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Zensur in der Schweiz / Verbotene Filme

Begonnen von Gonzo72, 29 Juni 2005, 16:34:16

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Kettcar

Ich mag dir den Schluss gönnen, doch ich frage mich immer mehr wieso die mich so auf dem Kicker haben!

Doch etwas kapier ich nicht.. ok, 500 Franken Strafe und der Eintrag. Dann 100 Franken Gebühr für den Polizeibesuch. Doch was für eine Probezeit bei Bewährung?? Und welcher Eintrag wird gelöscht? Das Strafregister?

Und 500 Franken wegen EINES Filmes??  :doof:

Bevor wer fragt: sind etwa 333 Euro!

MPAA

Doch was für eine Probezeit bei Bewährung?? Und welcher Eintrag wird gelöscht? Das Strafregister?


So wie ich das verstanden habe, wird der Eintrag aus dem Starregister gelöscht, wenn ich ein Jahr lange "sauber" bleibe. Und weil sie das wahrscheinlich nicht jeden anbieten, kostete es halt 100 Fr. mehr.

Zur Busse: Geht noch so! Der Typ vom Tele musste ja viel mehr zahlen als ich.

Das ist noch zu verschmerzen, hatte mich auf mehr eingestellt.

Gruss MPAA

EDIT: Mich hat übrigens DOCH das berner Gericht verurteil, und nicht das Zürcher Gericht. Die hatten darauf wohl keinen Bock. Vielleicht ging es deshalb so schnell, da Berner Gericht.


Kettcar

Dies mit dem Filmtitel finde ich aber immerhin klasse lol..

Ich frage mich wie es bei mir weitergeht. Bei mir ist ja noch der Kollege im Spiel.
Wenn die mich in einer Woche verhören und dann die Strafe für zwei Filme geben, darf dann der Kollege
überhaupt noch vorgeladen werden? Immerhin ist DIESER Film dann ja bereits "verurteilt"  :00000109:
Dann würde ich dies sofort übernehmen, doch nicht da noch was zweitrangig läuft.

Doch eben genau weil der Kollege nie befragt wurde, befürchte ich dass es in einer Woche erst
richtig losgeht.

Freddy Voorhees

Zitat von: Kettcar am 13 September 2005, 17:11:51
Dies mit dem Filmtitel finde ich aber immerhin klasse lol..

Ich frage mich wie es bei mir weitergeht. Bei mir ist ja noch der Kollege im Spiel.
Wenn die mich in einer Woche verhören und dann die Strafe für zwei Filme geben, darf dann der Kollege
überhaupt noch vorgeladen werden? Immerhin ist DIESER Film dann ja bereits "verurteilt" :00000109:
Dann würde ich dies sofort übernehmen, doch nicht da noch was zweitrangig läuft.

Doch eben genau weil der Kollege nie befragt wurde, befürchte ich dass es in einer Woche erst
richtig losgeht.

Befürchte ich auch :(

Vielleicht sacken die für den selben Film 2mal Geld ein... würds denen zutrauen. Der nächste Polizei-Partyabend wäre somit auch finanziert.

Kettcar

:( Eigentlich müsste man ja darüber lachen.

Ich frage mich nur MPAA ob die jetzt auch ein Jahr lang die Bewilligung haben jederzeit ne Hausdurchsuchung durchzuführen.
Doch ich denke der Fall geht schnell wieder vergessen.

Und dies mit dem zweimal einsacken glaube ich eben auch.
Verdammt wieso ist mir nicht gleich eine andere Lösung eingefallen  :anime:

MPAA

13 September 2005, 20:51:48 #95 Letzte Bearbeitung: 13 September 2005, 20:57:35 von MPAA
Ich frage mich nur MPAA ob die jetzt auch ein Jahr lang die Bewilligung haben jederzeit ne Hausdurchsuchung durchzuführen

Dürften die das?

Solbald ich den Betrag gezahlt habe, ist der Fall doch abgeschlossen, oder nicht?

Oder meinst du, die kommen irgeneinmal in diesem Jahr vorbei, um zu schauen, ob ich sauber bleibe?

Verdammt wieso ist mir nicht gleich eine andere Lösung eingefallen 

Ich drücke dir und Freddy Voorhees die Daumen, dass sich die Sache schnell erledigen wird. Zum 20. ist es ja nicht mehr lange hin.

