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Mp3 stick und Rechte

Begonnen von Teela, 23 Oktober 2004, 01:58:51

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Moscher

Zitat von: dekay
Zitat von: MoscherEbenfalls sind Kopien über normale Cinchkabel ja ebenso möglich und auch hier greift kein Kopierschutz.

Der gute alte Cinch-Trick... Bei dem bin ich mir aber sehr sicher, dass er unter das illegale "Umgehen des Kopierschutzes" fällt. Denn man nimmt den Song ja quasi auf und kopiert nicht direkt.

Eine Aufnahme auf Kassette oder Mini-Disc ist genauso eine Kopie wie das Rippen einer CD. Entsprechend kann ich Deine Aussage nicht nachvollziehen.

tie

zu den Festplatten. Da ich ab und an ne Lan Party mit veranstallte, muss man sich ja mal schlau machen. Falls die Polizei kommen sollte, hat sie keine Berechtigung die PC's der Teilnehmer zu durchsuchen. Sie bräuchte für jeden Rechner einen Durchsuchungsbefehl. Kein Rechtsanwalt stellt keine 500 - 1500 Durchsuchungsbefehle als Blanko aus. Der wäre danach auch Jahre lang beschäftigt.


Eine Aufnahme auf Kasette ist kein umgehen des Kopierschutzes und von der Medienindustrie auch nicht verfolgt.
Hier findet eine Umwandlung von Digital nach Analog statt. Jede weitere Kopie ist qualitativ schlechter.

Wenn man über Chinch geht, findet immer eine Wandlung von Digital nach Analog statt. Igal auf welches Medium.

Der ganze Kopierschutzhype besteht nur bei Digital nach Digital Kopien. Da hier kein Qualitätsverlust ensteht und das Medium teoretisch unbegrenzt weiter kopiert werden könnte.

Moscher

Zitat von: tieWenn man über Chinch geht, findet immer eine Wandlung von Digital nach Analog statt. Igal auf welches Medium.

Der ganze Kopierschutzhype besteht nur bei Digital nach Digital Kopien. Da hier kein Qualitätsverlust ensteht und das Medium teoretisch unbegrenzt weiter kopiert werden könnte.

Klar, findet eine Wandlung statt. Aber Du kannst genauso gut ein altes Michael Jackson Tape auf den PC rippen. Dann hast Du auch eine "analog auf digital"- Wandlung hinter Dir. Prompt in dem Moment wo das File auf dem Rechner ist,  kann man es dann auch im Internet sharen, was natürlich nicht mehr vom Recht der Privatkopie abgedeckt wird.
Natürlich sind die digitalen Kopien das Problem für die Musikindustrie. Und eben darum hätte sie sie nicht verteufeln dürfen, sondern schon vor vielen Jahren einen neuen Markt erschließen müssen.

tie

sharen von Medien an denen ich keine Rechte habe ist immer illegal.

eine analog Kopie zu ziehen ist völlig legal.
Hier gibts nen kleinen Text und ne Anleitung.
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/46301&words=CD%20Legal%20legal
Heise( CT, XI etc)  ist zu gross und zu bekannt um eine illegale Möglichkeit abzudrucken.
Die Kopie danach wieder zu digitalisiren ist auch legal. Dieses Programm macht übringst eine Digital -> Analog -> Digital Wandlung.
Ich habe nach wie vor mein Recht auf Privatkopie. Und ich habe keinen Kopierschutz ausgehebelt.

Moscher

Zitat von: tiesharen von Medien an denen ich keine Rechte habe ist immer illegal.

Schön, aber warum plapperst Du mir alles nach ?

tie

Zitat von: Moscher
Zitat von: tiesharen von Medien an denen ich keine Rechte habe ist immer illegal.

Schön, aber warum plapperst Du mir alles nach ?

????
Warum plappert ich nach.
Immerhin belege ich meine Ansichten.
Aus deinen bisherigen Antworten, kann man interpretieren, das du eine Kopie als illegale Verfielfältigung ansiehst. Und das stimmt nicht. Es gibt viele Wege völlig legale Kopien herzustellen.

Wenn dem nicht so ist, solltest du dich etwas direkter ausdrücken.

Moscher

Dann kauf Dir mal ne Brille.

Mein Posting: "Ich würde es so interpretieren. Ein Macrovision-Kopierschutz schützt halt nur vor VHS Kopien, nicht jedoch vor legalen digitalen Kopien. Der DCSS hingegen kümmert VHS Rekorder nicht und entsprechend sind diese Privatkopien legal. "

Dein Posting: "DVD's ohne CSS, haben keinen digitalen Kopierschutz und dürfen privat kopiert werden."

Mein Posting: "Prompt in dem Moment wo das File auf dem Rechner ist, kann man es dann auch im Internet sharen, was natürlich nicht mehr vom Recht der Privatkopie abgedeckt wird. "

Dein Posting: "sharen von Medien an denen ich keine Rechte habe ist immer illegal."

Für mich ist das inhaltlich das gleiche.

dekay

Zitat von: tiezu den Festplatten. Da ich ab und an ne Lan Party mit veranstallte, muss man sich ja mal schlau machen. Falls die Polizei kommen sollte, hat sie keine Berechtigung die PC's der Teilnehmer zu durchsuchen. Sie bräuchte für jeden Rechner einen Durchsuchungsbefehl. Kein Rechtsanwalt stellt keine 500 - 1500 Durchsuchungsbefehle als Blanko aus. Der wäre danach auch Jahre lang beschäftigt.

