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Große Koalition will Jugendschutzgesetz neu regeln: Verbot von "Killerspielen"

Begonnen von Warnerbrother, 14 November 2005, 11:41:57

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Sundowner

http://www.welt.de/data/2007/02/13/1211298.html

:00000109: :00000109: :00000109:

Was ist daran neu ?

Mehrere Möglichkeiten:

1. Sie hat keine Ahnung von der aktuellen Gesetzeslage und er Arbeit der USK und FSK...

2. Eine best. Kategorie Spiele sollen generell ab 18 sein. Also EU ab 12 in D ab 18 ???

3. Sie wollte nur mal wieder was gesagt haben..
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Hackfresse

Klingelsignale an der Kasse beim Einlesen von Preiscodes indizierter Medien? LOL

Deutsche Politik ist schlimmer als "7 Tage - 7 Köpfe"  :icon_rolleyes:
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Aero

ZitatKlingelsignale an der Kasse beim Einlesen von Preiscodes indizierter Medien?
Sofort geht ein Spottlight über dir an, die Rolltore werden automatisch nach unten gefahren, du bist auf allen Fernsehschirmen im Laden zu sehen und es wird unverzüglich Herr Beckstein inkl. SEK angefordert.
Hausdurchsuchung und U-Haft sind natürlich dann nur der Anfang, bevor du dann letztendlich in Guantanamo endest.
Dabei wolltest du dir doch nur Terminator ansehen.

Ehrlich, ich finde es jetzt schon teilweise schlimm, wenn an der Kasse auf dem Monitor dick in rot !!!!!FSK18!!!!! aufleuchtet und die Kassiererin dich anschaut, als wärst du ein Massenmörder. Wofür sind eigentlich die FSK Plaketten auf den DVDs?

„Eine anständige Maß werden wir nicht auf den Index stellen.“ (Günther Beckstein)

Roughale

Zitat von: Sundowner am 12 Februar 2007, 15:35:43
http://forum.cinefacts.de/showthread.php?t=149197&page=14

Sehr lesenswerter Beitrag von Ugo Piazza im Cinefacts-Forum. Man muß aber angemeldet sein um denn Thread zu sehen.

Kann nicht jemand den Text hier reinpasten? Nicht alle sind dort registriert ;)

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Aero

Zitat von: ugo-piazza
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

der Freistaat Bayern hat kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Jugendschutzes (JuSchVerbG) vorgelegt, der am 16.02.2007 im Bundesrat beraten werden soll.

http://www.bundesrat.de/nn_8336/Shar....pdf/76-07.pdf

Da der Gesetzesentwurf auch erhebliche Eingriffe in die Rechte von Erwachsenen vorsieht, ist eine eingehende Auseinandersetzung mit dem Entwurf unabdingbar.

Zunächst ist sehr kritisch zu sehen, dass in der allgemeinen Begründung auf den Amoklauf von Emsdetten verwiesen wird. Die bayerische Staatsregierung muss sich hier den Vorwurf eines zynischen Handels gefallen lassen, denn gerade die Amokläufe von Erfurt und Emsdetten taugen nicht als Begründung für den vorgelegten Entwurf. Wer Emsdetten auf die Täter vorhandenen Computerspiele reduziert, beschämt die Opfer. Weder in Erfurt noch in Emsdetten wurde jemand durch Computerspiele geschädigt, sondern durch reale Waffen. Wo bleibt aber die Diskussion darüber, wie der Täter von Emsdetten offenbar legal an Waffen kommen konnte. Und Emsdetten wäre auch eine gute Gelegenheit gewesen, endlich mal das gesamtgesellschaftliche Thema „Mobbing und Ausgrenzung an der Schule“ zu thematisieren, was längst überfällig wäre. Anstatt aber nunmehr eine gesellschaftliche Debatte anzustoßen oder eine weitere Verschärfung des Waffenrechts zu prüfen (wollte die CSU-Landesregierung es sich nicht mit ihrer Wählerklientel in den traditionsbewussten Schützenvereinen verderben?), beschränken sich die geplanten Maßnahmen darauf, umstrittene Medieninhalte schwerer erhältlich zu machen oder komplett zu verbieten.

Dies ist eine sehr bedenkliche und auch unnötige Vorgehensweise, bei dem auch das bayerische Staatsministerium des Inneren selbst einräumt, dass die vorgesehenen Maßnahmen verfassungsrechtlich nicht unumstritten sind.

Der geplante § 131a StGB ist schlichtweg überflüssig. Der vorhandene § 131 bietet bereits die Möglichkeit, gegen gewalttätige Computerspiele vorzugehen, auch wenn der bayerische Innenminister Beckstein dies in den ARD-Tagesthemen vom 05.12.2006 leugnete.

