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Blood Feast-Beschlagnahme - Stellungnahme durch H. G. Lewis

Begonnen von Max.Renn, 15 März 2004, 08:38:06

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Zubi

Zitat von: Der Mann mit dem Plan
Zitat von: Nerf"Blood Feast" ist ja nicht der erste international anerkannte Klassiker, der hierzulande unter den § 131 StGB fällt.

Welche zum Beispiel noch?


TCM

Dr. Phibes (Buurman)

Ob Filme nun Klassiker sind oder nicht, hat noch nie irgendeinen hier in D interessiert. Und dieses Argument wird in D auch nicht ziehen. In ganz Europa gibt es keine Zensur wie in D. Und da könnte vielleicht nur eine Klage helfen, sei es vor dem höchsten deutschen Gericht oder gar vor einem EU-Gericht. Aber wer soll das bezahlen und für so ein Vorgehen bräuchte man wirklich Top-Anwälte auf diesem Bereich.

Es ist ja schon verwunderlich, dass in D alles immer böse ist und dafür sorgt, dass wir hier alle durchdrehen etc., aber komischerweise passiert es in anderen Ländern, wo solche Filme legal sind, eben auch nicht. Und so einen Typen wie damals aus Erfurt kann man nicht als bestes Beispiel dafür nehmen, dass solche Filme die Psyche zerstören. Den hat eher sein eigenes Hirn und die wunderbare Schulsatzung in Erfurt durchdrehen lassen.

Es ist begrüßenswert, dass vielleicht mal etwas unternommen wird, gerade bei einem Film wie BF. Aber ich denke nicht, dass man irgendetwas ändern kann, dafür ist dieses Land einfach zu kompliziert und verbohrt.

Nerf

Zitat von: Dr. PhibesEs ist ja schon verwunderlich, dass in D alles immer böse ist und dafür sorgt, dass wir hier alle durchdrehen etc., aber komischerweise passiert es in anderen Ländern, wo solche Filme legal sind, eben auch nicht. Und so einen Typen wie damals aus Erfurt kann man nicht als bestes Beispiel dafür nehmen, dass solche Filme die Psyche zerstören. Den hat eher sein eigenes Hirn und die wunderbare Schulsatzung in Erfurt durchdrehen lassen.

Tja, das ist halt die deutsche Zensorenmentalität.
Es ist unmöglich, alle Elternhäuser in Deutschland zu kontrollieren, ob die lieben Kleinen in einer Atmosphäre des Hasses aufwachsen und von Vati ständig eine mit dem Rohrstock übergezogen kriegen, ob sie mit Vati auf den Schießplatz dürfen und leichten Zugang zu Waffen haben, ob sie in der Schule von Lehrern und Mitschülern rund gemacht werden usw.
Und weil man das alles nicht kontrollieren kann, greift man halt zu Alibimethoden wie Beschlagnahmen - dass keiner sagen kann, man hätte nichts gemacht. Helfen tut's kein Stückchen, aber scheiß drauf, wir haben unsere Pflicht getan, so nach dem Motto.
You've been chosen as an extra in the movie adaptation
Of the sequel to your life.

Dr. STRG+C+V n0NAMe

Zitat von: Dr. PhibesOb Filme nun Klassiker sind oder nicht, hat noch nie irgendeinen hier in D interessiert. Und dieses Argument wird in D auch nicht ziehen. In ganz Europa gibt es keine Zensur wie in D. Und da könnte vielleicht nur eine Klage helfen, sei es vor dem höchsten deutschen Gericht oder gar vor einem EU-Gericht. Aber wer soll das bezahlen und für so ein Vorgehen bräuchte man wirklich Top-Anwälte auf diesem Bereich.
(...)

Dazu kann ich nur 2 Dinge sagen.