Du meinst wahrscheinlich Staatsanwalt ;) . Ich bin mir aber nicht sicher, ob das immer hinhaut, einen Durchsuchungsbefehl für jeden einzelnen Rechner zu fordern. Denn um die Festplatte (oder gleich den Rechner) einfach mitzunehmen, müssen wir nicht über den §110 StPO gehen, da müsste mein oben beschriebener Weg über §§94ff. StPO ausreichen, wo die Polizei auch allein vorgehen darf (natürlich nur bei Beweismitteleigenschaft und Gefahr im Verzug - daran dürfte es allerdings tatsächlich in den allermeisten Fällen mangeln). Um die Festplatte selbst zu durchsuchen, also die Daten zu sichten, da muss schon der Staatsanwalt selber ran, wie Du richtig sagtest.

Zitat von: MoscherEine Aufnahme auf Kassette oder Mini-Disc ist genauso eine Kopie wie das Rippen einer CD. Entsprechend kann ich Deine Aussage nicht nachvollziehen.

Ich ging von dem Fall aus, wenn man über Cinch, Compi-Sound-In und Aufnahmeprogramm auf die Festplatte überspielt. Ich bin kein Technik-Experte, aber in diesem Fall kriegt man doch eine wav-Datei hin, die sich qualitativ praktisch nicht von einer direkt gerippten Version unterscheidet, oder? Zumindest in einem Zeitungsartikel las ich, als das aktuell war, dass genau deshalb diese Methode von dem Merkmal "Umgehen" umfasst sein soll (war allerdings nur 'ne normale Zeitung, kein Fachblatt). Und ich kann das durchaus nachvollziehen, weil ich selbst keinen Unterschied hören kann. Wenn ihr mir sagt, dass da doch technisch ein nicht nur marginaler Unterschied ist (wie bei MD und vor allem bei MC), ändert sich das aber durchaus mit dem "Umgehen", weil dann nicht unbedingt von einer 1:1-Kopie geredet werden kann.

dekay
WHAT DO YOU KNOW, DEUTSCHLAND?

tie

Zitat von: dekay

.. müssen wir nicht über den §110 StPO gehen, da müsste mein oben beschriebener Weg über §§94ff. StPO ausreichen, wo die Polizei auch allein vorgehen darf (natürlich nur bei Beweismitteleigenschaft und Gefahr im Verzug - ...

dekay

Auch bei Gefahr im Verzug, muss nachträglich ein Durchsuchungsbefehl erstellt werden.  Theroretisch wäre es möglich, wenn sie Stundenlang hinter einem stehen und ständig rechtsradikales Material / Kinderpornos  sehen oder nen Sniffer im Netz haben und massives Filesharing feststellen.. Da die Partys ab 18 sind, ist ja sonst fast alles erlaubt. Und selbst in diesen Fällen werden sie sich überlegen, ob sie einen Rechner wegen GiV beschlagnahmen.

Wenn man sich "normal benimmt", das heisst der Polizei alles verbietet und ausdrücklich sich nicht einverstanden erklärt wird sie es sich genau überlegen den Rechner mitzunehmen. Sollte zum Zeitpunkt der Beschlagnahme, kein Durchsuchungsbefehl vorliegen, muss der Punkt  Gefahr im Verzug sehr gut begründet werden. Sonst macht jeder halbwegs vernümpftige Rechtsanwalt die Polizei Truppe zur Sau.

Aber wenn du bei der Truppe bist:
Welchen Status hat den Fremdeigentum bei einer Beschlagnahme, wenn der zu Durchsuchende , keinen Einfluss und auch keine Kenntniss des Fremdeigentums hat und der Besitzer des Fremdeigentums bei der Durchsuchung anwesend ist ?

dekay

Zitat von: tieAuch bei Gefahr im Verzug, muss nachträglich ein Durchsuchungsbefehl erstellt werden. Theroretisch wäre es möglich, wenn sie Stundenlang hinter einem stehen und ständig rechtsradikales Material / Kinderpornos  sehen oder nen Sniffer im Netz haben und massives Filesharing feststellen.. Da die Partys ab 18 sind, ist ja sonst fast alles erlaubt. Und selbst in diesen Fällen werden sie sich überlegen, ob sie einen Rechner wegen GiV beschlagnahmen.
Wenn man sich "normal benimmt", das heisst der Polizei alles verbietet und ausdrücklich sich nicht einverstanden erklärt wird sie es sich genau überlegen den Rechner mitzunehmen. Sollte zum Zeitpunkt der Beschlagnahme, kein Durchsuchungsbefehl vorliegen, muss der Punkt  Gefahr im Verzug sehr gut begründet werden. Sonst macht jeder halbwegs vernümpftige Rechtsanwalt die Polizei Truppe zur Sau.

Das ist genau der Punkt. Denn das Eingreifen aus G.i.V. soll aus rechtsstaatlichen Gründen die absolute Ausnahme bleiben. Deswegen meine ich auch, dass in den meisten Fällen es an der G.i.V. mangeln wird. Ob die aber ruhig bleiben, wenn da gerade Nazi-Propaganda oder Kinderpornos laufen, glaub ich allerdings nicht...

ZitatAber wenn du bei der Truppe bist:
Welchen Status hat den Fremdeigentum bei einer Beschlagnahme, wenn der zu Durchsuchende , keinen Einfluss und auch keine Kenntniss des Fremdeigentums hat und der Besitzer des Fremdeigentums bei der Durchsuchung anwesend ist ?

Keine Angst, bin nicht bei der Truppe ;) . Bin quasi...äh...Hobby-Strafrechtler 8). Deine Frage verstehe ich aber irgendwie nicht ganz. Also welchen Fall Du konkret meinst. Könntest Du das vielleicht nochmal umformulieren bzw. konkretisieren? Vielleicht bin ich auch nur zu müde...

dekay
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