Ich verweise hierzu auf folgende Beschlagnahmebeschlüsse:

"Manhunt" Videospiel Play Station 2, AG München, Beschlagnahmebeschluss vom 19.07.2004 bzw. Einziehungsbeschluss vom 21.07.2005

"Mortal Kombat" Videospiel Sega-Mega-Drive, Sega CD, Sega-Master-System, Sega-Game-Gear, AG München, Beschlagnahmebeschluss vom 11.11.1994

"Mortal Kombat II", alle Versionen des Video- und Computerspiels (außer "Nintendo Game Boy"), AG München, Beschlagnahmebeschluss vom 08.02.1995

"Mortal Kombat 3" Videospiel Sega Genesis und Sony PlayStation, AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 12.06.1997


Ferner wurden folgende Spiele von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf den Listenteil B (= nach Auffassung der BPjM strafrechtlich relevanter Inhalt) der Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt:

"Dead Rising" XBox 360 Spiel, EU Version, Indiziert im September 2006, bestätigt im November (!) 2006

"Manhunt" Play Station 2 und X-Box, indiziert im März 2004 bzw. Februar 2005 (Beschlagnahmung s.o.)

"Painkiller - Battle out of hell" PC CD-ROM, indiziert im April 2005

"Postal 2 - Apocalypse Weekend" PC CD-ROM, indiziert im September 2005


Ich kann daraus nur den Schluss ziehen, dass auch die jetzige Rechtslage sehr wohl die Beschlagnahme gewalttätiger Computerspiele zulässt. Insbesondere wurde § 131 noch zu rot-grünen Regierungszeiten im Jahr 2004 um den Begriff der "menschenähnlichen Wesen" erweitert, und da kann man wohl kaum davon ausgehen, dass es sich um eine um 12 Jahre verspätete Reaktion auf die "Tanz der Teufel"-Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 1992 gehandelt hat. Sinn dürfte vielmehr gewesen sein, die Beschlagnahme von gewalttätigen Computerspielen zu erleichtern.

Bereits dies sollte verdeutlichen, dass keine Notwendigkeit für die Einführung des § 131a StGB besteht.

Das Erzieherprivileg in seiner ursprünglichen Form ist sowohl in § 131 als auch in § 184 StGB schon länger nicht mehr vorhanden. Fehlverhalten, wie es z.B. im „Stern“ vom 01.02.2007 geschildert wurde („Eltern“, die ihre Kinder Pornos mitgucken lassen), ist ja ohnehin nicht mehr durch das Erzieherprivileg gedeckt, weil hier die Erziehungspflicht gröblich verletzt wird. Wenn aber ein Vater seinen 17jährigen Sprössling bei einem jugendgefährdenden Film mitgucken lässt (den der Sohn in Kürze selbst völlig legal besorgen könnte), muss sich schon die Frage stellen, ob dies ein Verhalten ist, dass der Staat strafrechtlich verfolgen sollte. Ich hielte dies für unangemessen. Eine derartige „Fingerspitzenentscheidung“ würde aber bei einer vollständigen Streichung des Erzieherprivilegs unmöglich gemacht. Hier ist die Beibehaltung der geltenden Regelung sinnvoller.

Hochgradig absurd erscheint auch der geplante § 118a OWiG, in dem bereits jegliche Teilnahme an „Spielen“ wie Gotcha oder Paintball bußgeldbewehrt sein soll, insbesondere vor dem Hintergrund, dass spezielle Einheiten der Bundeswehr, die eben nicht spielen, sondern für den Ernstfall ausgebildet werden, weltweit eingesetzt werden sollen. Wer einen spielerischen Umgang mit „Waffen“, wie bei Paintball oder Gotcha, ächten möchte, andererseits junge Menschen in Eliteeinheiten wie dem KSK darin ausbildet, andere Menschen notfalls im Rahmen des Einsatzes zu töten, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, heuchlerisch zu handeln.

Während die öffentliche Wahrnehmung sich wohl auf § 131a StGB fokussieren wird, erscheinen mir hingegen die geplanten Änderungen im JuSchG als eigentliches Herzstück des vorgelegten Gesetzesentwurfs.

Die Begründung zur Neufassung des § 13 hat sich mir auch nach wiederholtem lesen nicht erschlossen und erscheint in sich widersprüchlich.

Die Einführung eines neuen § 14a wird pauschal damit begründet, dass bei den Freiwilligen Selbstkontrollen notwendig seien, insbesondere die Arbeit der USK bei der Bewertung von Computerspielen sei in die Kritik geraten. Diese Kritik stammt aber vornehmlich vom bayerischen Innenminister Beckstein und seinem niedersächsischen Amtskollegen Schünemann und richtet sich an den falschen Adressaten.