Gruss MPAA

Burny

13 September 2005, 21:12:12 #96 Letzte Bearbeitung: 13 September 2005, 21:21:00 von Burny
Zitat von: Burny
Zitat von: MPAA
So, bin nochmals davongekommen, wenn man so will. Ohne Hausdurchsuchung, ohne Gerichtsbesuch :icon_surprised:
600 Franken Geldbusse und ein Eintrag ins Strafregister für den Besitz einer DVD, MPAA, du bist ein echter Glückspilz!  :icon_neutral:
Übrigens, ein Gerichtsbesuch wäre von Vorteil gewesen (könnte ich mir vorstellen), denn dann hättest du die ganze Angelegenheit vom Tisch diskutieren können.

Zitat von: MPAADie DVD wird zur VERNICHTUNG eingezogen (obwohl mir der Polizist damals was anderes sagte).
Sorry, aber wenn dir der Polizisit wirklich gesagt hat, dass du die DVD mitnehmen könntest (oder wie?) dann ist dieser Mann der hinterletzte Vollidiot...

Zitat
Zudem haben sie den Filmtitel flasch geschrieben im Brief :LOL:
Dann verklag sie doch  :icon_mrgreen:
Genau genommen ist dieses Urteil aufgrund des falschen Sachverhalts (falscher Titel aufgelistet) nicht rechtskräftig.

--
so mal ganz ehrlich, fürs Gericht ist das Thema erledigt und sie können einen weiteren Fall abhaken. Du hingegen zahlst fleissig deine Busse und verkriechst dich wieder in dein Loch.
Der Mpaa denkt sich, "ok, ich will das einfach nur hinter mich bringen, scheiss auf die Prinzipien"
Du musst dir bewusst sein, dass du, falls du dieses Urteil einfach akzeptierst, 1 Jahr lang keinen Stress mit Polizei & DVDs haben darfst (und wie wir ja sehen ist alles möglich!). Falls sowas wieder passiert, dann wanderst du evtl. ins Gefängnis.

Und das musst du tun:
Zunächst würde ich dieses Urteil nicht akzeptieren, sondern geh mit deinem Vater zu einer dieser Rechtsberatungsstellen in deiner Umgebung, sind grösstenteils gratis oder gegen eine geringe Gebühr, zudem ist das im Moment der mit Abstand einfachste Weg bei diesem Thema weiterzukommen:
Bern
- Stadt Bern: Bundesgasse 16, 3011 Bern, Tel. 031 312 53 53, jeden Donnerstag von 17.00 bis 19.30 Uhr und jeden Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr (während der Ferienzeit bleibt die Rechtsauskunftsstelle geschlossen)
- Belp: Dorfschulhaus, 3123 Belp, jeden 1. sowie jeden 3. Freitag des Monats von 16.00 bis 18.30 Uhr
Thun: Frutigenstrasse 29, 3600 Thun, jeden 1. und 3. Mittwoch des Monats von 17.00 bis 19.00 Uhr
- Langenthal: Verwaltungszentrum, Jurastrasse 22, 4900 Langenthal, Zimmer U 03, jeden 1. Samstag des Monats von 8.30 bis 11.00 Uhr
- Burgdorf: Kirchbühl 17, 3400 Burgdorf, alle 14 Tage freitags von 17.30 bis 19.00 Uhr (Publikation im Amtsanzeiger)
- Biel: Alexander-Schöni-Strasse 18, 2500 Biel, Voranmeldung bei Frau Palma, Wohnungsamt, Tel. 032 326 25 71, jeden Donnerstag von 17.00 bis 19.30 Uhr
- Seeland: Amthaus Aarberg, Sitzungszimmer 1. Stock, 3270 Aarberg, Voranmeldung erforderlich, Gemeindeverwaltung, Stadtplatz 46, Tel. 032 391 25 20, einmal monatlich, an einem Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Quelle: http://www.swisslawyers.com/ge/01_rechtsauskunft/05_Rechtsauskunftsstellen/Adressen#link5

Auch betreffend "Hausdruchsuchung in der Bewährungszeit" kannst du dich dort erkundigen.

