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Tanz der Teufel X-Rated DVD bei Razzia eingezogen!!!

Begonnen von [rk], 21 August 2004, 13:37:46

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Kingpin

ZitatUnd weil sich Polizeibeamten so gut gegenseitig decken. Muss sich aktuell auch ein Polizeipräsident vor Gericht verantworten, weil er einem Kindermörder Folter angedroht (ja angedroht nicht ausgeführt) hat, damit dieser den Aufenthaltsort des Jungen herausgibt. Wo leben wir eigentlich? Von mir aus, kann der dem Kindermörder alle Zähne mit der Kneifzange ziehen, um dem Jungen das leben zu retten. Das der Junge schon tot war, konnte eh keiner wissen. Wäre der Junge lebendig gerettet worden, wäre der Polizeipräsident jetzt ein Held. Scheiss Gerichte sage ich dazu. Wie kann man nur so einge Angklage zulassen? Deshalb sollte man auch ruhig mal die Gesetzgebung ins Kreuzfeuer nehmen, wenn ein Meschenleben weniger wert ist, als die Androhung von Folter.
Wie kann man bloß so eine Scheiße daherlabern!? Daß der Polizeipräsident angeklagt wird, ist vollkommen korrekt, da er nunmal gegen geltendes Recht verstoßen hat. Im übrigen ist das Folterverbot genau das, was Demokratien von totalitären Regimen unterscheidet. Was wollte man auch tun, wenn man bspw. doch tatsächlich mal einen Unschuldigen foltert? Was wenn dieser dabei zu Tode kommt!? Diese Aufrechnung von Werten darf es gerade nicht geben. Erstaunlich auch, wie immer mit zweierlei Maß gemessen wird. Geht es um sowas in Filmen (bspw. Dirty Harry -> exakt vergleichbarer Fall!) oder der Realität im Irak (US-Soldaten foltern Iraker), ist die Aufregung groß, geht es plötzlich in Deutschland um ein Verbrechen an einem Kind, ist alles ok!?
Du solltest da noch mal gründlich drüber nachdenken ...
im übrigen ist das in dem Thread hier off topic :andy:

ansonsten stimmt, was Cyrus geschrieben hat - schwarze Schafe gibt's überall, auch bei der Polizei ... wenn das da ausufert, heißt das aber trotzdem nicht, daß das ok wäre.
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

MD-KrAuSeR

Zitat von: Kingpin
Wie kann man bloß so eine Scheiße daherlabern!?

Das ist kein Scheiss sondern Fakten, wie sie in der Zeitung (nicht Bild oder Illustierte) stehen. Und wenn Kill Mum! die Behauptung aufstellt, dass man gegen Polizisten nicht vorgehen kann, da sie sich gegenseitig decken, ist die Sache mit dem Polizeipräsidenten ein gutes Gegenbeispiel.

Zitat von: Kingpin
Daß der Polizeipräsident angeklagt wird, ist vollkommen korrekt....

Das ist deine Meinung und die darfst du sicherlich haben. Wenn du dich allerdings in die Lage versetzen würdest, dass es um das Leben deines Kindes geht, musst du dir sicher eingestehen, dass du froh währest, wenn der Polizeipräsident ALLES daran setzt, dein Kind zu retten. Ich würde das auf jeden Fall.

Falls du allerdings dann immer noch der Meinung währest, dass das Handel des Polizeipräsidenten Unrecht sei, würde ich mir wünschen, dass deine Kinder in so einer Sitation sein würden. [DAS ICH KEINEM KIND SO ETWAS WÜNSCHE, VERSTEHT SICH HIER HOFFENTLICH VON SELBST]

Zitat von: Kingpin
ansonsten stimmt, was Cyrus geschrieben hat - schwarze Schafe gibt's überall, auch bei der Polizei ... wenn das da ausufert, heißt das aber trotzdem nicht, daß das ok wäre.

Das hat auch nie einer behauptet.