Zum einen sehen sowohl FSK als auch USK ein dreistufiges Prüfungssystem vor, bei denen den obersten Landesjugendbehörden das Appellationsrecht zusteht.

http://www.spio.de/index.asp?SeitID=171

http://www.usk.de/media/img/140_gr.gif

http://www.usk.de/89_Wie_Kennzeichen_entstehen.htm


Zum anderen wird sowohl in der öffentlichen Debatte als auch in der Gesetzesbegründung vollkommen unterschlagen, dass die Altersfreigabeempfehlungen der Selbstkontrolleinrichtungen vom ständigen Vertreter der obersten Landesjugendbehörden durch Verwaltungsakt als eigene Entscheidung übernommen werden.

Beispiel-Link: http://www.spio.de/fskonline/PDF/0702/99740bVDVD.pdf


Wie mir das Büro des ständigen Vertreters der obersten Landesjugendbehörden bei der FSK bestätigt hat, können sowohl der Antragsteller (also der Vertreiber der Films) als auch oberste Landesjugendbehörden, die auch nach Appellation weiterhin nicht mit der Alterseinstufung einverstanden sind, gegen diesen Verwaltungsakt vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

Dies ist in der Geschichte der FSK (und die FSK-Prüfungen sind immerhin seit 1985 gesetzlich verankert) bisher noch nie vorgekommen. Auch die USK, deren Prüfungen erst seit 2003 gesetzlich verankert sind, hat bestätigt, dass auch dort nicht zu Klagen gekommen ist.

Warum kritisieren die genannten Innenminister also die Arbeit der Selbstkontrolleinrichtungen und nicht die Nichttätigkeit ihrer für den Jugendschutz zuständigen Kabinettskollegen?

Diese Frage wäre vorrangig zu klären. § 14a ist unnötig. Unabhängig davon sollte es selbstverständlich sein, dass bei JEDER Kennzeichnung eine vollständige Sichtung des Mediums erfolgt (ist das bisher nicht der Fall???) und die Prüfungsentscheidungen veröffentlicht werden, was leider bisher nicht üblich ist.

In § 15 Abs. 1 Nr. 4 soll nun durch die Hintertür ein alter Hut ins Gesetz gebracht werden. Seit über 20 Jahren bemüht sich die bayerische Staatsregierung vergeblich, ein Vermietverbot für indizierte Medien gesetzlich durchzusetzen.

Es ist insoweit nicht weiter verwunderlich, dass hierfür ein erneuter Anlauf genommen wird. Verwunderlich ist lediglich, dass die bayerische Regierung nun keine Ausnahme mehr für pornografische Medien (die ja automatisch kraft Gesetzes als indiziert gelten) mehr vorsieht, für die man sich noch vor nicht allzu langer Zeit eingesetzt hat…

http://209.85.129.104/search?q=cache...lnk&cd=3&gl=de

In der Begründung wird die Behauptung aufgestellt, dass Gewaltfilme nicht selten extremistisches oder radikales Gedankengut enthalten. Es stellt sich die Frage, wie viele „Gewaltfilme“ sich wohl die bayerische Landesregierung wohl angesehen mag, um zu dieser Auffassung zu gelangen? Oder sollte Regierungshandeln tatsächlich auf Vorurteilen basieren?

Es sei deshalb darauf hingewiesen, dass auf dem Filmsektor anerkannte Kunstwerke von Regisseuren wie Dario Argento, Tobe Hooper, George A. Romero, Damiano Damiani, Paul Verhoeven oder Pier Paolo Pasolini bis heute indiziert sind, wobei diese Indizierungen zumindest teilweise auf eine verfassungswidrige Auslegung des damaligen GjS durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vor der „Mutzenbacher-Entscheidung“ des BVerfG zurückzuführen ist.

http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv083130.html

(In diesem Zusammenhang sei kurz darauf hingewiesen, dass u.a. 2 Filme von Romero und Hoopers „Texas Chainsaw Massacre“, der in die Filmkollektion des New Yorkers Museum of Modern Art aufgenommen wurde, bis heute aufgrund einer verfassungswidrigen Auslegung des § 131 StGB durch bayerische (!) Gerichte nicht legal erhältlich sind! Die verfassungswidrige Auslegung des § 131 durch die Münchener Gerichtsbarkeit wurde im Fall von Sam Raimis „Tanz der Teufel“ vom BVerfG festgestellt.

http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv087209.html )

Der Jurist Karel Meirowitz hat sich bereits 1992 in seiner Dissertation mit dem generellen Vermietverbot befasst (Berlin 1993, S. 293ff.) und kommt dabei zu folgendem vernichtenden Resümee (S. 304):