Zitat von: MPAAZur Busse: Geht noch so! Der Typ vom Tele musste ja viel mehr zahlen als ich.
er wurde ja auch für mehr Filme angezeigt, bei dir wars ja nur 1 DVD :icon_wink:

Auch Freddy und Kettcar würde ich die gleiche Page für Rechtsberatung empfehlen, bevor sie beim Gericht antraben:
http://www.swisslawyers.com/ge/01_rechtsauskunft/05_Rechtsauskunftsstellen/Adressen#link5

MPAA

Übrigens, ein Gerichtsbesuch wäre von Vorteil gewesen (könnte ich mir vorstellen), denn dann hättest du die ganze Angelegenheit vom Tisch diskutieren können.


Das schon. Mit davongekommen meinte ich eben, dass ich KEIN 2. mal zu den Bullen musste, keine Hausdruchsuchung hatte und weniger als 1000 Fr. zahlen musste. Das andere ist natürlich scheisse, aber immer noch besser als bei dem Tele Typen.

Sorry, aber wenn dir der Polizisit wirklich gesagt hat, dass du die DVD mitnehmen könntest (oder wie?)

Nein, er sagte, sie kämme ins Archiv.

dann wanderst du evtl. ins Gefängnis

Denke ich nicht. Die haben eh zu wenig Platz. Wenn dann höhere Busse, Hausdurchsuchung...

Auch betreffend "Hausdruchsuchung in der Bewährungszeit" kannst du dich dort erkundigen.

Ja, werde ich machen. Werde am Wochenende mit meinem Vater darüber diskutieren.

Gruss MPAA

Burny

13 September 2005, 21:41:18 #98 Letzte Bearbeitung: 13 September 2005, 21:45:40 von Burny
Zitat von: Burny
Zitat von: MPAASorry, aber wenn dir der Polizisit wirklich gesagt hat, dass du die DVD mitnehmen könntest (oder wie?)

Nein, er sagte, sie kämme ins Archiv.
Also wenn die DVD vernichtet wird und sie später den Titel in deinem Brief korregieren müssen, dann wirst du wegen formeller Fehler freigesprochen :icon_razz:

Zitat von: Burny
Zitat von: MPAAdann wanderst du evtl. ins Gefängnis

Denke ich nicht. Die haben eh zu wenig Platz. Wenn dann höhere Busse, Hausdurchsuchung...
Ich denke schon, denn wenn man gegen die Bewährung verstosst, dann ist die Strafe/Busse erheblich höher! Und ein paar Monate Gefängnis liegen da durchaus drin.
Dazu wäre der 2. Eintrag im Strafregister nicht so schnell gelöscht, du weisst, was das bedeutet.
Auch die 1-Jährige Bewährung bei dieser Banalität ist katastrophal, ich hoffe, dass du nicht gerade auf Jobsuche bist
Bei DVDs würde ich auch auf Nummer sicher gehen, kauf dir die nächsten 12 Monate nur noch Teeniekomödien und Disney-Filme!  :icon_smile:
Wenn du meine Vorschläge nicht so lustig findest wie ich, dann unternimm schleunigst was gegen den Drecks-Beschluss!  :icon_mrgreen:

Zitat von: Burny
Zitat von: MPAAAuch betreffend "Hausdruchsuchung in der Bewährungszeit" kannst du dich dort erkundigen.

Ja, werde ich machen. Werde am Wochenende mit meinem Vater darüber diskutieren.
Diskutieren bringt da nichts, ausser dein Vater ist zufällig Anwalt. Wenn ja, dann fechtet das Urteil an. Wenn nicht, dann geht zu einer der Adressen.

MPAA

Ich denke schon, denn wenn man gegen die Bewährung verstosst

Na ja, ist bin ja nicht auf Bewärhung draussen. Es steht "Gebühr Fr. 100.00 bei Bewährung während der Proebezeit von 1 jahr wird der Eintrag gelöscht"

Weiss nicht 100%, was der Satz bedeutet. Werde mich schlau machen.

Diskutieren bringt da nichts, ausser dein Vater ist zufällig Anwalt

Ein Bekannter von meinem Vater ist Richter, zufällig in Bern. Der kann mir sicher sagen, was der "Bewährungs Quatsch" soll und ob es sich lohnt, die Busse anzufechten.

Also wenn die DVD vernichtet wird und sie später den Titel in deinem Brief korregieren müssen, dann wirst du wegen formeller Fehler freigesprochen

Funktinoiert höchstens in Amerika...

