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Zensur in der Schweiz / Verbotene Filme

Begonnen von Gonzo72, 29 Juni 2005, 16:34:16

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Gonzo72

Dieser Artikel könnte für die Schweizer unter Euch interessant sein.

Zitat © Tele, 2005-04-09; Seite 24; Nummer 14:
Mit einem Klick im Knast

SHOPPING Anton Maurer bestellte einen Film via Internet. Doch statt der gewünschten DVD fand er wenige Wochen später eine polizeiliche Vorladung in der Post. Das kann jedem passieren. 10 Euro sollte die DVD kosten. Nun soll Anton Maurer (Name geändert) satte 3470 Franken dafür bezahlen.

Damit nicht genug. Dem Gefängnis ist der Thurgauer auch nur knapp entgangen. «Ich dachte nie, dass mir so etwas passieren kann», sagt Maurer. «Aber jetzt weiss ich, dass jeder in diesem Bereich den Behörden hilflos ausgeliefert ist.»

Anton Maurers Geschichte beginnt mit einer Idee. Nachdem der Informatiker unverschuldet seine Arbeit verliert, ergreift er die Flucht nach vorne. Im aufkommenden Markt von Internet-Videotheken wittert der 43-Jährige seine Chance. Er programmiert eine Plattform und fängt mit dem Einkauf von Filmen an.

Maurer ordert Titel wie «Hellraiser», «Night of Living Dead» oder «Gods Army» - Horrorfilme, die auch schon im Schweizer Fernsehen zu sehen waren. Einer jedoch wird ihm zum Verhängnis: «Nackt unter Kannibalen», ein italienisches Werk des späteren Laetitia-Regisseurs Joe D'Amato, das hierzulande auch im Kino zu sehen war. Doch statt des 1977 gedrehten Films erhält Maurer Post von der Polizei. Auf dem Revier eröffnet man ihm, dass der Film am Zoll beschlagnahmt worden sei.

Zwei Beamte begleiten Maurer nach Hause und konfiszieren weitere angeblich verdächtige Filme. Pikant: Es handelt sich durchwegs um bekannte Filme, darunter auch der Mainstream-Actionfilm «Mad Max 2» mit Mel Gibson. Trotzdem verurteilt das Bezirksgericht Steckborn den Familienvater ein Jahr später wegen mehrfacher Gewalt-darstellung zu einer Busse von 1200 Franken und zur Übernahme der Verfahrenskosten von 2270 Franken.

Die Akte Anton Maurer ist keine Ausnahme. Dutzende Schweizer Konsumenten tappen jedes Jahr in die DVD-Falle. Der Grund dafür ist ein seit 1990 geltender Gesetzesartikel. Er verbietet den Import und Verkauf von gewaltverherrlichenden Inhalten - seit 2001 ist auch der Besitz verboten. Eigentlich eine gute Sache, nur wird im Gesetz lediglich grob umschrieben, was denn eigentlich verbotene Gewalt ist.

«Der Gesetzgeber hat einfach nur ein Verbot erlassen, aber nie eine Liste mit effektiv verbotenen Filmen erstellt. Dadurch wurde die ganze Verantwortung an die Gerichte delegiert», ärgert sich Franz Woodtli, Vize-Präsident des Schweizerischen Videoverbandes und Geschäftsführer der Basler Rainbow-Video. Gemeinsam mit der Berner Stadtpolizei versuchte Woodtli deshalb Licht ins Dunkel zu bringen und erstellte eine Verbotsliste.

146 problematische und meist in Deutschland beschlagnahmte Werke sind dort aufgelistet. Nur: Auch diese Liste ist für niemand verbindlich. Jeder Richter kann nach eigenem Ermessen Filme als gewalttätig deklarieren, aber auch Konsumenten von dort aufgeführten Filmen straffrei ausgehen lassen. Das war auch im Fall Maurer so. Nur gerade einer der beschlagnahmten Filme befindet sich auf der Verbotsliste. Für den federführenden Staatsanwalt Pius Schwager von der Thurgauer Staatsanwaltschaft spielte etwas anderes
eine Rolle. «Die Polizei visionierte die Filme und legte dann problematische Ausschnitte vor», erklärt er.

