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Steuerabgaben während der Ausbildung

Begonnen von Reitende Leiche, 25 September 2005, 14:46:35

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Reitende Leiche

Hi, kann mit jemand die gesamten prozentualen Steuerabgaben während einer Berufsausbildung sagen? Google spuckt nichts vernünftiges aus.

b_o_n_e

Hi,

du zahlst bei einer Berufsausbildung keine Steuern, lediglich die Beiträge zur Sozialversicherung gehen weg. Müßten so ca. 20% vom Bruttolohn sein. War zumindest bei meiner Ausbildung so.

cu
b_o_n_e

Grimnok

hängt mMn auch vom Ausbildungsentgeld ab
"Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."

- Benjamin Franklin

https://www.youtube.com/watch?v=aFDkcaY3ZKo
http://www.howdoeshomeopathywork.com/

Hackfresse

Ja, wenn man unter einer gewissen Grenze liegt, hat man gar keine Abgaben.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

ChuckNorris

Ich verdiene 565€, nach Sozialabgaben bleiben mir 447€. Rechne für dich selbst aus. (1. Ausbildungsjahr)

Achja, das mit der Grenze zieht nur im Bezug aus Steuern, die Abgaben haste auf jeden Fall.

Hackfresse

Nein, bei mir zB ist brutto gleich netto
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

ChuckNorris

Ja ich muss zu meiner Schande gestehen du hast Recht, bei weniger als 325€ im Monat (Brutto) zahlst du nichts. Gibts echt noch Jobs wo man so wenig verdient? Falls du einen Cent mehr verdienst würd ich mich nach nem anderen Arbeitgeber umsehen.

Hackfresse

Ja, ich... :icon_evil:

Als Azubi ist man halt angeschissen.
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

Sid6.7

Hey, Chuck Norris ! Was glaubst Du denn, was man im Osten im 1.Lehrjahr so bekommt als Bürokaufmann, Steuerfachangestellter, Frisuer ect. ? Im Westen gibst das dreifache !!! Und ab 325 € werden Sozialabgaben fällig, das ist korrekt. DIe SV-Beiträge trägt bis dahin komplett der AG. Und es gibt viele, die verdienen z.B. 330 €, damit der AG nur die Hälfte der SV-Abgaben abdrücken muss und der Lehrling im Grunde nicht mehr kostet. So ist das leider. Aber bei 600,700 oder gar 800 € Lehrlingsgeld merkt man sowas nicht.

PS: Bürokaufleute bekommen in etwa 280 € im 1.Lehrjahr. Nur so nebenbei erwähnt...

ChuckNorris

Bevor hier Missverständnisse entstehen, ich fahre jeden Tag 90 km hin und zurück zur Arbeit. Was bei den derzeitigen Spritpreisen da von meinem Geld übrig bleibt brauche ich wohl nicht zu erwähnen. Also nur kein Neid, ernsthaft.

Stielike

Zahlt man nicht bis 400 Euro nix? Oder ist das ein Spezialfall?

Ich hab nen 400-Euro-Minijob und zahle keine Abgaben! Bin Student und das ist mein Nebenjob. Versichert bin ich also über meine Eltern.


ChuckNorris

Die 325€ Granze gilt explizit für Ausbildung, für geringefügig Beschäftigte (->du) gilt eine 400€ Grenze

Stielike

Zitat von: ChuckNorris am 26 September 2005, 19:29:26
Die 325€ Granze gilt explizit für Ausbildung, für geringefügig Beschäftigte (->du) gilt eine 400€ Grenze

Ok. Gut für mich und leider schlecht für diejenigen die in ner Ausbildung mehr verdienen...

EMC GROUP

Zitat von: ChuckNorris am 26 September 2005, 19:06:07
Bevor hier Missverständnisse entstehen, ich fahre jeden Tag 90 km hin und zurück zur Arbeit. Was bei den derzeitigen Spritpreisen da von meinem Geld übrig bleibt brauche ich wohl nicht zu erwähnen. Also nur kein Neid, ernsthaft.

Als Azubi solltest Du dich mal an deine ARGE des Vertrauens wenden und ggfs. Fahrtkostenbeihilfe beantragen. Wenn Du unter 25 bist (U25 Regelung), steht dir dies in jedem Fall zu. Wenn Du über 25 Jahre bist, hängt es noch von anderen Faktoren ab.