Gruss MPAA

Burny

13 September 2005, 23:13:24 #100 Letzte Bearbeitung: 13 September 2005, 23:23:11 von Burny
ZitatNa ja, ist bin ja nicht auf Bewärhung draussen. Es steht "Gebühr Fr. 100.00 bei Bewährung während der Proebezeit von 1 jahr wird der Eintrag gelöscht"
Also die Bewährung bezieht sich ja nur auf den 1-jährigen Strafregistereintrag, ansonsten weiss ich auch nicht, was es genau zu bedeuten hat, vielleicht ists einfach nur ein Standardsatz.

ZitatIch denke schon, denn wenn man gegen die Bewährung verstosst, dann ist die Strafe/Busse erheblich höher! Und ein paar Monate Gefängnis liegen da durchaus drin.
Ich hab mich auch nur auf den Strafregisterintrag bezogen, habs ungünstig formuliert. Aber Gefängnis kann man nicht ausschliessen, denn schliesslich wirds auch im Gesetzesartikel explizit erwähnt... und deshalb lohnt sich eine Anfechtung.

Zitat von: Burny
Zitat von: MPAADiskutieren bringt da nichts, ausser dein Vater ist zufällig Anwalt

Ein Bekannter von meinem Vater ist Richter, zufällig in Bern. Der kann mir sicher sagen, was der "Bewährungs Quatsch" soll und ob es sich lohnt, die Busse anzufechten.
Es lohnt sich. Wenn du gewinnst, entstehen für dich keine Kosten (auch keine Anwaltskosten). Du investiert nur Zeit und Aufwand.

Zitat von: Burny
Zitat von: MPAA
Also wenn die DVD vernichtet wird und sie später den Titel in deinem Brief korregieren müssen, dann wirst du wegen formeller Fehler freigesprochen

Funktinoiert höchstens in Amerika...
Ach was, Quatsch, sollte in jedem Buch über ,,Rechtswissenschaft für Laien" stehen  :icon_surprised: Keine Ahnung, aber ich denke, dass ein falscher Titel schon ein grober Fehler ist.
Und überhaupt, sind wir Schweizer denn nicht so genau bei solchen Angelegenheiten wie die Amis? Ich meine, da steht nicht, dass du dein Kätzchen in der Mikrowelle bearbeitet hast :icon_wink:

Kettcar

So burny, ich werde deinem Rat folgen und morgen mal sonen Rechtsbestand kontaktieren! Mal sehn ob man sich da wirklich aus der Schlinge ziehen kann.. doch glaub ich nicht! Ich meine, neben wir mal das Thema "Kiffen". Hier verstosst man gegen das Betäubungsmittelgesetz. Es ist aber auch nicht aufgeführt was überhaupt alles dazu gehört! Bin gespannt und werde hier berichten  :icon_wink:

Burny

Zitat von: KettcarSo burny, ich werde deinem Rat folgen und morgen mal sonen Rechtsbestand kontaktieren! Mal sehn ob man sich da wirklich aus der Schlinge ziehen kann.. doch glaub ich nicht!
Doch, ich glaub schon, sei optimistisch, zu verlieren hast du nix. Ich nehme an, du hast dir eine Adresse aus meinem Link ausgesucht. Und bring -Fahrlässigkeit- zur Sprache und dass deine Filme teilweise in gewissen schweizer Shops erhältlich sind. Art. 135 und Art 12 des StGb sind hier die wichtigsten. Im Zweifelsfall für den Angeklagten, und Art 135 ist mit Sicherheit ein Zweifelsfall.

ZitatIch meine, neben wir mal das Thema "Kiffen". Hier verstosst man gegen das Betäubungsmittelgesetz. Es ist aber auch nicht aufgeführt was überhaupt alles dazu gehört!
Da muss ich dir widersprechen
Art 1(6) des Betäubungsmittelgesetzes.
1 Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Stoffe
und Präparate der Wirkungstypen Morphin, Kokain, Cannabis.

Ein Joint enthält Cannabis, somit gehört er zu den Betäubungsmitteln, eine Zigarette enthält keine dieser Stoffe, somit ist sie von den "verboteten" Stoffen abzugrenzen.
Ein Horrorfilm enthält Gewaltdarstellungen, Ein Actionfilm enthält Gewaltdarstellungen... hier gibt es keine klaren Richtlinien, die Spielfilme dem Art 135 zuweisen oder von diesem abgrenzen, denn "eindringliche Gewaltdarstellungen" und "ohne kulturellen Wert" sind weite Begriffe.   