1. Zensur ... ähm ... Jugendschutz ist Ländersache und die EU zeht dort ihren Schwanz ein. Feige S...
2. Der Herr Oliver Krekel wollte doch mal vor Jahren vor dem EUGH klagen. [SARKASMUSAN]Was ist daraus geworden ??? :kenny08:  :kenny08:  :kenny08: [SARAKASMUSAUS]

Gruß

n0NAMe
Aktueller Rang: Sergeant of the Master Sergeants Most Important Person of Extreme Sergeants to the Max
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Carpenter Brut - Le Perv
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Carpenter Brut - Obituary
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Pertubator - Miami Disco

golgothicon

Zitat von: n0NAMe
2. Der Herr Oliver Krekel wollte doch mal vor Jahren vor dem EUGH klagen. [SARKASMUSAN]Was ist daraus geworden ??? :kenny08:  :kenny08:  :kenny08: [SARAKASMUSAUS]

Gruß

n0NAMe

auf die gefahr hin, dass der thread gesperrt wird: der olli wartet  noch auf nen trailer, außerdem kann er sich noch nicht entscheiden, ob die ultimate edition seiner klage als tinbox oder doch im ledereinband wie dune erscheint.

zum thema: ein imenser vorteil der aufhebung von beschlagnamen wäre, das größere studios sich manche der filmrechte sichern könnten, respektive ihre rechte überhaupt erst wahrnehmen könnten. so stünde einer qualitativ hochwertigen vö von blockbustern wie "braindead" nichts im wege, und auch universal könnte die großartige uk-se von "tcm" hier in deutschland rausbringen. und das bedeutet KOHLE, KOHLE, KOHLE. letztenendes das einzige ziel einer dvd.

Dr. Phibes (Buurman)

Zitat von: n0NAMe
Zitat von: Dr. PhibesOb Filme nun Klassiker sind oder nicht, hat noch nie irgendeinen hier in D interessiert. Und dieses Argument wird in D auch nicht ziehen. In ganz Europa gibt es keine Zensur wie in D. Und da könnte vielleicht nur eine Klage helfen, sei es vor dem höchsten deutschen Gericht oder gar vor einem EU-Gericht. Aber wer soll das bezahlen und für so ein Vorgehen bräuchte man wirklich Top-Anwälte auf diesem Bereich.
(...)

Dazu kann ich nur 2 Dinge sagen.

1. Zensur ... ähm ... Jugendschutz ist Ländersache und die EU zeht dort ihren Schwanz ein. Feige S...
2. Der Herr Oliver Krekel wollte doch mal vor Jahren vor dem EUGH klagen. [SARKASMUSAN]Was ist daraus geworden ??? :kenny08:  :kenny08:  :kenny08: [SARAKASMUSAUS]

Gruß

n0NAMe

Selbst wenn es Ländersache ist, möchte ich wirklich mal wissen, ob dieser Gummiparagraph wirklich rechtens ist. Ich könnte mir gut vorstellen, dass bei richtiger Anfechtung, dieses Gesetz recht schnell fallen könnte, da er u.a. schwammig ist ohne Ende. Aber ich bin (zum Glück) kein Jurist. Und zur Krekel-Klage sollte man wirklich den Mantel des Schweigens hüllen. :evil:

psychopaul

Zitat von: GRANDMASTERminDzum thema: ein imenser vorteil der aufhebung von beschlagnamen wäre, das größere studios sich manche der filmrechte sichern könnten, respektive ihre rechte überhaupt erst wahrnehmen könnten. so stünde einer qualitativ hochwertigen vö von blockbustern wie "braindead" nichts im wege, und auch universal könnte die großartige uk-se von "tcm" hier in deutschland rausbringen. und das bedeutet KOHLE, KOHLE, KOHLE. letztenendes das einzige ziel einer dvd.

Tja,das Problem ist leider,dass man mit "Index-Klassikern" wie TCM oder Dawn of the Dead wohl wesentlich mehr Kohle durch die Remakes machen kann. :schwul:

Diese Neuverfilmungen sind wesentlich mainstreamtauglicher und daher auch 10mal gewinnbringender als die Originale,die dann eh kein Schwein(bis auf uns Nerd-Säue :dodo: )mehr interessieren.