"Das vorgeschlagene totale Vermietverbot für jugendgefährdende Bildträger begegnet schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Es verletzt nicht nur die Filmfreiheit und die Berufsfreiheit, sondern mangels einer Übergangsregelung für die Nutzung des vorhandenen Altbestandes an Filmen werden die Gewerbetreibenden auch in ihrer Eigentumsfreiheit verletzt. Daneben liegt ein Verstoß gegen die Informationsfreiheit der Rezipienten und gegen den Gleichheitssatz vor. Eine Verletzung der Kunstfreiheit wird nur durch verfassungskonforme Ausweitung des Kunstvorbehalts verhindert."

In § 15 Abs. 2 versucht die bayerische Landesregierung, im JUGENDSCHUTZgesetz ein Verbot bestimmter Medieninhalte für ERWACHSENE durchzusetzen! Ungeachtet des Inhalts des Absatzes sollte bereits diese Dreistigkeit nicht unterstützt werden.

Soweit der Gesetzesentwurf darauf verweist, dass bestimmte Medieninhalte in Telemedien absolut unzulässig sind, aber auf Trägermedien nicht, ist der grundlegende Unterschied zwischen Tele- und Trägermedien zu beachten. Jeder Jugendliche kann beim surfen im Internet jederzeit auf jugendgefährdende Darbietungen stoßen, da werden angesichts der globalen Strukturen des Internets auch deutsche Gesetze nichts daran ändern können. An ein indiziertes Trägermedium kann ein Jugendlicher nur durch strafbewehrtes (mit Ausnahme des Erzieherprivileges) Fehlverhalten Erwachsener gelangen. Hier sollen also Erwachsenen unter dem Fehlverhalten einiger leiden.

Im übrigen wäre mir neu, dass auf Trägermedien Verstöße gegen die §§ 86, 86a, 131, 184a und 184b StGB (Aufstellung ohne Gewähr auf Vollständigkeit) NICHT unzulässig wären. Dann bräuchte man diese Paragrafen im Strafgesetzbuch ja gar nicht…

Unbedingt abzulehnen ist die Ausdehnung unzulässiger Inhalte über den durch das StGB oder andere Gesetze bereits unzulässigen Bereich hinaus.

Hier wird nicht mal der Versuch unternommen, z.B. das Verbot kriegsverherrlichender Medien zu begründen.

§ 15 Abs. 2 Nr. 13 ist ganz offensichtlich der Versuch, alle unliebsamen Medien, die „offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von KINDERN oder JUGENDLICHEN oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden“ für ERWACHSENE zu verbieten!!! Angesichts der Gummiformulierung könnte praktisch jeder ansatzweise kontroverse Medieninhalt unter dieser Bestimmung fallen. Auch unter Verankerung des Jugendschutzes im Grundgesetz ist diese Bestimmung nicht einmal ansatzweise tolerierbar und wird ganz sicher keiner verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.

In diesem Zusammenhang möchte ich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.12.1966 (!); V C 47.64 (Buchholz 4 3 6.5 § 1 GjS Nr. 3) zitieren: „Eine jugendgefährdende Schrift dagegen ist nur relativ schädlich, nämlich für Kinder und Jugendliche, nicht aber braucht sie absolut schädlich zu sein, nämlich nicht für erwachsene Leser.“ Eine Erkenntnis, die in Bayern auch 40 Jahre später noch nicht angekommen zu sein scheint.

Weiter führt das Bundesverwaltungsgericht aus: „ Die Indizierung einer jugendgefährdenden Schrift kommt dagegen fast ihrem Verbot gleich. Sie bedeutet also einen schweren Eingriff in die Rechte des Verfassers und des Verlegers. Darüber hinaus stellt sie eine empfindliche Beschränkung des Informationsrechts der Erwachsenen dar.“ Hier will die bayerische Regierung noch über die ohnehin weltweit einmalige Indizierung noch hinausgehen: Sie will nicht fast ein Verbot, sie will ein Verbot.

Bezüglich § 15 Abs. 2 Nr. 10 ist dem Entwurf zuzugestehen, dass der Schutz Kinder und Jugendlicher vor Pädophilen sehr wichtig ist. Hier zielt der Entwurf wohl darauf ab, dass es vermutlich grenzwertige Medienprodukte gibt, die bis an die Grenze der Strafbarkeit gehen. Ich will mich nicht gegen das Zurückdrängen derartiger Machwerke drängen, habe aber die Befürchtung , dass bei bösartiger Auslegung auch die Verfilmungen von Nabokovs „Lolita“ von Stanley Kubrick bzw. Adrian Lyne oder die harmlosen Fotos und Filme von David Hamilton von einem Verbot betroffen sein könnten. Auch wird man nicht außer Acht lassen können, dass Jugendliche bereits ein eigenes Sexualleben entwickeln. Zumindest die nackte Darstellung Jugendlicher kann nicht für ein Verbot ausreichen.

