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Freigaben: USA

Begonnen von Sir Francis, 11 März 2012, 22:13:05

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Mayoko

Danke für eure Hinweise.  :respekt:

Fassung ist jetzt NOT RATED und TV-14 hab ich ins B-Feld eingetragen...

Vielleicht wäre sowas ja mal ganz nett in eine Art Freigaben FAQ mit aufzunehmen.  :icon_cool:

Don´t worry, be happy!

karussellbremser

11 September 2016, 02:51:35 #61 Letzte Bearbeitung: 11 September 2016, 02:59:59 von karussellbremser
Zitat von: Palaber-Rhabarber am  1 Juli 2012, 20:14:47
Zitat von: NUR DIE RUHE am  1 Juli 2012, 19:53:01
Sehr schön, aber wie kann ich zukünftig etwas eintragen wie "R / Not Rated" z. B. bei http://www.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=63&vid=335753 ?
Oder dann eine oben bei der Freigabe und der Rest als Bemerkung? Was hat mehr Gewicht?


Genauso wie RoboLuster sagt:
Mit den ausländischen Fassungen wird genauso verfahren wie mit den deutschen. Die höchste Freigabe (in deinem Beispiel Unrated/Not Rated) ins Freigabefeld, die Aufzählung mehrerer Freigaben ins Bemerkungsfeld.


Bezieht sich das nur auf verschiedene Versionen des GLEICHEN Films oder bezieht sich das auch darauf, wenn unterschiedliche Filme mit unterschiedlichen Freigaben in einer Box sind?

Bei letzterer Auslegung hätte ich mit der Regel ein Problem, siehe http://www.gemeinschaftsforum.com/forum/index.php/topic,204213.0.html

Da in den USA Bonusmaterial meist kein Rating bekommt, müssten laut der Regel die meisten US-Fassungen auf Unrated gestellt werden. Das Problem ist, dass so etwas wie eine Freigabe für eine Fassung - wie in Deutschland - in den USA nicht existiert, da gibt es nur eine Freigabe für Filme. Auf einer Fassung mit bswp. einem PG13- und einem R-Rated-Film stehen deshalb meistens auch beide Freigaben auf der Packung.

Im vorliegenden Fall Troll / Troll 2 (beide Filme PG13, aber eine extra eingetragene Bonusdokumentation Unrated) kann man die bestehende Regel - geht man von meiner 2. Auslegung oben aus - nun so oder so auslegen: Entweder, man zählt die Dokumentation als reines Bonusmaterial und setzt die Fassung überall auf PG13. Oder man zählt sie als einen Film der Fassung, dann müsste nach der "höchste Freigabe"-Regel überall Unrated eingetragen werden.

Meiner Meinung nach wäre es sinnvoll, bei US-Fassungen (und nur da) bei Boxsets mit mehreren Filmen bei jedem Film die individuelle Freigabe einzutragen. Sind mehrere Versionen eines Films mit unterschiedlichen Freigaben in einer Fassung dabei (z.B. R- + Unrated), halte ich die "höchste Freigabe"-Regel für angemessen, d.h. dann würde auch ich in dem Fassungseintrag für den Film Unrated auswählen und dann im BF die Sache klarstellen.

Meinungen?

Edit: ...und das ganze hat sich schon im anderen Thread geklärt. Die Regel bezieht sich nur auf verschiedene Versionen des gleichen Films. :icon_cool:

pm.diebelshausen

Der Knackpunkt ist aus meiner Sicht, dass es in den USA für Veröffentlichungen mit "not rated/unrated"-Material (egal ob Bonus, Hauptfilm oder zweite enthaltene Schnittfassung) keine gesetzlichen Restriktionen (auf Bundesebene) bezüglich des Verkaufs gibt. Das kann bedeuten, dass unrated-Kram auch an Leute unter 18, unter 17, unter 16, unter 15 usw. verkauft werden kann (kann!). Maßgeblich sind dann die Geschäftsbedingungen der Händler (die dann praktisch doch nicht unbedingt unrated an Minderjährige verkaufen, aber sie haben eben diesen Spielraum). Gäbe es diesbezüglich eine Altersrestriktion, müssten wir sinnvollerweise die Fassungen entsprechend mit "unrated" kennzeichnen, auch wenn der Hauptfilm ab 13 freigegeben wäre, denn dann wäre der Erwerb des Films wegen enthaltenen unrated-Materials eben nur ab einem bestimmten Alter möglich. So ist es aber nicht und deshalb sollten derartige Fassungseinträge auch mit der Freigabe des jeweiligen Films bedacht sein. (Eine unrated-Doku im Bonusmaterial, so sie denn einen eigenen OFDb-Eintrag hat, natürlich entsprechend mit "unrated", klar.)