Zitat von: Kingpin
Daß der Polizeipräsident angeklagt wird, ist vollkommen korrekt, da er nunmal gegen geltendes Recht verstoßen hat.

Wenn man das o.g. nun mit dem Verstoß gegen §131 StGB in Bezug bringt hast du genauso Recht. Es wurde nähmlich gegen geltendes Recht verstoßen und dann darf sich ja auch kein Filmfreund aufregen. Punkt.

Ok und jetzt back to Topic!

MD-KrAuSeR

Zitat von: Kingpin
Zitat von: nerf
Haben die Herren Ordnungshüter eigentlich das Recht, mich und meinen Rucksack auf Börsen zu filzen und eventuell von mir erworbene 131er zu beschlagnahmen? Man weiß ja nie, was da mal auf einen zukommen könnte, nach diesen neuen Enthüllungen.   

Nein, das haben sie nicht - auch wenn sie das wohl denken. Um eine Durchsuchung zu Rechtfertigen müßte ein Verdacht vorliegen - da aber der Erwerb und der Besitz strafrechtlich relevanter Medien (abgesehen von Kinderpornographie) nicht strafbar ist, kann es logischerweise auch keinen Verdacht geben, der sich gegen die "Kunden" auf solchen Börsen richten könnte, um eine Durchsuchung und Sicherstellung zu rechtfertigen. Somit ist auch nix mit "Gefahr im Verzuge".

Ja das haben sie. Die §§ die wir dazu brauchen sind §§102,103,94,98 StPO (Strafprozessordnung).

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/stpo/stpo1-2.htm#p103
einfach mal durchscrollen.


§103 StPO ermächtigt die Polizei zur Durchsuchung von Person oder Sachen von UNverdächtigen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Gegenstände aufgefunden werden können, die Produkt oder Instrument der Tat sind. Wer jemand erworben hat, muss es auch jemanden geben, der verbreitet hat. (da haben wir die Straftat).

Da Produkte und Instrumente der Tat grundsätzlich sicherzustellen sind, erfolgt dies durch Sicherstellung (§94 StPO) oder bei Nichteinwilligung der Sicherstellung, bzw. Abwesenheit des letzten Gewahrsamsinhabers in Form der Beschlagnahme (§94 Abs. 2 StPO).

Die Befugnisse zur Sicherstellung erhalten die Beamten durch §98 StPO, da sie Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind.

Es ist also an dem o.g. Schema erkennbar, dass die Polizei sehr wohl auch unverdächtige Personen durchsuchen darf. Die DVDs müssen auch nicht zwingen gegen die Person eingesetzt werden, bei denen sie sichergestellt wurden. Die DVDs sind Beweismittel für die Straftat (das Verbreiten, öffentlich Darbieten) des Händlers. (Durchsuchung beim Verdächtigen gem. §102 StPO)


Da Halbwissen immer gefährlich ist, habe ich die o.g. Behauptung mal richtiggestelllt. Ich habe mich zudem ein wenig ausführlicher ausgedrückt und versucht es für jeden verständlich und nachvollziehbar zu machen.

Kingpin

Du solltest hier nicht versuchen mit deinem Halbwissen zu glänzen, denn wenn du das, was du da an StPO-Paragrafen angeführt hast, mal durchliest, wirst du sehr schnell erkennen, daß die Kette, jemand hat etwas erworben, also läßt sich daraus ableiten, daß irgendjemand irgendwann mal eine Straftat begangen hat, eben genau nicht so anwendbar ist. Straftaten müssen konkret vorgeworfen werden, nach einem pauschalen Motto zu verfahren, ist unzulässig, zudem, wie ich bereits erwähnt habe, weder Erwerb noch Besitz strafbar sind. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn Straftaten konkret vorgeworfen werden können, besteht natürlich das Recht der Durchsuchung, auf den Fall bin ich oben auch nicht eingegangen, weil das wohl logisch ist (insb. bei den Händlern). Aber die Vorstellung, mann könnte alle auf einer Börse anwesenden aufgrund eines "Pauschalverdachts" durchsuchen, ist abwegig, zudem sich die Frage stellt, was man denn machen wollte, würde man Medien finden, die "problematisch" sind, aber niemandem die Verbreitungshandlung nachweisbar ist.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die Möglichkeiten sind für die Polizei durchaus gegeben, aber sie haben enge Grenzen - das hat nicht zuletzt das BVerfG schon oft genug bestätigt.
Go to hell!
Go? Why? I plan on bringing it here!