Im übrigen rege ich an, im Zuge der Beratung des Gesetzesentwurfs in den Gremien die bayerische Staatsregierung zu befragen, ob, und wenn ja, welche Maßnahmen von ihr gegen jenes im Bundesland Bayern ansässige Unternehmen vorgesehen sind, welches pornografische Romane verlegt, die überwiegend Inhalte schildern, die in der Realität nach § 173 StGB verboten sind, wobei auch Minderjährige einbezogen werden. In dieser fiktionalen Schilderung scheint dies zu meinem tiefen Erstaunen bisher straffrei zu sein…

In § 18 Abs. 8 ist vorgesehen, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zukünftig wieder Medien, die von FSK/USK mit „Keine Jugendfreigabe“ freigegeben wurden, indizieren kann. Als Begründung lässt sich hier wie auch aus der Änderung zu § 19 Abs. 6 nur herausfiltern, dass politische Hardliner mit eigenständigen Entscheidungen der Kontrolleinrichtungen FSK/USK einerseits als auch der BPjM andererseits offenkundig ihre Probleme haben.

Dabei wird übersehen, dass schwer jugendgefährdende Medien i.S.d. heutigen § 15 Abs. 2 nach § 14 Abs. 3 bereits jetzt nicht von FSK und USK nicht gekennzeichnet dürfen. Dass ein Medium, dass mit „Keine Jugendfreigabe“ gekennzeichnet ist, nicht für Jugendliche geeignet ist, liegt auf der Hand. Für die Indizierung gelten hingegen die in § 18 Abs. 1 genannten Voraussetzungen. Hieran will der Gesetzesentwurf auch nichts ändern. Somit stellt sich auch hier die Frage: Was soll dieser Entwurf eigentlich?

Auch bezüglich der geplanten Änderung des § 19 Abs. 6 ist darauf zu verweisen, dass eine weitgehende Beeinträchtigung der Informationsfreiheit der Erwachsenen, wie sie eine Indizierung darstellt, nicht von einer Zufallsmehrheit abhängen darf. Es ist daher sinnvoll, dass eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist. Der Hinweis, dass die Selbstkontrolleinrichtungen auch mit einfacher Mehrheit entscheiden, geht fehl. Diese entscheiden nur über die Alterseinstufung oder auch über die Nichtfreigabe eines Mediums. Wie oben anhand des BVerwG-Zitats dargestellt, stellt eine Indizierung eine erhebliche Einschränkung der Rechte des Erwachsenen dar, die sich nur bei einer eindeutigen, qualifizierten Mehrheit legitimieren kann. Dass gelegentlich (von vielfach kann hier keine Rede sein! 2005 waren es lediglich 24 Fälle. http://www.bundespruefstelle.de/bpjm...m,rwb=true.pdf ) auch Indizierungsanträge der Jugendschutzbehörden abgelehnt werden, kann nun wahrlich nicht als Begründung einer Gesetzesverschärfung dienen. Dies kann auf Übereifer der antragstellenden Behörden zurückzuführen sein ebenso wie auf die verfassungsrechtlich gebotene (Mutzenbacher-Entscheidung!) Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz.

Auch mit der Änderung in § 24 Abs. 5 soll in die Informationsfreiheit des volljährigen Bürgers eingegriffen werden, wenn Service-Provider den Zugang zu JUGENDgefährdenden, aber nicht strafrechtlich relevanten Webseiten sperren könnten. Ich stimme jedoch zu, soweit es um den Einsatz von Filtern in Schulen und ähnlichen Einrichtungen geht.

Insgesamt erweist sich der vorgelegte Gesetzesentwurf als ein bisher unvorstellbares Horrorszenario für jeden mündigen Bürger, dessen Medieninteresse über die „BILD“-Zeitung und Klatschmagazine wie „Das neue Blatt“ hinausgeht. Er stellt unter dem Deckmantel des Jugendschutzes eine nicht zu vertretende Bevormundung der Mediennutzung durch Erwachsene dar, und dürfte verfassungsrechtlich unhaltbar sein.