Schwager empfiehlt ohnehin, bei einer allfälligen Bestellung die Liste bestenfalls als Hilfestellung anzusehen. «Denn es gilt der Rechtsgrundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.» Man könne ja, führt Schwager aus, «vor dem Bestellen auch die Polizei oder einen Anwalt kon-sultieren». Aber, so warnt Schwager potenzielle Horror-Konsumenten: «Endgültige Sicherheit haben sie erst, wenn eine Beurteilung
stattgefunden hat.» Mit anderen Worten: Eine 100-prozentige Garantie gibts erst nach einem Urteil.

Anton Maurer kommt diese Erkenntnis nun teuer zu stehen. Da hilft es auch nicht, dass selbst Filme wie «Tanz der Teufel» sowohl bei in- wie ausländischen Shops nach wie vor frei erhältlich sind. Denn hier gilt:
«Wo kein Kläger, auch kein Richter.» Bei Maurer war ein Richter zur Stelle. Sein Pech. [Roger Baur]

Liste der beschlagnahmten Filme:

Von Mel-Gibson-Action wie «Mad Max 2» bis zum umstrittenen «Tanz der Teufel» («Evil Dead») - diese DVDs nahm die Polizei Anton Maurer Anfang 2004 weg.
Night of the Living Dead George A. Romero, USA, 1968
Hellraiser 1 und 3 C. Barker/A. Hickox, USA, 1987/1992
Masters of Horror US-TV-Serie, 1989
Woodoo Lucio Fulci, Italien, 1979
Return of the Living Dead 2 K. Wiederhorn, USA, 1988
Terror caníbal Julio Perez Tabernero, Spanien, 1981
Tanz der Teufel 1 und 2 Sam Raimi, USA, 1982/1987
Bones Ernest R. Dickerson, USA, 2001
Blutmesse für den Teufel C. Aured, Spanien, 1973
Mad Max 2 George Miller, USA, 1981
Das Böse 3 Don Coscarelli, USA, 1994
Sleepless Dario Argento, Italien, 2001
Nackt unter Kannibalen Joe D'Amato, Italien, 1977
God's Army Gregory Widen, USA, 1995
Darkness Leif Jonker, USA, 1993

Hana-Bi

Hört ich übel an. Die tuen ja so als ob das Kinderpornos oder so wären. Gut das mit ``Nackt unter Kanibalen´´ kann ich ja noch verstehen. Doch die anderen Filme wie Gods Army unter diese LIste zu setzen ist lächerlich. Und ich dachte in der Schweiz gibt es sowas wie Zensur nicht. Gab es hier in DEutschland einen ähnlichen Fall??

Freddy Voorhees

Das hab ich auch gedacht, bis die mir vor ca 2 Jahren die ittenbach-box die ich aus Österreich (dtm.at) importiert habe, zum Verhängnis wurde. Da ich dort noch nicht mal volljärig war ( :twisted: ) war die Strafe nicht so schlimm... Jedoch warens doch mehrere hundert Franken. Die Box wurde dann vernichtet (!). Hätte ich die Box in der Schweiz bestellt wäre das kein Problem gewesen, da nur der "Import von gewaltverherrlichenden Filmen" verboten ist. Seitdem bestelle ich nur noch in der Schweiz. Zum Glück kam es bei mir nicht zu einer Hausdurchsuchung, im Gegensatz bei einem Kollegen, dem das gleiche mit dem Import der Guinea Pig Filmen passiert ist. Er ist auch im Forum vielleicht sagt er ja noch was dazu^^

Jedenfalls Schweiz sucks! und sie ist längst nicht so liberal wie man denkt.  Zum Teil schlimmer als Deutschland, was den Import angeht. (Obowhl in D indizierte und verbotene Titel normal im Regal stehen)
Irgendwie nicht ganz durchschaubar das ganze.