Abgesehen von "unrated/not rated" sollte bei den anderen Freigaben aber stets die "höchste" in der Veröffentlichung/Box etc. enthaltene zählen, wie bei dt. Fassungen auch.

Wäre da was in den FAQs zu ergänzen, um den Punkt klarzustellen? Allzu geläufig scheint der Sachverhalt mit "unrated" und Alter in der USA offenbar nicht zu sein, man bekommt da alle möglichen Mutmaßungen im Netz zu lesen.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

karussellbremser

Zitat von: pm.diebelshausen am 11 September 2016, 03:41:02Abgesehen von "unrated/not rated" sollte bei den anderen Freigaben aber stets die "höchste" in der Veröffentlichung/Box etc. enthaltene zählen, wie bei dt. Fassungen auch.

Also du meinst, bei bspw. dem Double Feature Troll & Troll 2, wenn Troll (1) ein PG13- und Troll 2 ein R-Rating hätte, würde man bei beiden ein R-Rating eintragen? Das sehe ich nicht so. :icon_razz:
Wie Palaber-Rhabarber im anderen Thread schon schrieb, gibt es in den USA halt keine Gesamtfreigaben für gesammelte Inhalte. Eine Freigabe bezieht sich immer nur auf einen Film. Wie ich schon irgendwo schrieb, stehen auf solchen Boxsets dann auch (fast) immer alle Freigaben der einzelnen Filme. Deswegen sollte man dann meiner Meinung nach schon konsequent sein und nicht nur bei der Unrated-Thematik so verfahren.

pm.diebelshausen

Wie gesagt, ist der Punkt für mich derjenige einer praktischen Altersfreigabe. Das US-Ratingsystem ist freiwillig und insofern nicht verbindlich - verzichtet man darauf, erhält der Film auf DVD ein unrated und kann ohne rechtliche Restriktionen verkauft werden. Durchläuft er die Prüfung und erhält ein R-rated, muss man mindestens 17 sein (Stand meiner Kenntnisse, falls das nicht stimmt, bitte korrigieren), um die DVD kaufen zu können. Ist in der Box ein PG-13 Titel mit enthalten, bekomme ich die Box trotzdem erst ab 17. Das finde ich sehr relevant, auch wenn es nicht direkt aus dem Freigabesystem der USA hervorgeht, sondern mehr aus dessen praktischer Umsetzung. Der Film ist zwar, wie Du und Palaber ganz richtig sagen, seinerseits bewertet und nicht die Veröffentlichung - in der Praxis sieht das aber bei den Freigaben dann doch nicht gar so anders aus als bei den Veröffentlichungsfreigaben der FSK.

Wollte man dem US-System konsequent in der OFDb Rechnung tragen, müssten die MPAA-Freigaben auf der Filmseite und nicht in der Maske der Fassungseinträge aufgeführt werden. Oder ein anderer Weg wäre, bei US-Fassungen die Möglichkeit einzurichten, in der Maske ggf. mehrere in der Veröffentlichung enthaltene Freigaben nebeneinander auszuwählen. Ansonsten sehe ich aber auch kein großes Problem darin, die höchste Freigabe (unrated ist nicht die höchste Freigabe, sondern sozusagen gar keine bzw. eben außerhalb des Bewertungssystems) in der Maske auszuwählen und alles weitere im Bemerkungsfeld aufzuführen wie bei anderen Nationen auch.
Es gibt viele, die nicht reden, wenn sie verstummen sollten, und andere, die nicht fragen, wenn sie geantwortet haben.

Palaber-Rhabarber

Eine praktische Altersfreigabe? Das ist die jeweilige Freigabe des jeweiligen Films beim jeweiligen Fassungseintrag. Ist etwas abenteuerlich, festzulegen, das Bonusmaterial (Dokus usw.) sei für die Freigabe eines Spielfilms nicht relevant und gleichzeitig die Behauptung aufzustellen, es gäbe FSK-nahe Veröffentlichungsfreigaben, wo schon eine kleine Trailershow für eine höhere Endfreigabe des Verkaufsmediums sorgen kann. In den ganzen Jahren habe ich bei US-Fassungen noch nie einen Bemerkungstext gelesen à la "Wegen des einen Filmes ist das ganze Set mit einer höheren Freigabe versehen." Vermutlich, weil es diese Freigabeform nicht gibt. Ist auch rechtlich uninteressant. Diese Einträge dienen nur der Information. Nach deutschem Standard gelten die ohnehin alle als ungeprüft.