Bundeskanzler Konrad Adenauer sagte 1952 in einer Regierungserklärung: „Wir wählen die Freiheit.“

Ich appelliere an Sie, sich heute für die Freiheit einzusetzen. Gesetze wie der vorgelegte Entwurf des JuSchVerbG bedrohen unsere Freiheit nicht nur, sie schaffen sie schlicht ab. Es liegt bei Ihnen, entweder den Totengräber des Art. 5 GG zu spielen oder zumindest die ohnehin bereits jetzt übermäßig eingeschränkte Medienfreiheit zu erhalten und sich für eine verstärkte Medienkompetenz einzusetzen. Wählen Sie die Freiheit!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr XXX

Quelle: http://forum.cinefacts.de
„Eine anständige Maß werden wir nicht auf den Index stellen.“ (Günther Beckstein)

Roughale

Starker Text! Aber die Frage stellt sich nun, ob der wirklich was bringen wird, leider sind sich die meisten Politiker in einer Sache immer gleich: Sie sind inkompetent und lieben Polemik...

Aber trotzdem Hut ab vor dem Schrewibe, hoffen wir mal, dass er beim nächten Klopfen an der Tür nicht auf die Frage "Wer da?" Folgendes hören muss: "Machen's halt auf, mia hätten doa wos zuam Besprecha!"

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Aero

Wird wohl eher nichts bringen, denn statt Konrad Adenauer haben die lieben Herrschaften wohl eher noch Walter Ulbricht im Gedächtnis:

Zitat von: Walter UlbrichtEs muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.

„Eine anständige Maß werden wir nicht auf den Index stellen.“ (Günther Beckstein)

Sundowner

ZitatKlingelsignale an der Kasse beim Einlesen von Preiscodes indizierter Medien? LOL

Deutsche Politik ist schlimmer als "7 Tage - 7 Köpfe"  icon_rolleyes

Also zumindest bei dem Media-Markt, bei dem ich kaufe, bimmelt und leuchtet es immer an der Kasse wenn ich eine DVD (KJ) kaufe. Wäre also nix Neues.

Der Unterschied bei indizierten Medien, sofern der Laden überhaupt welche führt, wäre also nicht wirklich groß.

Interessanter finde ich allerdings den Ansatz, der hinter der Neubewertung der Gewalthaltigkeit steckt. Heißt nämlich nix anderes, als das so ziemlich jedes Spiel in Zukunft ab 18 wäre. Da kommt es nämlich nicht mehr darauf an, ob etwas gewaltverherrlichend ist sondern gewalthaltig und dies dazu dient weiter zu kommen.  Also Rollenspiele, Strategiespiele, Shooter sowieso... Gothik, WoW, Olivion etc.  alles ab 18 anstatt wie anderswo ab 12 bzw 16...  und natürlich indiziert.  :doof:


Die Publisher juckt es nicht großartig, wenn mal ein oder zwei Titel in D nicht verkauft werden dürfen, bei 85 % aller Titel kratzt das aber gewaltig und die werden da nicht Tatenlos bleiben. Die werden sich nämlich dann auf die EU weite PEGI berufen, und zack sind wir wieder beim EUGH...
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Hackfresse

Zitat von: Aero am 13 Februar 2007, 15:53:53
Wird wohl eher nichts bringen, denn statt Konrad Adenauer haben die lieben Herrschaften wohl eher noch Walter Ulbricht im Gedächtnis

Da fällt mir noch einer vom ollen Walter ein, der da auch gut passt:
ZitatGestern standen wir am Abgrund, heute haben wir einen entscheidenden Schritt nach vorn gemacht.
:icon_mrgreen:
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Punkrockschuppen


Aero

Hahaha,

Zitat von: SpiegelberichtJugendschutz wichtiger als Kommerz

Das dürfte die weltgrößte Filmindustrie aber mal ganz anders sehen. Und die werden sich zur Wehr setzen.
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Vinyard Vaughn

Zitat von: Punkrockschuppen am 13 Februar 2007, 21:15:35
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,466149,00.html

Die haben ja wohl echt nicht mehr alle Latten im Zaun.  :doof: :doof: :doof:
Mir fehlen die Worte.

Also das ist der größte Bockmist der seit langem zu lesen war. :icon_lol: Das kann die abessen, kriegen die nicht durch. Aber ganz und gar nicht witzig ist diese Preiserhöhung für indizierte Medien. :eek:

Und was sollen die Leute machen wenn sie sich keine Pornos mehr ausleihen können ;) sich nur noch welche aus Asien hohlen wie DeBene? :icon_mrgreen:

Wie gesagt hätte dieses Gesetz nur 2 Dinge zur Folge, eine Menge Videotheken machen zu und es wird nur noch illegal aus dem Netz geladen...
Zitat von: ForenregelnMaximalgröße für Bildsignaturen: 400x133 Pixel, 50 kb – nicht animiert!