Gonzo72

hi... noch eine kleine anmerkung...
auch wer die oben genannten filme besitzt macht sich strafbar...

jeder der soche filme besitzt bzw. konsumiert wird vor gericht gleichgesetzt wie jemand der kinderpornographie konsumiert... ist doch spitze nicht ?  :wall:  :wall:  :wall:

Art. 135
Gewaltdarstellungen - STGB Schweiz

1 Wer Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.

1bis Mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Busse wird bestraft, wer Gegenstände oder Vorführungen nach Absatz 1, soweit sie Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere darstellen, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt.2 Die Gegenstände werden eingezogen.2

3 Handelt der Täter aus Gewinnsucht, so ist die Strafe Gefängnis und Busse.

Dr. STRG+C+V n0NAMe

Ich nehme hiermit übrigens zurück, was ich im Battle Royale Thread gesagt habe. Deutschland ist mir lieber. Da kann ich zwar keine bösen Filme im Fernsehen schauen, dafür aber im Ausland bestellen, ohne dass ich gleich zu den bösen Raubkopierern komme. :)

Gruß

n0NAMe
Aktueller Rang: Sergeant of the Master Sergeants Most Important Person of Extreme Sergeants to the Max
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Carpenter Brut - Le Perv
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Carpenter Brut - Obituary
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Pertubator - Miami Disco

Hana-Bi

Naja manchmal kann man wirklich froh sein in DEutschland zu wohnen. Ich finde das Handeln der Schweizer Behörden einfach lächerlich.

Graveworm

Solche Zensurmaßnahmen sind generell lächerlich.
Zu dem Schweizer Leiden gab es übrigens auch einen interessanten Artikel in Bethmanns Zensurbuch. Da wird das ganze Problem auch noch mal richtig durchgekaut.


Gruss
Ich war in genug Horrorfilmen, um zu wissen, dass ein Irrer, der eine Maske trägt nie freundlich ist.

Freddy Voorhees

Der grösste Witz ist einfach, dass Filme wie zum Beispiel Untold Story Box in jedem Laden zu finden sind. Würden diese Filme aber bei einer Hausdurchsuchung entdeckt werden, wären sie schnell weg! Absolut abartig. Ich muss sagen auch ich würd lieber in D wohnen, da man ja dort ohne Probleme aus Österreich und der Schweiz importieren kann und somit auch an jeden verbotenen Titel gelangen kann.

uk501

na da wundert es mich aber das das bei euch nicht bei jeden video/dvdrekorder ein beipackzettel liegt

zu risiken und gesetztesvestössen bei TV aufnahmen fragen wie ihren anwalt oder richter !

das ist ja echt schlimmer als bei uns .. ihr köönt also theoretisch für jeden film den ihr im laden kauft später wieder verkanckt werden :algo:
VHS Sammler... nur VHS ist Original!

Gonzo72

@uk501: korrekt...

.sixer.

Zitat von: uk501na da wundert es mich aber das das bei euch nicht bei jeden video/dvdrekorder ein beipackzettel liegt

zu risiken und gesetztesvestössen bei TV aufnahmen fragen wie ihren anwalt oder richter !

das ist ja echt schlimmer als bei uns .. ihr köönt also theoretisch für jeden film den ihr im laden kauft später wieder verkanckt werden :algo:

Einhergehend damit ist ja auch der Verkauf verboten.
Das Behördenverhalten bezüglich Zensur ist an Lächerlichkeit wohl überhaupt nicht zu überbieten.
"How do you know I'm mad?" said Alice
"you must be," said the cat, "or you wouldn't have come here."

Wir ham kein Strom,
wir ham kein Geld,
wir sind der geilste Club der Welt.

Playzocker

Das ist echt ein Hammer. In Deutschland ist die Zensurrichtlinie wenigstens halbwegs verständlich.

Mal so aus Interesse: In Österreich gibts derartige "versteckte" Gesetze ja nicht, oder etwa doch?  :???:

Urfaust

Wittert Playzocker da etwa ein neues Einsatzgebiet?  :mrgreen:  :mrgreen:  :mrgreen:  8)
:algo:  :wink:

Playzocker

Nein, PZ fürchtet sich zur Zeit eher etwas mehr vor der eigenen Sammlung...  :wink:

Freddy Voorhees

Zitat von: PlayzockerNein, PZ fürchtet sich zur Zeit eher etwas mehr vor der eigenen Sammlung...  :wink:

Ich denke die Schweiz ist mit diesen Gesetzen EINMALIG.

