OFDb

Filmeinträge gerechtfertigt?

Begonnen von Kayfabe, 4 Oktober 2025, 01:34:45

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Kayfabe

https://www.ofdb.de/film/355094,Searching/
=> https://www.youtube.com/watch?v=92xPM7JR2NU

https://www.ofdb.de/film/360131,AIDS-Monolith/
=> https://www.youtube.com/watch?v=iroty5zwOVw

Ich war am rätseln, ob ich den ersten eintragen sollte oder nicht, um festzustellen, dass der schon drin ist... bei dem hier war ich mir sicher, dass der nicht reingehört, aber der AIDS Monolith ist auch schon drin: https://www.youtube.com/watch?v=yVggWZuFApI

Weitere Meinungen?
"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

TakaTukaLand

Ordnest du diese Aufklärungs-Kampagnen als Werbung ein oder warum zweifelst du an der Eintragsberechtigung?

Kayfabe

Ja, war mir jetzt erstmal nicht bewusst, dass es da noch einen Differenzierung zwischen Werbung und Kampagne gibt. Wenn das in Ordnung ist, ist's mir aber auch recht: wollte nur vorher fragen, bevor ich noch mehr Löschkandidaten eintrag.
"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

TakaTukaLand

So eine Differenzierung gibt es in der OFDb auch nicht, ich wollte nur nach der Begründung fragen. Und formal gesehen sind Kampagnen ja auch nichts anderes als Werbung.

Also wenn sich nicht noch jemand anderes äußert, muss das ja einfach entschieden werden, daher wollte ich die Begründung einfach nur verstehen. Und die Einordnung als Werbung ist völlig nachvollziehbar.

Ich lasse noch ein paar Tage offen, aber wenn keine Gegenstimmen kommen, lösche ich beide Einträge.

PierrotLeFou

Also ich halte die durchaus für erhaltenswert. Das BFI macht solche Produktionen ja auch (sogar auf Blu-ray) zugänglich; eben weil da ja auch ein filmhistorisches Interesse besteht (im zweiten Beispiel nochmals unterstrichen durch die Prominenz bei Cast/Crew).
Und gerade jetzt, wo jeder Amateuerkurzfilm ohne weiterführende Infos einen Eintrag erhält, sind solche professionellen Produktionen, die der Öffentlichkeit wieder als historische Dokumente zugänglich gemacht werden, durchaus erhaltenswert. Zumal ich im ersten Beispiel (und einigen anderen) auch ästhetische Unterschiede im Vergleich mit üblichen TV- oder Kinowerbe-Spots sehe ...
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

TakaTukaLand

Nur mal zum Vergleich:
Supermarkt (1989) wäre auch eines Eintrags würdig?
https://www.youtube.com/watch?v=XEe2t3nRB9U

Prominenz bei Cast/Crew; von öffentlichem und historischem Interesse, da im kulturellen Gedächtnis eingebrannt; es gab sogar ein Sequel mit Ingolf Lück in 2016.
Oder wo wäre da die Abgrenzung?

Zitat von: PierrotLeFou am 10 Oktober 2025, 00:17:17auch ästhetische Unterschiede im Vergleich mit üblichen TV- oder Kinowerbe-Spots
Trifft das nicht auch auf den 1984 Apple Werbespot von Ridley Scott zu?

Und so manche Musikvideos sind sowohl von namhaften Regisseur:innen als auch ästhetisch von üblichen Musikvideos klar unterscheidbar, sodass Videoclip und Kurzfilm nicht klar voneinander zu trennen sind. So manche wurden auch auf Video/DVD/Blu-ray veröffentlicht.

Versteh mich nicht falsch - ich will das gar nicht in Abrede stellen, brauche aber sowas wie Kriterien, die es konkret und greifbar machen.

Zitat von: PierrotLeFou am 10 Oktober 2025, 00:17:17Und gerade jetzt, wo jeder Amateuerkurzfilm ohne weiterführende Infos einen Eintrag erhält
Dazu gibt es immerhin minimalistische Regeln. Es muss mindestens ein Link oder ein Fassungseintrag existieren, der die Existenz und Veröffentlichung von Amateurfilmen belegen kann.

Über Einträge jedes 30-sekündigen Featurettes bin ich auch nicht glücklich, aber das wurde leider nie konsequent ausgeschlossen - auch aufgrund mangelnder Kriterien (und mangelnder Lust hinter solchen Einträgen herzujagen).