When I see her on the street
You know she makes my life complete

Anderssen

Was in dem Spiegel-Artikel steht stimmt offensichtlich, das folgt unmittelbar aus dem Gesetzesentwurf.
Nebenbei bemerkt: langsam krame ich wieder meine alte Einstellung aus: das Jugendschutzgesetz soll und muss unheimlich verschäft werden, und zwar so sehr, dass sich Deutschland vor seinen europäischen Nachbarn erstmal so richtig schön lächerlich macht. Dann sehen wir weiter.

Punkrockschuppen

Höchstwahrscheinlich käme dann noch eine leicht steigende Anzahl von Vergewaltigungs- und Missbrauchsfällen hinzu, da einige Männer bei einem Pornographieverbot anderweitig Druck loswerden müssten.
Aber wenns zum Schutz der Jugend ist...  :icon_rolleyes:

Ich kann soviel Dummheit wirklich nicht fassen.

Hackfresse

Zitat von: Anderssen am 13 Februar 2007, 21:35:15dass sich Deutschland vor seinen europäischen Nachbarn erstmal so richtig schön lächerlich macht.

Das machen sie doch permanent. Und nun?
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



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Sundowner

Unsere werten Politiker und ihre Gesetze. Ist ja schön und gut dass sich da Leute über etwas Gedanken machen, von was sie keine Ahnung haben.

Aber ich kann doch zumindest erwarten, dass die sich über Auswirkungen von Gesetzen im Klaren sind, oder nicht ?

Das sie sich drüber im Klaren sind, was verfassungsmäßig geht und was nicht...

Und das sie wissen sollten ob ein Gesetz in der EU überhaupt haltbar ist....

Wie die Nachbarstaaten der EU sowas regeln und sich darüber klar sein, dass eben nur in D eine Zensurbehörde existiert....

Und ob das Ganze überhaupt realistisch durchführbar ist...

Das vor dem EUGH gerade ein Verfahren anhängt, bei dem es um die Anerkennung der EU-Altersfreigaben nach PEGI geht, bei dem wohl anzunehmen ist, dass die Entscheidung negativ für D ausfallen wird und dann erst mal sämtliche Extrawürste hinfällig werden Z.B. obiger Gesetzesvorschlag..

Eigentlich erwarte ich von einem "Volksvertreter" dass alle diese Dinge berücksichtigt werden, bevor man einen hirnrissigen Gesetzesvorschlag macht, den durchbringt und hinterher feststellt, dass das so nicht gedacht war und er von einer höheren Instanz kassiert wird :doof:
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Aero

„Eine anständige Maß werden wir nicht auf den Index stellen.“ (Günther Beckstein)

Vincent Vegas

14 Februar 2007, 18:58:18 #407 Letzte Bearbeitung: 14 Februar 2007, 19:00:50 von Vincent Vegas
Zitat von: Aero am 14 Februar 2007, 18:46:40
Jetzt geht es dem Schund richtig an den Kragen:

http://www.netzeitung.de/entertainment/music/534230.html

:LOL:

Endlich taugt der Jugenschutz ma zu was Brauchbarem!  :respekt:

Am besten Big Brother gleich auch noch unter die Lupe nehmen!


Roughale

Langsam erinnert mich das Ganze an den Streit um das "Schund- und Schmutzgesetz" in der Weimarer Republik, ich durfte mal ein Referat darüber anfertigen und hatte damels mir schon gewünscht, dass die Verfechter des Gesetzes mal meine (damals nur) Videosammlung hätten sehen können :icon_twisted:

Ich weiss nicht, was die ewig Gestrigen immer wieder dazu treibt den Schwachsinn ihrer kranken Moralvorstellung so preiszugeben, ich finde dass es Zeit ist die Bayern mal kräftig zurückzupfeiffen, aber wer macht das? Der ganze Trubel mit dem südlichen Freistaat ist nicht mehr tragbar...

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Nerf

Zitat von: Roughale am 15 Februar 2007, 12:24:45
Langsam erinnert mich das Ganze an den Streit um das "Schund- und Schmutzgesetz" in der Weimarer Republik

Genau, oder an den Nachfolger "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften" (ab 1953), zu dem schon Erich Kästner meinte: "Wenn's schon nicht gelingt, die tatsächlichen Probleme zu lösen, die Arbeitslosigkeit, die Flüchtlingsfrage, die Steuerreform, dann löst man geschwind ein Scheinproblem. Hokuspokus - endlich ein Gesetz! Endlich ist die Jugend gerettet! Endlich können sich die armen Kleinen am Kiosk keine Aktphotos mehr kaufen und bringen das Geld zur Sparkasse."
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Newendyke



"Ich will jetzt nichts mehr hören, von wegen keinen Job, kein Auto, keine Freundin, keine Zukunft und keinen Schwanz." (der Meister - Gran Torino)

Kingpin

Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

Sundowner

Eine Frage... Kann ich den Link lesen ohne das folgendes passiert:

- meinen Kaffee zu verschütten
- Bluthochdruck zu kriegen
- Ausschlag und akute Anfälle von BULLSHIT-Rufen ?
So langsam muss ich mir mal eine Signatur überlegen....