Andererseits könnte man gerade Braindead wahrscheinlich durch geschickte Werbung a la:
"Der Mega-Kultklassiker vom Ober-Kultregisseur der kultigen Blockbustertrilogie HdR" doch noch dem ahnungslosen Publikum gewinnträchtig verkaufen,auch wenn die dann wahrscheinlich nach 45 Minuten eh entsetzt ausschalten würden. :D
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Three little devils jumped over the wall...

Anime-BlackWolf

Beschlagnahmungen nach §131 haben fast NIX mit Jugendschutz zu tun.

Das ist schon ne ganze Kante übler, Sachen, die gegen die Menschenwürde an sich verstoßen und ähnlich übles. So ist das mit der "Rechtmässigkeit" des Gummiparagraphen eine kitzlige Sache. Das Zeug gilt halt nicht nicht als REIN JUGENDGEFÄHRDEND, sondern eher als "untragbar für das Menschenwürde-Verständnis der deutschen Verfassung". Lest mal die Begründungen, bzw. die genauen Formulierungen.

Wenn der Paragraph vor Gericht gezogen wird, wird der zu 99% AN SICH bestätigt. Total schlecht ist der Paragraph ja nicht, wenn er wirklich für das korrekte eingesetzt wird. Verbreitung von derartigen Kram, NICHT GEFAKET, sollte hier wirklich verboten sein.

Problem ist halt nur, dass die FIKTIVE Sachen (zum Beispiel Kinofilme und ähnliches...) zur Abschußliste erklärt haben, und zwischen Menschen und Zombies (=irreale Lebewesen) nicht unterscheiden.

Gibt ein Differenzierungsproblem zwischen "Zweck laut Gesetz" und "Auslegung des Gesetzes" imho... Jedenfalls würde ich den §131er nicht allein nur von Jugendschutzproblematiken aus betrachten.

Dr. Phibes (Buurman)

Trotzdem bleibt er ein Gummiparagraph. Wer soll denn bitte entscheiden, ob etwas gegen die Menschenwürde verstößt oder nicht? Für Person A mag eine gewisse Szenen schon übel sein, während sie Person B gar nicht tangiert.
Wo bitte verstößt ein Film wie Blood feast gegen die Menschenwürde? Total schlecht gemachte Goreszenen, die jede Oma als Fake enttarnt (allein die Zunge muahahahah). Weil da Menschen umgebracht werden? Hui, dann muss jeder Krimi weg. Der ganze Paragrapg müsste weg oder so ausgebessert wird, dass er wirklich bei Werken eingesetzt wird, die es verdient haben, beschlagnahmt, verbrannt oder was auch immer zuwerden. aber bitte doch keine fiktiven Horror- oder Actionfilme. Ich meine, dass man gegen Kinderpornos, Tierpornos etc. solche Geschütze auffährt, sollte ja jedem gesunden Menschen klar sein. Aber einem normalen Bürger z.B. Freitag der 13. Teil 3 vorzuenthalten, weil er ja angeblich gegen die menschenwürde verstößt (welche eigentlich) ist lächerlich. Und zum Thema Gewalt gegen menschenähnliche Wesen, ja Zombies buuuuhuuu sie kommen, sage ich gar nix. Kein Land der Welt hat so eine Schwachsinnsliste, selbst UK hat sie abgeschafft und ein weiterer Beweis dafür, dass  man sie nicht braucht.

Anstatt das sich Richter und Staatsanwälte um irgendwelche fiktiven Filme kümmern, sollten sie mal lieber das tun, wofür sie bezahlt werden, nämlich wirkliche Verbrecher anzuklagen und zu verurteilen, bzw. die Bürger schützen.  Dann kommen auch keine lächerlichen Strafen bei heraus, das Kinderschänder etc. mit zwei Jahren Bewährung ein Gericht verlassen. :evil:  Richter die solch ein Urteil sprechen, gehören "beschlagnahmt".

Anime-BlackWolf

Zitat von: Dr. PhibesKein Land der Welt hat so eine Schwachsinnsliste, selbst UK hat sie abgeschafft und ein weiterer Beweis dafür, dass  man sie nicht braucht.

Stimmt nur teilweise...