MD-KrAuSeR

Zitat von: KingpinDu solltest hier nicht versuchen mit deinem Halbwissen zu glänzen, denn wenn du das, was du da an StPO-Paragrafen angeführt hast, mal durchliest, wirst du sehr schnell erkennen, daß die Kette, jemand hat etwas erworben, also läßt sich daraus ableiten, daß irgendjemand irgendwann mal eine Straftat begangen hat, eben genau nicht so anwendbar ist. Straftaten müssen konkret vorgeworfen werden, nach einem pauschalen Motto zu verfahren, ist unzulässig, zudem, wie ich bereits erwähnt habe, weder Erwerb noch Besitz strafbar sind. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn Straftaten konkret vorgeworfen werden können, besteht natürlich das Recht der Durchsuchung, auf den Fall bin ich oben auch nicht eingegangen, weil das wohl logisch ist (insb. bei den Händlern).

Es ist aber kein Wort davon gefallen, dass Nerf aus der Schlange an der Kasse gerissen wird und danach die Taschen leeren muss. Er hat lediglich gefragt, ob ihn die Polizei filzen und die DVDs sicherstellen/beschlagnahmen darf... und das darf sie. Das Nerf den Beamten entweder beim Kauf aufgefallen ist oder vom Händler oder sonst wem beim Kauf beobachtet wurde, und derjenige das dann den Beamten steckt, ist dabei irrelevant. Die Beamten zerren doch nicht irgendwen willkürlich aus der Menge und lassen ihn Sachen auspacken, wenn kein konkreter Verdacht vorliegt.

Wir reden ja hier nicht von kriminellen, die dein Handy zocken wollen, sonder von Polizisten, die nicht herumlaufen und  Leuten, denen ihr Gesicht passt, wahllos durchsuchen.

Zudem solttest du dabei noch das PolG NRW (sind größtenteils in allen Bundesländern identisch) (Polizeigesetz §§ 39,40) miteinbeziehen.

§39 PolG erlaubt den Beamten eine Person zu durchsuchen, wenn tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie eine Sache mit sich führt, die Sichergestellt werden darf. §40 PolG regelt dabei die Durchsuchun von Sachen.

Sicherlich kann die Polizei an einem anderen Ort...z.B. in deiner Wohnung nicht sagen, dass sie die DVD sicherstellen, weil du sie ja irgentwo gekauft haben  musst. Aber mit einer zu beschlagnahmenden DVD auf einer Filmbörse herumzurennen ist was ganz anderes. Ist ja schon auf frischer Tat betroffen (räuml. und zeitl. Nähe zum Tatort). Wer nun die DVD dort verkauft hat und wer daraufhin anzuzeigen ist, muss noch ermittelt werden. Der Verdacht der Straftat ist allerdings auf jedenfall gegeben.

Ist ja das gleiche, wenn ich mit einem Zettel, auf dem steht "Dies ist ein Banküberfall, Packen sie das Geld in diese Plastiktüte oder ich schieße" in eine Bank gehe oder mich davor aufhalte. Wenn mir nun der Zettel runterfällt und ein Angestellter der Bank diesen aufhebt und die Polizei ruft....oder es reicht sogar schon, wenn die Polizei mich vor der Bank durchsucht (aus welchem Grund auch immer) und dabei den Zettel findet, IST DAS EIN VERSUCHTER BANKRAUB.