Kettcar

15 September 2005, 14:11:52 #103 Letzte Bearbeitung: 15 September 2005, 14:14:25 von Kettcar
Zitat von: Burny am 15 September 2005, 14:09:16

Doch, ich glaub schon, sei optimistisch, zu verlieren hast du nix. Ich nehme an, du hast dir eine Adresse aus meinem Link ausgesucht. Und bring -Fahrlässigkeit- zur Sprache und dass deine Filme teilweise in gewissen schweizer Shops erhältlich sind. Art. 135 und Art 12 des StGb sind hier die wichtigsten. Im Zweifelsfall für den Angeklagten, und Art 135 ist mit Sicherheit ein Zweifelsfall.
Da muss ich dir widersprechen


Ne hab dort angerufen wo ich auch einzahle. Da kann man sich Rechtsberatung holen und wenn die es für nötig halten schicken sie auch gleich nen Anwalt! Hab allerdings um 9:30 Uhr angerufen und die übernette Empfangsfrau meinte dass alle besetzt sind. Und in einigen Minuten würde jemand zurückrufen. Ich warte immer noch  :icon_rolleyes: Werde es gegen den Abend nochmals probieren. Und genau die Argumente, dass es keine offizielle Verbotsliste gibt und in Shops erhältlich ist, werde ich auch vorbringen.

Sonst noch wer kurzfristig Fragen die ich stellen soll?  :icon_wink:

Kettcar

Burny, unter Umständen muss ich dich mal zu nem Bier einladen  :icon_razz:

Hab da gestern Abend nochmals angerufen und der Sekretär des Anwalts hat alles aufgeschrieben, der Anwalt selbst meldet sich in den nächsten zwei Tagen.
Doch bereits der Sekretär musste lachen als er den Fall hörte. Das Gesetz sei eigentlich halt für rassistische sexistische Tierquäler-Snuff-Movies gedacht und nicht
für "Effektfilme" (das Wort hat sogar er gebracht). Jetzt kann ich nur hoffen dass der Anwalt Guinea Pig auch nur als "Effektfilm" ansieht (sexistisch sind leider beide)
und mir noch nen wertvollen Tipp geben kann.

Suche derzeit auch noch auf Bundesgericht.ch nach nem ähnlichen Fall, werde aber nicht fündig. Da kann man sich die Urteile in der Schweiz seit dem Jahr 2000
ansehen, doch sucht man nach "Gewaltverherrlichung" kommt einfach zu viel Material. Und bei "GuineaPig" kommen nur Fälle über Leute aus Guinea. Hätte ja sein können  :icon_lol:

Kettcar

Da geht er hin, mein Optimismus.

Haben gerade angerufen. "Ja wir verfügen nicht über die neuste Literatur"  :doof: und "Das Gesetz ist sehr offen, doch werden damit einfach Filme gemeint welche ohne kulturellen Wert eindrückliche Gewalt gegen andere zeigen". Na gut, da bin ich am Arsch. Und der Termin am Dienstag wird nur noch ne Befragung sein, sprich ich werde nochmals vom Richter genau das gleiche gefragt wie schon von der Polizei (Warum haben sie solche Filme? Sind sie brutal? Haben sie Mordgedanken?) und danach beginnt mal die Hauptverhandlung  :icon_sad:

IMMERHIN etwas gutes, auch für MPAA: Hausdurchsuchung dürfen sie nicht mehr machen, ausser es besteht ein dringender Tatverdacht. Sprich, sie haben mein Haus durchsucht und was gefunden, dies ist nun vorbei. Erst wenn ich wieder was bestelle und die bemerken dass, dann können sie ohne Anmeldung kommen. Für MPAA ist der Fall ja nun vorbei, somit brauchst du keine Angst zu haben - ausser du machst dich wieder auffällig. Läufst mit der Kettensäge in der Stadt rum oder so.

Freddy Voorhees

16 September 2005, 16:54:49 #106 Letzte Bearbeitung: 16 September 2005, 16:56:33 von Freddy Voorhees
 :icon_sad:

Schade... naja wir hättens wissen müssen. Scheiss Polizeistaat Schweiz. (wo ist der rote Smiley mit der Flamme?)

