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BPJM

Begonnen von Zeromancer, 2 Januar 2004, 22:18:05

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Zeromancer

Weiss schon jemand was über die Neuindizierungen Dezember 2003 oder die Listenstreichungen? Bei bpjm.com ist der Stand leider immer noch November 2003,frag mich wieso das dort nicht mal aktualisiert wird. :schwul:

Anime-BlackWolf

Lass denen doch mal Zeit. Der neue Report iss erst ein paar Tage draussen.

2 Sachen die ich aufgespürt habe in anderen Foren:

- "Twitch of the Dead Nerve" Astro DVD wurde nach §131 StGB beschlagnahmt
- Das "Deep Wet Torture"-Buch soll angeblich AUCH gegen §131 verstoßen und angeblich eine Prüfung angeleiert worden sein.

Das erste war klar, AG Tiergarten räumt immer die alten "bösen Titel" in allen Auflagen vom Markt, egal wie selten oder unsinnig. Wundert also kein Stück. Das zweite ist für jeden, der das Ding in den Fingern hatte auch nachvollziehbar. Da dürfte JEDE Frau gegen Sturm laufen, mich wundert, dass die sich immer so lange Zeit lassen.

Zeromancer

Danke,nja muss ich halt warten.Hab mit Google schon gesucht,aber nix gefunden.

Zeromancer

BPJM.com wurde jetzt aktualisiert!


mfg

Z3ro

Hackfresse

Wiéso steht "Butchered at birth" von Cannibal Corpse als Neu-Indizierung drin? Das war doch wegen §131 beschlagnahmt???

Steht auch auf der Seite: Beschlagnahmebeschluss vom 03.03. 1994.

Komisch...
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Patrick Bateman

Die ganzen Hentai-Mangas werden ja auch alle beschlagnahmt, obwohl sie erst vor ein par Monaten neu aufgelegt worden sind.
Homedrinking is killing Gastwirt!

Forums-Yeti

Naja...

Das einzig lustige ist die ND-DVD... aber wegen der Clips die da drauf sind auch verständlich :|

Was neues in der Sammlung immerhin. Zwar nur Liste A... aber naja :mrgreen:

Nur lustig, weil die AFAIK "keine Altersbeschränkung" hatte...

Und zu der "Butchered at birth"...

Wurde die nich "hauptsächlich" wegem dem Cover, Photos etc. beschlagnahmt ?
Gab ja ne Neuauflage im geänderten schwarzen Cover, schätze dass die neu kassiert wurde.
"Ich hab mir eh schon oft gedacht, dass du als Mädel voll das Model wärst...also...lange Beine, Stupsnase, groß, blaue Augen..."

Anime-BlackWolf

Zitat von: Wu~MastahDie ganzen Hentai-Mangas werden ja auch alle beschlagnahmt, obwohl sie erst vor ein par Monaten neu aufgelegt worden sind.

Wer keine Ahnung hat sollte sich lieber bedeckt halten.

Die Animes sind nur INDIZIERT, LISTE A. Wäre ja noch schöner, dass die Trickfilme beschlagnahmen, die gelten immerhin als KUNST.

Aber das mit dem Bethmann-Buch ist also wahr. Na sooooooowas.  :ugly:

Dr. Phibes (Buurman)

Das Buch könnte man doch mal wieder öffentlich verbrennen! :mrgreen:

Schon arm, dass ein Klassiker wie Twitch heute echt noch beschlagnahmt wird. Aber frei nach dem Motto "Wir beschlagnahmen solange jede mögliche Fassung, bis es keine mehr gibt, egal wie alt der Film doch ist".

Zeromancer

Ich würd sagen die Butchered at Birth-CD ist ne Neuauflage,bin mir aber nicht sicher.Da sie in die Liste B aufgenommen wurde tippe ich auch darauf dass sie in den nächsten Monaten beschlagnahmt und eingezogen wird,eben wie die alte CD.Müsste wegen Inhaltsgleichheit sowieso beschlagnahmt werden gemäß §131 und 184 III StGB.

mfg

Z3ro

P.S.:Kennt jemand die Gruppe deren Cover da indiziert wurde? Ziemlich laaaaaaaanger Name.


@Dr.Phibes:Manche DVD-Sammler werden sich da auch aufregen.Es gibt sicher welche,die alle möglichen Fassungen von einem Film sammeln und wer sie nicht hat der hat jetzt ein Problem.War die Fassung überhaupt was wert?Ich glaub ist ja nicht von Deutschland.

Reitende Leiche

Zitat von: ZeromancerP.S.:Kennt jemand die Gruppe deren Cover da indiziert wurde? Ziemlich laaaaaaaanger Name.