Klar ich habe aktiv nicht gehandelt, den Zettel habe ich nicht rausgeholt , im 2. Bsp. habe ich die Bank nicht mal betreten. Also bin ich unschuldig, oder?....Nein.

Wenn ich nun in einem Park etc. kontrolliert worden wäre, hätte man mir sicherlich keinen Banküberfall vorwerfen können. Wenn ich vor der Bank stehe habe ich allerdings räumliche und zeitl. Nähe zum Tatort.
Ob ich nun wirklich eine Pistole oder ähnliches mit mir führe, differenziert lediglich den Raub vom schweren Raub.

Und die räuml. und zeitl. Nähe zum Tatort hat Nerf auf der Messe auch. Klar sind Besitz von 131er und bes. schwerer Fall des Raubes zwei verschiedene paar Schuhe. Ist allerdings so leicht zu erklären, wie Tatsachen die Annahme rechtfertigen.

Es gibt sehr viele Rechtsvorschriften, warum die Polizei jemanden durchsuchen kann. Eine Börse ist ja auch ein Ort, an dem mit Portemonnaie-Diebstählen etc. zu rechnen ist. Und selbst wenn die DVD bei anderen Durchsuchungsgründen wie z.B. Auffinden von Diebesgut etc. gefunden wird, handelt es sich gem StPO um einen Zufallsfund und wir sind wieder bei §103 StPO und der Befragung bzw. Vernehmung, wo diese DVD erworben wurde. Wenn er den Beamten darüber nix sagen will, soll er es ansonsten dem Richter erklären, wo die DVD herkommt. Wenn der ihm die DVD wieder aushändigt, ist das in Ordnung.
Die Bestimmungen über die Herausgabe, vernichtung etc. obliegt dem Richter. Damit muss sich der Beamte vor Ort garnicht auseinandersetzten. Wenn wie gesagt der Richter zum Entschluss kommt, dass keine konkrete Straftat vorliegt, ist das ok. Die Beamten gekommen deswegen jedoch keinen auf den Deckel, sondern habe rechtmäßig gehandelt, weil der Verdacht einer Straftat bestand.

Das ein Polizist jemandem den Grund der Durchsuchung nicht nennt, ist ebenfalls lediglich das Missachten einer Formvorschrift (wenn keine Gründe Vorliegen, warum der Grund nicht mitgeteilt wurde z.b um die durchzuführende Maßnahme nicht zu gefährden.) wodurch jedoch die Maßnahme (Durchsuchung) nicht unrechtmäßig wird.

Punkrockschuppen

Hmm, aber ich kann doch die DVD eines Freundes ausleihen und diese als "Muster" mit zu einer Börse nehmen, oder? Wäre doch eine plausible Erklärung warum sich das Ding in meinem Rucksack befindet.

flesh

Was ich allerdings immer noch nicht verstehe... Also bin ich der Verarschte, wenn der mir meine DVD abnimmt, fuer die ich gezahlt habe? Woher soll ich als Kaeufer denn wissen, dass die Scheibe beschlagnahmt ist. Man muss doch darauf vertrauen koennen, dass die Haendler ihr Sortiment dank des BPJS Reportes entsprechend anpassen. Nur mal so in den Raum geworfen, wenn man sich mal ganz dumm stellt.
Also sollten wir auf Boersen 131er am Besten einfach nur noch stehlen (koennte der Haendler ja eigentlich nicht mal was machen "Hallo Polizei, der hat mir gerade nen 131er gestohlen!")...  w-)

MD-KrAuSeR

Zitat von: SteffiWas ich allerdings immer noch nicht verstehe... Also bin ich der Verarschte, wenn der mir meine DVD abnimmt, fuer die ich gezahlt habe? Woher soll ich als Kaeufer denn wissen, dass die Scheibe beschlagnahmt ist. Man muss doch darauf vertrauen koennen, dass die Haendler ihr Sortiment dank des BPJS Reportes entsprechend anpassen. Nur mal so in den Raum geworfen, wenn man sich mal ganz dumm stellt.
Also sollten wir auf Boersen 131er am Besten einfach nur noch stehlen (koennte der Haendler ja eigentlich nicht mal was machen "Hallo Polizei, der hat mir gerade nen 131er gestohlen!")...  w-)

Die Idee an sich ist gut. Musst nur an einen Beamten geraten, der sich auch mit sowas auskennt und Zugang zu den 131er Listen hat. Ist dann allerdings auch ein Diebstahl mit Vorsatz.