Mayoko

Zitat von: pm.diebelshausen am 11 September 2016, 04:55:27
Wollte man dem US-System konsequent in der OFDb Rechnung tragen, müssten die MPAA-Freigaben auf der Filmseite und nicht in der Maske der Fassungseinträge aufgeführt werden. Oder ein anderer Weg wäre, bei US-Fassungen die Möglichkeit einzurichten, in der Maske ggf. mehrere in der Veröffentlichung enthaltene Freigaben nebeneinander auszuwählen. Ansonsten sehe ich aber auch kein großes Problem darin, die höchste Freigabe (unrated ist nicht die höchste Freigabe, sondern sozusagen gar keine bzw. eben außerhalb des Bewertungssystems) in der Maske auszuwählen und alles weitere im Bemerkungsfeld aufzuführen wie bei anderen Nationen auch.

Also ich denke das die Lösung mit den mehreren auswählbaren Freigaben in der Fassungsmaske selbst der beste Weg wäre. Wahrscheinlich kann das aber nicht mal schnell in die Maske eingebaut werden. Also tippe ich realistisch gesehen wenn erst auf eine Umsetzung in der heiß-erwarteten OFDb 2.0.  :icon_cool:

Don´t worry, be happy!

karussellbremser

Zitat von: pm.diebelshausen am 11 September 2016, 04:55:27Ansonsten sehe ich aber auch kein großes Problem darin, die höchste Freigabe (unrated ist nicht die höchste Freigabe, sondern sozusagen gar keine bzw. eben außerhalb des Bewertungssystems) in der Maske auszuwählen und alles weitere im Bemerkungsfeld aufzuführen wie bei anderen Nationen auch.

Ich verstehe wie du das alles meinst, aber nach DER Logik müsste man dann aber auch bei einer R-Rated- und einer Unrated-Fassung eines Films auf einer Disc doch nicht, wie oben geschrieben, Unrated als Freigabe im OFDb-Eintrag auswählen, sondern eben R-Rated. Im Beispiel Troll / Troll 2 (beide PG-13) + Unrated Dokumentation müsste bei der Dokumentation dann auch PG-13 stehen. Das führt doch alles wieder nur zu Verwirrung.

Ich bin deshalb weiterhin der Meinung, dass man für jeden Film die individuelle Freigabe eintragen sollte. Es macht auch Sinn, das für jeden Fassungseintrag eines Films und nicht nur generell für einen Film einzutragen, da es ja durchaus unterschiedlich geratete Versionen eines Films geben kann.

Sir Francis

Zitat von: pm.diebelshausen am 11 September 2016, 04:55:27
Ansonsten sehe ich aber auch kein großes Problem darin, die höchste Freigabe (unrated ist nicht die höchste Freigabe, sondern sozusagen gar keine bzw. eben außerhalb des Bewertungssystems) in der Maske auszuwählen und alles weitere im Bemerkungsfeld aufzuführen wie bei anderen Nationen auch.

Dem würde ich mich anschließen. Dann wäre das Freigabefeld bei US-Fassungen noch sinnvoll und man würde die Problematik von ungeprüftem (Unrated-)Bonusmaterial umgehen.

Palaber-Rhabarber

Zitat von: Sir Francis am 19 September 2016, 20:57:46
Zitat von: pm.diebelshausen am 11 September 2016, 04:55:27
Ansonsten sehe ich aber auch kein großes Problem darin, die höchste Freigabe (unrated ist nicht die höchste Freigabe, sondern sozusagen gar keine bzw. eben außerhalb des Bewertungssystems) in der Maske auszuwählen und alles weitere im Bemerkungsfeld aufzuführen wie bei anderen Nationen auch.

Dem würde ich mich anschließen. Dann wäre das Freigabefeld bei US-Fassungen noch sinnvoll und man würde die Problematik von ungeprüftem (Unrated-)Bonusmaterial umgehen.

Genau so wird es doch schon immer praktiziert seit Modernisierung der Freigabemaske. Ist ja keine Seltenheit in den USA, dass ein Kinofilm später in zwei Fassungen auf den Markt kommt, mit unterschiedlicher Freigabe. Dass Bonusmaterial Unrated ist, muss man eigentlich gar nicht erwähnen, das ist Standard. Entweder hast du pm.diebelshausen missverstanden oder seinen Satz unglücklich aus dem Zusammenhang gerissen.  ;)

Sir Francis

20 September 2016, 00:01:32 #70 Letzte Bearbeitung: 20 September 2016, 00:05:58 von Sir Francis
Die bisherige Regel war:
Die höchste Freigabe aller Bestandteile (Filme, Bonus) wird ins Freigabefeld eingetragen. Dass dies bei US-Fassungen nicht immer so praktiziert wurde (weil z.B. nicht bekannt war, dass sich die Freigabe R auf der Hülle nur auf den Hauptfilm bezieht und andere Inhalte unrated sind), sei dahingestellt.