PierrotLeFou

15 Oktober 2025, 21:51:59 #6 Letzte Bearbeitung: 15 Oktober 2025, 22:25:43 von PierrotLeFou
Zitat von: TakaTukaLand am 14 Oktober 2025, 22:47:53Nur mal zum Vergleich:
Supermarkt (1989) wäre auch eines Eintrags würdig?
https://www.youtube.com/watch?v=XEe2t3nRB9U

Ich würde ihn wohl selbst nicht unbedingt eintragen, würde aber auch nicht unbedingt darauf pochen, dass er rausgeschmissen wird, wenn er drin wäre ...
Wenn er z.B. vom Filmmuseum München auf DVD in einer Sammlung vorliegen würde oder wenn das Bundesarchiv ihn als Stream zugänglich machen würde, würde es mir schon aufnehmenswert erscheinen (wobei ich selbst vermutlich nicht den Eintrag anlegen würde).


ZitatOder wo wäre da die Abgrenzung?
Das war ja schon häufiger die Frage. Das FAQ hatte man ja stets ausreichend vage gehalten, um Einzelfälle im Forum zu besprechen. Versuche, das öffentliche Interesse zu definieren, sind da nie sonderlich auf Zuspruch gestoßen.
Dabei hatte das FAQ im Grunde so ziemlich alles als aufnehmenswerte Ausnahme zugelassen. Da hatte man dann undurchdacht mehrere Änderungen vorgenommen, die alle so ihre Nachteile hatten. (Das bekomme ich aber mittlerweile nicht mehr zusammen, da müsste ich länger nachlesen, was da mal gelaufen ist.)

Ich halte ja nach wie vor manche Ausnahmemöglichkeiten, die mit "Öffentlichen Interesse" arbeiteten, für sinnig. Wenn Kinematheken, nationale Archive, Filminstitute etc. solche Arbeiten zugänglich machen (per Stream, vor allem auch via DVD, Blu-ray) halte ich schon einen Eintrag für sinnvoll.
Wenn dann Regisseure wie Roeg (oder Scorsese, Fellini, Polanski etc.) zuständig waren, würde da erst recht "öffentliches Interesse" sehen; würde man dieses "öffentliche Interesse" dann aber definieren wollen (was ja nie gewünscht war, wenn es über Punkte hinausgehen sollte, die eigentlich alles unter das "öffentliche Interesse" fallen ließen), dann bräuchte man schon so einige Leitplanken um zu begründen, warum Scorsese eine andere Bedeutung besitzt als z. B. ein Michael Steinke, der immerhin etliche Traumschiff-Filme gedreht hat und dem dann manch einer auch "Öffentliches Interesse zubilligen wollen würde) ...) Möglichkeiten, da abzugrenzen (z. B. über eine Mindest-Anzahl an Filmen mit internationaler Kinoauswertung, mit einer Mindest-Anzahl an Filmen, die Besprechungen in soundsovielen Tageszeitungen erhalten haben, mit mindestens einer Oscar- od. Palme-d'or-Nominierung), gab und gäbe es.



Wenn ich jetzt in FAQ schaue, lese ich:
ZitatWas darf als Film in die OFDb eingetragen werden?

    Filme, für die ein allgemeines öffentliches Interesse besteht und die zudem
    a) der Öffentlichkeit zugänglich sind
(Kino, Video, etc.) oder in der Vergangenheit vorgeführt worden sind
  b) fertiggestellt sind (als Richtwert gilt hierbei der Status 'Completed' eines Films in der IMDb)


Als öffentliches Interesse gilt hierbei, dass der Film mindestens einen der folgenden Punkte erfüllt:

    Aufführung im Kino
    Veröffentlichung auf einem Medium wie Video/DVD/Blu-ray Disc/Laserdisc etc.
    Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm
    Aufführung auf einem Filmfestival
    erstellt von einer (mittlerweile) berühmten Person/Person des öffentlichen Interesses
    aus einem besonderen Grund Gesprächsthema/Thema in den Medien, auch außerhalb von Filmkreisen
    aus historischer Sicht bedeutsam
    Theateraufführungen die speziell fürs TV produziert wurden. **
Anhand der Fett gedruckten Passagen, kann der Roeg eigentlich gemäß FAQ verbleiben.
Für den anderen Fall wäre die Frage, ob die BFI-Veröffentlichung per Stream nicht gleichwertig ist mit einer "Ausstrahlung in einem überregionalen Fernsehprogramm" ... oder ob nicht ein "aus historischer Sicht bedeutsam" greift, denn offizielle Kampagnen sind ja nach Dekaden irgendwann für spezialisiertes historisches Interesse bedeutsam.[1]



Zitat
Zitat von: PierrotLeFou am 10 Oktober 2025, 00:17:17auch ästhetische Unterschiede im Vergleich mit üblichen TV- oder Kinowerbe-Spots
Trifft das nicht auch auf den 1984 Apple Werbespot von Ridley Scott zu?
Irgendwo im Gemeinschaftsforum hatte ich mal einen Werbespot-Thread eröffnet, weil ich eben Werbefilme durchaus für relevant halte. Dreiminütige Werbefilme von Walter Ruttmann sind ja seit über 20 Jahren in der OFDb, haben mehrere Bewertungen, einen IMDb-Eintrag (und tauchen etwa in Mark Cousins "Story of Film" auf).
Zulässige Ausnahmen gab es also auch da schon lange auf der OFDb. Die Kriterien festzulegen, war leider nie angedacht; eher die Klärung im KF.