Zur Hausdurchsuchung: Ist die Chance demfall für mich klein, da ja eigentlich kein dringender Tatverdacht gegen mich vorliegt?  :00000109: (Die haben ja keine Beweise, dass ich jemals son bösen Film gekauft hab)

btw... was meinen die mit neuster Literatur? und hast du dass mit der Fahrläsigkeit erwähnt?


Kettcar

Eigentlich dürfen sie gar nicht zu dir kommen (ohne Voranmeldung) gemäss der Beratungsstelle!

Doch eben, vielleicht ist der Richter auch milde gestimmt und wenn ich anständig dort erscheine und nochmals alles wg. Fahrlässigkeit und so bringe passt es ja vielleicht.

Habe der Beratungsstelle dies mit den Shops und der Fahrlässigkeit gesagt, doch die hatte selbst keine Ahnung. Mailt mir jetzt mal einige Anwälte, falls es notwendig
werden sollte. Also der Sekretär gestern wusste um einiges mehr!

Hä warten wir ab!

MPAA

Warum haben sie solche Filme?

Übrigens: Der Polizist, der mich damals ausfragte, kam nicht mit solchen Fragen. Er fragte nicht mal, ob ich noch mehr solche Filme habe oder gucke... od. von wo ich auf diesen Film aufmerksam wurde.

Wegen der Beschwerde weiss ich noch nicht 100%, ob es klappen wird. Muss noch abwarten, was der Richter (bekannter von meinem Vater) dazu sagt.

Habe leider nur 10 Tage Zeit dazu, und schon das wird verdammt knapp.

Gruss MPAA

Kettcar

Was hat er dich so gefragt?

Ich hatte einfach nen recht durchgedrehten Polizisten.. "Ich will den gesamten Schrott der Welt beseitigen" lol.. und drohte mir auch recht.
Hoffe bim Richter kommt es besser, auch wenn jetzt halt Vorurteile bestehen.


MPAA

Der Polizist war ganz ok, auch wenn er nicht so eine Ahnung hatte von dem gebiert und solchen Filme.

Er fragte u.a. ob es im Film vergewaltigungen od. Kinderpornographie habe, was ich von dem Film erwartet habe, die Geschichte zum Film, ob die Erwartungen erfüllt wurden etc.

Das mit dem Drohen ist eine absolute Schweinerei!

Gruss MPAA

Burny

16 September 2005, 20:28:46 #111 Letzte Bearbeitung: 16 September 2005, 20:30:29 von Burny
Zitat von: "Kettcar"Doch bereits der Sekretär musste lachen als er den Fall hörte. Das Gesetz sei eigentlich halt für rassistische sexistische Tierquäler-Snuff-Movies gedacht und nicht
für "Effektfilme" (das Wort hat sogar er gebracht).
Es sind leider primär "Effektfilme" (also Spielfilme) damit gemeint, weil im Gesetzesartikel Gewaltdarstellungen erwähnt sind. Reale Gewalt zählt zu den Gewaltabbildungen (auch im Artikel), doch das Gericht macht auch hier wenig/keine Unterschiede. (Erschreckend, nicht?)

Zitat von: "Kettcar"Suche derzeit auch noch auf Bundesgericht.ch nach nem ähnlichen Fall, werde aber nicht fündig. Da kann man sich die Urteile in der Schweiz seit dem Jahr 2000
ansehen, doch sucht man nach "Gewaltverherrlichung" kommt einfach zu viel Material
Da wirst du auch wenig finden, da es bisher nur einen mir bekannten Fall gab, der vor dem Bundesgericht ausgefochten wurde, nämlich: Blutgeil, und diese wurden freigesprochen. Alles andere läuft auf Bezirks- bzw. Kantonsebene ab.
Gewaltverherrlichung und Gewaltverharmlosung sind (anders als beim deutschen Art. 131) nicht erwähnt, es geht beim Art 135 lediglich um "menschenverachtende eindringliche Gewaltdarstellungen".
Somit kämst du mit dem Begriff Gewaltdarstellung/en viel weiter mit deiner Suche.
Ich habe was Ähnliches gefunden:
http://wwwsrv.bger.ch/cgi-bin/AZA/MapProcessorCGI_AZA?mapfile=pull/ConvertDocFrameCGI.map&ri=de&lang=de&ds=AZA_pull&d=11.03.2003_1P.497%2f2002&pa=3%7egewalt_darstellung%401%7egewalt%401%7edarstellung%401%7e&
Aus diesem Link habe ich mir einige (d.h. alle) Verfassungsartikel rausgesucht [siehe unten], dort gehts um das gleiche Strafverfahren wie bei euch (nehme ich an, aber der Inhalt verwirrt und es steht nicht genau wofür der Typ angezeigt wurde, es geht bei diesem Link mehr um eine Beschwerde, auch gut)

