen Summe lohnt es sich echt nicht, es anzufechten.
Der Richter würde einem recht in die Zange nehmen und z.B. gorige Ausschnitte aus dem betroffenen Film zeigen und dann z.B. fragen, was daran denn nicht gewaltverherrliched sei? Was würdest du antworten? Da nutzt auch "es ist ja nur ein Film" nichts. Das interessiert die nicht. Deshalb musstest du ja auch zahlen, obwohl der Richter selbst zugab, dass das Gesetzt nicht ganz "durchdacht" ist.
Du kannst nur verlieren und bist der Dumme, der dann noch mehr zahlen muss.

Ich werde es daher wahrscheinlich nicht anfechten.

Hab ihm erzählt dass ich massiv unter Druck gesetzt wurde, war ihm aber wohl egal. Genauso hab ich gesagt dass ich den Film in Schweizer Shops gesehen habe - er wollte nie einen
Namen davon wissen!


Eben, stellt auf Stur. Mit denen kann man nicht richtig darüber reden.

Gruss MPAA

Sundowner

ZitatDer Richter würde einem recht in die Zange nehmen und z.B. gorige Ausschnitte aus dem betroffenen Film zeigen und dann z.B. fragen, was daran denn nicht gewaltverherrliched sei? Was würdest du antworten? Da nutzt auch "es ist ja nur ein Film" nichts. Das interessiert die nicht. Deshalb musstest du ja auch zahlen, obwohl der Richter selbst zugab, dass das Gesetzt nicht ganz "durchdacht" ist.

Da hast du vermutlich recht. Das würde wohl nur mit nem "harmloseren" Film funktionieren. Wohl kaum mit denen, um die es in dem Thread hier geht. Wohl eher ein ehemaliger FSK 18 der auf FSK 16 runtergestuft wurde. Beispiel fällt mir jetzt grad keins ein. Wenn die nämlich unbedingt das Gesetz durchdrücken wollen, sind der Interpretationsfantasie wahrscheinlich keine Grenzen gesetzt.....
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Burny

Zitat von: MPAA am 21 September 2005, 21:09:35
Ich habe mich ein wenig informiert, und bei einer so kleinen Summe lohnt es sich echt nicht, es anzufechten.
Der Richter würde einem recht in die Zange nehmen und z.B. gorige Ausschnitte aus dem betroffenen Film zeigen und dann z.B. fragen, was daran denn nicht gewaltverherrliched sei?
Beim Gesetz gehts nicht um Gewaltverherrlichung. (Und der Richter kann dich nicht in die Zange nehmen, sondern der Staatsanwalt.)
Egal wie gewaltdarstellend/gewaltverherrlichend/gewaltverharmlosend die Filme sind, das spielt letztendlich keine Rolle... es geht um grundsätzliche Artikel aus dem StGb und aus dem Grundgesetzbuch, wogegen der Art. 135 verstösst, und dagegen muss man vorgehen und sollte Recht bekommen.

ZitatWas würdest du antworten? Da nutzt auch "es ist ja nur ein Film" nichts. Das interessiert die nicht.
Hier bringt die Diskussion nichts, hier sollte man auf "stur" stellen, da es ja hunderte von Filmen gibt, die eindringliche Gewaltdarstellungen (...) aufweisen und es im Gesetz nicht genauer erläutert ist. Auch der -kulturelle Wert-, womit man argumentieren könnte, ist ja sehr subjektiv.
Man braucht also nicht zu antworten (wieso auch, bringt ja nichts), sondern nur auf die Lücken des Gesetzes hinweisen.

ZitatDeshalb musstest du ja auch zahlen, obwohl der Richter selbst zugab, dass das Gesetzt nicht ganz "durchdacht" ist.
Ob Richter oder Staatsanwalt das Gesetz unvollständig finden, ist auch Nebensache, die könnens eh nicht ändern, und es erhöht den Spielraum für diese Pappnasen.
Dass das Gesetz nicht durchdacht ist, ist der eine Punkt, was aber zu Gunsten des Angeklagten spricht ist, dass das Gesetz und der ganze Kontext erhebliche Lücken aufweisen.

ZitatDu kannst nur verlieren und bist der Dumme, der dann noch mehr zahlen muss.