Die Nasties-Liste ist zwar abgeschafft, aber die Filme, die damals schon keine Freigabe ohne Schnitte bekommen haben bzw. SO derbe geschnitten werden müssen, dass sie NICHT MEHR RELEASEBAR sind, sind nach wie vor quasi "banned§" in UK.

Sachen wie "La Blue Girl", "Urotsukidoji" und andere. Die wirste da NIE UNUCT zu sehen kriegen, da wirste schwarz beim warten. Die anderen Sachen sind nur deshalb nicht mehr BANNED, weil der Verleih die exzessivsten Szenen hat rausschmeissen lassen, damit die eine BBFC-18 bekommen können. Und die Freigaben da haben sich GELOCKERT, die schneiden aber immer noch wie Sau, was Sex, Tiergewalt und ähnliches angeht...

Wie auch immer, die UK haben die Bannliste zwar abgeschafft, releasen darfste ohne Freigabe aber IMMER noch nicht. Damit gelten die da offiziell AUCH noch als verboten. Also nicht immer die UK schönreden, SO dolle ist es da auch nicht. Die haben nur mit anderen Sachen Problemen als wir.

Einen Hardcore-Porno würde ich DA AUCH nicht importieren wollen, da dürfte der UK-Zoll auch gleich zulangen, genau wie der Deutsche.

Dr. Phibes (Buurman)

Hmm naja, sehe ich nicht so. Nimm Tenebre, hier nur eine Frage der Zeit, wann der Raptor-Film beschlagnahmt wird, dort wird er jetzt ganz normal von AB UK veröffentlicht, wie so viele andere Banned-Movies. Ferner können UKler importieren, haben normale Onlineshops, in denen mal alles bekommt? Haben wir sowas? ich denke nicht, jedenfalls ist es hier nicht legal. Der Unterschied zwischen UK und D wird nicht größer, pack die Niederlande, Belgien, Frankreich, Italien usw. usw.  oben drauf, und wir unterscheiden uns um Lichtjahre.

McHolsten

Zitat
Andererseits könnte man gerade Braindead wahrscheinlich durch geschickte Werbung a la:
"Der Mega-Kultklassiker vom Ober-Kultregisseur der kultigen Blockbustertrilogie HdR" doch noch dem ahnungslosen Publikum gewinnträchtig verkaufen,auch wenn die dann wahrscheinlich nach 45 Minuten eh entsetzt ausschalten würden. :D

Nunja guckt doch mal auf das Cover von "Bad Taste":

Vom Macher von "Der Herr der Ringe"

:arrow:

Ich mutmaße aber mal, das keiner in der heutigen Zeit, wo auf den Euro geguckt wird, sich für 10-15 € einen Film kauft, der

a) eine Freigabe über FSK16 hat
b) schon "dubiose" Bilder hat

, geschweige denn leiht. Die Leute kaufen/leihen schon zielgerichtet.
Gore on!

Captain_Chaos.ONE

Zitat von: DieSupernaseIch mutmaße aber mal, das keiner in der heutigen Zeit, wo auf den Euro geguckt wird, sich für 10-15 € einen Film kauft, der

a) eine Freigabe über FSK16 hat
b) schon "dubiose" Bilder hat

, geschweige denn leiht. Die Leute kaufen/leihen schon zielgerichtet.


Also das halte ich mal fuern Geruecht. Reservoir Dogs hat sich ja auch ziemlich gut verkauft. Und gerade die Gore-Bilder aufm Cover von Braindead koennten schon einige Leute zum Kauf animieren. Vorallem da der Film ja dann so besonders toll is, weil er mal verboten ( :o ) war und so.  :wink:

McHolsten

Zitat von: Captain_Chaos.ONE
Zitat von: DieSupernaseIch mutmaße aber mal, das keiner in der heutigen Zeit, wo auf den Euro geguckt wird, sich für 10-15 € einen Film kauft, der

a) eine Freigabe über FSK16 hat
b) schon "dubiose" Bilder hat

, geschweige denn leiht. Die Leute kaufen/leihen schon zielgerichtet.