Wenn du Glück hast, werden die Beamten zum Verkäufer sagen " und wir stehlen jetzt noch die anderen 20 Exemplare des Filmes von dir!" lol.

Agent Orange

Zitat von: PunkrockschuppenHmm, aber ich kann doch die DVD eines Freundes ausleihen und diese als "Muster" mit zu einer Börse nehmen, oder? Wäre doch eine plausible Erklärung warum sich das Ding in meinem Rucksack befindet.

Der Freund dürfte dir einen 131er doch gar nicht ausleihen!

Punkrockschuppen

ZitatDer Freund dürfte dir einen 131er doch gar nicht ausleihen!

Na gut, dann nehme ich eben MEINE DVD von zuhause mit auf die Börse, um dort den Wert der DVD schätzen zu lassen. :idea:

flesh

Zitat von: Agent Orange
Zitat von: PunkrockschuppenHmm, aber ich kann doch die DVD eines Freundes ausleihen und diese als "Muster" mit zu einer Börse nehmen, oder? Wäre doch eine plausible Erklärung warum sich das Ding in meinem Rucksack befindet.

Der Freund dürfte dir einen 131er doch gar nicht ausleihen!

Womit wir wieder bei der Frage waeren, woher sein Freund denn wieder wissen sollte, dass es sich hierbei um einen 131er handelt. Man kann ja nicht jeden Tag seine Sammlung pruefen, denn es koennte ja mittlerweile aus irgend einem Film zwischenzeitlich ein 131er geworden sein...  :schwul:

gabberhead

Zitat von: Punkrockschuppen

Na gut, dann nehme ich eben MEINE DVD von zuhause mit auf die Börse, um dort den Wert der DVD schätzen zu lassen. :idea:
nun wirds absurd da du die eh net verkaufen darfst wäre es sinnlos

Hackfresse

Ach, das wird alles halb so heiß gegessen, wies gekocht wird...
Wenn der Bulle dir auf die Schulter tippt einfach losrennen, der wird schon nicht schießen...:mrgreen:
(20:24:16) funeralthirst: was zur hölle ist ein b00n?



"In einer Gesellschaft, in der alle schuldig sind, ist das einzige Verbrechen, sich erwischen zu lassen. In einer Welt voller Diebe ist Dummheit die einzige verbleibende Sünde." Hunter S. Thompson

sickBoy

Zitat von: SteffiWas ich allerdings immer noch nicht verstehe... Also bin ich der Verarschte, wenn der mir meine DVD abnimmt, fuer die ich gezahlt habe? Woher soll ich als Kaeufer denn wissen, dass die Scheibe beschlagnahmt ist. Man muss doch darauf vertrauen koennen, dass die Haendler ihr Sortiment dank des BPJS Reportes entsprechend anpassen. Nur mal so in den Raum geworfen, wenn man sich mal ganz dumm stellt.
Also sollten wir auf Boersen 131er am Besten einfach nur noch stehlen (koennte der Haendler ja eigentlich nicht mal was machen "Hallo Polizei, der hat mir gerade nen 131er gestohlen!")...  w-)

Also wie bereits gesagt wurde, sowohl Erwerb, wie auch Besitz sind nicht strafbar, also ob du nun zu nem Händler gehst und sagst, du mächtest diesen 131er kaufen, oder ob du ohne Wissen der Beschlagnahmung nur TdT kaufen willst ist völlig egal. Selbst wenn die Cops daneben stehen, die DVD wird dir dann zwar als Beweismittel abgenommen, aber du hast durch den bewußten Kauf eines 131ers nix gesetzwidriges gemacht, im Gegensatz zum Händler.