ZitatUnd so manche Musikvideos sind sowohl von namhaften Regisseur:innen als auch ästhetisch von üblichen Musikvideos klar unterscheidbar, sodass Videoclip und Kurzfilm nicht klar voneinander zu trennen sind. So manche wurden auch auf Video/DVD/Blu-ray veröffentlicht.
Also ich persönlich hätte da nichts gegen eine Ausnahme (wobei aber die Ansicht der Filmografien sicherlich darunter leiden würde, wie ja auch im Fall der Herself-/Himself-Mitwirkungen in zig Mini-Making-Ofs ...

ZitatVersteh mich nicht falsch - ich will das gar nicht in Abrede stellen, brauche aber sowas wie Kriterien, die es konkret und greifbar machen.
Dafür habe ich einige Male plädiert; Einzelfallklärungen im KF waren dann die Lösung ...


Vielleicht können ja Kayfabe, der den ersten Titel u. U. selbst einzutragen gedachte, und Stefan M, der ihn ja eingetragen und besprochen hat, noch für den Verbleib plädieren (falls ihnen nicht eine Löschung am Herzen liegen sollte).
Oder Bremen muss eine Rückmeldung geben, ob das noch zulässige Ausnahmen dank des "Öffentlichen Interesses" sind oder ob sie definitiv unerwünscht sind. :happy3:


1.) Bei "Folgende Filme zählen nicht dazu:" hatte man im FAQ damals als Verschlimmbesserung der Verschlimmbesserung das zuvor immer vorhandene "öffentliche Interesse" getilgt. Aber das FAQ ist spätestens seitdem auch Bockmist; denn wenn z. B. "Filme nicht dazu[zählen] [...], die auf [...] VHS über eine Internetseite angeboten werden", dann müsste man jetzt spitzfindig u. a. jeden James-Bond-Film aus der OFDb entfernen, zu dem man eine VHS auf einer Internetseite vorfindet.
Da fehlte und fehlt der Feinschliff; das "Öffentliche Interesse" dort zu tilgen, war jedenfalls Irrsinn und eine völlig undurchdachte "Basta"-Entscheidung, die im Grunde nachträglich unzählige uralte Einträge, nach jahrelang geltenden Rgeln einst konform erstellt, ungültig gemacht hat (ohne dass man diese Ungültigkeit jemals irgendwie nachbearbeitet hätte); da hätte man gründlich und spitzfindig ausbessern müssen ...
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Kayfabe

Also ich war tendenziell ehr schon der Meinung, dass die durchaus eintragenswert sein könnten (den Searching und AIDS Iceberg habe ich in einer Blu-ray-Veröffentlichung vorliegen, was überhaupt der Anlass zur Frage war bzw. der Feststellung, dass einer davon schon eingetragen ist).
Bin da mit Blick auf das FAQ auch auf PierrotLeFous Linie, dass es "eigentlich" bereits abgedeckt sein sollte diese einzutragen mit den hervorgehobenen Fettmarkierungen).

Mit dem Verweis auf Ruttmann ist mir dann auch noch der Film hier in Erinnerung gerufen worden, bei dem ich die Richtigkeit eines Filmeintrags nicht einmal hinterfragt habe, als ich den in die Sammlung aufgenommen habe, obwohl der als (Produkt-)Werbefilm gefühlt noch irrelevanter ist: https://www.ofdb.de/film/48083,Das-Geheimnis-der-Marquisin/

In dem Sinne also klar für Verbleib bzw. Eintragungsmöglichkeit - wobei ich jetzt auch nicht konkret sagen kann, wo da eine Grenze zu ziehen wäre... mir waren wohl zuletzt auf dieser DVD (https://www.ofdb.de/fassung/10877,325826,Der-Verzauberte-Tag/) auch Werbefilme eines (Spiel-)Filmregisseurs begegnet, die ich nicht wirklich für eintragenswert halten würde.
"Mit nichts als Phantasie erschufen wir unsere Welt aus dem Nichts."

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