Bei der restlichen Internetrecherche kotzt es mich dermassen an, dass der Art 135 immer und überall mit dem Pornographie-Gesetz in Verbindung gebracht und im gleichen Atemzug erwähnt wird, so auch hier:

Der Schutz der Erwachsenen und die Einschränkung Meinungsäusserungsfreiheit durch den Art 135 ist dadurch zu rechtfertigen, Dass Gewaltanwendungen auf den Betrachter korrumpierend
wirken könnten, d.h. an sich geeignet sind, beim Konsumenten die
Bereitschaft zu erhöhen, selbst gewalttätig zu agieren oder doch die
Gewalttätigkeit anderer gleichgültig hinzunehmen.
Der Verbot des Besitzes von Gewaltdarstellungen ist dadurch zu rechtfertigen, dass Minderjährige Kenntnis davon nehmen könnten und somit nur ein umfassendes Verbot als auch die Bestrafung von Erwachsenen effizient sein kann.

(Habe den Text etwas umgeändert, ich hoffe, dass ich es richtig interpretiert habe)

Aus der Entstehungsgeschichte
der Art. 197 Ziff. 3 und 135 StGB geht im weiteren hervor, dass der
Gesetzgeber die Einfuhr der dort genannten Erzeugnisse in die Schweiz
losgelöst von den Absichten des Täters unter Strafe stellen wollte, um
damit die Grundlage für ein umfassendes Beschlagnahmen der Gegenstände
zu schaffen.

Quelle: Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts_polyreg.ch

--
Wurdet ihr auch gefragt, ob ihr als Kinder gerne kleine Tiere gequält habt?
Wenn ihr vom Richter ausgefragt werdet, warum ihr euch brutale Filme anseht und ob ihr schon gewalttätig geworden seid usw. ...dann würde ich persönlich einen Psychologen konsultieren oder es dem Richter vorschlagen.
(Verdammt, klingt das alles krank...)

Wenn ihr beim Anwalt Hilfe sucht, nie telefonisch. Geht immer vorbei, und sprecht mit den Anwälten persönlich. Kettcar, mach das! Lass dir einen Termin geben und geh persönlich vorbei.

So, dem Art. 135 stehen neben Fahrlässigkeit noch folgende Artikel der Bundesverfassung gegenüber:
- Verhältnismässigkeitsprinzip (d.h. was bringt der Art 135 usw.)
- Verbot des überspitzten Formalismus (Art. 29 Abs. 1 BV)
- Willkürverbot (Art. 9 BV)
- Grundsatz der derogatorischen Kraft des Bundesrechts (Art. 49 Abs. 1 BV) [derogatorisch heisst: das Gesetz zum Teil aufhebend, in Bezug auf Besitz ist es durchaus möglich]
(Verdammt, ich hätte Recht studieren sollen...)

Die Artikel der Bundesverfassung stehen an erster Stelle, erst dann kommen Zivilrecht, Strafrecht usw.
Also Kettcar, wenn du mit dem Anwalt plauderst, bring neben Fahrlässigkeit auch diese 4 Verfassungsartikel zur Sprache.

--
Steht "Drohung" nicht auch unter Strafe?

MPAA

Wurdet ihr auch gefragt, ob ihr als Kinder gerne kleine Tiere gequält habt?


Nein, bei mir nicht.

Gruss MPAA

Burny

16 September 2005, 21:06:33 #113 Letzte Bearbeitung: 16 September 2005, 21:10:27 von Burny
Hab noch einen Fall gefunden, wo der Freigesprochene das eingezahlte Geld für die Busse zurückverlangt hat. -Hier-
Leider wurde es abgewiesen, wegen der Paragraphen-Heinis kann ich nicht sagen wieso.
Ich würde empfehlen, es auszudrucken und mit dem Anwalt zu besprechen.

Langsam verliere ich auch meinen Optimismus, als einfache Konsumenten (und eben auch Angezeigte) können wir nicht viel bewirken, ich glaub, ich schreib mal einen Brief ans SF DRS.