Es gibst hier keine Regelungen wie beim gutgläubigen Erwerb vom Diebesgut, wies da genau ist müsst ich aber noch mal im Detail nachlesen...

flesh

Zitat von: sickBoy
Zitat von: SteffiWas ich allerdings immer noch nicht verstehe... Also bin ich der Verarschte, wenn der mir meine DVD abnimmt, fuer die ich gezahlt habe? Woher soll ich als Kaeufer denn wissen, dass die Scheibe beschlagnahmt ist. Man muss doch darauf vertrauen koennen, dass die Haendler ihr Sortiment dank des BPJS Reportes entsprechend anpassen. Nur mal so in den Raum geworfen, wenn man sich mal ganz dumm stellt.
Also sollten wir auf Boersen 131er am Besten einfach nur noch stehlen (koennte der Haendler ja eigentlich nicht mal was machen "Hallo Polizei, der hat mir gerade nen 131er gestohlen!")...  w-)

Also wie bereits gesagt wurde, sowohl Erwerb, wie auch Besitz sind nicht strafbar, also ob du nun zu nem Händler gehst und sagst, du mächtest diesen 131er kaufen, oder ob du ohne Wissen der Beschlagnahmung nur TdT kaufen willst ist völlig egal. Selbst wenn die Cops daneben stehen, die DVD wird dir dann zwar als Beweismittel abgenommen, aber du hast durch den bewußten Kauf eines 131ers nix gesetzwidriges gemacht, im Gegensatz zum Händler.

Von der Abnahme rede ich ja. Hab dafuer bezahlt und die DVD ist weg. Geld zum Fenster raus geschmissen. DAS ist genau der Punkt, der mich aergert...

McHolsten

Zitat von: HackfresseAch, das wird alles halb so heiß gegessen, wies gekocht wird...
Wenn der Bulle dir auf die Schulter tippt einfach losrennen, der wird schon nicht schießen...:mrgreen:

Nein wenn der Bulle vor einem steht wird man sicher nicht so abgebrüht sein - auch die richtigen Worte finden stellt sich sicher schwieriger raus als es ist. Ferner hat doch eh (fast) jeder die 131er die er zu Hause stehen haben will. Und die seltenen Tapes hat auch keiner offen aufm Tisch ausliegen...
Gore on!

gabberhead

das einziege was ich nur net verstehe is es war ja meist die rede davon das sie als beweismittel eingezogen,beschlagnahmt oder wie auch immer werden wenn ich aber net sage woher ich sie haben denn soviel ich weiß hat man ja das recht die aussage zu verweigern oder aber eben behauptet es wäre die eigenen (schon vor der börse) als was für ein beweise sollte das ding dann mitgenommen werden  :?:

Punkrockschuppen

@ Gabberhead: Benutz bloß keine Satzzeichen. :schwul:

sickBoy

Zitat von: Steffi
Von der Abnahme rede ich ja. Hab dafuer bezahlt und die DVD ist weg. Geld zum Fenster raus geschmissen. DAS ist genau der Punkt, der mich aergert...

Na ja, sobald die Kaufhandlung abgeschlossen ist, ist die DVD dein Eigentum, selbst wenn es als Beweismittel eingezogen wird, hast du ein recht darauf das zurück zu bekommen. Nach der Anklage gegen den Händler halt, sollte es zu einer kommen. Wie lange das dauert, hängt unter anderm damit zusammen, ob du dein Einverständniss gibst, oder die Herausgabe verweigerst (Details hierzu siehe die tolle "WasTunBeiHausdurchsuchungGuide" für Tauschbörsennutzer :D )
Wie gesagt, dir als Rechtmäßigen Eigentümer darf man den Film nicht abnehmen, sie müssen ihn auf alle Fälle wieder rausrücken.
Sollten die Cops beim Verkauf direkt dazwischenfunken und den Händler hochnehmen, wird dir nix passieren, ich glaube die nehmen dann die DVD, geben dier dein Geld zurück, nehmen deine Aussage zu Protokoll und schicken dich zum nächten Stand... :evil:

Hunter

Ich drifte mal ein wenig in Offtopic ab....
Bullen durchsuchen Leute doch auch ohne konkreten Grund nach Drogen. Wurde mir mir schon mehrmals erzählt und is ja auch hin und wieder in den (äußerst traurigen und zugleich unterhaltsamen und für den Kleinkriminellen sogar lehrreichen) TV Dokus zu sehen.

MD-KrAuSeR

Zitat von: gabberheaddas einziege was ich nur net verstehe is es war ja meist die rede davon das sie als beweismittel eingezogen,beschlagnahmt oder wie auch immer werden wenn ich aber net sage woher ich sie haben denn soviel ich weiß hat man ja das recht die aussage zu verweigern oder aber eben behauptet es wäre die eigenen (schon vor der börse) als was für ein beweise sollte das ding dann mitgenommen werden  :?:

Du darfst die Aussage aber nur verweigern, wenn du dich dadurch selbst einer Straftat  beschuldigst. Da der Erwerb und Besitz jedoch FÜR DICH nicht strafbar ist, darfst du die Aussage auch nicht verweigern, es sei denn, dass du mit dem Verkäufer Verwandt oder Verschwägert bist.

Das Strafverfahren richtet sich ja nicht gegen dich. Wie ich  in meinen vorhergehenden Beiträgen erwähnt habe, bist du somit UNVERDÄCHTIGER in einem Strafverfahren und wirst deshalb nicht aufgrund des §102 StPO sondern aufgrund des §103 StPO (Durchsuchung beim Unverdächtigen)  durchsucht.

Die Sicherstellung/Beschlagnahme erfolgt trotzdem, weil die DVD zwar nicht als Beweismittel gegen dich, jedoch als Beweismittel gegen den Händler benutzt werden kann.  

Die Aussage, dass du die DVD von Zuhause zur Börse mitgebracht ist, ist da doch schon sehr unglaubwürdig. Ist so, als wenn du mit 1kg Heroin am Hauptbahnhof rumläufst und sagst, es sei alles für den Eigengebrauch.

Dagegen spricht dann evt. auch der Zustand der DVD (verschweißt, neue Hülle, glänzende Oberfläche, etc.)

Dr. Channard

Erschütternd 8O was ich hier so lese.
Ich gehe am 29.08. nach Neu-Isenburg, da nehm ich wohl besser gleich
meinen Anwalt mit :anime:  :wall:
Wir haben die Ewigkeit Dein Fleisch kennen zu lernen.
http://www.ofdb.de/usercenter/view.php?page=filmsammlung&uid=9237
"Für manche Dämonen, Engel für andere."

sickBoy

@MD_KrAuSer:

Mal ne Frage, sicher das ich in jedem Fall bei der Polizei aussagen muss, um den Händler zu beschuldigen. Gibts da Unterschiede zwischen Aussagen vor Gericht und denen bei der Polizei.
Ich besitze da nur Halbwissen, wenn ich Verdächtiger wäre müsste ich nicht ohne anwältlichen Beistand reden. Aber als Unverdächtigen können die mich zu ner Aussage zwingen, unabhängig ob ich mich selbst belaste oder nicht?

dekay

Zitat von: sickBoyMal ne Frage, sicher das ich in jedem Fall bei der Polizei aussagen muss, um den Händler zu beschuldigen. Gibts da Unterschiede zwischen Aussagen vor Gericht und denen bei der Polizei.