Die Top3 der deutschsprachigen Länder für Filmfreaks wären somit

1. Österreich
2. Deutschland
3. Schweiz

:holsten:

Edit: Die absolute Lächerlichkeit der Schweizer Behörden sieht man auch beim Fall "Blutgeil". Dieser satirische Schweizer Film wurde verboten (!), die meisten Kopien vernichtet (!!) und die Macher mussten hinter Gitter (!!!) und ne riesen Strafe bezahlen. Alles nur weil sich der Film über die Zürcher Polizei lustig machte.  :lucker:  Die Schweiz ist ein dreckiger Polizeistaat und man sollte sich nie mit den falschen Leuten anlegen.  :wall:  :depp:  :drphibes:  :doof:  :roll:

Gonzo72

@Playzocker:

du musst dir keine sorgen machen. in österreich gibt es zum glück kein gesetz welches den kosum / besitz / verkauf von horrorfilmen verbietet oder dergleichen  :respekt:

Was sich die Schweizer Politiker dabei gedacht haben, als Sie dieses Gesetzt erlassen haben ist fraglich... viel darüber nachgedacht haben sie aber wahrscheinlich nicht...

Was müsste man in der Schweiz eigentlich machen um dieses Gesetz zu ändern ? In Österreich weiss ich es :-)

Burny

Zitat von: Freddy VoorheesHätte ich die Box in der Schweiz bestellt wäre das kein Problem gewesen, da nur der "Import von gewaltverherrlichenden Filmen" verboten ist.
Nicht ganz, seit 2001 ist auch der blosse Besitz verboten. (siehe 2. Beitrag von Gonzo72). Doch die Behörden konzentrieren sich grösstenteils auf die Importe.

Zitat von: Gonzo72hi... noch eine kleine anmerkung...
auch wer die oben genannten filme besitzt macht sich strafbar...
Kommt auf den Richter an ;)
In der Schweiz ist KEIN Spielfilm verboten, der dem Art135 entspricht. Es gibt keine verbindliche Liste. Es kommt grob darauf an, wie viele böse Filme man besitzt und nicht welche.

Zitat von: GravewormSolche Zensurmaßnahmen sind generell lächerlich.
Ich hab nach Gründen für diesen Gesetzesartikel geforscht und bin auf folgendes gestossen, grob erläutert; "Der Artikel hat eine 'symbolische' Funktion und das Ziel, die Gesellschafft vor moralisch verwerflichen und gewaltanstifftenden Einflüssen fernzuhalten.. zu schützen"
Schön, dass man sich um uns sorgt ;) Nur blöd, dass einige von uns bestraft werden, weil sie sich nicht an diese vom Staat erschaffenen gesellschaftlichen Normen halten

Zitat von: uk501
das ist ja echt schlimmer als bei uns .. ihr köönt also theoretisch für jeden film den ihr im laden kauft später wieder verkanckt werden :algo:
Theoretisch nicht, praktisch schon.
Denn theoretisch ist der Art 135 ein Vorsatzartikel, da Fahrlässigkeit im Artikel nicht erwähnt wird. Und weil es keine verbindliche Verbots-Liste gibt, kann ich auch nicht wissen, welche Filme ich nicht besitzen darf.
Somit ist der Artikel, zumindest für uns Konsumenten, völlig unzureichend und wir können für den Besitz nicht strafbar gemacht werden.
Ein weiterer Punkt ist, dass das schwammige Gesetz von Kanton zu Kanton, von Richter zu Richter verschieden ausgelegt werden...
Beispiel: Die Plakate eine schweizer Tierschutzorganisation wurden von der Zürcher Polizei 'zensiert' weil die Polypen sie unter den Art. 135 einstuften. Zensur im Sinne von Art.135 bei Tierschutzaufnahmen
Da wird sogar der Unterschied zwischen 'Gewaltdarstellung' und 'Gewaltabbildung' ausgemerzt...