Also das halte ich mal fuern Geruecht. Reservoir Dogs hat sich ja auch ziemlich gut verkauft. Und gerade die Gore-Bilder aufm Cover von Braindead koennten schon einige Leute zum Kauf animieren. Vorallem da der Film ja dann so besonders toll is, weil er mal verboten ( :o ) war und so.  :wink:

Ich glaube ich habe das nicht richtig ausgeführt...*gerade erst Feierabend*
Ich meinte das im Bezug auf den Satz mit den Leuten die nach 45 Minuten entsetzt abschalten.  Klaro das der Genrefreund und -kenner "blind" kauft. Otto-Normal-Bürger wird ja eh nur die FSK16 - Fassung von solchen Filmen finden und kaufen. Und dann wird er eher nach 45 Minuten abschalten, weil keines der Bilder dann im Film zu sehen ist... :mrgreen:
Gore on!

PierrotLeFou

Ich krame hier mal einen uralt-Thread aus, weil ich nicht extra einen neuen aufmachen wollte und es mir um "Blood Feast" geht:


Weiß jemand, welche Altersfreigabe der Film seinerzeit und heutzutage in Frankreich hatte und hat?
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

The Ravager

Zitat von: PierrotLeFou am 29 Juli 2011, 04:37:53
Ich krame hier mal einen uralt-Thread aus, weil ich nicht extra einen neuen aufmachen wollte und es mir um "Blood Feast" geht:


Weiß jemand, welche Altersfreigabe der Film seinerzeit und heutzutage in Frankreich hatte und hat?

auf dieser Seite hier http://encyclo.voila.fr/wiki/Blood_Feast steht:

Film interdit aux moins de 18 ans

PierrotLeFou

Zitat von: The Ravager am  7 August 2011, 17:28:30
Zitat von: PierrotLeFou am 29 Juli 2011, 04:37:53
Ich krame hier mal einen uralt-Thread aus, weil ich nicht extra einen neuen aufmachen wollte und es mir um "Blood Feast" geht:


Weiß jemand, welche Altersfreigabe der Film seinerzeit und heutzutage in Frankreich hatte und hat?

auf dieser Seite hier http://encyclo.voila.fr/wiki/Blood_Feast steht:

Film interdit aux moins de 18 ans

Ui, das überrascht mich jetzt doch etwas... In Frankreich fallen die Freigaben ja oftmals recht milde aus...
auf jeden Fall vielen Dank (auf den fr. Wiki-Artikel bin ich jetzt - obwohl naheliegend - gar nicht gekommen...)
"Eines Tages werde ich ein wahrhaft großes Drama schreiben. Niemand wird verstehen, worauf es hinaus will, aber alle werden nach Hause gehen mit einem vagen Gefühl der Unzufriedenheit mit ihrem Leben und ihrer Umgebung. Dann werden sie neue Tapeten aufhängen und die Sache vergessen." (Saki)

Dietmar1968

Zitat von: Zeromancer am 15 März 2004, 13:34:29
Ich kenne den Film leider noch nicht,aber ich finde die Beschlagnahme ist hier ziemlich hart,weil es ja nun keine deutsche DVD mehr davon frei zu kaufen gibt,insofern ein guter Schachzug,der effektiv ist,andererseits ,klar sollte man nicht jede Beschlagnahme vergleichen,der film ist banned ,wieso der nicht?,aber ich denke wenn man ihn mit den andern 131ern vergleicht wundert man sich sicher wieso es gerade der ist,aber es braucht nicht viel die Gewalt in das Böse 1 oder Halloween 2 zu toppen.
Wieso gerade Nekromantik 2 freikam,keine Ahnung,der Film ist von vorne bis hinten krank...

mfg

Z3ro

Beschlagnahmt oder nicht beschlagnahmt wird, was der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird. Alles andere ist Auslegunssache. Ein harmloser Film, den ein Jugendschützer zur Anzeige gebracht hat, hat ohne Anwalt schlechtere Chancen, wieder frei erhältlich zu sein als ein kranker Film mit einem Anwalt. Ausserdem ist die Beschlagnahme von beweismaterial ein ganz normaler Hergang innerhalb eines Verfahrens.

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