Ist zwar kein langer Name aber, wenn mich nicht alles täuscht waren das Cannibal Corpse.

Dr. Phibes (Buurman)

Viel wert war sie nicht, aber vielleicht interessant, da es eine Astro-DVD war, die nur für den Benelux-Markt gedacht war.

Zeromancer

Zitat von: Reitende Leiche
Zitat von: ZeromancerP.S.:Kennt jemand die Gruppe deren Cover da indiziert wurde? Ziemlich laaaaaaaanger Name.

Ist zwar kein langer Name aber, wenn mich nicht alles täuscht waren das Cannibal Corpse.


Satyriasis and Nymphomania
CD-Cover der Gruppe
,,Paracoccidioidomico-Sisproctitissarcomucosis"
Isaac Perez Glz.,
San Juan Del Rio/Mexico
BAnz. Nr. 243 vom 31.12.2003 [A]


das sollen CC sein?

mightymaze

Hallo!
Zu oben genannter Seite hab ich zwei Fragen:
1. Wenn ich auf "indiziert", "Filme" und dann "DVDs" klicke, erscheinen 10 Titel. Aber es sind doch weit mehr als nur 10 DVDsl in Dtld. indiziert, oder check ich da was nicht ganz?
2. Was ist der Unterschied zwischen "A"- und "B"-Liste?
Vielen Dank im Vorraus!
Sers
hias

Anime-BlackWolf

Zitat von: mightymazeHallo!
Zu oben genannter Seite hab ich zwei Fragen:
1. Wenn ich auf "indiziert", "Filme" und dann "DVDs" klicke, erscheinen 10 Titel. Aber es sind doch weit mehr als nur 10 DVDsl in Dtld. indiziert, oder check ich da was nicht ganz?
2. Was ist der Unterschied zwischen "A"- und "B"-Liste?
Vielen Dank im Vorraus!
Sers
hias

Hier werden Sie geholfen. Thread GANZ LESEN.

http://www.gemeinschaftsforum.com/phorum/viewtopic.php?t=22173&highlight=liste+b

mightymaze

Vielen Dank @ Anime!
Allerdings wurde nun nur meine zweite Frage beantwortet und nicht meine 1.. :)
Beim Lesen des oben genannten Threads hat sich mir noch ne kleine Frage aufgetan. Ich wusste jetzt nicht genau, ob ich die hier oder in eben dem oberen Thread stellen sollte, da ich aber hier das "Danke" eh reingeschrieben hätte, stell ich also auch noch meine andere kurze Frage:
Die BPJM beschlagnahmt nicht, aber fasst in der B-Liste die straffrelevanten Titel zusammen. Muss man sich dass jetzt so vorstellen, dass die BPJM nachdem sie ihre Liste erweitert hat, die neuen "B"-Titel an die Staatsanwaltschaft oder das Jugendamt oder was auch immer weiterleitet, damit eben jene Organisationen die Beschlagnahmung durchführen? "B"-Titel sind somit also noch nicht beschlagnahmt, werden es aber höchstwahrscheinlich bald sein. Ausserdem hieß es, dass die Titel in der "B"-Liste einem Verkaufsverbot unterliegen, oder? Worin würde dann der Unterschied zur richtigen Beschlagnahmung liegen?
´Tschuldigung zur Aufrollung des immer wieder gleichen Themas, aber irgendwann muss es ja auch mal ich checken. :oops:
Vielen Dank für die Beantwortung meiner zwei Fragen (der einen  übriggebliebenen von oben und der neuen)! Danach is (hoffentlich) Schluß! :D
Sers
hias

Contagion

Zitat von: Dr. PhibesDas Buch könnte man doch mal wieder öffentlich verbrennen! :mrgreen:

Schon arm, dass ein Klassiker wie Twitch heute echt noch beschlagnahmt wird. Aber frei nach dem Motto "Wir beschlagnahmen solange jede mögliche Fassung, bis es keine mehr gibt, egal wie alt der Film doch ist".

Dann sollten Wissenschaftler aber mal hin machen und die Quelle ewigen lebens erforschen und in Pillenform an den Markt bringen...

Was ich meine ist: Das ist doch eh ein 'hoffnungsloser' kampf. Die eine Seite veröffentlicht, die andere beschlagnahmt. Ich wette das wenn ich 50 bin, werde ich immer noch lesen müssen das Dawn of the Dead in der 100. Auflage neu beschlagnahmt wurde  :schwul: .

Naja, anderes Thema.