Zitat von: Freddy Voorhees
Edit: Die absolute Lächerlichkeit der Schweizer Behörden sieht man auch beim Fall "Blutgeil". Dieser satirische Schweizer Film wurde verboten (!), die meisten Kopien vernichtet (!!) und die Macher mussten hinter Gitter (!!!) und ne riesen Strafe bezahlen. Alles nur weil sich der Film über die Zürcher Polizei lustig machte.
Hast du ein paar Quellenangaben??
Das ist auch so eine Legende, die immerwieder hübsch ausgeschmückt wird.
Ich weiss nur, dass die Macher von "Blutgeil" vor Gericht kamen und freigesprochen wurden, da der Film keine "eindringlichen Gewaltdarstellungen" aufzeigte, genauer gesagt: eindringlich=realistisch, der Amateurstreifen war also zu amateurhaft und schlecht gemacht um als eindringlich gewaltdarstellend zu gelten  :P

Zitat von: Gonzo72
Was sich die Schweizer Politiker dabei gedacht haben, als Sie dieses Gesetzt erlassen haben ist fraglich... viel darüber nachgedacht haben sie aber wahrscheinlich nicht...
Wahrscheinlich haben sie sich folgendes überlegt: "Naja während wir ein Pornographie-Gesetz entwickeln, da könnten wir doch gleich 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen und gleichzeitig auch ein Gesetz über Brutalofilme rausbringen..."

Zitat
Was müsste man in der Schweiz eigentlich machen um dieses Gesetz zu ändern ? In Österreich weiss ich es :-)
Erzähl mal! Konsumentenschutz? Europäischer Gerichtshof? Fernsehen miteinbeziehen, Aufmerksamkeit erregen? Künstler und Kunstfreunde zusammenbringen?

Gonzo72

@Burny:

tja... würde mich an das fernsehen und die presse wenden... sind ja immer gierig auf solche themen... :-)

aber zum glück kennt österreich solche gesetze nicht ... juchu... es lebe die freiheit  :respekt:

Burny

Zitat von: Gonzo72@Burny:

tja... würde mich an das fernsehen und die presse wenden... sind ja immer gierig auf solche themen... :-)
Hm, die Frage wäre, ob die Presse dann zu deinem Gunsten agieren würde :o Ans Orf würde ich mich schon mal nicht wenden, bei denen sind uncut Filmchen zur Mangelware mutiert.
Das Schweizer Fernsehen SFDRS zeigt grundsätzlich ungekürzte Filme, vor kurzem kam Battle Royale.
Die Meinung von SFDRS zum Brutalo-Artikel: Wir zeigen nur Filme mit kulturellem Wert.
Da aber der kulturelle Wert genauso wie der gesamte groteske Art 135 wenig Antworten, daür mehr Fragen aufwirft, und dazu das gesamtschweizerische Behördengesocks noch nichteinmal halbsoviel Ahnung über den kulturellen Wert von gewaltdarstellenden Filmen besitzt... wird uns SFDRS auch in Zukunft weiterhin mit hübschen Filmchen beglücken. ;)

Zitataber zum glück kennt österreich solche gesetze nicht ... juchu... es lebe die freiheit  :respekt:
Doch doch, nur konzentrieren sich die Österreicher auf wirkliche Themen  bezüglich Menschenverachtung, sprich Ideologien**, die Religionsfreiheit und Rassismusgesetz verletzen. Somit bleiben Spielfilme bei euch immernoch Spielfilme. Und grundsätzlich gilt: im Zweifel für das Medium Film, in der Schweiz und in Deutschland gilt das Gegenteil.

**was soll ich sagen; Spielfilme, die ganzheitlich ideologisch zweifellos(!)zum Rassenhass anstiften und bei denen dies das Ziel ist... zum Beispiel. Und dazu, die (für keinen Betrachter) keine Kunst darstellen... könnten die Österreicher durchaus verbieten ;)

Kettcar

28 Juli 2005, 17:49:30 #19 Letzte Bearbeitung: 28 Juli 2005, 17:51:46 von Kettcar
Ich erlebe es grad bitter. Hab mir mal die Guinea Pig-Box bestellt, wurde abgefangen. Mit anschliessender Hausdurchsuchung. OK, akzeptiert, hab die Filme zwar nie gesehn doch genug gehört um es "am äussersten Rand" noch zu verstehn. Bei der Hausdurchsuchung haben die noch SADO mitgenommen. Nach ca. 2 Monaten haben die den Film endlich "analysiert" und ich darf am Mittwoch nochmals zur Polizei. Die Schweiz hat also genau so ein Rad ab  :doof: Vor allem droht mir bis zu einem Jahr Gefängnis  :icon_rolleyes: Lächerlich