ChuckNorris

Zitat von: EMC GROUP am 26 September 2005, 19:34:11
Als Azubi solltest Du dich mal an deine ARGE des Vertrauens wenden und ggfs. Fahrtkostenbeihilfe beantragen. Wenn Du unter 25 bist (U25 Regelung), steht dir dies in jedem Fall zu. Wenn Du über 25 Jahre bist, hängt es noch von anderen Faktoren ab.

Im Ernst? Um wie viel ginge es da (falls du beispielhaft was dazu sagen kannst)? Bin gleich mal auf der Arbeitsagentur Seite gewesen, aber da findet sich wie üblich alles verklausuliert.

Sid6.7

Man bekommt auch 5 € pro abgelehnte Bewerbung... das steht da auch nirgendwo....

Und was heißt hier kein Neid. Denkst Du, die im Osten haben die Arbeit gleich um die Ecke? Die müssen auch pendeln und da siehts eben noch düsterer aus...nene. Das is kein Neid, damit Du mich nicht falsch verstehst, aber es ist, wie üblich in unserem Lande, eines von 1000 Ungerechtigkeiten...*leider*

Sid6.7

PS. Und komm mir nicht damit, das im Westen alles teurer is...das is ne Binnsenweisheit, an die leider viele glauben...

EMC GROUP

26 September 2005, 21:29:51 #16 Letzte Bearbeitung: 26 September 2005, 21:32:14 von EMC GROUP
Zitat von: ChuckNorris am 26 September 2005, 19:54:40
Im Ernst? Um wie viel ginge es da (falls du beispielhaft was dazu sagen kannst)? Bin gleich mal auf der Arbeitsagentur Seite gewesen, aber da findet sich wie üblich alles verklausuliert.

Die Seite der Agentur für Arbeit gibt wohl wenig Aufschluss über das SGB II / SGB III.

In deinem Fall ist § 46 Abs. 2 Satz 2 und 3 anzuwenden. (als Reisekostenbeihilfe können die Fahrkosten bis zu einem Betrag von 300 Euro übernommen werden, mindestens jedoch 0,22 EUR / km.). Grundsätzlich wäre zu prüfen, ob Du zusätzlich minimalen Anspruch auf ALG II hast, ob Nebenkosten erstattet werden könnten (eigene Bedarfsgemeinschaft) oder ob du Anspruch auf andere Beihilfen hast. Bei deinem ersten Auszug kannst Du z.B. eine finanzielle Unterstüzung für deine Erstausstattung erhalten (bis ca. 2500,- EUR). Darin sind Dinge wie Möbel, Gebrauchsgegenstände und sogar Elektrogeräte (Waschmaschine, Fernseher, PC, Küchengeräte usw.) enthalten.

Am besten lässt Du dir einmal einen Termin bei der ARGE geben und berätst mit dem zugeteilten Fallmanager, ob und wie man finanziell helfen kann.

EMC GROUP

26 September 2005, 21:31:32 #17 Letzte Bearbeitung: 26 September 2005, 21:35:49 von EMC GROUP
Zitat von: Sid6.7 am 26 September 2005, 20:14:27
Man bekommt auch 5 € pro abgelehnte Bewerbung... das steht da auch nirgendwo....
5,00 EUR pro Bewerbung - egal ob abgelehnt, bewilligt, oder ohne Rückantwort - gibt es bei Abschluß der sogenannten "Eingliederungsvereinbarung". Die Vereinbarung gibt es natürlich nur dann, wenn man derzeit keiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht. Die Vereinbarung ist meist auch daran gekoppelt das "jede zumutbare" Arbeit angenommen wird und mindestens 80 Bewerbung p.a. geschrieben werden. Kommt man diesen vertraglichen Regelungen nicht nach, gibt es Kürzungen und Sperren in vielfältigen Formen.

ChuckNorris

Ich wohne zwar aus Kostengründen noch bei Mami, aber danke trotzdem. Bei mir lokal gibts zwar noch keine ARGE, aber die soll in den nächsten Monaten aufmachen. Ich werd mich drum kümmern, wäre ja hammer...