Anime-BlackWolf

Zitat von: mightymazeMuss man sich dass jetzt so vorstellen, dass die BPJM nachdem sie ihre Liste erweitert hat, die neuen "B"-Titel an die Staatsanwaltschaft oder das Jugendamt oder was auch immer weiterleitet, damit eben jene Organisationen die Beschlagnahmung durchführen? "B"-

Ja. Der betreffende Titel geht an die Staatsanwaltschaft zur genauen Prüfung.

"B-Liste" ist quasi ein Vor-Beschlagnahmezustand. Die Dinger unterliegen ja dem fast kompletten Verbreitungsverbot, zu einem echten Verbot fehlt da nicht mehr viel. Sind aber meist Titel, die man eh nur selten offiziell beziehen konnte, da fällt das kaum auf.

Iss alles Theorie, noch kein Titel ist so bis zum Ende durchbearbeitet worden, dafür ist das Gesetz noch zu jung. Abwarten. Kíngpin könnte es sich noch besser erklären.

.sixer.

Von der "Butchered at birth" gibt's wirklich eine Neuauflage. Im Schönen Digipack, welches gestern mit der Post aus England kam. Cover entspricht dem alten.
"How do you know I'm mad?" said Alice
"you must be," said the cat, "or you wouldn't have come here."

Wir ham kein Strom,
wir ham kein Geld,
wir sind der geilste Club der Welt.

Patrick Bateman

Zitat von: Anime-BlackWolf
Zitat von: Wu~MastahDie ganzen Hentai-Mangas werden ja auch alle beschlagnahmt, obwohl sie erst vor ein par Monaten neu aufgelegt worden sind.

Wer keine Ahnung hat sollte sich lieber bedeckt halten.

Die Animes sind nur INDIZIERT, LISTE A. Wäre ja noch schöner, dass die Trickfilme beschlagnahmen, die gelten immerhin als KUNST.

Oh ja, Sorry hab in der falschen Topic gelesen.
Deshalb hab ich das ja auch nicht verstanden.

PS. Kommt nicht mehr vor.
Homedrinking is killing Gastwirt!

Zeromancer

Das mit der Liste B habe ich alles gewusst,nur nicht dass es verboten ist indizierte B-Titel zu verkaufen.Komisch,denn ich war ca. 2 Wochen nach der Indizierung der CD Krebskolonie,die ja in Liste B kam,im Müller und da hatten die sie noch im Regal und zwar dort wo jeder Minderjährige sie sehen kann.War echt hundert pro genau die indizierte CD!Naja,wird wohl nen Fehler sein,vielleicht haben die die CD übersehen oder so.

Zeiram

Hmmm... aus gegebenem Anlass kram ich nochmal einen der vielen BPJM Threads raus, weil ich keinen neuen aufmachen will.

Etwas verspätet: BPjM-Jahrestagung 2004 am 26. und 27. April in Würzburg mit diversen Links zu einzelnen Themenschwerpunkten. Nicht alles sooo furchtbar spannend, aber folgende Links sind vielleicht für den einen oder anderen zur Kenntnisnahme interessant:

"Kriegsverherrlichung" in der Spruchpraxis der BPjM und der Gerichte
Zitat...Zu den Neuregelungen des JuSchG gehört, dass kriegsverherrlichende Trägermedien als schwer jugendgefährdend – und damit indizierten Medien gleichgestellt – gelten, ohne dass es einer Indizierung bedarf.
Der Tatbestand der ,,Kriegsverherrlichung" wurde in der Vergangenheit von den Institutionen des Jugendmedienschutzes kaum angewandt, da seine Auslegung Schwierigkeiten bereitete. Die aktuelle Auslegung beruht im wesentlichen auf einer Entscheidung des BGH, die auf 1960 datiert ist und durch ein Urteil des VG Köln von 1982 geringfügig modifiziert wurde.
Also ein weiterer, unklarer und beliebig auslegungsfähiger "Tatbestand".


Perspektiven des Jugendmedienschutzes im Zeitalter der Konvergenz
Zitat... Neben die Presse im Kompetenzbereich der Bundesprüfstelle, den Rundfunk als Aufgabe der Länder – vor allem der Landesmedienanstalten – ist nun das Internet getreten, das Bund und Länder gemeinsam zu regulieren versuchen, wie ein wunderliches Tier eigener Art, das mit Begriffen wie ,,Telediensten" und ,,Mediendiensten" festzubinden sein soll...
LOOOOOL - Bund und Länder regulieren das wunderliche Tier Internet. Der gesamte Text kündet von düstersten Entwicklungen im Medienbereich, und die unterschwellig durchleuctende Tendenz finde ich zum Teil wirklich schon fragwürdig bzw. entlarvend, mit Formuliereungen wie "...dass die öffentlich-rechtlichen Sender sich ... bemerkenswerte Freiheiten gönnen ...", "... zum Schweigen bringen ...", "... liberalere Nachbarländer ..."etc. Naja, mag sich jeder sein eigenes Bild machen.