Shub

Zitat von: Freddy Voorhees am 30 Juni 2005, 13:09:20
Edit: Die absolute Lächerlichkeit der Schweizer Behörden sieht man auch beim Fall "Blutgeil". Dieser satirische Schweizer Film wurde verboten (!), die meisten Kopien vernichtet (!!) und die Macher mussten hinter Gitter (!!!) und ne riesen Strafe bezahlen. Alles nur weil sich der Film über die Zürcher Polizei lustig machte.  :lucker:  Die Schweiz ist ein dreckiger Polizeistaat und man sollte sich nie mit den falschen Leuten anlegen.  :wall:  :depp:  :drphibes:  :doof:  :roll:

Ist den "Nuckleduster"-Leuten, die den umstrittnen Kurzfilm "Projekt Fleisch" gedreht haben nicht ähnliches widerfahren? Habe nur gehört, dass denen ebenfalls Gefängnisstrafen angedroht wurden und die Presse kein gutes Haar an ihnen gelassen hat. 

Zitat von: Kettcar am 28 Juli 2005, 17:49:30
Bei der Hausdurchsuchung haben die noch SADO mitgenommen. Nach ca. 2 Monaten haben die den Film endlich "analysiert" und ich darf am Mittwoch nochmals zur Polizei. Die Schweiz hat also genau so ein Rad ab  :doof: Vor allem droht mir bis zu einem Jahr Gefängnis  :icon_rolleyes: Lächerlich

Da fehlen einem echt die Worte...  :doof: :anime: Ich dachte ja bereits, dass die zuständigen deutschen Behörden überreagieren, aber die geschilderte Situation in der Schweiz, schlägt dem Faß echt den Boden aus.  :schwul: Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück am Mittwoch. 

Zitat von: Algo
mein kraftstoff ist mumusaft

Kettcar

Zitat von: Shub-Niggurath am 29 Juli 2005, 09:14:41


Da fehlen einem echt die Worte...  :doof: :anime: Ich dachte ja bereits, dass die zuständigen deutschen Behörden überreagieren, aber die geschilderte Situation in der Schweiz, schlägt dem Faß echt den Boden aus.  :schwul: Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück am Mittwoch. 



Danke! Aber eben, solange um 18 Uhr abends zur besten Sendezeit Leichen in Grossaufnahmen im Fernsehn gezeigt werden, wenn man zur besten Familiensendezeit live Krieg mitverfolgen kann oder in den Zeitungen auf der Titelseite gross zersprungene Köpfe und zerfetzte Leichen sieht - sprich die brutale Realität - ist es halt schon das schlimmste Verbrechen alleine zuhause Filme zu schauen. Die sollen mir einfach die Strafe geben und den ......... nicht auf ein Jahr hinausziehn, nur weil die Geld brauchen oder LAngweile haben.

Not Surfing Charlie

Die Schweiz ist ein ultraliberales Land, also bitte nicht falsche oder vorschnelle Schlüsse ziehen...

Kettcar

Was heisst hier falsche Schlüsse ziehn? Ich erleb dieses "ultraliberal" gerade recht mit, der Ruf nach draussen ist einfach ZU gut. Nur weil wir als einziges deutschsprachiges Land Harry Potter 3 uncut auf DVD haben  :uglyhammer_2:

Freddy Voorhees

Salü "Kettcar", sehe gerade du hast deinen Namen geändert  :respekt:

Wünsch dir natürlich auch nochmals viel Glück! Gerade weil ich ja bei dieser Sache auch nicht ganz unschuldig bin... Hoffe auch es kommt nicht nochmals zu einer Hausdurchsuchung.