Ich werde es daher wahrscheinlich nicht anfechten.
Der Dumme bist du so oder so, doch diesen Titel verdienst du, wenn du die Sauerei einfach akzeptierst ;)
Wie gesagt, du plauderst mit dem Staatsanwalt/Richter nicht über Filmchen und ihre Inhalte, sondern über das Gesetz, wofür du ungerecht "verurteilt" worden bist (denn die Gesetze Fahrlässigkeit, Willkür, Formalismus usw. sprechen gegen den Art. 135 und für den Angeklagten)

ZitatHab ihm erzählt dass ich massiv unter Druck gesetzt wurde, war ihm aber wohl egal. Genauso hab ich gesagt dass ich den Film in Schweizer Shops gesehen habe - er wollte nie einen
Namen davon wissen!


Eben, stellt auf Stur. Mit denen kann man nicht richtig darüber reden.
Wenn ich als Staatsanwalt mit Fragen konfrontiert werde, die zeigen, was für ein Schwachsinn so abgeht, und wobei ich auch daran beteiligt bin, dann würde ich auch ungern drüber reden, ist doch klar!

MPAA

es geht um grundsätzliche Artikel aus dem StGb und aus dem Grundgesetzbuch, wogegen der Art. 135 verstösst, und dagegen muss man vorgehen und sollte Recht bekommen.


Klar, aber wenn die die Szene aus Rabid grannies zeigen (z.B. mit dem Kind, das getötet wird, nicht im off), dann verstösst das in ihren Augen gegen das Gesetz lt. dem schwachsinnigen Paragraphen, auch wenn der Film-Name dort nicht zu finden ist. Das ist denen egal. Daher zahlt man so oder so :icon_neutral:

Gruss MPAA

Burny

22 September 2005, 19:21:33 #142 Letzte Bearbeitung: 22 September 2005, 19:37:53 von Burny
Zitat von: MPAA am 22 September 2005, 18:13:31
es geht um grundsätzliche Artikel aus dem StGb und aus dem Grundgesetzbuch, wogegen der Art. 135 verstösst, und dagegen muss man vorgehen und sollte Recht bekommen.


Klar, aber wenn die die Szene aus Rabid grannies zeigen (z.B. mit dem Kind, das getötet wird, nicht im off), dann verstösst das in ihren Augen gegen das Gesetz lt. dem schwachsinnigen Paragraphen, auch wenn der Film-Name dort nicht zu finden ist. Das ist denen egal. Daher zahlt man so oder so :icon_neutral:

Gruss MPAA
Ja.
Auch wenn du für Terminator, A Clockwork Orange, Robocop, The Crow oder Scarface etc... angezeigt wärst, könnte es so ablaufen. Und dann?
Tja... dann zahlt man halt.

MPAA

Tja... dann zahlt man halt.

Genau :icon_confused:

Gruss MPAA

Kettcar

22 September 2005, 22:02:52 #144 Letzte Bearbeitung: 22 September 2005, 22:05:42 von Kettcar
Habe meine Strafe erhalten! Kann mir mal einer sagen was "Barauslagen (gegen allfällige weitere Vorbehalte)" sind? Ich muss schonmal einzahlen falls es noch nen Prozess gibt? Aber hallo..

Doch nett geschrieben das ganze, speziell die beschriebenen Gewalttaten lol

MPAA

Barauslagen (gegen allfällige weitere Vorbehalte)"

Ich würde mich deswegen bei einem Anwalt oder so informieren, oder eine der Adressen / Telefon-Nr., die Burny weiter oben gepostet hat. Da wird dir das sicher jemand sagen können!

Denn wenn man es nicht genau weiss, das schluss ist, ist es nur scheisse.

Ich hoffe, du hast es auch allemal durch und wünsche auch dem Freddy Voorhees alles Gute :exclaim:

gruss MPAA

Kettcar

Jo wünsche Freddy natürlich auch alles gute, auch wenn der Prozess ja angeblich schon läuft  :icon_razz:

Diese scheiss-Lüge.. irgendwie seh ich noch eine schwarze Gewitterwolke über mir!

An die Leute die es interessiert, zahle 1100.-

Watcher

Ich möcht ja wirklich nicht Salz in die Wunde streuen... abwer wieviel ist das ca. €??

Freddy Voorhees

23 September 2005, 13:45:49 #148 Letzte Bearbeitung: 23 September 2005, 13:47:23 von Freddy Voorhees
Das dürften rund 734 Euros sein.

Für 2 DVDs (!)

Kettcar

Nicht ganz! Für die zwei DVDs zahle ich 600.- (ca. 389 Euro), der Rest sind Ermittlungskosten!  :eek:

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