Ein Jahr Jugendschutzgesetz
Nicht von Pappe, so manche Formulierungen ("geschlechtsbetonte Körperhaltung von Personen unter 18 Jahren") ...
Und weiter:
ZitatIn (ferner) Zukunft ist zu befürchten, dass eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften innerhalb der EU unseren weltweit strengen Jugendmedienschutz weiter aufweichen wird.
Ich mag mich ja täuschen, aber bisher hab ich nur Verschärfungen wahrgenommen.

Captain_Chaos.ONE

("geschlechtsbetonte Körperhaltung von Personen unter 18 Jahren")

:algo:

Ob "Kids" bald indiziert wird?  :wink:

Moscher

Zitat von: Captain_Chaos.ONE("geschlechtsbetonte Körperhaltung von Personen unter 18 Jahren")

:algo:

Ob "Kids" bald indiziert wird?  :wink:

Um Kids wäre es gar nicht so schade, aber was ist mit Filmen wie Lolita oder Léon ?
Nee wirklich, ich seh draußen schon 12jährige Mädchen nuttig rumlaufen, dagegen sind die Filme ja noch echt harmlos. Und das Kinderpornos verboten gehören, daran dürfte kein Zweifel bestehen. Ebenso, dass Filme, die nur existieren, um die Kinder in einer solchen geschlechtsbetonten Körperhaltung zu zeigen: kein Zweifel. Weg damit, das dürfte auch jeder einigermaßen intelligente Mensch erkennen können. Aber sowas mal wieder so schwammig auszuformulieren... ganz arm.

dekay

Zitat von: ZeiramUnd weiter:
ZitatIn (ferner) Zukunft ist zu befürchten, dass eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften innerhalb der EU unseren weltweit strengen Jugendmedienschutz weiter aufweichen wird.

...und dass unsere überflüssigen, aber bestens dotierten Posten, auf denen wir wenig Arbeit haben, aber viel Ärger machen, verschwinden werden.

Oder haben die wirklich einfach immer noch nichts gemerkt?
Wie weit von der Realität sind die eigentlich entfernt?
Der schrecklichste Amoklauf eines Schülers fand ausgerechnet in dem Land mit dem "weltweit strengen Jugendmedienschutz" (merkwürdiges Deutsch übrigens) statt.

Obwohl mir aufgefallen ist, dass das neue Gesetz bzgl. Indizierungen doch wirklich bisher eher Verbesserungen als eine Verschlechterung (für uns) gebracht hat, oder?

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

Jersey Bellini

Zitat von: dekayObwohl mir aufgefallen ist, dass das neue Gesetz bzgl. Indizierungen doch wirklich bisher eher Verbesserungen als eine Verschlechterung (für uns) gebracht hat, oder?dekay

Solange die DVD Veröffentlichungen von recht derben Kinofilmen wie z.B. "Kill Bill" oder "Es war einmal in Mexiko" ebenfalls, trotz vermeintlich strengerer Auslegung bei der Video-Veröffentlichung, die indizierungs-vorbeugende "kein Jugendfreigabe" erhalten, ist das auf jeden Fall richtig.
Mal sehen was passiert wenn "Freddy vs Jason" oder der neue "Dawn of the Dead" auf DVD kommen...

Anime-BlackWolf

Zitat von: MoscherAber sowas mal wieder so schwammig auszuformulieren... ganz arm.

Das ist DESWEGEN so schwammig ausformuliert, weil die Pubisher sich natürlich immer Hintertürchen offenhalten und meistens eine Hintertür finden, wie sie ihr Produkt tarnen können.

Die MEINEN schon solche Filme, wie Du sie angesprochen hast (nicht "Leon" oder "Lolita"...), nur versuchen die den Herstellern so wenig Spielraum wie möglich zu schaffen.

Denk Dir mal eine zum Beispiel ein Video mit z. B. Bademoden von Kindern bis 10 Jahre, möglichst immer von hinten gefilmt, immer die "richtigen Stellen" im Visier, aber null Naktheit. Was für eine Zielgruppe soll das Ding wohl ansprechen ??? Ich wüsste nur 1...  :anime:

Mit dem aktuellen Gesetz hätten die DAS DING aber abgedeckt. Ich würde einfach mal anwarten, was sich ändert. Die neuen Freigaben sind gut, und die Beschlagnahmungen sind NICHT im Jugendschutz verankert, aber das sollte ja bekannt sein. §131 und Index bzw. JSchG DARF man nicht vergleichen.

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