Anderssen

Zitat von: Ein ZockerÜbrigens gibt es ein 1000 Jahre altes Spiel, bei dem man mit Gewalt versuchen muss, zuerst die Bauern des Gegners zu erschlagen, um dann später deren König zu bezwingen. Der Name dieses Spiels ist Schach. Sollte man vielleicht auch verbieten und den Besitz unter Strafe stellen. Es könnte ja mal ein Schachspieler Amok laufen.
Der Mann betreibt offensichtlich eine grobe Verharmlosung dieses menschenverachtenden Gewaltspiels. Es gibt diverse Leute, die süchtig nach Schach sind; das sind teilweise richtig komische Freaks, die nichtmal CSU wählen!
Außerdem muss beachtet werden, dass ein früherer Schachweltmeister (Bobby Fischer) Antisemit ist. Damit wäre eindeutig bewiesen, dass Beckstein grundsätzlich recht hat; sein einziger Fehler ist, dass er noch nicht weit genug geht.

Dr. Phibes (Buurman)

Zitat von: Kingpin am 15 Februar 2007, 15:17:39
Wieder ein bemerkenswertes Beispiel von arroganter Ignoranz einer völlig realitätsfernen Politikerkaste.

Halt, immerhin sind sie so aktuell, dass sie Copy & Paste gebrauchen können. Da wurde ehnur der Name ausgetauscht, der Rest ist ein vorgefertigter Text, der wirklich auf nichts eingeht. Auch darüber sollte sich der Durchschnittsbürger mal Gedanken machen. Er schreibt einen eigens von ihm verfassten Text an einen Politiker und bekommt einen vorgefertigten Baustein zurück.

Spätestens wenn in D jetzt keiner auf die Barrikaden geht, wenn es jetzt auch dem Pornofilm an den Kragen gehen sollte, dann verstehe ich in diesem Land gar nix mehr. Aber es ist wirklichschon erstaunlich, dass dieser Schwachfug mal wieder größtenteils aus Bayern kommt. Sonst sich immer schön abkapseln vom Rest Deutschland, aber in solchen Fällen mal wieder gleich das ganze Land "erobern" wollen. 

Roughale

Da fällt mir nichts mehr ein...

Übrigens soll es bald einen neuen Softwareentwickler geben, namens Chaos Schmiede Unterhaching und das erste Spiel soll so aussehen (Prototyp ;)):


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Newendyke

Zitat von: Roughale am 15 Februar 2007, 17:02:14
Da fällt mir nichts mehr ein...

Übrigens soll es bald einen neuen Softwareentwickler geben, namens Chaos Schmiede Unterhaching und das erste Spiel soll so aussehen (Prototyp ;)):



Unterhaching? Mit mein Nachbarort, ob ich da ne extra Mod bekomme, der mir erlaubt den alten Sack nach bester Saw-Tradition zu malträtieren?


"Ich will jetzt nichts mehr hören, von wegen keinen Job, kein Auto, keine Freundin, keine Zukunft und keinen Schwanz." (der Meister - Gran Torino)

Roughale

Zitat von: Newendyke am 15 Februar 2007, 17:10:12
Unterhaching? Mit mein Nachbarort, ob ich da ne extra Mod bekomme, der mir erlaubt den alten Sack nach bester Saw-Tradition zu malträtieren?

Mir fiel nichts besseres mit U ein ;)

esta es la mejor mota
When there is no more room for talent OK will make another UFC

Snake Plissken

Zitat
Genau, oder an den Nachfolger "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften" (ab 1953), zu dem schon Erich Kästner meinte: "Wenn's schon nicht gelingt, die tatsächlichen Probleme zu lösen, die Arbeitslosigkeit, die Flüchtlingsfrage, die Steuerreform, dann löst man geschwind ein Scheinproblem. Hokuspokus - endlich ein Gesetz! Endlich ist die Jugend gerettet! Endlich können sich die armen Kleinen am Kiosk keine Aktphotos mehr kaufen und bringen das Geld zur Sparkasse."
Zitat
Tjo, Erich Kästner war definitiv ein kluger Mann.
Witzig ist ja, das sein Zitat heute noch genauso gültig ist, wie die Ansichten von Politikern noch dieselben wie damals sind.

Snake

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