Ja. Vor der Polizei musst Du nicht erscheinen, vor dem Richter aber schon. Und da musst Du auch (die Wahrheit) aussagen, es sei denn Du hast ein Zeugnisverweigerungsrecht (z.B. als Angehöriger) oder ein anderes Verweigerungsrecht, z.B. wenn Du Dich selbst belasten könntest.

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

sickBoy

Okay, aber unabhängig vom Erscheinen vor Polizei und Gericht, mal im konkreten Fall. Die Cops finden bei mir auf ner Börse ne TdT DVD und haben bei nem Händler auch welche sichergestellt, (oder auch nicht.) Muss ich zugeben, dass ich die DVD bei dem Händler gekauft hab, klar lügen darf ich nicht, aber kann ich hier einfach gar nichts sagen. Sobalb sie den Händler anklagen, muss ich vor Gericht aussagen. Aber vieleicht kommt es ohne meine Aussage ja gar nicht zu einer Anklage?

dekay

Zitat von: sickBoyOkay, aber unabhängig vom Erscheinen vor Polizei und Gericht, mal im konkreten Fall. Die Cops finden bei mir auf ner Börse ne TdT DVD und haben bei nem Händler auch welche sichergestellt, (oder auch nicht.) Muss ich zugeben, dass ich die DVD bei dem Händler gekauft hab, klar lügen darf ich nicht, aber kann ich hier einfach gar nichts sagen. Sobalb sie den Händler anklagen, muss ich vor Gericht aussagen. Aber vieleicht kommt es ohne meine Aussage ja gar nicht zu einer Anklage?

Es gilt das, was ich geschrieben habe: Du musst vor den Polizisten gar nix sagen, lügen würde ich aber sicherheitshalber nicht wegen solch netter Straftatbestände wie "Begünstigung" oder "Strafvereitelung". Vor Gericht dann, wie gesagt, musst Du aussagen und die Wahrheit sagen (sonst i.d.R. uneidliche Falschaussage).

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

MD-KrAuSeR

Und wenn du vor Gericht aussagst, dass du die DVD nicht von ihm gekauft hast, und dass sogar unter Eid, kann es passieren, dass der Händler sich sagt, ok ich gebe es zu (denn wenn er zugiebt, sogar erst in letzter Sekunde, kann die Strafe milder ausfallen, kriegt er viellleicht ein Ordnungsgeld von 3000€ aufgebrummt, du bekommst aber wegen Meineides nicht unter 1 Jahr Freiheitsstrafe aufgebrummt.


§ 154  StGB Meineid

  (1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

  (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Dann hast du echt die Arschkarte.


Die Richter sind ja nicht dumm und werden dir nahelegen, dass du wegen des Kaufes der DVD nicht belangt werden kannst und somit kein Aussageverweigerungsrecht für dich beanspruchen kannst. Das Gericht kann sogar tatsächlich Strafällige (z.B. Drogendealer oder Konsumenten; bei kleinen Delikten) von ihrer Straftat freisprechen, um so eine Aussage gegen ihren Dealer als Zeugen anstelle von Beschuldigten zu erlangen.

tie

Die Aussagen sind erstmal ohne EID vor Gericht.. Erst wenn eine Vereidung ausdrücklich angesetzt wird must du die Wahrheit sagen.

sickBoy

Okay, danke jetzt weiss ich bescheid. Vor Gericht ist klar, aber ich glaube kaum das solche Fälle es je bis vors Gericht bringen werden. Mir war wichtig ob ich auf der Börse, oder auf der Wache sagen muss woher ich die DVD hab. Was ja nach euren Aussagen nicht der Fall ist.

Dr. Phibes (Buurman)

Zitat von: tieDie Aussagen sind erstmal ohne EID vor Gericht.. Erst wenn eine Vereidung ausdrücklich angesetzt wird must du die Wahrheit sagen.

Hmm? Du musst vor Gericht immer die Wahrheit sagen, egal ob Eid oder nicht. Nur wenn man beim Eid auch noch lügt (warum sollte man das nicht können) und es kommt raus, dann ist man richtig dran, siehe MD oben.

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