Burny

30 Juli 2005, 22:36:18 #25 Letzte Bearbeitung: 30 Juli 2005, 22:38:04 von Burny
Zitat von: Not Surfing Charlie am 29 Juli 2005, 14:42:13
Die Schweiz ist ein ultraliberales Land, also bitte nicht falsche oder vorschnelle Schlüsse ziehen...
falsche oder vorschnelle Schlüsse ziehen?!  :icon_biggrin: Charlie, bei dem Kollegen hier gab es wegen ein paar bestellten Spielfilmen eine Hausdruchsung, er bekommt demnächst evtl. eine Einladung sich vor Gericht blicken zu lassen. Unsere ultraliberalen Werte sind bei dieser Thematik irgendwie anders oder gar nicht vertreten...

Zitat von: Freddy Voorhees am 30 Juli 2005, 14:08:15
Salü "Kettcar", sehe gerade du hast deinen Namen geändert  :respekt:

Wünsch dir natürlich auch nochmals viel Glück! Gerade weil ich ja bei dieser Sache auch nicht ganz unschuldig bin... Hoffe auch es kommt nicht nochmals zu einer Hausdurchsuchung.
Nene, nix Glück, darauf sollte man sich hier nicht verlassen. Und falls es für Kettcar doch keine weiteren Konsequenzen (ausser der Konfiszierung) geben wird, dann kann sich Kettcar ein 2. Mal umtaufen lassen, diesmal aber in ,,schweizer Glückspilz #1".
Kettcar, hol dir einen anständigen Anwalt und bespreche mit ihm den Artikel 135. Ich bin immernoch der Meinung, dass es ein Vorsatzartikel ist. Man kann hier nur fahrlässig handeln, weil du niemals wissen kannst, welche Filme du nicht besitzen darfst! Also, Schlussfolgerung: hier darf es keine Geld- oder Gefängnisstrafe geben!
Und wende dich auf jeden Fall an den Konsumentenschutz in Bern!

Kettcar

Burny, werd ich auch machen. Mal sehn wies weitergeht, heut um 15 Uhr darf ich nochmals vorbei um mich erneut als Psychopath abstempeln zu lassen  :icon_rolleyes:

Shub

@Kettcar:

Ich hoffe doch mal, dass dein "Vorsprechen" glimpflich verlaufen ist oder haben die "netten" Herren Beamten versucht dich mit irgendwelchen Drohungen einzuschüchtern?

Grüße

Shub-Niggurath
Zitat von: Algo
mein kraftstoff ist mumusaft

Kettcar

Naja sie haben mir mitgeteilt (in hübschen bunten Bildern) dass ihnen der Film auch zu brutal sei. Nun werde ich eben angezeigt wegen zwei Filmen die ich nie gesehen habe - wegen IMPORT und BESITZ. Hab ich auch annerkannt. Dann wollten sie unbedingt noch den Namen, von dem ich den 2. DVD ausgeliehen habe. Hab mehrmals gesagt dies hat ja nichts mit der Anzeige zu tun. So wurde mir recht gedroht, dass man den Namen des Ausleihers nachforschen werde und ich alles zahlen muss. Supi! Hab mich dann vor lauter Nervosität in ner Falschaussage gefangen, die ich heute leider wieder aufklären muss. Verdammt  :icon_mad:

Dr. Phibes (Buurman)

Mir kommt das alles ziemlich bekannt vor, auch wenn ich diesen Spaß in D erleben durfte. Am besten ist es wirklich, wenn man nicht allzuviel Geld verlieren will, Zugeständnisse machen um schnell aus der Sache herauszukommen. Die Leute sitzen am längeren Hebel und man ist wirklich der Dumme, weil man alles zahlt. Das Verfahren bei mir wurde damals aufgrund meiner Einsichtigkeit "hüstel2 eingestellt, nur Sachen wie PC usw. waren halt weg. Zumindest zu einem Verhör sollte man nicht ohne Anwalt gehen, insbesondere, wenn es in der CH so krass ist. Ich dachte immer, D wäre schon krass (mein PC wurde damals auch vom LKA mal vorsichtshalber auf Nazi-Sachen, Kinderpornos etc. untersucht, weil ich ja jugendgefährdende Schriften verbreitet hatte und da liegt es natürlich nahe, dass ich auch mit Nazi-Kram und anderen Sachen deale), aver sowa sschlägt echt dem Fass den Boden aus. 

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