EMC GROUP

26 September 2005, 21:54:21 #19 Letzte Bearbeitung: 26 September 2005, 22:29:49 von EMC GROUP
Zitat von: ChuckNorris am 26 September 2005, 21:51:43
Ich wohne zwar aus Kostengründen noch bei Mami, aber danke trotzdem. Bei mir lokal gibts zwar noch keine ARGE, aber die soll in den nächsten Monaten aufmachen. Ich werd mich drum kümmern, wäre ja hammer...

Das Du noch bei Mami wohnst, spielt keine Rolle. Jeder über 18 Jährige bildet seine eigene Bedarfsgemeinschaft und hat somit vollen Anspruch auf die Leistungen. Die Arge würde sogar anteilmäßig NK, Kaltwasser etc. bezahlen ... vollkommen unabhängig davon, wo und bei wem Du wohnst  ;)

ChuckNorris

Das mit ALG II bezweifle ich bei meinem Verdienst übrigens....565€ (Brutto) sind da wohl deutlich zu viel.

EMC GROUP

26 September 2005, 22:29:28 #21 Letzte Bearbeitung: 26 September 2005, 22:34:53 von EMC GROUP
Zitat von: ChuckNorris am 26 September 2005, 22:24:59
Das mit ALG II bezweifle ich bei meinem Verdienst übrigens....565€ (Brutto) sind da wohl deutlich zu viel.

Wie gesagt, für Auszubildende U25 gibt es abweichende Regelungen.

Beispiel für einen *über 25* jährigen Angestellen in Teilzeitverhältniss, 400 EUR Basis, alleinstehend:

- 331 EUR ALG II (neue Bundesländer)
- ca. 300 EUR für Miete, Nebenkosten (exkl. Warmwasser / Strom)
- 400 EUR aus TZ-Arbeit -> hiervon werden 300,00 EUR abgetreten, nach neuer Regelung, 100 EUR darf man behalten

Macht 731 EUR statt 400 EUR durch ALG II. Ich denke ähnlich wird es auch bei Dir sein.

Bei Dir könnte es so aussehen:

+ 345,00 EUR ALG II (alte Bundesländer)
+  95,00 EUR Nebenkostenerstattung
+ 565,00 EUR Ausbildungsvergütung
+ 160,00 EUR Mobi-Hilfe
- 465,00 EUR Abtretung (Verdienst über Mindesteinkommensgrenze)

GESAMT: 700,00 EUR


ChuckNorris

hmm....das hört sich alles seeeehr einfach an. Bin übrigens unter 25, falls das großartig was ändert, und arbeite quasi 40 Stunden die Woche, allerdings 1 1/2 Tage Berufssschule pro Woche mit drin.

EMC GROUP

Zitat von: ChuckNorris am 26 September 2005, 22:31:59
hmm....das hört sich alles seeeehr einfach an. Bin übrigens unter 25, falls das großartig was ändert, und arbeite quasi 40 Stunden die Woche, allerdings 1 1/2 Tage Berufssschule pro Woche mit drin.

Im Prinzip ist doch auch alles nicht so schwierig. Es sind nur viele Faktoren zu berücksichtigen, z.B. auch der Verdienst der restlichen Haushaltsmitglieder oder ob diese gar ALG II beziehen. Das sind aber Fragen, die so weit in's Persönliche abdriften würden, dass man sie besser hier weder fragt noch beantwortet  ;)

EMC GROUP

Zitat von: ChuckNorris am 26 September 2005, 22:31:59
hmm....das hört sich alles seeeehr einfach an. Bin übrigens unter 25, falls das großartig was ändert, und arbeite quasi 40 Stunden die Woche, allerdings 1 1/2 Tage Berufssschule pro Woche mit drin.

Noch ein offizieller Text dazu:

Absolvieren im Haushalt der Eltern lebende Jugendliche eine schulische oder berufliche Ausbildung, die grundsätzlich nach BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe förderfähig ist, so entfällt der Anspruch auf AlG II. Somit scheiden StudentInnen als Anspruchsberechtigte aus. In besonderen Härtefällen kann Hilfe als Darlehen gewährt werden. Aber: Ein Anspruch auf AlG II besteht für jene Jugendlichen, die nur deshalb kein BAföG bzw. keine Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, weil sie bei ihren Eltern wohnen und

    * BesucherInnen einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule (z.B. Gymnasium ab Klasse 10) sind
    * eine Berufsfachschule oder Fachschulklasse besuchen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
    * in der beruflichen Ausbildung oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind.