Ich habe pm.diebelshausen so verstanden, dass er vorschlägt, die Angabe "Unrated" im Kontext der Unverbindlichkeit der US-Freigaben zu interpretieren, soll heißen: "unrated/ungeprüft" führt nicht wie in Deutschland automatisch zu einer Freigabe nur für Erwachsene, sondern ist nur Kennzeichnung, dass der Inhalt keine MPAA-Freigabe hat. Anders als bei uns ist die MPAA-Freigabe eher fürs Kino relevant, nicht für Heimmedien.

Und in dem Zusammenhang stimme ich der Meinung von pm.diebelshausen zu, dass bei der Ermittlung der Freigabe der Fassung zunächst nur die MPAA-Freigaben herangezogen werden sollten.

Zitat von: Palaber-Rhabarber am 19 September 2016, 23:31:35

Genau so wird es doch schon immer praktiziert seit Modernisierung der Freigabemaske.

Was meinst Du mit "Modernisierung der Freigabemaske"? Falls Du damit die Vereinheitlichung der Anzeige der Freigabe und die Einführung der Auswahlliste meinst: Nein, damals hat keine Änderung der Vorgehensweise stattgefunden. Die Regeln waren vorher und nachher gleich. Diese "Modernisierung" war einfach eine "kosmetische" Verbesserung der Freigaben-Übersicht.

Zitat von: Palaber-Rhabarber am 19 September 2016, 23:31:35
Ist ja keine Seltenheit in den USA, dass ein Kinofilm später in zwei Fassungen auf den Markt kommt, mit unterschiedlicher Freigabe. Dass Bonusmaterial Unrated ist, muss man eigentlich gar nicht erwähnen, das ist Standard.

Dass das oft so ist, mag bekannt sein. Mir geht es nur um die Kosequenz, die "wir" hier bei der Ofdb daraus ziehen und das Formulieren einer Vorgehensweise bei US-Freigaben, die möglichst sinnvoll und informativ ist und allgemein angewandt werden kann.

Palaber-Rhabarber

ZitatDie bisherige Regel war: Die höchste Freigabe aller Bestandteile (Filme, Bonus) wird ins Freigabefeld eingetragen.

Dass das schon immer so praktiziert wurde, ist mir wahrscheinlich deshalb nicht aufgefallen, weil die entsprechenden Filme der angesteuerten Fassungseinträge ohnehin Unrated waren. :)
Dieser Weg (also speziell bei US-Fassungen) ist zwar nicht in meinem Sinn, aber wenigstens konsequent.

boogiepop

Hallo,
ich wollte gerade die amerikanische Blu-ray-VÖ einer Anime-Serie eintragen, welche die (TV-)Freigabe TV-14 trägt. Diese Freigabe ist im Drop-Down-Menü allerdings nicht hinterlegt und frei eintragen kann man leider auch nichts. Wäre es möglich diese oder eventuell alle US-TV-Freigaben (TV-Y, TV-Y7, TV-G, TV-PG, TV-14, TV-MA) nachzutragen oder wenigstens die Eingabe von Freitext zuzulassen? Ich habe bei anderen Serien(Real und Anime)-VÖs mit der gleichen Freigabe gesehen, dass 'unrated/not rated' ausgewählt wurde, was ja eigentlich nicht stimmt. Oder ist das in diesem Fall gängige Praxis? Danke im Voraus für die Informationen.

ironfox1

Das sind aber TV Ratings und keine geprüften Freigaben, die TV Sender geben da bloß einfach eine Altersempfehlung ab. Eine Blu-ray, die nur ein TV Rating hat ist dann mit unrated/not rated schon richtig.
ZitatTV RATINGS
The television industry designed a TV ratings system to give parents more information about the content and age-appropriateness of TV programs. These ratings,
called the TV Parental Guidelines, are modeled after the familiar movie ratings,
which parents have known and valued for decades. They are designed to be
easily recognizable and simple to use. The Guidelines apply to most television
programs, including those directed specifically to young children. However, sports
and news shows do not carry the Guidelines

ZitatThe TV Parental Guidelines system for the United States was first proposed on December 19, 1996 by the United States Congress, the television industry and the Federal Communications Commission (FCC), and went into effect on January 1, 1997 on most major U.S. broadcast and cable networks in response to public concerns of increasingly explicit sexual content, graphic violence and strong profanity in television programs. It was established as a voluntary-participation system, with ratings to be determined by the individually participating broadcast and cable networks.
https://rating-system.fandom.com/wiki/TV_Parental_Guidelines


boogiepop

Aha, alles klar. Vielen Dank für die Infos  :respect: . Trotzdem irgendwie merkwürdig.

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