Kettcar

Hört sich interessant an, werde ich durchstudieren.Danke für die Mühe!  Doch bei mir ist es einfach der Zeitmangel, nächsten Dienstag ist es ja schon soweit! Eigentlich war ich froh, mittlerweile würde ich mir mal nen Monat Zeit gern gönnen.

Ob ich jemals gewalttätig war gegen Mensch- und Tier wurde nie gefragt. Nur ständig der Gesetzesartikel wiederholt, gefragt was ich davon halte 1 Jahr ins Gefängnis zu müssen. Es war wirklich ein echtes Arsch. Und dann eben die 24-Stunden-Drohung. Werde dies auch mal dem Richter so weitergeben.

Ich arbeite allerdings bei ner Schaffhauser Regionalzeitung, hier kann ich nach dem Verfahren bereits garantiert ne Titelstory "Jeder kann zum Verbrecher werden" schreiben. Lesen dann zwar "nur" 47'000 Leserinnen und Leser, doch immerhin was. Zudem war unsere Chefredakteurin die letzten Jahre beim "Sonntags Blick" und versucht dort auch noch Kontakt für mich zu finden! Und dies ist meine Drohung! Nen schönen sarkastischen Artikel, hab den bereits im Kopf.

Freddy Voorhees

Also das mit den kleinen Tieren quälen  :icon_eek: :LOL: :LOL: :LOL:

Dürfen die sowas überhaupt fragen? Ich mein mal KEINE Studie hat bewiesen, dass man durch Gewaltfilme zum Mörder oder Tierquäler wird. Auch das mit der Gewaltbereitschaft ist lächerlich.
Die scheinen einen wirklich von Anfang an als Psychopathen abzustempeln :doof: das ist wirklich krass. (Im Gegensatz dazu bekommt eine Gruppe Nazis Freispruch oder eine SEHR geringe Strafe dafür, das sie einen Jungen zum lebenslangen Krüppel geschlagen haben). Kranke Welt.

Burny

Zitat von: KettcarIch arbeite allerdings bei ner Schaffhauser Regionalzeitung, hier kann ich nach dem Verfahren bereits garantiert ne Titelstory "Jeder kann zum Verbrecher werden" schreiben. Lesen dann zwar "nur" 47'000 Leserinnen und Leser, doch immerhin was. Zudem war unsere Chefredakteurin die letzten Jahre beim "Sonntags Blick" und versucht dort auch noch Kontakt für mich zu finden! Und dies ist meine Drohung! Nen schönen sarkastischen Artikel, hab den bereits im Kopf.
Das klingt sehr gut!

Zitat von: Freddy VoorheesDürfen die sowas überhaupt fragen? Ich mein mal KEINE Studie hat bewiesen, dass man durch Gewaltfilme zum Mörder oder Tierquäler wird.
stimmt absolut, nur kommen DIE mit den Argumenten: "...dass die Wissenschaft es nicht zu 100% ausschliessen kann." (so ein Schwachsinn, die Wissenschaft kann nichts zu 100% ausschliessen, also sind solche Argumente völlig belanglos)

Zitat von: Freddy VoorheesAuch das mit der Gewaltbereitschaft ist lächerlich.
Irgendweche Gründe bringt man immer, um den Schein der Sitte & Moral in der Gesellschaft aufrecht zu erhalten.


Kettcar

Heute um 14 Uhr wartet der Richter.. drückt mir die Daumen  :icon_confused:

MPAA

20 September 2005, 13:27:15 #118 Letzte Bearbeitung: 20 September 2005, 14:19:53 von MPAA
Scheisse so was. Drück dir auf alle Fälle die Daumen.

gruss MPAA

Witchery

Hallo

Hab das alles gerade gelesen und voll schockiert. Bin auch ab und zu ein Ricardo User und ersteigere ein paar Filme.
Werde vermutlich jetzt keine mehr so kaufen.  :bawling:

Nun die Frage: Habe selbst ein paar solcher Filme, sollte ich sie nun besser irgendwie (beseitigen) oder einfach irgendwie verstecken? Oder wird mann nicht so schnell entdeckt damit? Naja nur wegen ein paar Filmen in den Knast ist es mir nicht wert und vor allem wusste ich noch nicht einmal das das Strafbar ist.  :icon_sad:

Gruss Witchery   :dodo:

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