Außer den pauschalierten Regelleistungen werden die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung, die Mehrbedarfe (bei Schwangerschaft, Alleinerziehenden sowie Behinderten) und Einmalleistungen (Wohnungseinrichtung, Schwangerschaft, Geburt, Klassenfahrten) gezahlt. Für die ersten zwei Jahre nach dem Bezug von Arbeitslosengeld wird ein Übergangszuschlag gezahlt.

P.S.: Das fettgedruckte trifft auf Dich zu, nach meiner Einschätzung, also: Du hast allgemein Anspruch  :icon_mrgreen: und ebenso Anspruch auf Mobi (Mobilitätsbeihilfe).

ChuckNorris

Zitat von: EMC GROUP am 26 September 2005, 22:29:28

+ 345,00 EUR ALG II (alte Bundesländer)
+  95,00 EUR Nebenkostenerstattung
+ 565,00 EUR Ausbildungsvergütung
+ 160,00 EUR Mobi-Hilfe
- 465,00 EUR Abtretung (Verdienst über Mindesteinkommensgrenze)

GESAMT: 700,00 EUR



Da stellen sich mir ein paar Detailfragen.

1. Sind das brutto oder netto Beträge?
2. Ich zahle ja jetzt Sozialabgaben. Wie siehts mit ALG II aus? Genau wie jetzt?
3. mit deinen 700€ (die wohl nicht ganz stimmen werden, aber als Richtwert gelten können) läge ich über dem Freibetrag vom Kindergeld und meine Mom bekäme keins mehr. Stimmt das so?
4. Wenn ja, wie hoch is das Kindergeld eigentlich noch?

Und danke nochmal, du scheinst ja jede Menge Ahnung zu haben.

Hackfresse

(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

EMC GROUP

27 September 2005, 19:20:36 #27 Letzte Bearbeitung: 27 September 2005, 19:22:51 von EMC GROUP
Zitat von: ChuckNorris am 27 September 2005, 19:04:40
1. Sind das brutto oder netto Beträge?
Das sind netto Beträge, basierend auf den gemachten Angaben (U25, alleinstehend, SK I, alte BL)
Zitat
2. Ich zahle ja jetzt Sozialabgaben. Wie siehts mit ALG II aus? Genau wie jetzt?
Richtig, die Abführung von Sozialangaben ändern sind nicht.
Zitat
3. mit deinen 700€ (die wohl nicht ganz stimmen werden, aber als Richtwert gelten können) läge ich über dem Freibetrag vom Kindergeld und meine Mom bekäme keins mehr. Stimmt das so?
Unabhängig davon ob Du über oder unter dem Freibetrag (8.600 EUR brutto) liegst, Kindergeld wird vom ALG II abgezogen - also es wird nicht mehr ausgezahlt. Wenn der Freibetrag nicht überschritten wird empfiehlt es sich, weiter Kindergeld zu beziehen. Deine Mutter würde also weiter 154,00 EUR bekommen. Diese 154,00 EUR werden dann aber von den obigen Rechnung (~ 700 EUR) abgezogen. Dadurch wäre aber sicher gestellt, dass das Kindergeld auch dann weiter gezahlt wird, wenn kein ALG II mehr bezogen werden würde.
Zitat
Und danke nochmal, du scheinst ja jede Menge Ahnung zu haben.
Immer wieder gern  :D

Noch eine Anmerkung in eigener Sache, falls Ämter mitlesen: Die Informationen auf diesen Seiten stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne der entsprechenden Gesetze dar, sondern bieten lediglich allgemeine Informationen. Rechts- und Steuerberatung sind in jedem Fall ausgeschlossen.

.sixer.

@Gerd0r
Rein aus Interesse. Als was machst du deine Ausbildung und in welchem Lehrjahr bist du?
"How do you know I'm mad?" said Alice
"you must be," said the cat, "or you wouldn't have come here."

Wir ham kein Strom,
wir ham kein Geld,
wir sind der geilste Club der Welt.

Hackfresse

27 September 2005, 19:24:43 #29 Letzte Bearbeitung: 27 September 2005, 21:31:55 von n0NAMe
Bürokauffrau, 3. Lehrjahr.  :icon_confused:

Ich hab hier nix ediert ... die Null  :LOL: :LOL: :LOL:
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

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